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Beschlussvorlage (Präsentation Entwurf Doppelhaushalt 2013/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
144 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.05.13, 18:04
Aktualisiert
22.05.13, 18:04

Inhalt der Datei

Entwurf Doppelhaushalt 2013/2014 Leitgedanke der am 07.05.2013 vom HFA beschlossenen Maßnahmen war, den Haushaltsausgleichs bereits vor dem Jahre 2023 mit gleichzeitigem Einsatz vorzeitig erzielter Überschüsse zum Zwecke der Entschuldung der Stadt Bedburg zu erreichen. Bedburger Mitte Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept Das städtebauliche Konzept der Bedburger Mitte ist mit absoluter Priorität voranzutreiben, da es der Bindung von Kaufkraft und Stärkung des Gewerbesteueraufkommens dient. Die haushalterische Gegenfinanzierung der dadurch notwendig werdenden Infrastrukturmaßnahmen soll aus der Veräußerung des Gebäudes Lindenstraße 4 bzw. der darüber hinaus vom Investor benötigten Flächen erfolgen. Bedburger Mitte Beschreibung der Auswirkungen • Veranschlagung der Erlöse aus dem Verkauf Lindenstraße 4 einschl. der für die Umsetzung notwendigen sonstigen Grundstücke – Verkaufserlös in Höhe von 2,65 Mio. € verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015 – Der Netto-Bilanzwert zum 31.12.2012 beträgt rd. 2,5 Mio. €. Der Differenzbetrag ist gem. § 43 Abs. 3 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. • Veranschlagung von Investitionskosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen (rd. 2,72 Mio. €) – Entwässerung – Straßen und Gehwege – Schlossparkplatz • Rückzahlung von Zuweisungen für die sogenannte „Querspange“; Teilstück Lindenstraße bis Brücke • Abschreibung der vorhandenen Infrastruktur Bedburger Mitte Darstellung der haushalterischen Auswirkung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Bedburger Mitte Abschreibung der bestehenden Bilanzwerte der Infrastruktur „Bedburger Mitte" und hierdurch entfallende laufende AfA 0 -210.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 Abschreibung der neu geschaffenen Infrastruktur „Bedburger Mitte" 0 0 -41.700 -41.700 -41.700 -41.700 -41.700 -41.700 -41.700 -41.700 -41.700 Zinsen für voraussichtliche Rückzahlung von Zuweisungen 0 -60.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 entfallende Aufwendungen durch Verkauf Lindenstraße 4 0 76.915 76.915 76.915 76.915 76.915 76.915 76.915 76.915 76.915 76.915 0 -193.085 52.215 52.215 52.215 52.215 52.215 52.215 52.215 52.215 52.215 „Zentrales Rathaus“ Darstellung und Begründung der Vorgehensweise Im Doppelhaushalt wird der Bau eines Zentralen Rathauses planerisch berücksichtigt. Durch diese Vorgehensweise werden sämtliche Möglichkeiten einer Rathaus- bzw. Vertragsgestaltung (Mietmodell, Eigenbau) offen gehalten. Dies wird verwaltungsseitig als notwendig erachtet, da der Ausgang des Ratbürgerentscheides abzuwarten bleibt. „Zentrales Rathaus“ Beschreibung der Auswirkungen bzw. der notwendigen Maßnahmen • Durchführung des Ratsbürgerentscheides – – • 30.000 € 5.000 € Veranschlagung von Investitionskosten in Höhe von insgesamt 11,765 Mio. € (verteilt auf die Jahre 2014 und 2015) – – – • • • • • • • Druckkosten (Broschüren, Abstimmungsheft), Bürger-Informations-Veranstaltungen Kosten Wahlvorstände Grundlage ist das Gutachten der V-Architekten aus dem Jahre 2010 Angepasst um den erweiterten Flächenbedarf (Jugendamt, Bauaufsicht) Berücksichtigung von Preissteigerungsraten Veranschlagung der Abschreibungen Veranschlagung der Unterhaltungsaufwendungen (in Anlehnung an das Gutachten der V-Architekten) Veranschlagung von Erlösen aus dem Verkauf der Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße Stilllegung des Rathauses Kaster ab 2016 Wegfall der Containerlösung Weiterbetrieb des Rathauses Bedburg bis einschl. 