Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,0 MB
Datum
07.05.2013
Erstellt
07.05.13, 18:00
Aktualisiert
07.05.13, 18:00

Inhalt der Datei

Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Geschäftsbereich 2 - Finanzen - Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg Dienstgebäude: Rathaus Kaster Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Postfach Auskunft erteilt: Herr Eßer Zimmer: 50124 Bergheim 6 Durchwahl: (02272) 402 406 Telefax: (02272) 402 854 E-Mail: u.esser@bedburg.de Mein Zeichen: Datum: 6. Mai 2013 _ Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände haben am 22.11.2012 (Schnellbrief des NWSTGB Nr. 170/2012) Hinweise zur Anwendung der neuen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Benehmensherstellung nach § 55 KrO NRW gegeben. Trotz dieser Hinweise, wonach u.a. die Stellungnahme zur Benehmensherstellung ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung ist, hat der Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2012 einstimmig ohne Enthaltungen in Kenntnis Ihrer Schreiben vom 16.10.2012 und vom 13.11.2012 folgenden Beschluss gefasst: „Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt er, im Zuge der Herstellung des Benehmens hinsichtlich der Festsetzung des Kreisumlagesatzes gemäß § 55 KrO den Rhein-ErftKreis aufzufordern, 1. dem Kreistag die Gründe für die abweichenden Quoten des Rhein-Erft-Kreises gegenüber den von der Gemeindeprüfungsanstalt ermittelten Vergleichswerten mitzuteilen und ggf. die erforderlichen Schritte (z.B. Organisations- und Geschäftsprozessuntersuchungen) schnellstens einzuleiten, 2. die aufgrund des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes gebotenen Möglichkeiten zur Entlastung des Ergebnishaushaltes und damit zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen konkret zu prüfen und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen, 3. die Ausgleichsrücklage vollständig einzusetzen, 4. die Kreisumlage und damit den Umlagesatz maximal in der Höhe festzusetzen, dass mit den erzielten Erträgen/Einzahlungen der Saldo aus der laufenBesuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Stellungnahme Benehmen.doc Seite - 2 - zum Schreiben vom 6. Mai 2013 den Verwaltungstätigkeit im Finanzplan nur insoweit einen Überschuss ausweist, dass damit die laufenden Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit gedeckt werden können, 5. Neuinvestitionen so auf die Planjahre zu verteilen, dass ein Kreditbedarf möglichst vermieden wird und 6. mit den Vertretern der kreisangehörigen Kommunen einvernehmlich die Art und Weise des Anhörungsverfahren nach § 55 Abs. 2 KrO festzulegen. Darüber hinaus unterstützt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg die seitens der Stadtkämmerer im Rhein-Erft-Kreis für die Bürgermeisterkonferenz vorbereitete gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis.“ Die beigefügte Anlage ist Bestandteil der Stellungnahme. Ich bitte Sie höflich, den Umfang und die Deutlichkeit der erhobenen Forderungen nicht als anmaßendes oder respektloses Verhalten gegenüber den Entscheidungsträgern auf Kreisebene zu verstehen, sondern vielmehr die Darlegungen dahingehend zu werten, dass vor Ort in den Städten insbesondere des kreisangehörigen Raums eine Situation eingetreten ist, die mehr denn je ein wirklich kooperatives Verhalten und Nachdenken der Kreise erforderlich macht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: Baum Stadtkämmerer Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Stellungnahme Benehmen.doc Anlage zur Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO hinsichtlich der Höhe des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2013 1) Vergleich des Kreishaushaltes mit Werten der Gemeindprüfungsanstalt Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat auf ihrer Homepage u.a. Kennzahlen aus den von ihr durchgeführten Prüfungen von Kreishaushalten veröffentlicht. Diese sind im Vergleich zu den von der Verwaltung ermittelten Kennzahlen des Rhein-Erft-Kreises nachstehend dargestellt. Interkommunaler Vergleich der GPA (2010/2011) Rhein-Erft-Kreis lt. Haushaltsplan 2012 Minimum Maximum Mittelwert 38,30 72,70 Zuwendungsquote 1,20 Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Allgemeine Umlagequote Transferaufwandsquote 2010 2011 2012 2013 55,20 57,82 59,48 63,14 63,08 86,20 18,20 14,60 14,87 11,79 10,81 8,80 18,40 14,00 14,32 15,21 14,85 14,46 2,90 15,70 9,30 11,41 12,72 11,69 11,63 43,40 77,20 58,90 45,94 40,84 43,59 43,77 Die o.g. Vergleichszahlen zeigen, dass die allgemeine Umlagequote des Rhein-Erft-Kreises (Mittelwert: 60,88%) deutlich über dem Mittelwert liegt. Dagegen ist die Zuwendungsquote des Rhein-Erft-Kreises mit einem Mittelwert von 13,02% unter dem von der GPA ausgewiesenen Mittelwert. Ursache hierfür könnten entweder zu niedrige Zuweisungen des Landes (Schlüsselzuweisungen, spezielle Zuweisungen) und/oder aber im Vergleich mit anderen Kreisen zu geringe Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sein. Die Personalintensität liegt oberhalb des Mittelwertes der GPA. Ebenso ist dies bei der Sachund Dienstleistungsintensität der Fall. Bei der Transferaufwandsquote liegt der Rhein-Erft-Kreis nur knapp