Daten
Kommune
Bedburg
Größe
144 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.05.13, 18:04
Aktualisiert
22.05.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf Doppelhaushalt
2013/2014
Leitgedanke der am 07.05.2013 vom HFA beschlossenen Maßnahmen
war, den Haushaltsausgleichs bereits vor dem Jahre 2023 mit
gleichzeitigem Einsatz vorzeitig erzielter Überschüsse zum Zwecke der
Entschuldung der Stadt Bedburg zu erreichen.
Bedburger Mitte
Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept
Das städtebauliche Konzept der Bedburger Mitte ist mit absoluter
Priorität voranzutreiben, da es der Bindung von Kaufkraft und Stärkung
des Gewerbesteueraufkommens dient.
Die haushalterische Gegenfinanzierung der dadurch notwendig
werdenden Infrastrukturmaßnahmen soll aus der Veräußerung des
Gebäudes Lindenstraße 4 bzw. der darüber hinaus vom Investor
benötigten Flächen erfolgen.
Bedburger Mitte
Beschreibung der Auswirkungen
•
Veranschlagung der Erlöse aus dem Verkauf Lindenstraße 4 einschl. der für
die Umsetzung notwendigen sonstigen Grundstücke
– Verkaufserlös in Höhe von 2,65 Mio. € verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und
2015
– Der Netto-Bilanzwert zum 31.12.2012 beträgt rd. 2,5 Mio. €. Der Differenzbetrag
ist gem. § 43 Abs. 3 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
•
Veranschlagung von Investitionskosten für die notwendigen
Infrastrukturmaßnahmen (rd. 2,72 Mio. €)
– Entwässerung
– Straßen und Gehwege
– Schlossparkplatz
•
Rückzahlung von Zuweisungen für die sogenannte „Querspange“; Teilstück
Lindenstraße bis Brücke
•
Abschreibung der vorhandenen Infrastruktur
Bedburger Mitte
Darstellung der haushalterischen Auswirkung
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Ergebnisplan
Bedburger Mitte
Abschreibung der bestehenden
Bilanzwerte der Infrastruktur „Bedburger
Mitte" und hierdurch entfallende laufende
AfA
0
-210.000
17.000
17.000
17.000
17.000
17.000
17.000
17.000
17.000
17.000
Abschreibung der neu geschaffenen
Infrastruktur „Bedburger Mitte"
0
0
-41.700
-41.700
-41.700
-41.700
-41.700
-41.700
-41.700
-41.700
-41.700
Zinsen für voraussichtliche Rückzahlung
von Zuweisungen
0
-60.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
entfallende Aufwendungen durch Verkauf
Lindenstraße 4
0
76.915
76.915
76.915
76.915
76.915
76.915
76.915
76.915
76.915
76.915
0
-193.085
52.215
52.215
52.215
52.215
52.215
52.215
52.215
52.215
52.215
„Zentrales Rathaus“
Darstellung und Begründung der Vorgehensweise
Im Doppelhaushalt wird der Bau eines Zentralen
Rathauses planerisch berücksichtigt.
Durch diese Vorgehensweise werden sämtliche
Möglichkeiten einer Rathaus- bzw. Vertragsgestaltung
(Mietmodell, Eigenbau) offen gehalten.
Dies wird verwaltungsseitig als notwendig erachtet, da der
Ausgang des Ratbürgerentscheides abzuwarten bleibt.
„Zentrales Rathaus“
Beschreibung der Auswirkungen bzw. der notwendigen Maßnahmen
•
Durchführung des Ratsbürgerentscheides
–
–
•
30.000 €
5.000 €
Veranschlagung von Investitionskosten in Höhe von insgesamt 11,765 Mio. € (verteilt auf die Jahre 2014 und 2015)
–
–
–
•
•
•
•
•
•
•
Druckkosten (Broschüren, Abstimmungsheft), Bürger-Informations-Veranstaltungen
Kosten Wahlvorstände
Grundlage ist das Gutachten der V-Architekten aus dem Jahre 2010
Angepasst um den erweiterten Flächenbedarf (Jugendamt, Bauaufsicht)
Berücksichtigung von Preissteigerungsraten
Veranschlagung der Abschreibungen
Veranschlagung der Unterhaltungsaufwendungen (in Anlehnung an das Gutachten der V-Architekten)
Veranschlagung von Erlösen aus dem Verkauf der Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße
Stilllegung des Rathauses Kaster ab 2016
Wegfall der Containerlösung
Weiterbetrieb des Rathauses Bedburg bis einschl. 2015
Stilllegung des Rathauses Bedburg ab 2016 (im Entwurf bereits vorgesehen)
Der Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) ist separat zu betrachten.
Für den Fall, dass der Ratsbürgerentscheid eine Zentralisierung des Rathauses in Bedburg vorsieht, könnte das
Rathaus in Kaster vermarktet werden. Der hieraus erzielbare Erlös könnte zur Finanzierung des Rathausneubaus
dienen und die Haushaltsbelastung senken.