2015 Stilllegung des Rathauses Bedburg ab 2016 (im Entwurf bereits vorgesehen) Der Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) ist separat zu betrachten. Für den Fall, dass der Ratsbürgerentscheid eine Zentralisierung des Rathauses in Bedburg vorsieht, könnte das Rathaus in Kaster vermarktet werden. Der hieraus erzielbare Erlös könnte zur Finanzierung des Rathausneubaus dienen und die Haushaltsbelastung senken. Grundsätzlich unberücksichtigt, da schwer in Euro auszudrücken, sind die durch die Zentralisierung entstehenden Synergieeffekte innerhalb der Verwaltung. „Zentrales Rathaus“ Auswirkung der Zentralisierung auf den Haushalt (ohne Kapitalkosten) 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Einrichtung Zentrales Rathaus Ratsbürgerentscheid -35.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -34.000 -456.854 -451.451 -451.592 -455.087 -458.651 -462.138 -465.847 -469.564 30.000 177.410 180.730 184.240 187.650 191.050 194.450 197.850 201.250 204.650 207.950 zusätzliche Aufwendungen bei zweijährigem Weiterbetrieb des Rathauses Bedburg und anschließender Stilllegung 0 -54.500 -56.320 0 0 0 0 0 0 0 0 entfallende Aufwendungen bei Stilllegung Rathaus Kaster 0 0 0 111.271 109.892 106.992 107.892 108.591 109.342 110.242 111.142 Verbesserung durch Verkauf der Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße 0 0 0 64.988 65.308 65.758 66.308 66.849 67.296 67.602 68.152 -5.000 122.910 90.410 -96.355 -88.602 -87.792 -86.437 -85.361 -84.250 -83.354 -82.321 Aufwendungen Zentrales Rathaus (Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) entfallende Aufwendungen für nicht benötigte Bürocontainer „Zentrales Rathaus“ Kapitalkosten Unterstellt man, dass die kompletten Baukosten kreditiert würden, müssten • anfänglich rd. 353 T€ und im Jahre 2023 rd. 275 T€ an Zinsen veranschlagt werden • zusätzlich jährlich rd. 392 T€ für die Tilgung bereitgestellt werden. Das kommunale Haushaltsrecht sieht allerdings das Gesamtdeckungsprinzip vor. D.h., dass der Saldo aus der Investitionstätigkeit kreditfinanziert werden kann. Sonstige investive Einzahlungen (Verkaufserlöse, Zuweisungen etc.) mindern somit den insgesamt zu kreditierenden Betrag. Im konkreten Fall würde das beispielsweise bedeuten, dass Erlöse aus dem Verkauf des Kasterer Ackers die Kapitalkosten des Baus eines zentralen Rathauses deutlich mindern. Gleiches gilt auch für Erlöse aus der Veräußerung der je nach Entscheidung nicht mehr benötigten derzeitigen Verwaltungsgebäude. Vermarktung des „Kasterer Ackers“ Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept Die Vermarktung des Kasterer Ackers soll mittelfristig zur Verhinderung/Minimierung des Schuldenstands erfolgen. Der Kasterer Acker wird auch mit der Konsequenz vermarktet, dass dann keine Alternativfläche mehr für eine eventuell mögliche Verlegung des Freibades vorhanden ist. Vermarktung des „Kasterer Ackers“ • Die verfügbare Fläche beträgt 60.978 m². Die in den Haushalt eingestellten Erlöse beziehen sich auf eine vermarktbare Fläche von 48.000 m². • Bei einem Verkaufspreis von 100 €/m² wären insgesamt investive Einzahlungen in Höhe von 4,8 Mio. € erzielbar. • Der das Ergebnis verbessernde Ertrag würde rd. 3,96 Mio. € betragen. • Da hier noch konkrete Verhandlungen anstehen, wurden die o.g. Beträge gedrittelt und auf die Planjahre 2015 bis 2017 verteilt. • Die Auswirkung der Einzahlungen spiegelt sich im Saldo aus der Investitionstätigkeit wider. Hierdurch reduziert sich beispielsweise der Kreditbedarf um den veranschlagten Neubau des zentralen Rathauses und somit auch die notwendigen Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung) zu