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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Beratungspapier Mai 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
113 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.05.13, 18:04
Aktualisiert
22.05.13, 18:04

Inhalt der Datei

ENTWURF Stand: 07.05.2013 Arbeitspapier zur Beratung in den Kommunen – Mögliche Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis 1. Grundlagen und Leitgedanke des Kommunalen Integrationszentrums 2. Denkbare Schwerpunkte im Handlungsfeld „Bildung“ – Bildungsbiographisch orientierte Angebote 2.1. Elementarbereich (Kindergärten, Kindertagesstätten, etc.) 2.1.1. Angebote für Kinder und Eltern 2.1.2. Angebote für Fachkräfte 2.2. Primarbereich (Grundschulen) 2.2.1. Ganzheitliche Schul- und Unterrichtsentwicklung – Das Programm „QuisS“ 2.2.2. Angebote für Kinder und deren Eltern 2.2.3. Angebote für Fachkräfte 2.3. Sekundarstufen (Weiterführende Schulen) 2.3.1. Ganzheitliche Schul- und Unterrichtsentwicklung – Das Programm „QuisS“ 2.3.2. Angebote für Kinder/Jugendliche und deren Eltern 2.3.3. Angebote für Fachkräfte 2.4. Übergang Schule-Beruf 2.4.1. Angebote für Jugendliche und deren Eltern 2.4.2. Angebote für Fachkräfte 2.4.3. Vernetzung mit Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern 3. Denkbare Schwerpunkte im Handlungsfeld „Querschnitt“ 3.1. Beschäftigung 3.2. Weitere Aufgabenfelder 4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung – Bestimmung von Kennzahlen 5. Das weitere Vorgehen 1 ENTWURF 1.) Stand: 07.05.2013 Grundlagen und Leitgedanke des Kommunalen Integrationszentrums Den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen steht mit dem „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ (Teilhabe- und Integrationsgesetz) seit Mitte des Jahres 2012 die Möglichkeit offen, durch Landesmittel geförderte Kommunale Integrationszentren einzurichten. Aufgabe dieser Zentren wird es sein, „im Einvernehmen mit den Gemeinden 1. Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den Unteren Schulaufsichtsbehörden [zu machen], um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern [sowie] 2. die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort [zu koordinieren].“1 Aus dieser gesetzlichen Grundlage ergeben sich zwei Handlungsfelder, die mit den Oberbegriffen „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ (verstanden als Sicherstellung angemessener und gleichwertiger gesellschaftlicher Teilhabe) umschrieben werden können. Ein Integrationszentrum muss beide Handlungsfelder bearbeiten, damit die zuständige Bewilligungsbehörde einer finanziellen Förderung zustimmt. Zwischen den kreisangehörigen Kommunen, dem Rhein-Erft-Kreis und der Schulaufsicht herrscht Einvernehmen, dass die Gründung eines solchen Zentrums zur Stärkung der Integrationsarbeit vorangetrieben werden soll. Getreu dem Grundsatz „Integration findet vor Ort statt“ wird das Zentrum in Kooperation mit den Kommunen Aktivitäten und Maßnahmen der Integrationsarbeit bündeln, diese gegebenenfalls ergänzen und so zur Verstetigung und Stärkung der Integrations- und Bildungsarbeit beitragen. Außerdem präzisiert Integrationszentren das als Teilhabe„Angebote und Integrationsgesetz zur Qualifizierung die der Tätigkeiten der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich 1 Vgl. § 7 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. 2 ENTWURF Stand: 07.05.2013 einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern.“2 In der Praxis wird das Integrationszentrum also insbesondere mit den Fachkräften der schulischen und sozialen Regelsysteme zusammenarbeiten. Es wird in erster Linie öffentliche und private Einrichtungen beraten, handelnden Personen Fortbildungsangebote machen und koordinierende Aufgaben wahrnehmen, um die Integration von Einwohnerinnen und einwohnern mit Migrationshintergrund zu fördern. Unmittelbarer Dienstleister für Migrantinnen und Migranten kann das Integrationszentrum ausschließlich bei der Beratung neu zugewanderter Menschen – sogenannter „Seiteneinsteiger“ – sein. Mögliche Angebote an diese Gruppen sind den folgenden Abschnitten zu entnehmen. Die Ausgestaltung und Priorisierung der beiden Schwerpunkte – „Bildung“ und „Querschnittsaufgaben“ – wird im Rahmen des Antragsverfahrens vorgenommen. In diesen Prozess sind laut Fördererlass3 von Anfang an die zuständige Schulaufsicht, die Wohlfahrtsverbände, die Träger der Jugendhilfe und kommunale Vertretungsgremien (Integrationsräte) mit einzubeziehen. Das hier vorliegende Papier dient als Diskussionsgrundlage zur Vorlage bei den genannten Akteuren, die teilweise bereits an dessen Erarbeitung mitgewirkt haben. Die Beteiligung der kommunalen Integrationsräte und Migrantenselbstorganisationen am Prozess der Schwerpunktsetzung wird im Austausch dieser Akteure mit ihren jeweiligen Stadtverwaltungen