Grundsätzlich unberücksichtigt, da schwer in Euro auszudrücken, sind die durch die Zentralisierung entstehenden
Synergieeffekte innerhalb der Verwaltung.
„Zentrales Rathaus“
Auswirkung der Zentralisierung auf den
Haushalt (ohne Kapitalkosten)
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Ergebnisplan
Einrichtung Zentrales Rathaus
Ratsbürgerentscheid
-35.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-34.000
-456.854
-451.451
-451.592
-455.087
-458.651
-462.138
-465.847
-469.564
30.000
177.410
180.730
184.240
187.650
191.050
194.450
197.850
201.250
204.650
207.950
zusätzliche Aufwendungen bei
zweijährigem Weiterbetrieb des Rathauses
Bedburg und anschließender Stilllegung
0
-54.500
-56.320
0
0
0
0
0
0
0
0
entfallende Aufwendungen bei Stilllegung
Rathaus Kaster
0
0
0
111.271
109.892
106.992
107.892
108.591
109.342
110.242
111.142
Verbesserung durch Verkauf der
Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße
0
0
0
64.988
65.308
65.758
66.308
66.849
67.296
67.602
68.152
-5.000
122.910
90.410
-96.355
-88.602
-87.792
-86.437
-85.361
-84.250
-83.354
-82.321
Aufwendungen Zentrales Rathaus
(Abschreibung, Unterhaltung,
Bewirtschaftung)
entfallende Aufwendungen für nicht
benötigte Bürocontainer
„Zentrales Rathaus“
Kapitalkosten
Unterstellt man, dass die kompletten Baukosten kreditiert würden, müssten
• anfänglich rd. 353 T€ und im Jahre 2023 rd. 275 T€ an Zinsen veranschlagt
werden
• zusätzlich jährlich rd. 392 T€ für die Tilgung bereitgestellt werden.
Das kommunale Haushaltsrecht sieht allerdings das Gesamtdeckungsprinzip vor.
D.h., dass der Saldo aus der Investitionstätigkeit kreditfinanziert werden kann.
Sonstige investive Einzahlungen (Verkaufserlöse, Zuweisungen etc.) mindern
somit den insgesamt zu kreditierenden Betrag.
Im konkreten Fall würde das beispielsweise bedeuten, dass Erlöse aus dem
Verkauf des Kasterer Ackers die Kapitalkosten des Baus eines zentralen
Rathauses deutlich mindern. Gleiches gilt auch für Erlöse aus der Veräußerung
der je nach Entscheidung nicht mehr benötigten derzeitigen Verwaltungsgebäude.
Vermarktung des „Kasterer Ackers“
Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept
Die Vermarktung des Kasterer Ackers soll mittelfristig zur Verhinderung/Minimierung
des Schuldenstands erfolgen.
Der Kasterer Acker wird auch mit der Konsequenz vermarktet, dass dann keine
Alternativfläche mehr für eine eventuell mögliche Verlegung des Freibades
vorhanden ist.
Vermarktung des „Kasterer Ackers“
•
Die verfügbare Fläche beträgt 60.978 m². Die in den Haushalt eingestellten
Erlöse beziehen sich auf eine vermarktbare Fläche von 48.000 m².
•
Bei einem Verkaufspreis von 100 €/m² wären insgesamt investive
Einzahlungen in Höhe von 4,8 Mio. € erzielbar.
•
Der das Ergebnis verbessernde Ertrag würde rd. 3,96 Mio. € betragen.
•
Da hier noch konkrete Verhandlungen anstehen, wurden die o.g. Beträge
gedrittelt und auf die Planjahre 2015 bis 2017 verteilt.
•
Die Auswirkung der Einzahlungen spiegelt sich im Saldo aus der
Investitionstätigkeit wider.
Hierdurch reduziert sich beispielsweise der Kreditbedarf um den
veranschlagten Neubau des zentralen Rathauses und somit auch die
notwendigen Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung) zu finanzieren.
Beteiligung am Windpark
Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept
Das Projekt wird zeitnah mit dem Ziel der Minderung der Defizite im
städtischen Haushalt bzw. zur Senkung der Steuerbelastung der
Bürger/innen fortgeführt.
Beteiligung am Windpark
Beschreibung der Auswirkungen
•
•
•
•
•
•
•
Erwerb der Finanzanlage (unternehmerische Beteiligung); bereits veranschlagt
Aufnahme eines Darlehen in Höhe der Beteiligung (bereits veranschlagt)
Ergebnisausschüttungen und Rückflüsse aus der Kommanditgesellschaft (KG)
Zahlung der Kapitalkosten
Veranschlagung der Geschäftsaufwendungen und Steuerzahlungen des Betriebs
gewerblicher Art (BgA)
Veranschlagung der voraussichtlich entstehenden Gewerbesteuer der „KG“
Hieraus resultierende Verschlechterungen aufgrund der Zahlung der
Gewerbesteuerumlage sowie aufgrund der zeitversetzten negativen Auswirkung auf
die Schlüsselzuweisungen
Anzumerken ist, dass durch die Beteiligung die Aufstellung eines Gesamtabschlusses
(Konzernabschluss) notwendig wird.