finanzieren. Beteiligung am Windpark Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept Das Projekt wird zeitnah mit dem Ziel der Minderung der Defizite im städtischen Haushalt bzw. zur Senkung der Steuerbelastung der Bürger/innen fortgeführt. Beteiligung am Windpark Beschreibung der Auswirkungen • • • • • • • Erwerb der Finanzanlage (unternehmerische Beteiligung); bereits veranschlagt Aufnahme eines Darlehen in Höhe der Beteiligung (bereits veranschlagt) Ergebnisausschüttungen und Rückflüsse aus der Kommanditgesellschaft (KG) Zahlung der Kapitalkosten Veranschlagung der Geschäftsaufwendungen und Steuerzahlungen des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Veranschlagung der voraussichtlich entstehenden Gewerbesteuer der „KG“ Hieraus resultierende Verschlechterungen aufgrund der Zahlung der Gewerbesteuerumlage sowie aufgrund der zeitversetzten negativen Auswirkung auf die Schlüsselzuweisungen Anzumerken ist, dass durch die Beteiligung die Aufstellung eines Gesamtabschlusses (Konzernabschluss) notwendig wird. Hierdurch werden insbesondere im Geschäftsbereich 2 Personalressourcen gebunden. Gegebenenfalls werden Mehraufwendungen für die Prüfung des Gesamtabschlusses (bei Prüfung durch Dritte) anfallen. Beteiligung am Windpark Auswirkungen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Ertragsrelevante Ausschüttung 0 179.000 1.981.000 1.979.000 1.706.000 1.699.000 1.691.000 1.617.000 1.578.000 1.562.000 1.546.000 Geschäftsaufwendungen 0 -2.500 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 Zinsaufwand 0 -410.000 -1.670.000 -1.641.000 -1.618.000 -1.527.000 -1.436.000 -1.345.000 -1.254.000 -1.162.000 -1.071.000 Zinsertrag 0 0 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 Steueraufwand 0 0 -110.000 -148.000 -75.000 -95.000 -117.000 -118.000 -130.000 -149.000 -168.000 Gewerbesteuer 0 68.000 818.000 818.000 707.000 703.000 701.000 670.000 656.000 650.000 644.000 Gewerbesteuerumlage 0 -9.900 -118.800 -118.800 -102.700 -102.100 -101.800 -97.300 -95.300 -94.400 -93.500 Minderung Schlüsselzuweisung durch Erhöhung der Steuerkraft 0 0 -50.500 -607.900 -607.900 -525.400 -522.500 -521.000 -497.900 -487.500 -483.100 Verbesserung des Ergebnisses 0 -175.400 835.700 267.300 -4.600 138.500 200.700 191.700 242.800 305.100 360.400 0 -354.384 1.973.983 2.900.300 371.400 514.500 576.700 567.700 618.800 681.100 736.400 Finanzplan Netto-Verbesserung der Liquidität Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs im Sekundarbereich der Bedburger Schulen Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept Zur Generierung von Erträgen im Rahmen der Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) werden die Sekundarstufen der Bedburger Schulen auf den gebundenen Ganztagsbetrieb umgestellt. Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs im Sekundarbereich der Bedburger Schulen Beschreibung der Maßnahmen • • • • • Unabhängig von der Einführung einer Sekundarschule soll der gesamte Sekundarbereich auf den gebundenen Ganztagsbetrieb umgestellt werden Die Umstellung der Eingangsklassen erfolgt zum Schuljahr 2014/2015. Anschließend wird in jedem folgenden Schuljahr ein weiterer Jahrgang auf den gebundenen Ganztagsbetrieb umgestellt. Die Umstellung ist somit mit dem Schuljahr 2019/2020 abgeschlossen. Die Gewichtung der Schüler bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen liegt bei • Halbtagsschülern bei 0,7 und • Ganztagsschülern bei 3,33 • • Da die amtlichen Schulstatistiken des Vorvorjahres maßgebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen sind, wirkt sich die Umstellung ab dem Haushaltsjahr 2016 verbessernd auf den städtischen Haushalt aus. Unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips werden für unvorhergesehene Aufwendungen aufgrund der Umstellung auf den gebundenen Ganztagsbetrieb bzw. aufgrund der Umsetzung der Inklusion angemessene Veranschlagungen vorgenommen. Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs im Sekundarbereich der Bedburger Schulen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen Erhöhung der Schlüsselzuweisungen durch Einführung des Ganztagsschulbetriebs bei den weiterführenden Schulen 0 0 0 323.000 621.000 902.000 1.163.000 1.408.000 1.664.000 1.775.000 1.893.000 aus der Erhöhung der Schlüsselzuweisungen resultierende höhere Kreisumlage 0 0 0 -125.000 -240.000 -348.000 -448.000 -542.000 -640.000 -683.000 -728.000 Sonstige unvorhergesehene Aufwendungen (Ganztagsbetrieb, Inklusion ...) -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 Verbesserung Ergebnisplan -150.000 -150.000 -150.000 48.000 231.000 404.000 565.000 716.000 874.000 942.000 1.015.000 Zusammenfassung der Veränderungen des Ergebnisplans 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR -5.362 -7.541 -7.013 -5.630 -5.425 -4.563 -3.997 -3.012 -2.181 -1.071 -356 0 -193 71 49 49 49 49 49 49 49 49 -5 123 90 -96 -89 -88 -86 -85 -84 -83 -82 -150 -150 -150 48 231 404 565 716 874 942 1.015 0 -175 836 267 -5 139 201 192 243 305 360 -200 -200 -200 0 0 0 0 0 0 0 0 -16 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Durchführung von Wahlen (Anpassung an Bedarf) 0 0 0 5 6 6 7 -24 0 6 6 Erträge aus der Vermarktung des "Kasterer Ackers" 0 0 1.320 1.320 1.320 0 0 0 0 0 0 Einsparungen bei Jugendzentren aufgrund der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 14.05.2013 0 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 -5 -99 -227 -200 -102 -63 -39 -8 29 75 127 -5.738 -8.136 -5.172 -4.137 -3.914 -4.017 -3.201 -2.072 -971 322 1.219 -376 -595 1.841 1.493 1.511 546 797 940 1.210 1.394 1.575 Ergebnisplan Saldo Ergebnisplan (Stand: 07.05.2013) Bedburger Mitte Einrichtung Zentrales Rathaus Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen Beteiligung am Windpark Wertberichtigungen Gutachten Rettungsdienst Veränderung Zinsen Saldo Ergebnisplan neu Summe der Veränderungen Zusammenfassung der Veränderungen des Finanzplans 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -6.079 -3.671 -2.947 -1.762 -1.295 -431 173 1.141 1.873 2.986 3.714 -258 -137 826 356 377 732 983 1.126 1.397 1.580 1.761 -6.337 -3.808 -2.121 -1.407 -918 301 1.155 2.267 3.270 4.566 5.475 39 382 -208 763 217 173 217 171 217 169 216 Verkauf Lindenstraße 4 u.a. Grundstücke zum Nettobilanzwert (Buchung gegen allgemeine Rücklage) 0 1.000 1.650 0 0 0 0 0 0 0 0 Neubau Infrastruktur "Bedburger Mitte" 0 -1.000 -1.720 0 0 0 0 0 0 0 0 Rückzahlung des anteiligen Investitionszuschüsses für die Querspange 0 -100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Neubau Zentrales Rathaus 0 -5.000 -6.750 0 0 0 0 0 0 0 0 Verkauf Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße 0 0 0 400 0 0 0 0 0 0 0 Verkauf Kasterer Acker 0 0 1.600 1.600 1.600 0 0 0 0 0 0 Erwerb von Finanzanlagen (unternehmerische Beteiligung) 0 -179 -1.625 0 0 0 0 0 0 0 0 Vorziehung der Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 für den Löschzug Bedburg -350 350 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verschiebung der Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges GW L/ RW für den Löschzug Bedburg 150 -150 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -161 -4.697 -7.053 2.763 1.817 173 217 171 217 169 216 -1.953 -2.001 -2.030 -2.084 -2.138 -2.089 -2.096 -2.155 -2.217 -2.282 -2.349 Tilgung zentrales Rathaus 0 0 0 -120 -120 -120 -120 -120 -120 -120 -120 Rückflüsse aus Ausleihungen 0 0 2.763 3.385 3.385 3.385 3.385 3.385 3.385 3.385 3.385 Tilgung des