erfolgen. Insbesondere die vorhandenen Netzwerke innerhalb der Städte sprechen für dieses Vorgehen. Der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Integrationszentrums wird die Beratungsergebnisse aus den zehn Städten anschließend in Abstimmung mit den Städten und der Schulaufsicht in einem Förderantrag zusammenfassen. Im Sinne des Prinzips der „Integration vor Ort“ werden die bewährten Integrationsmaßnahmen der Kommunen auch nach Gründung des Zentrums unverändert Bestand haben. Es wird nicht die Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums sein, eine kreisweit einheitliche Integrationslandschaft herzustellen. In den Kommunen wird das Zentrum in der Regel nur in Absprache mit den örtlichen Akteuren tätig. Kreisweit wird es die Aufgabe haben, die Koordination, Bündelung, Unterstützung und Weiterentwicklung von 2 3 Vgl. § 7 Abs. 2 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. Vgl. gemeinsamer Runderlass des MAIS und des MSW vom 25.06.2012, BASS 12 – 21, S. 3. 3 ENTWURF Stand: 07.05.2013 Integrationsangeboten zu initiieren bzw. zu begleiten. Eine Aufsichtsfunktion über kommunale Integrationsangebote kommt ihm dabei nicht zu. In den folgenden Kapiteln werden nun denkbare Aufgabenfelder des Kommunalen Integrationszentrums für die beiden Schwerpunktbereiche in Kurzform vorgestellt. Der hier vorliegende Katalog ist eine Diskussionsgrundlage zur Beratung in den städtischen Gremien. Er entstammt einem vorgelagerten Diskussionsprozess, an dem die Kommunalverwaltungen im Kreis und die Untere Schulaufsichtsbehörde beteiligt waren. Im weiteren Verlauf stellen die Stadtverwaltungen die Beteiligung interessierter Akteure am Beratungsprozess dieses Papiers sicher. Ziel des Verfahrens ist es, nach den Beratungen eine authentische Rückmeldung über die Handlungsfelder zu erhalten, auf denen das Kommunale Integrationszentrum entsprechend seiner gesetzlichen Aufgaben und personellen Kapazitäten tätig werden soll. Zwei Bemerkungen sind jedoch vorweg zu stellen: Zum einen entsprechen die hier genannten Aufgaben einer mittel- bis langfristigen Zielvorstellung. Insbesondere Inhalte aus den Bereichen der Fachkräfteschulung und der Beratungsangebote müssen vielfach erst entwickelt werden. Selbst die inhaltlich ausgereiften Angebote aus dem Programmkatalog der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ (RAA) oder das Programm QuisS der Bezirksregierung Köln müssen – orientiert an den Bedürfnissen der Bildungseinrichtungen im Kreis – organisiert und angepasst werden. In der Startphase des Zentrums wird also zunächst die Planung eines qualitativ hochwertigen Angebots die Aufgabe sein. Zum anderen muss angesichts der Fülle der denkbaren Angebote eine Priorisierung der Aufgaben vorgenommen werden. Nur die Konzentration auf wenige klar definierte Handlungsschwerpunkte bei gleichzeitiger Offenheit für eine fallweise Bearbeitung anderer Aufgaben bietet eine realistische Perspektive für eine kreisweite Wahrnehmung kommunaler Aufgaben durch das Integrationszentrum. Die Festlegung der dringlichsten Aufgaben soll ebenfalls im Rahmen der kommunalen Beratungen erfolgen. Das Kommunale Integrationszentrum im Rhein-Erft-Kreis wird sein Tätigkeitsfeld also nach der Gründung sukzessive auf- und ausbauen. 4 ENTWURF Stand: 07.05.2013 Zur Sicherstellung einer praxisnahen und bedarfsorientierten Begleitung auch über die Einrichtungsphase hinaus, wird der Austausch zwischen Kreis, Kommunen, Schulaufsicht und weiteren Partnern im Rahmen eines begleitenden Beirates institutionalisiert. Die Zusammenarbeit orientiert sich an den Regelungen des gemeinsamen Erlasses der Ministerien für Schule und Weiterbildung sowie für Arbeit, Integration und Soziales: „Der Einsatz der in den Kommunalen Integrationszentren tätigen Personen wird vom Land und der Kommune über ein gemeinsames örtliches Einsatzmanagement gesteuert. Gegenstand des Einsatzmanagements sind die strategische Planung und Zielvereinbarungen zu Aufgabenund Angebotsschwerpunkten sowie die Abstimmung der Interessen der Kommunen, in Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Kommunen und des Landes. [sic!] Die Schwerpunkte der Arbeit werden im Benehmen mit den örtlichen Partnern in der Regel jeweils für den Zeitraum von zwei Jahren festgelegt.“4 4 BASS 12 – 21, 25.06.2012, S. 5. 