Daten
Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
30.04.13, 18:04
Aktualisiert
14.05.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-74/2013
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 24
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
07.05.2013
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg
zwecks Einführung des optionalen papierlosen Sitzungsdienstes
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Vorgehensweise bezüglich der Einführung
des papierlosen Sitzungsdienstes gemäß den Ausführungen in der Sitzungsvorlage zu und
empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Geschäftsordnung des Rates und der
Ausschüsse entsprechend zu ändern.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 einstimmig beschlossen,
den optionalen papierlosen Sitzungsdienst für die Mandatsträger einzuführen. Weiterhin
hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die hierfür notwendige Änderung der
Geschäftsordnung des Rates entsprechend vorzubereiten. Auf die Sitzungsvorlage WP 850/2013 hierzu sowie auf den beigefügten Auszug aus der Niederschrift hierzu wird
verwiesen.
Insbesondere bezogen auf die desolate haushaltswirtschaftliche Lage wurde folgendes
festgelegt:
¾ Die
Teilnahme
am
papierlosen
Sitzungsdienst
erfolgt
seitens
der
Mandatsträger/innen auf freiwilliger Basis und kann jederzeit wieder rückgängig
gemacht werden.
¾ Die Geräte (Tablet-PC’s, Laptop) werden von den Teilnehmenden gestellt. Hierfür
erfolgt keine Kostenerstattung. Die Gewährleistung des Zuganges über die
Sitzungsapplikation I-Rich zum Ratsinformationssystem erfolgt für die
Teilnehmenden über eine entsprechende Lizenzvergabe. Diese ist beschränkt auf
die Inhaberschaft des Rats- und/oder Ausschussmandats.
¾ Ebenso liegt es in der Verantwortlichkeit der Teilnehmer, die Systemkompatibilität
und die technischen Voraussetzungen für das Funktionieren der genutzten Geräte
zu gewährleisten.
¾ Die Einladung (Tagesordnung) zu den Rats- und Ausschusssitzungen erfolgt wie
bisher ins Schließfach oder per Post (sachkundige Bürger). Sie erfolgt weiterhin
schriftlich, damit im Falle technischer Probleme (SD-Net/IRich) eine fristgerechte
Einladung der Sitzungen gewährleistet ist.
¾ Eine Bereitstellung von Vorlagen/Sitzungsunterlagen/Niederschriften in Papierform
unterbleibt. Es werden zudem kein Papier und keine Geldmittel zur Beschaffung
von Papier für den Ausdruck zur Verfügung gestellt.
¾ Sobald neue Dokumente im Ratsinformationssystem eingestellt sind, erhalten die
Teilnehmer/-innen des papierlosen Sitzungsdienstes eine automatische E-MailBenachrichtigung.
Die
Sitzungsunterlagen
können
dann
über
die
Sitzungsapplikation I-Rich eingesehen werden. Parallel hierzu besteht auch nach
wie vor die Möglichkeit, die Sitzungsunterlagen wie bisher durch Anmeldung auf der
städtischen Internetseite im Ratsinformationssystem einzusehen.
Beschlussvorlage WP8-74/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die bisherige Regelung bezüglich der Einberufung von Ratssitzungen im § 1 der
Geschäftsordnung lautet wie folgt.
§1
Einberufung der Ratssitzungen
(1)
Der Bürgermeister beruft den Rat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert, jedoch soll er den
Rat wenigstens alle zwei Monate einberufen. Der Rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn
mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung
zu stellenden Gegenstände dies verlangen.
(2)
Die Einberufung erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen
Ratsmitglieder. Das Nähere regelt eine Dienstanweisung.
(3)
In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr können schriftliche
Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen (Vorlagen) beigegeben werden.
Einladung
an
alle
Mit Bezug auf die o. g. Ausführungen wird vorgeschlagen, im § 1 der Geschäftsordnung
des Rates folgenden neuen Absatz 4 für den optionalen papierlosen Sitzungsdienst
einzufügen:
§1
Einberufung der Ratssitzungen / optionaler papierloser Sitzungsdienst
...
(4)
Auf Antrag kann die Bereitstellung der schriftlichen Erläuterungen (Vorlagen) auf
elektronischem Wege erfolgen (papierloser Sitzungsdienst). Bei Teilnahme am papierlosen
Sitzungsdienst unterbleibt eine Übersendung von Vorlagen /Sitzungsunterlagen in
schriftlicher Form. Die/der Teilnehmer/in muss sicherstellen, dass ein unberechtigter Zugriff
Dritter auf nichtöffentliche Sitzungsinhalte nicht möglich ist. Die technischen Geräte (Tablet
PC’s/Laptop’s) werden von den Teilnehmern gestellt; eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
...
§ 24 Geschäftsordnung - Niederschrift
Eine Änderung des § 24 der Geschäftsordnung des Rates ist nicht erforderlich. Dort heißt
es in Absatz 3, dass die Niederschrift allen Ratsmitgliedern innerhalb von 4 Wochen nach
der Sitzung zuzuleiten ist. Von der Schriftform ist hier nicht ausdrücklich die Rede.
Das heißt, alle Ratsmitglieder, die die Sitzungsunterlagen bisher in Schriftform erhalten,
erhalten auch die Niederschrift in Schriftform. Lediglich die Teilnehmer/-innen am
papierlosen Sitzungsdienst erhalten diese nicht; ihnen wird der Zugriff auf das
Ratsinformationssystem über die Sitzungsapplikation I-Rich freigeschaltet, so dass sie die
Niederschriften dort einsehen können (Siehe auch § 27 Abs. 7 Geschäftsordnung).
Daneben ist es auch hier nach wie vor möglich, die Sitzungsunterlagen wie bisher durch
Anmeldung auf der städtischen Internetseite im Ratsinformationssystem einzusehen.
§§ 26, 27 Geschäftsordnung – Verfahren in den Ausschüssen
Gemäß § 26 i. V. m. § 27 der Geschäftsordnung gilt das Verfahren bzgl. der Teilnahme
am papierlosen Sitzungsdienst auch für die Ausschüsse.
Beschlussvorlage WP8-74/2013
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Sitzungsvorlage
Die Abfrage, welche Mandatsträger/innen am Verfahren teilnehmen möchten, läuft derzeit.
¾ Zur Änderung der Geschäftsordnung ist die einfache Mehrheit des Rates
erforderlich. Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
¾
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 23.04.2013
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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