Darlehens Windpark 0 0 0 -752 -3.009 -3.009 -3.009 -3.009 -3.009 -3.009 -3.009 161 4.697 7.053 0 0 0 0 0 0 0 0 Neuer Saldo aus Finanzierungstätigkeit -1.792 2.696 7.786 429 -1.882 -1.833 -1.840 -1.899 -1.961 -2.026 -2.093 Saldo Finanzplan (Stand 07.05.2013) -7.994 -5.291 -5.185 -3.084 -3.215 -2.347 -1.706 -843 -127 873 1.581 -297 -519 3.797 4.869 2.233 988 1.239 1.382 1.653 1.836 2.017 -8.291 -5.810 -1.388 1.785 -982 -1.358 -467 539 1.525 2.709 3.598 Finanzplan Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Stand: 07.05.2013) Änderungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Neuer Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Investitonstätigkeit (Stadn 07.05.2013) Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Stand: 07.05.2013) Erhöhung des Kreditbedarfs Veränderung Neuer Saldo Finanzplan Verbesserung der Liquidität Die Verbesserungen aus den konsumtiven Maßnahmen, den Verkaufserlösen sowie aus den sonstigen Auswirkungen der Beteiligung am Windpark entlasten die Kassenlage der Stadt Bedburg um rd. 16,4 Mio. € bezogen auf den 10-JahresZeitraum. Die Zinsbelastung aus Liquiditätskrediten nimmt um rd. 870 T€ im Konsolidierungszeitraum ab. Die Zinsbelastung für die Finanzierung der Investitionen (u.a. Zentralisierung des Rathauses) belastet hingegen den städtischen Haushalt im Planungszeitraum mit rd. 1,38 Mio. €. Wie bereits zuvor dargestellt könnte eine Vermarktung der beiden noch nicht planerisch berücksichtigten Verwaltungsstandorte zu einer weiteren Haushaltsentlastung beitragen. Auswirkungen auf den Bestand der Liquiditätskredite Stand Entwurf Haushaltsplan 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Stand aktuelle Fassung 2021 2022 2023 2012 5.000.000 5.000.000 € 0 0€ -5.000.000 -5.000.000 € -10.000.000 -10.000.000 € -15.000.000 -15.000.000 € -20.000.000 -20.000.000 € -25.000.000 -25.000.000 € -30.000.000 -30.000.000 € -35.000.000 -35.000.000 € -40.000.000 -40.000.000 € -45.000.000 -45.000.000 € Gesamtsaldo Finanzplan Bestand an Liquiditätskrediten 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamtsaldo Finanzplan Bestand an Liquiditätskrediten 2020 2021 2022 2023 Hallennutzung/Sondernutzungsgebühren Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept Die aktuelle Tarifstruktur für die Nutzung der städtischen Einrichtungen wird unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Laufe des Jahres 2013 überarbeitet. Beispielsweise sollen die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten bei Sondernutzungen zwingend vom Nutzer übernommen werden. Die reine Sondernutzungsgebühr ist sozialverträglich nutzungsgerecht an der Nutzfläche orientiert zu staffeln. Haushaltssatzung Der Haushaltssatzung ist nach der VV Muster zur GO und GemHVO noch folgender Paragraph hinzuzufügen: §7 „Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.“ Der bisherige § 7 wird § 8. Der bisherige § 8 wird § 9. Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den vorgestellten Änderungen des Haushaltsplanes bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg auf dieser Basis die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 zu beschließen. Zuschüsse an Tennis-Vereine Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat am 06.05.2013 unter TOP 8 beschlossen, dass der TC Kaster und der TC Bedburg Zuschüsse gem. Ziffer 7 der Förderrichtlinien in Höhe von 3.346,01 € und 5.865,28 € erhalten sollen. Da es sich nach den Anträgen um Reparaturen bzw. Sanierungen handelt, sind diese Zuschüsse als konsumtiv zu werten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss fasste keinen Empfehlungsbeschluss. Hierüber soll der Rat im Zuge der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2013/2014 entscheiden.