5 ENTWURF 2. Stand: 07.05.2013 Denkbare Schwerpunkte im Handlungsfeld „Bildung“ – Bildungsbiographisch orientierte Angebote Kindertageseinrichtungen und Schulen sind in jeder Kommune ein Spiegelbild ihrer sozialräumlichen Umgebung. Soziale Unterschiede, unterschiedliche kulturelle Traditionen und religiöse Bekenntnisse gehören zum Alltag vieler Kinder und Jugendlicher. Unzureichende Sprachkenntnisse und Defizite in der Bearbeitung von Lehr- und Lerninhalten sind die Hauptursachen für den mangelnden Schulerfolg von Kindern aus bildungsfernen Familien und erschweren auch Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund den Wechsel zwischen den Bildungsgängen, um einen höheren Bildungsgrad zu erreichen. Jede Bildungseinrichtung hat ihre Besonderheiten, die aus ihrer soziokulturellen Zusammensetzung und aus den Gegebenheiten des Quartiers entstehen. Um daraus ein attraktives Profil sowie zufriedenstellende Arbeits- und Lernbedingungen für alle Beteiligten zu entwickeln, brauchen die einzelnen Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, ihren „passenden“ Weg zu gehen. Das Kommunale Integrationszentrum könnte einen koordinierenden Beitrag leisten, kreisweit die in den Kommunen bereits vorhandenen Unterstützungsangebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu einem effizienten Netzwerk zu bündeln. Ein solches Angebot wäre freiwillig und hätte nicht das Ziel, den Kommunen eine einheitliche Angebotsstruktur aufzuoktroyieren. Vielmehr ginge es um die Sicherstellung eines kreisweiten Kommunikationsprozesses auf der Basis von Good-Practice-Beispielen. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Kommunalen Integrationszentrums könnte in der bedarfsgerechten Koordinierung und Ausweitung geförderter Angebote und Projekte liegen, die in den Kommunen des Kreises aber noch nicht umgesetzt werden. Hierzu gehören auch solche Maßnahmen, die alleine oder in Kooperation mit Dritten, wie z. B. dem Jobcenter Rhein-Erft, der IHK zu Köln oder den Handwerkskammern durchgeführt werden bzw. sich noch im Planungsstadium befinden. In Absprache zwischen der Unteren Schulaufsicht, städtischen Verwaltungen und der Kreisverwaltung wurden für das Handlungsfeld Bildung folgende Oberziele definiert: 1. die Stärkung der Sprach- und Lernkompetenz der Kinder und Jugendlichen, 6 ENTWURF Stand: 07.05.2013 2. die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und 3. die Förderung von kreisweiter Netzwerkbildung im Bildungsbereich festgehalten. Als mögliche Zielgruppen wurden bestimmt: • der Elementarbereich (Kindertageseinrichtungen), • der Primarbereich (Grundschulen), • die Sekundarstufen I und II, • die Berufskollegs, • und alle Übergänge entlang der Bildungsbiographie. Die nun folgenden konkreten Maßnahmen sollen Beispiele zur Umsetzung dieser übergeordneten Ziele liefern. Die Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen und ggf. eine Erweiterung des Katalogs als Ergebnis der kommunalen Beratungen ist wünschenswert. 2.1. Elementarbereich 2.1.1. Angebote für Kinder und deren Eltern • Programm „Griffbereit“ Griffbereit ist ein Programm, das die Muttersprachenkompetenz, erste Deutschkenntnisse und die Allgemeinentwicklung bei 1-3-jährigen Kindern fördern will. Es ist ein bewährtes Programm aus dem Katalog der RAA. Die Akteure im Griffbereit-Programm sind die Eltern selbst; es können sowohl Eltern mit als auch solche ohne Migrationshintergrund in die Arbeit eingebunden werden. Sie sind die ersten Sprachvorbilder und haben den engsten Bezug zu ihren Kindern im Alltag. Mit Griffbereit lernen sie, ihre Kinder beiläufig und regelmäßig in entwicklungsfördernde Kommunikations- und Sprachspiele zu verwickeln; Griffbereit ist daher auch ein Programm zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenzen. Ziel des Griffbereit-Programmes ist es, die Grundlage für eine solide Mehrsprachigkeit zu bilden. Griffbereit wird in der Regel als familienbildendes Angebot in Kindertageseinrichtungen als Durchführungsort angeboten; ein regelmäßiger Besuch der Kindertageseinrichtung ist nicht notwendig. Auf diese Weise haben Familien jedoch früh die Möglichkeit, diese Bildungseinrichtung kennenzulernen. 7 ENTWURF Stand: 07.05.2013 Angeleitet werden die Eltern von Fachkräften der Kindertageseinrichtungen und fortgebildeten Elternbegleiterinnen. [Quelle: http://www.rucksack-griffbereit.raa.de/] • Programm „Rucksack-KiTa“ Rucksack ist ein Bildungs- und Lernprogramm mit einem umfangreichen Angebot an Spiel- und Übungsmaterialien. Auch dieses Programm wurde von der RAA entwickelt. Ziel von Rucksack ist das Erweitern der Erziehungskompetenz der Eltern und die systematische Sprachförderung von Kindern im Alter von 4 bis 6 Jahren auf der Grundlage eines ganzheitlich-mehrdimensionalen Konzepts. Die praktische Umsetzung erfolgt durch die parallele Gründung einer Müttergruppe zur Erstsprachförderung sowie die Zweitsprachförderung des Deutschen in einer Kindertageseinrichtung. Auch deutschsprachige Eltern können an dem Programm teilnehmen. Das Angebot findet ergänzend zum regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung statt. Angeleitet werden die Eltern von Fachkräften der Kindertageseinrichtungen und fortgebildeten Elternbegleiterinnen. [Quelle: http://www.rucksack-griffbereit.raa.de/] • Seiteneinsteigerberatung für neu zugewanderte Familien vgl. 2.2.2. 