Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
14.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:02
Aktualisiert
08.05.13, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP8-89/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
14.05.2013
Betreff:
Kostenkontrolle und Fallzahlentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst
- Sachstand 30.04.2013
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
Wie in vorangegangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses - Vorlagen 8-162/2012 und 816/2013 - berichtet, ist die Fachverwaltung sehr darum bemüht, den zuletzt festgestellten Anstieg
der Fallzahlen und die damit verbundenen Kosten im Allgemeinen Sozialen Dienst zu begrenzen.
Um dies zu erreichen wurden die in den v. g. Vorlagen aufgezeigten Maßnahmen in Angriff
genommen und schon in Teilen umgesetzt; zur Überprüfung der Wirksamkeit wird in regelmäßigen
Abständen ein Datenabgleich vollzogen.
Die aktuelle Zahl der gewährten kostenpflichtigen Hilfearten liegt seit Jahresbeginn 2013 bei
monatlich durchschnittlich 119 und ist vergleichbar mit der im Februar 2012 (117 `Fälle´). Kosten
entstanden für den Februar 2012 in Höhe von insgesamt 176.000 €, stiegen bis Oktober 2012 - bei
130 kostenpflichtigen Hilfearten - auf rd. 265.000,- € mtl. an; aktuell liegen diese nunmehr bei rd.
230.000 € mtl. Auch wenn die aktuellen Kosten rd. 30 % über dem `Ist´ Februar 2012 liegen,
konnte der rasante Anstieg aktuell begrenzt bzw. teilweise zurückgeführt werden.
Die positive Kostenentwicklung lässt sich an konkreten Einzellfallbeispielen festmachen; so wird
deutlich intensiver als früher mit den Trägern an Rückführungsmöglichkeiten gearbeitet, sofern
dies pädagogisch vertretbar ist. Hierdurch konnten aktuell vier kostenintensive Heimmaßnahmen
zeitnäher in ambulante Hilfen umgeleitet bzw. gar aus dem Hilfesystem entlassen werden. Auch
werden aktuell Rückführungen von äußerst kostenintensiven Mutter-Kind Unterbringungen
vorbereitet, die anschließend mit umfangreichen ambulanten Hilfen unterstützt werden; zwei
Unterbringung in Mutter-Kind-Einrichtungen konnten bereits im April d. J. in ambulante
Maßnahmen übergeleitet werden. Dies birgt den Vorteil, dass Mutter und Kind in ihrem familiären
Umfeld leben können und die Sozialisation des Kindes innerhalb der vorhandenen Strukturen
Bedburgs mit seinen unterschiedlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingebettet werden kann.
Den jungen Familien kann auf diese Weise mehr `Normalität´ und eine Analogie zu den Familien
geboten werden, die nicht auf Hilfen zur Erziehung angewiesen sind. Das Aufwachsen in einer
vollstationären Einrichtung der Jugendhilfe wird nur dann in Erwägung gezogen, wenn ambulante
Hilfen keine Wirksamkeit zeigen.
Neben den Rückführungen von Müttern und ihren Kindern bzw. Überleitungen von vollstationären
in ambulante Hilfeformen wurde im Rahmen eines Projektes im ersten Quartal 2013 einer jungen
Familie eine ambulante, flexible Hilfe zur Seite gestellt, die die Familie anfänglich an sieben Tagen
pro Woche zwei mal täglich zu Hause aufsuchte; hierzu wird auf die Vorlage WP8-16/2013 zur
Sitzung am 12.03.2013 verwiesen. Diese Hilfe wurde der Familie als Alternative zu einer
Unterbringung von Mutter und Kind in einer entsprechenden Mutter-Kind-Einrichtung angeboten.
Die Intensität der Hilfe ist mit dem Kontrollauftrag zu begründen, den eine solch intensive
Unterstützung i. d. R. beinhaltet. Anfänglich wird im Rahmen einer Diagnostik geklärt, ob die
Familie zu befähigen ist, die kontinuierliche Versorgung eines Neugeborenen sicherzustellen;
hierbei stehen pflegerische Aspekte im Vordergrund. Ist die Grundversorgung gewährleistet, geht
der Fokus der Hilfe auf den Beziehungsaufbau zwischen Eltern und Kind. Im vorliegenden Fall hat
sich bereits nach vier Wochen gezeigt, dass die Eltern ihrer Aufgabe gerecht werden können; das
Hilfesystem wurde von der Familie nach anfänglichen Widerständen erfolgreich genutzt. Fragen
der Eltern zur Pflege und Versorgung des Babys, aber auch die Erstellung eines
Methodenkataloges für Krisensituation (z. B. Bauchschmerzen, stundenlanges Schreien des
Neugeborenen etc. pp.) gaben den Eltern Sicherheit und Struktur im Umgang mit dem Kind. Die
Hilfeintensität konnte inzwischen auf vier Besuche wöchentlich reduziert werden und wird nun
kurzfristig in eine Sozialpädagogische Familienhilfe umgewandelt, da der bereits beschriebene
Beziehungsaufbau nun zentrales Thema wird. Die Versorgung des Kindes ist sichergestellt.
Während der intensivsten 1. Phase der Hilfe entstanden der Stadt Bedburg Kosten in Höhe von rd.
80,-€ täglich. Da bereits nach 2,5 Wochen eine Reduzierung vorgenommen werden konnte, die
stufenweise weiter reduziert wird, sinken diese Ausgaben kontinuierlich. Der Tagessatz für eine
Mutter-Kind-Einrichtung im Vergleich hierzu beträgt je nach Träger und Betreuungsintensität
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Sitzungsvorlage
zwischen 200,- € und 240,- €; die durchschnittliche Verweildauer in einer solchen Unterbringung
erstreckt sich i. d. R. über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu mehreren Jahren.
Das bisherige Ergebnis zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen Schritte in die richtige Richtung
sind. Auch wenn in der Jugendhilfe immer wieder unvorhersehbare und unvermeidbare Hilfen
installiert werden müssen, kann - vorsichtig prognostizierend - davon ausgegangen werden, dass
der gegebene Kostenrahmen eingehalten und im Optimalfall sogar unterschritten wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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