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Mitteilungsvorlage (Kostenkontrolle und Fallzahlentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst - Sachstand 30.04.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
14.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:02
Aktualisiert
08.05.13, 18:02
Mitteilungsvorlage (Kostenkontrolle und Fallzahlentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst 
- Sachstand 30.04.2013) Mitteilungsvorlage (Kostenkontrolle und Fallzahlentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst 
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-89/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 14.05.2013 Betreff: Kostenkontrolle und Fallzahlentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst - Sachstand 30.04.2013 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Wie in vorangegangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses - Vorlagen 8-162/2012 und 816/2013 - berichtet, ist die Fachverwaltung sehr darum bemüht, den zuletzt festgestellten Anstieg der Fallzahlen und die damit verbundenen Kosten im Allgemeinen Sozialen Dienst zu begrenzen. Um dies zu erreichen wurden die in den v. g. Vorlagen aufgezeigten Maßnahmen in Angriff genommen und schon in Teilen umgesetzt; zur Überprüfung der Wirksamkeit wird in regelmäßigen Abständen ein Datenabgleich vollzogen. Die aktuelle Zahl der gewährten kostenpflichtigen Hilfearten liegt seit Jahresbeginn 2013 bei monatlich durchschnittlich 119 und ist vergleichbar mit der im Februar 2012 (117 `Fälle´). Kosten entstanden für den Februar 2012 in Höhe von insgesamt 176.000 €, stiegen bis Oktober 2012 - bei 130 kostenpflichtigen Hilfearten - auf rd. 265.000,- € mtl. an; aktuell liegen diese nunmehr bei rd. 230.000 € mtl. Auch wenn die aktuellen Kosten rd. 30 % über dem `Ist´ Februar 2012 liegen, konnte der rasante Anstieg aktuell begrenzt bzw. teilweise zurückgeführt werden. Die positive Kostenentwicklung lässt sich an konkreten Einzellfallbeispielen festmachen; so wird deutlich intensiver als früher mit den Trägern an Rückführungsmöglichkeiten gearbeitet, sofern dies pädagogisch vertretbar ist. Hierdurch konnten aktuell vier kostenintensive Heimmaßnahmen zeitnäher in ambulante Hilfen umgeleitet bzw. gar aus dem Hilfesystem entlassen werden. Auch werden aktuell Rückführungen von äußerst kostenintensiven Mutter-Kind Unterbringungen vorbereitet, die anschließend mit umfangreichen ambulanten Hilfen unterstützt werden; zwei Unterbringung in Mutter-Kind-Einrichtungen konnten bereits im April d. J. in ambulante Maßnahmen übergeleitet werden. Dies birgt den Vorteil, dass Mutter und Kind in ihrem familiären Umfeld leben können und die Sozialisation des Kindes innerhalb der vorhandenen Strukturen Bedburgs mit seinen unterschiedlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingebettet werden kann. Den jungen Familien kann auf diese Weise mehr `Normalität´ und eine Analogie zu den Familien geboten werden, die nicht auf Hilfen zur Erziehung angewiesen sind. Das Aufwachsen in einer vollstationären Einrichtung der Jugendhilfe wird nur dann in Erwägung gezogen, wenn ambulante Hilfen keine Wirksamkeit zeigen. Neben den Rückführungen von Müttern und ihren Kindern bzw. Überleitungen von vollstationären in ambulante Hilfeformen wurde im Rahmen eines Projektes im ersten Quartal 2013 einer jungen Familie eine ambulante, flexible Hilfe zur Seite gestellt, die die Familie anfänglich an sieben Tagen pro Woche zwei mal täglich zu Hause aufsuchte; hierzu wird auf die Vorlage WP8-16/2013 zur Sitzung am 12.03.2013 verwiesen. Diese Hilfe wurde der Familie als Alternative zu einer Unterbringung von Mutter und Kind in einer entsprechenden Mutter-Kind-Einrichtung angeboten. Die Intensität der Hilfe ist mit dem Kontrollauftrag zu begründen, den eine solch intensive Unterstützung i. d. R. beinhaltet. Anfänglich wird im Rahmen einer Diagnostik geklärt, ob die Familie zu befähigen ist, die kontinuierliche Versorgung eines Neugeborenen sicherzustellen; hierbei stehen pflegerische Aspekte im Vordergrund. Ist die Grundversorgung gewährleistet, geht der Fokus der Hilfe auf den Beziehungsaufbau zwischen Eltern und Kind. Im vorliegenden Fall hat sich bereits nach vier Wochen gezeigt, dass die Eltern ihrer Aufgabe gerecht werden können; das Hilfesystem wurde von der Familie nach anfänglichen Widerständen erfolgreich genutzt. Fragen der Eltern zur Pflege und Versorgung des Babys, aber auch die Erstellung eines Methodenkataloges für Krisensituation (z. B. Bauchschmerzen, stundenlanges Schreien des Neugeborenen etc. pp.) gaben den Eltern Sicherheit und Struktur im Umgang mit dem Kind. Die Hilfeintensität konnte inzwischen auf vier Besuche wöchentlich reduziert werden und wird nun kurzfristig in eine Sozialpädagogische Familienhilfe umgewandelt, da der bereits beschriebene Beziehungsaufbau nun zentrales Thema wird. Die Versorgung des Kindes ist sichergestellt. Während der intensivsten 1. Phase der Hilfe entstanden der Stadt Bedburg Kosten in Höhe von rd. 80,-€ täglich. Da bereits nach 2,5 Wochen eine Reduzierung vorgenommen werden konnte, die stufenweise weiter reduziert wird, sinken diese Ausgaben kontinuierlich. Der Tagessatz für eine Mutter-Kind-Einrichtung im Vergleich hierzu beträgt je nach Träger und Betreuungsintensität Mitteilungsvorlage WP8-89/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage zwischen 200,- € und 240,- €; die durchschnittliche Verweildauer in einer solchen Unterbringung erstreckt sich i. d. R. über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu mehreren Jahren. Das bisherige Ergebnis zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen Schritte in die richtige Richtung sind. Auch wenn in der Jugendhilfe immer wieder unvorhersehbare und unvermeidbare Hilfen installiert werden müssen, kann - vorsichtig prognostizierend - davon ausgegangen werden, dass der gegebene Kostenrahmen eingehalten und im Optimalfall sogar unterschritten wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-89/2013 Seite 3