2.1.2. Angebote für Fachkräfte • Programm „Griffbereit“ Die Erläuterungen zum Programm sind unter 2.1.1. zu finden. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden beteiligte Fachkräfte gezielt auf das Programm vorbereitet. • Programm „Rucksack-KiTa“ Die Erläuterungen zum Programm sind unter 2.1.1. zu finden. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden beteiligte Fachkräfte gezielt auf das Programm vorbereitet. 8 ENTWURF • Stand: 07.05.2013 Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Arbeit mit Eltern In den Kommunen des Kreises leben immer mehr Menschen, die aus teils sehr verschiedenen Kulturkreisen stammen. Um ungewollte und häufig genug aus Missverständnissen entstandene Konfliktsituationen mit Eltern zu vermeiden, wünschen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen vermehrt Fortbildungen zur Stärkung ihrer interkulturellen Kompetenz. Auf Basis einer funktionierenden Kommunikation Erziehungspartnerschaft zwischen kann Eltern dann und eine Bildungs- und pädagogischen Fachkräften entstehen, die beste Sozialisationsbedingungen für die Kinder schafft. Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen könnten in vom Integrationszentrum ausgerichteten Seminaren geschult werden, ein produktives gemeinsames Wirken der Eltern aus vielen Kulturkreisen zu fördern. • Fortbildung von Fachkräften zu verschiedenen Fragestellungen Denkbare Themen sind z. B.: o Interkulturelle Trainings o Hintergrundwissen zur Sprachförderung im Elementarbereich o Sprachstörungen erkennen und vorbeugen o Vermittlung von Ersterfahrungen mit Erzähl-, Schrift- und Buchkultur 2.2. Primarbereich 2.2.1. Ganzheitliche Schulentwicklung – Das Programm „QuisS“ Das Projekt QuisS (sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen) macht Schulen im Regierungsbezirk Köln ein umfangreiches Unterstützungsangebot zur Verbesserung der Bildungserfolge aller Schülerinnen und Schüler einer Schule, unabhängig von ihrer sprachlichen oder sozialen Herkunft. Ziel des Programms ist die Erreichung der für eine Kommune durchschnittlichen Schulabschlüsse. Leitideen sind eine umfassende Kompetenzentwicklung, die Verbesserung des Regelunterrichts, das Erreichen von Chancengleichheit, die systematische Schulentwicklung und die Etablierung von kommunalen Partnerschaften mit dem außerschulischen Bereich. In fünf Handlungsfeldern – die Schulen suchen sich ein bis zwei zur Umsetzung aus – bietet QuisS Möglichkeiten für die Primarstufe (Grundschule) und die Sekundarstufe (weiterführende Schule). Diese sind: 9 ENTWURF Stand: 07.05.2013 1. Unterrichtsentwicklung im Sinne der Förderung sprachlicher Kompetenzen in mehrsprachigen Klassen (DemeK, KOALA, herkunftssprachlicher Unterricht), 2. Unterrichtsentwicklung im Sinne von Lernkompetenzen in mehrsprachigen Klassen (Arbeits- und Kommunikationstechniken, Teamentwicklung), 3. Etablierung eines Beratungssystems zur Vermeidung sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Kindern mit Zuwanderungsgeschichte, 4. pädagogische Schulentwicklung in mehrsprachigen Schulen (Ausbildung und Begleitung einer schulischen Expertengruppe), 5. Planung von partnerschaftlicher Zusammenarbeit in der Kommune (Elternarbeit, Feriensprachcamps, Finanzierung von Fortbildungen). 2.2.2. Angebote für Kinder und deren Eltern • Programm „Rucksack-Grundschule“ Wie Rucksack-Kita umfasst auch Rucksack-Grundschule Elemente der Elternbildung und der schulischen Sprachförderung. Das Programm wurde ebenfalls von der RAA entwickelt und wird an Schulen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Zielgruppe sind die Kinder der 1. und 2. Klassen, das Programm erstreckt sich über diese beiden Schuljahre. Wie bei dem Programm für Kindertageseinrichtungen treffen sich die Eltern einer Klasse wöchentlich unter Anleitung von geschulten Elternbegleiterinnen und bekommen vermittelt, wie sie die Sprachentwicklung ihrer Kinder fördern können. Ergänzend nehmen sie themengebundenes Material zur Förderung der Kinder mit nach Hause. Zeitgleich zu der Arbeit mit den Eltern werden die gleichen Themen im Klassenunterricht behandelt. Ziele des Programms sind die Stärkung der Deutschen Sprache und der Herkunftssprache, die Förderung der kindlichen Entwicklung, die Förderung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen sowie die Förderung der interkulturellen Kompetenz aller Beteiligten. • Seiteneinsteigerberatung für neu zugewanderte Familien Unter Seiteneinsteigern versteht man Kinder und Jugendliche, die neu nach Deutschland ziehen, aber nur sehr wenig oder gar kein Deutsch sprechen. Diese Kinder und Jugendlichen bedürfen einer zügigen und gut organisierten Vermittlung in geeignete Bildungseinrichtungen. Das Kommunale 10 ENTWURF Stand: 07.05.2013 Integrationszentrum könnte sich in Abstimmung mit den zehn Kommunen zu einer Anlaufstelle für neu zugewanderte Familien mit Kindern entwickeln. In Verbindung mit den