über dem von der GPA ermittelten Bestwert. Grundsätzlich ist dies erfreulich. Teilweise könnte dies auch mit der oben beschriebenen relativ niedrigen Zuwendungsquote zusammenhängen. Da die Transferaufwendungen allerdings den mit Abstand größten Posten im Kreishaushalt darstellen muss die Frage erlaubt sein, warum dann die allgemeine Umlagequote trotzdem so hoch ist. Aufgrund des vorstehenden Vergleiches können sicherlich keine konkreten Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns durch den Rhein-Erft-Kreis getroffen werden. Die Quotenvergleiche können nur Indizien darstellen, die zumindest im Rahmen des bestehenden Rücksichtnahmegebotes durch den Rhein-Erft-Kreis durch Organisations- bzw. Geschäftsprozessuntersuchungen überprüft und ggf. optimiert werden müssen. essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anlage Stellungnahme Benehmen.doc 2) Möglichkeiten des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Am 18.09. wurde im Rahmen eines Artikelgesetzes u.a. das NKF-Weiterentwicklungsgesetz (Änderung verschiedener Vorschriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung) durch den Landtag verabschiedet. Dieses ist zwingend ab dem Haushaltsjahr 2013 und freiwillig schon für das Jahr 2012 (auch für Kreise) anzuwenden. Die geänderten Bestimmungen ermöglichen z.B. folgendes: Dynamisierung der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse können dabei der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, solange die Ausgleichsrücklage ein Drittel des Eigenkapitals nicht überschreitet. Darüber hinaus kann lt. Art. 8 §§ 1-3 NKGWG diese Zuführung von Jahresüberschüssen auch für Vorjahre noch nachgeholt werden. Die Ausgleichsrücklage des Rhein-Erft-Kreises müsste lt. den der Stadt Bedburg vorliegenden Unterlagen und der Nachholung der positiven Ergebnisse 2009 und 2010 am 31.12.2010 rd. 49,9 Mio. € betragen haben. Der Haushaltsplan 2011 wies einen Fehlbedarf in Höhe von 22,3 Mio. € aus, der Haushaltsplan 2012 wies ein Defizit von 11,8 Mio. € aus. Sollte sich die positive Tendenz der Jahresabschlüsse auch für die Jahre 2011 und 2012 fortsetzen, könnte noch eine spürbare Kreisumlage senkende Wirkung durch Einsatz der Ausgleichsrücklage in den kommenden Jahren erfolgen. Rechnungsabgrenzung bei der Umstufung von Straßen Die Umstufung einer Kreis- zu einer Landstraße ist zukünftig als Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren und über die verbleibende Nutzungsdauer „abzuschreiben“. Sofern solche Vorgänge in 2012 anstanden bzw. in den kommenden Haushaltsjahren anstehen, sollte dies durch den Rhein-Erft-Kreis bereits in 2012 erfolgen. Möglichkeit der direkten Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage Der Rhein-Erft-Kreis sollte dem Kreistag eine Auflistung der Vermögensgegenstände vorlegen, die nicht mehr zur Aufgabenerfüllung des Kreises benötigt werden. Diese sind dann gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO abzuwerten und die entstehenden Verluste mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die somit entfallenden Abschreibungsaufwendungen führen zu einer Verbesserung des Kreishaushaltes und damit zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit diese nicht mehr benötigten Vermögensgegenstände veräußerbar sind, um zu einer Stärkung der allgemeinen Rücklage beizutragen und die Liquidität zu verbessern. essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anlage Stellungnahme Benehmen.doc 3) Festsetzung der Kreisumlage unter Berücksichtigung des Finanzplans (Mittelzu-/Mittelabfluss) Die Kreisumlage und damit der Umlagesatz sollten maximal in der Höhe festgesetzt werden, dass mit den erzielten Erträgen/Einzahlungen der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan nur insoweit einen Überschuss ausweist, dass damit die laufenden Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit gedeckt werden können. Die bisherige Praxis des Rhein-Erft-Kreises zeigt, dass mit den Überschüssen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan die fehlenden Mittel für Neuinvestitionen gedeckt werden. Hierdurch finanzieren die Kommunen die Investitionen des Kreises über die Kreisumlage. Gleichzeitig werden die kreisangehörigen Städte aber über die entstehenden Abschreibungen ein zweites Mal belastet. Der Rhein-Erft-Kreis sollte versuchen, die notwendigen Investitionen so einzuplanen, dass diese durch Zuweisungen oder sonstige investive Einzahlungen gedeckt werden können. Im Übrigen ist es, insbesondere aufgrund der derzeit günstigen Kapitalmarktlage auch für den Rhein-Erft-Kreis zumutbar, für notwendige Investitionen, in Maßen Kredite aufzunehmen. 4) Alternativer Finanzierungsvorschlag für Kreisinvestitionen Alternativ könnte geprüft werden, ob die Finanzierung der Investitionen des Kreises eventuell über Investitionszuweisungen der Städte erfolgen könnte. Der Kreis bliebe schuldenfrei, die Investitionen wären im Kreishaushalt ergebnisneutral (die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten würden die laufenden Abschreibungen decken) und die kreisangehörigen Städte könnten die Finanzierungsform frei wählen. essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anlage Stellungnahme Benehmen.doc