Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP8-99/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
28.05.2013
Betreff:
Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums (KIZ) für den Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg befürwortet die Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums für den Rhein-Erft-Kreis auf Basis der vorgestellten Konzeption.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gem. § 7 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW (TIntG) sowie dem gemeinsamen Erlass
des Integrations- und Schulministeriums vom 25.06.2012 können in allen Kreisen und kreisfreien
Städten Kommunale Integrationszentren (KIZ) errichtet werden. Ggf. schon bestehende Regionalstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) werden bis
spätestens Ende Juli 2013 zu KIZ umgewandelt; eine derartige bestand bisher beim Rhein-ErftKreis nicht.
Kernaufgaben der KIZ sind gem. § 7 TIntG konkret aufgeführt; danach sollen im Einvernehmen mit
den Kommunen
- Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in
Zusammenarbeit mit den Unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern
- die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote
der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort koordiniert werden.
- ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit zugewanderten Eltern
gemacht werden.
Danach können somit grundsätzlich zwei gesetzlich vorgegebene Handlungsfelder der KIZ unterschieden werden; ein auf Bildung und ein auf Querschnittsaufgaben bezogenes Handlungsfeld.
KIZ in Kreisen und kreisfreien Städten werden gem. § 7 I TIntG durch das Land auf der Grundlage
entsprechender Förderrichtlinien gefördert; antragsberechtigt und damit Träger des KIZ wäre vorliegend insofern der Rhein-Erft-Kreis. Die Förderung (Vollfinanzierung) ist zunächst bis Ende 2017
sichergestellt, wobei eine Fortführung sehr wahrscheinlich ist, da es sich - wie bereits ausgeführt um die Nachfolgeeinrichtungen der RAA handelt, die über 25 Jahre bestanden. Die Förderung
bezieht sich auf bis zu 5,5 Stellen; bei 2 Stellen handelt es sich um freigestellte Lehrkräfte (Abordnung) sowie um bis zu 3,5 kommunale Bedienstete (2 außerschulische pädagogische Fachkräfte,
1 Verwaltungsfachkraft, 0,5 Assistenzkraft). Fachlich werden die KIZ durch das Land in Form einer
landesweiten Koordinierungsstelle unterstützt.
Auf der Grundlage der Absprachen im Rahmen der Bürgermeister- und Sozialdezernentenkonferenz herrscht Einvernehmen darüber, dass auch beim Rhein-Erft-Kreis ein KIZ eingerichtet und ein
entsprechender Antrag an das Land gestellt werden soll.
Erlass und Förderrichtlinien basieren auf dem Grundsatz, dass Integration vor Ort geschieht. Den
kreisangehörigen Städten kommt daher bei der Integration eine entscheidende Bedeutung zu; die
unterschiedlichen Akteure müssen vor Ort eng zusammenwirken, um das Zusammenleben in Vielfalt erfolgreich zu gestalten. Entsprechend der Aufgabenstellung des TIntG wurden vor dem Hintergrund, dass nur die Konzentration auf klar definierte Handlungsschwerpunkte eine zielorientierte
Aufgabenwahrnehmung ermöglicht, wurden auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene zwei Arbeitsgruppen für
die Themenfelder `Bildung´ und `Querschnitt´ gebildet, die wie folgt besetzt ist:
- Arbeitskreis Bildung:
REK, Stadt Kerpen, Untere Schulaufsicht
- Arbeitskreis Querschnitt: Stadt Bergheim, Stadt Kerpen, Stadt Wesseling, Jobcenter, IHK
Die erarbeiteten Papiere wurden vom Rhein-Erft-Kreis zusammengefasst und sind der Vorlage als
Anlage 1 beigefügt; hierbei handelt es sich um eine Entwurfsfassung, die als Diskussionsgrundlage zu werten ist. Ziel ist, auf Basis der Rückmeldungen aus den Städten eine Priorisierung der
Handlungsfelder vorzunehmen.
Beschlussvorlage WP8-99/2013
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Aus Sicht der Verwaltung werden die aufgezeigten Handlungsfelder positiv gewertet, wobei der
Schwerpunkt im Handlungsfeld `Bildung´ gesehen wird; erwartet wird in diesem Handlungsfeld,
dass das KIZ den Schulen im Rhein-Erft-Kreis ein klar umrissenes Service-Angebot unterbreitet.
Der weitere Beratungsverlauf ist wie folgt vorgesehen:
-
bis 31.05.2013
05.06.2013
ab 26.06.2013
18.07.2013
Änderungswünsche der Kommunen
Endabstimmung der Sozialdezernenten
Beratungen in den Gremien des Rhein-Erft-Kreises
Beschlussfassung im Kreistag
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Es gilt, bestehende Barrieren, wie soziale Unterschiede, unterschiedliche kulturelle Traditionen und religiöse Bekenntnisse, für Zuwandererfamilien abzubauen, um eine vollumfängliche Integration sicherzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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