weiteren Angeboten des Zentrums und dessen kreisweiten Kontakten zu Behörden, Bildungseinrichtungen und privaten Institutionen könnte die erfolgreiche Integration vom Kindergartenkind bis zum vor dem Schulabschluss stehenden Jugendlichen in die Bildungslandschaft gefördert werden. • Seiteneinsteigerklassen Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist die Grundlage für gelungene Integration und anschließend für schulischen und beruflichen Erfolg. Zur Stärkung ihrer Deutschkenntnisse können neu zugezogene Kinder und Jugendliche in sogenannten Seiteneinsteigerklassen für einen gewissen Zeitraum Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache erlernen. In begrenzter Zahl sind solche Klassen an Schulen im Rhein-Erft-Kreis vorhanden. Für Kinder und Jugendliche der weiterführenden Schulen wäre auch die Einrichtung schulformübergreifender Seiteneinsteigerklassen denkbar. Aufgabe des Integrationszentrums könnte in diesem Zusammenhang die Vernetzung aller Akteure (Stadtverwaltungen, Schulen, Ausländerämter, Schulaufsicht, etc.) sein, um die Einrichtung solcher Klassen zu ermöglichen. • Vermittlung von Sprachpaten Ehrenamtliche Sprachpaten sind vielerorts ein erfolgreicher Anknüpfungspunkt zur sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Migrantinnen und Migranten. Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums könnte es sein, geeignete Personen in einem Pool zu sammeln und entsprechend fortzubilden, damit sie Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen beim Erlernen der deutschen Sprache zur Seite stehen. • Austausch zwischen den Kulturen – Workshops mit Kindern Warum feiern manche Familien Weihnachten und andere nicht? Was ist der Ramadan? Solche und andere Fragen der Lebenswirklichkeit von Kindern, die in 11 ENTWURF Stand: 07.05.2013 einer multikulturellen Gesellschaft aufwachsen, könnten im Rahmen kurzer Unterrichtseinheiten thematisiert werden. Die beim Integrationszentrum tätigen Lehrkräfte könnten Unterrichtsmaterial entwickeln, um den unbefangenen und neugierigen Umgang von Kindern mit „dem Fremden“ zu einer kulturellen Entdeckungsreise auszuweiten. Dies wäre ein Beitrag des Integrationszentrums zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der (kleinen) Einwohnerinnen und Einwohner im Rhein-Erft-Kreis. 2.2.3. Angebote für Fachkräfte • Programm „Rucksack-Grundschule“ Die Erläuterungen zum Programm sind unter 2.2.1. zu finden. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden beteiligte Fachkräfte gezielt auf das Programm vorbereitet. • Unterstützung bei der Beantragung von Integrationsstellen5 Bei der Verwendung von Integrationsstellen werden die Schulen durch die zuständige Schaulaufsicht in Bezug auf die Antragsstellung, die Aspekte qualitativ hochwertiger Arbeit, die Konzepterstellung und ggf. die Evaluation des bestehenden Konzepts beraten und unterstützt. Diese Beratungsleistungen werden mit Gründung des Integrationszentrums durch die dorthin abgeordneten Lehrkräfte wahrgenommen werden. • Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Arbeit mit Eltern vgl. 2.1.2. • Tagungen, Schulungen und Fortbildungen von Lehrkräften zu verschiedenen Fragestellungen 5 Vgl. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29. Juni 2012, BASS 14 – 01. 12 ENTWURF 2.3. Stand: 07.05.2013 Sekundarstufen Das mögliche Angebot für die weiterführenden Schulen unterscheidet sich nicht wesentlich von den Angeboten für die Grundschulen. Die denkbaren Arbeitsfelder bleiben vielfach die gleichen – wie etwa die Schulung der Lehrerinnen und Lehrer –, doch müssen die Inhalte auf die Altersstruktur der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler angepasst werden. Im Rahmen des Antragsverfahrens zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums kann übrigens durchaus ein Schwerpunkt festgelegt werden, der eine Altersgruppe (Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarstufen) besonders in den Fokus der Arbeit rückt. Der Vorschlag zu einer solchen Festlegung könnte ebenfalls Ergebnis der Beratung dieses Papiers sein. 2.3.1. Ganzheitliche Schulentwicklung – Das Programm „QuisS“ vgl. 2.2.1. 2.3.2. Angebote für Kinder/Jugendliche und deren Eltern • Seiteneinsteigerberatung für neu zugewanderte Familien vgl. 2.2.2. • Seiteneinsteigerklassen vgl. 2.2.2. • Vermittlung von Sprachpaten vgl. 2.2.2. • Austausch zwischen den Kulturen – Workshops mit Kindern vgl. 2.2.2. • Politische Bildung Eine moderne und offene Gesellschaft lebt von einer toleranten politischen Kultur, die nicht selbstverständlich, sondern das Ergebnis bürgerschaftlichen Engagements in z. B. Vereinen, religiösen Einrichtungen oder politischen Parteien ist. In Verbindung mit einem Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse – 13 ENTWURF Stand: 07.05.2013 vom Stadtrat bis zum Bundestag – bildet die politische Kultur die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. In Workshops und Planspielen könnte das Kommunale Integrationszentrum ein tieferes Verständnis für die Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse des demokratischen Gemeinwesens in Deutschland schaffen. 2.3.3. Angebote für Fachkräfte • Unterstützung bei der Beantragung von Integrationsstellen vgl. 2.2.3. • Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Arbeit mit Eltern vgl. 2.1.2. • Tagungen, Schulungen und Fortbildungen von Lehrkräften zu verschiedenen Fragestellungen 2.4. Übergang Schule-Beruf Bildungskarrieren von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien sind gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung weniger erfolgreich als die Bildungslaufbahnen von Jugendlichen aus alteingesessenen Familien. Hierin kommen die besonderen sprachlichen und kulturellen Hindernisse für Zuwandererfamilien zum Ausdruck. Neu nach Deutschland gezogene Jugendliche, die sich altersmäßig auf der Schwelle zum Eintritt in das Berufsleben befinden, stehen noch größeren Herausforderungen gegenüber. Junge Zuwanderer ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen, die nicht mehr oder nur noch für kurze Zeit dem Regelunterricht bis zur 10. Klasse unterliegen, müssen eine besondere Förderung erfahren, um ihnen eine bestmögliche Integration zu ermöglichen. Die Schwierigkeiten der jüngeren Seiteneinsteiger bestehen bei diesen Jugendlichen in potenzierter Form. Insofern müssen Bildungseinrichtungen und Behörden in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern der Integrationsarbeit für diese jungen Migrantinnen und Migranten spezielle Lösungsansätze entwickeln. Staat und Gesellschaft müssen ein Interesse daran haben, begabte Jugendliche zu entdecken und zu fördern, die im traditionellen Bildungsbetrieb unerkannt bleiben. Der demographische Wandel und der aus ihm 14 ENTWURF Stand: 07.05.2013 resultierende Fachkräftemangel erhöhen den Handlungsdruck in diesem Bereich zusätzlich. Ein Indikator für gelungene Integration wird daher in Zukunft ganz besonders die Förderung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur erfolgversprechenden Teilnahme am Wettbewerb um qualifizierte Arbeitsplätze sein. Ein Handlungsschwerpunkt des Kommunalen Integrationszentrums könnte daher die zielgerichtete Mitwirkung an der Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf für Jugendliche mit Migrationshintergrund sein. Ziel des Zentrums wäre ein Beitrag zur Ermöglichung erfolgreicher Bildungsverläufe mit Schul- bzw. Berufsabschluss. Um die Errichtung von Doppelstrukturen zu vermeiden und vorhandene Ressourcen optimal zu nutzen, bedarf es einer engen Abstimmung mit den weiteren Akteuren, die den Übergang Schule-Beruf begleiten. Hier ist namentlich der Arbeitsbereich „Berufswahlorientierung“ zu nennen, der Teil des Amtes für Schule und Bildung der Kreisverwaltung ist. Zu dieser Abteilung gehört die Kommunale Koordinierungsstelle des „Neuen Übergangssystems Schule-Beruf NRW“. Ziele des Neuen Übergangssystems sind die Schaffung nachhaltiger und transparenter Strukturen im Übergang von Schule zu Studium und Beruf, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt in diesem Bereich beizutragen. Auch schon länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten machen regelmäßig die Erfahrung, beim Einstieg in den Arbeitsmarkt benachteiligt zu werden. Das Kommunale Integrationszentrum könnte es sich zur Aufgabe machen, die Öffnung von Arbeitgebern für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern, indem schon beim Übergang von der Schule in den Beruf die Potentiale junger Menschen mit Migrationshintergrund erkannt und gefördert werden. Solche Maßnahmen würden den Handlungsschwerpunkt „Bildung“ mit dem zweiten Schwerpunkt „Integration als Querschnittsaufgabe“ verbinden. 2.4.1. Angebote für Jugendliche und deren Eltern • Beratung von Jugendlichen und Eltern im Übergang Schule-Beruf (insbesondere für Seiteneinsteiger) o Informationen über schulische und betriebliche Ausbildung (Duales System, Berufskollegs, etc.) 15 ENTWURF o Informationen zu Stand: 07.05.2013 Orientierungs- und Fördermaßnahmen (z. B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) o Bewerbungstrainings, Ausbildungsbörsen, etc. o Maßnahmen zur Berufszielfindung o Hilfe bzw. Beratung bei der Anerkennung von Schul- oder Berufsabschlüssen o Informationen über das Erreichen von Schulabschlüssen auf dem zweiten Bildungsweg (evtl. mit besonderem Augenmerk auf junge Frauen) • Gezielte Sprachförderung durch Inanspruchnahme von Leistungen des Jobcenters der Agentur für Arbeit, der Sozialämter, etc. • Seiteneinsteigerklassen an Berufskollegs vgl. 2.2.2. • Etablierung von Netzwerken mit Berufsberatern, Praktikumsplatzanbietern und Institutionen der Lernförderung • Vermittlung von ehrenamtlichen Berufspaten 2.4.2. Angebote für Fachkräfte • Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Arbeit mit jungen Erwachsenen und Eltern vgl. 2.1.2. • Tagungen, Schulungen und Fortbildungen von Lehrkräften zu verschiedenen Fragestellungen • Projektkonzeption zur Förderplanung, Lern- und Entwicklungsberatung • Unterstützung bei der Konzeption differenzsensibler Übergangsgestaltung 16 ENTWURF Stand: 07.05.2013 2.4.3. Vernetzung mit Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern • Projekte in Kooperation mit Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund denkbar 17 ENTWURF Stand: 07.05.2013 3. Denkbare Schwerpunkte im Handlungsfeld „Querschnitt“ 3.1. Beschäftigung Die Kommunalverwaltungen im Rhein-Erft-Kreis sehen im Übergang Schule-Beruf einen Aufgabenbereich, dem sie sich auch im Handlungsfeld „Querschnitt“ zuwenden wollen. Für das zweite Handlungsfeld des Kommunalen Integrationszentrums richtet sich der Fokus aber verstärkt auf den zweiten Teil des Wortpaares „Schule-Beruf“. Dies steht im Einklang mit den vom Land Nordrhein-Westfalen als denkbar vorgegebenen Arbeitsbereichen des zweiten Handlungsfeldes, zu denen auch der Bereich „Beschäftigung“ gehört. Reibungslose bildungsbiographische Übergänge bedürfen immer einer vorausschauenden Planung und Umsetzung. Beim Übergang von der Schule in den Beruf gilt dies umso mehr, da junge Erwachsene mit dem Eintritt in das Erwerbsleben die letzte Stufe auf dem Weg zu einer selbstständigen Lebensführung nehmen. Das Kommunale Integrationszentrum könnte punktuell an der erfolgreichen Gestaltung dieses Übergangs mitwirken. Im vorigen Abschnitt wurden bereits denkbare Aufgabenfelder genannt, die sich mit der schulischen Seite dieses Übergangs befassen. Darüber hinaus sind aber auch Kooperationen mit Arbeitgebern denkbar, von denen nicht nur junge Erwachsene an der Schwelle zum Erwerbsleben, sondern auch ältere Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund profitieren könnten. Mit diesem Ansatz würde das Kommunale Integrationszentrum auch für jene Einwohnerinnen und Einwohnern mit Zuwanderungsgeschichte zum Dienstleister, die sich nicht mehr in einer schulischen Ausbildung befinden. Als weiterer Personenkreis könnten Unternehmerinnen und Unternehmer – ggf. sogar speziell solche mit Migrationshintergrund – am Prozess der besseren Einbindung von Zuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt beteiligt werden. Denkbare Tätigkeitsfelder sind: 3.1.1. Angebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer • Erstberatung und -information zum deutschen Arbeitsmarkt für neu Zugewanderte (Abstimmung mit Jobcenter und Agentur für Arbeit) 18 ENTWURF • Stand: 07.05.2013 Hilfe bei den amtlichen Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse • Entwicklung von (Qualifizierungs-)Angeboten in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit (insb. berufsorientierte Sprachförderung) • Vermittlung von ehrenamtlichen Berufspaten 3.1.2 Angebote für Arbeitgeber • Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund • Gründung eines internationalen Unternehmerverbandes • Gemeinsame Erarbeitung von Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Zuwanderungsgeschichte o z. B. Planung eines Pilotprojekts zu anonymisierten Bewerbungsverfahren o Patenfirmen für Praktika gewinnen • Erstellung einer Öffentlichkeitskampagne zur Akquise von Ausbildungsplätzen 3.2.) Weitere Aufgabenfelder • Entwicklung einer „Willkommensmappe“ mit weitreichenden Informationen für neu Zugewanderte (z. B. eine To-Do-Liste für den ersten Monat in Deutschland) • Beratung von einbürgerungswilligen Einwohnerinnen und Einwohnern • Einrichtung und Betreuung eines Forums zur Erarbeitung eines Kreisintegrationskonzepts 19 ENTWURF • Frauenförderung (Sprachkurse, Stand: 07.05.2013 Elternarbeit, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, etc.) • Maßnahmen zur Förderung des bürgerlichen Engagements im Bereich der Integrationsarbeit o Förderung von ehrenamtlichen Kräften der Integrationsarbeit durch Beratung und Fortbildung o Aufbau von und Beteiligung an ehrenamtlichen Patenschaftsprogrammen o Seminare zur politischen Bildung zum Zweck der Sicherstellung politischer Teilhabe • Gezielte Projektentwicklung in weiteren Aufgabenbereichen mit freien Trägern und Migrantenorganisationen (unter Berücksichtigung der Bedarfe und möglicher Fördermittel) • Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums und den mit ihm verbundenen Partnern • Steigerung der interkulturellen Kompetenz in der Arbeitswelt o Personalfortbildungen und weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Servicequalität (Unternehmen, Verwaltungen, sonstige Einrichtungen) • Themenfeld „Senioren mit Migrationshintergrund“ o Pflegekräfteschulungen zur interkulturellen Kompetenz o Ärzteschulungen zur interkulturellen Kompetenz • Themenfeld „Gesundheit“ o Internationaler Ärzteführer o Pflegekräfteschulungen zur interkulturellen Kompetenz o Ärzteschulungen zur interkulturellen Kompetenz 20 ENTWURF Stand: 07.05.2013 4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung – Bestimmung von Kennzahlen – Evaluation Eine der wesentlichen Integrationszentrums Voraussetzung mit für Landesmitteln die ist Förderung die eines Teilnahme Kommunalen an einem Förderprogrammcontrolling nach gemeinsamen Vorgaben der Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales bzw. für Schule und Weiterbildung. Auf diese Weise soll die Arbeitsqualität der Integrationszentren transparent und nachvollziehbar überprüft werden. Für die Messung von Arbeitserfolgen und veränderter Rahmenbedingungen sind z. B. die Entwicklung bestimmter Indikatoren erforderlich, die letztlich in einem umfassenden Integrationsmonitoring (Auswertung und Beurteilung) münden könnten. Zur Ermittlung der Bedarfslagen sind Ergebnisse der Schulstatistiken bzw. Abfragen bei und enge Kooperationen mit den Schulen notwendig. Weitere Steuerungsinstrumente sind jährliche Berichterstattungen über die Integrationsarbeit, gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die Einplanung von Maßnahmen oder Projekten und deren Priorisierung nach Notwendigkeiten. Ein weiteres wichtiges Instrument für die Steuerung der Integrationsarbeit ist die Bildung von Netzwerken, die geeignet sind, verschiedene Akteure – insbesondere die betroffenen Familien, Schulen und Einrichtungen – einzubinden. Als Bewertungsmaßstab einer solchen Überprüfung bedarf es Arbeitszielen, die durch Kennzahlen evaluierbar und operationalisierbar zu machen sind. Die Definition solcher Kennzahlen ergibt sich analog zu den konkreten Arbeitsschwerpunkten, die sich das Integrationszentrum im Rhein-Erft-Kreis setzen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine abschließende Bestimmung evaluierbarer Merkmale daher noch nicht möglich. Gleichwohl seien hier einige Beispiele genannt, die sich an den hier vorgestellten denkbaren Arbeitsschwerpunkten orientieren: • Basisdaten zu Migrantinnen und Migranten im Rhein-Erft-Kreis o Migrantenanteile und Ausländeranteile o Nationalitäten o Schulstatistiken o Etc. • Daten aus der Teilnahme an Förderprogrammen (z. B. QuisS, Griffbereit, Rucksack) o Anzahl teilnehmender Einrichtungen o Anzahl Teilnehmer/-innen 21 ENTWURF Stand: 07.05.2013 o Daten aus Teilnehmer/-innenbefragungen o Kosten • Projekte und Maßnahmen jenseits bestehender Förderprogramme (in Zusammenarbeit mit örtlichen Partnern) o Anzahl teilnehmender Einrichtungen o Anzahl Teilnehmer/-innen o Daten aus Teilnehmer/-innenbefragungen o Kosten • Seiteneinsteigerberatung o Anzahl der Seiteneinsteiger o Anzahl der Beratungen o Analyse der Einzelfälle • Einzelfallberatungen (wenn nicht schon Seiteneinsteiger) o Auswertung der konkreten Fälle • Workshops und Fortbildungen o Anzahl Teilnehmer/-innen o Daten aus Teilnehmer/-innenbefragungen • Patenschaftsprogramme (z. B. Sprachpaten) o Anzahl Teilnehmer/-innen (Paten + Patenkinder) o Befragungen der Teilnehmer/-innen • Netzwerkgründungen/-beteiligungen • Öffentlichkeitsarbeit • Erstellung eines Kreisintegrationskonzepts o Prozessanalyse 22 ENTWURF 5. Stand: 07.05.2013 Das weitere Vorgehen Der weitere Zeitplan sieht eine Einreichung des Förderantrags beim Land NRW vor den Sommerferien vor. Daher sollte das hier vorliegende Arbeitspapier in den zehn Kommunen des Rhein-Erft-Kreises in einem Zeitrahmen beraten werden, der sicherstellt, dass bis Ende Mai die Rückmeldungen der kommunalen Beratungen bei der Kreisverwaltung eingehen werden. Die Auswahl der beteiligten Akteure und Institutionen (Integrationsräte/-ausschüsse, Migrantenselbstorganisationen, örtliche private Träger, etc.) obliegt den Stadtverwaltungen. Die in der Regel kreisweit organisierten Wohlfahrtsverbände werden durch die Kreisverwaltung in den Beratungsprozess mit einbezogen; gleiches gilt für das Jobcenter Rhein-Erft und die Agentur für Arbeit. Die gesammelten Rückmeldungen werden durch die Kreisverwaltung in einem finalen Entwurf zusammengefasst und den Schul- und Sozialdezernenten sowie der Unteren Schulaufsicht des Rhein-Erft-Kreises zur Endabstimmung vorgelegt. Anschließend wird der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 über die Antragsstellung zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums und die vorgeschlagenen Arbeitsschwerpunkte beschließen. Der Förderantrag und mit diesem die vorgesehenen Arbeitsschwerpunkte werden dann den Ministerien für Schule und Weiterbildung sowie für Arbeit, Integration und Soziales zur Genehmigung vorgelegt. Abhängig von der Bearbeitungsdauer bei den Bewilligungsbehörden kann im Herbst 2013 mit den Personalauswahlverfahren begonnen werden. Das Kommunale Integrationszentrum wird seine Arbeit somit voraussichtlich im Winter 2013/14 aufnehmen können. 23