Hierdurch werden insbesondere im Geschäftsbereich 2 Personalressourcen gebunden.
Gegebenenfalls werden Mehraufwendungen für die Prüfung des Gesamtabschlusses
(bei Prüfung durch Dritte) anfallen.
Beteiligung am Windpark
Auswirkungen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Ergebnisplan
Ertragsrelevante
Ausschüttung
0
179.000
1.981.000
1.979.000
1.706.000
1.699.000
1.691.000
1.617.000
1.578.000
1.562.000
1.546.000
Geschäftsaufwendungen
0
-2.500
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
Zinsaufwand
0
-410.000
-1.670.000
-1.641.000
-1.618.000
-1.527.000
-1.436.000
-1.345.000
-1.254.000
-1.162.000
-1.071.000
Zinsertrag
0
0
16.000
16.000
16.000
16.000
16.000
16.000
16.000
16.000
16.000
Steueraufwand
0
0
-110.000
-148.000
-75.000
-95.000
-117.000
-118.000
-130.000
-149.000
-168.000
Gewerbesteuer
0
68.000
818.000
818.000
707.000
703.000
701.000
670.000
656.000
650.000
644.000
Gewerbesteuerumlage
0
-9.900
-118.800
-118.800
-102.700
-102.100
-101.800
-97.300
-95.300
-94.400
-93.500
Minderung
Schlüsselzuweisung durch
Erhöhung der Steuerkraft
0
0
-50.500
-607.900
-607.900
-525.400
-522.500
-521.000
-497.900
-487.500
-483.100
Verbesserung des
Ergebnisses
0
-175.400
835.700
267.300
-4.600
138.500
200.700
191.700
242.800
305.100
360.400
0
-354.384
1.973.983
2.900.300
371.400
514.500
576.700
567.700
618.800
681.100
736.400
Finanzplan
Netto-Verbesserung der
Liquidität
Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs
im Sekundarbereich der Bedburger Schulen
Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept
Zur Generierung von Erträgen im Rahmen der Zuweisungen aus
dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) werden die
Sekundarstufen der Bedburger Schulen auf den gebundenen
Ganztagsbetrieb umgestellt.
Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs
im Sekundarbereich der Bedburger Schulen
Beschreibung der Maßnahmen
•
•
•
•
•
Unabhängig von der Einführung einer Sekundarschule soll der gesamte
Sekundarbereich auf den gebundenen Ganztagsbetrieb umgestellt werden
Die Umstellung der Eingangsklassen erfolgt zum Schuljahr 2014/2015.
Anschließend wird in jedem folgenden Schuljahr ein weiterer Jahrgang auf
den gebundenen Ganztagsbetrieb umgestellt.
Die Umstellung ist somit mit dem Schuljahr 2019/2020 abgeschlossen.
Die Gewichtung der Schüler bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen
liegt bei
• Halbtagsschülern bei 0,7 und
• Ganztagsschülern bei 3,33
•
•
Da die amtlichen Schulstatistiken des Vorvorjahres maßgebend für die
Berechnung der Schlüsselzuweisungen sind, wirkt sich die Umstellung ab
dem Haushaltsjahr 2016 verbessernd auf den städtischen Haushalt aus.
Unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips werden für
unvorhergesehene Aufwendungen aufgrund der Umstellung auf den
gebundenen Ganztagsbetrieb bzw. aufgrund der Umsetzung der Inklusion
angemessene Veranschlagungen vorgenommen.
Einführung des gebundenen
Ganztagsbetriebs im Sekundarbereich
der Bedburger Schulen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Ergebnisplan
Einrichtung von gebundenen
Ganztagsschulen
Erhöhung der
Schlüsselzuweisungen durch
Einführung des
Ganztagsschulbetriebs bei den
weiterführenden Schulen
0
0
0
323.000
621.000
902.000
1.163.000
1.408.000
1.664.000
1.775.000
1.893.000
aus der Erhöhung der
Schlüsselzuweisungen
resultierende höhere
Kreisumlage
0
0
0
-125.000
-240.000
-348.000
-448.000
-542.000
-640.000
-683.000
-728.000
Sonstige unvorhergesehene
Aufwendungen
(Ganztagsbetrieb, Inklusion ...)
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
Verbesserung Ergebnisplan
-150.000
-150.000
-150.000
48.000
231.000
404.000
565.000
716.000
874.000
942.000
1.015.000
Zusammenfassung der Veränderungen des
Ergebnisplans
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
-5.362
-7.541
-7.013
-5.630
-5.425
-4.563
-3.997
-3.012
-2.181
-1.071
-356
0
-193
71
49
49
49
49
49
49
49
49
-5
123
90
-96
-89
-88
-86
-85
-84
-83
-82
-150
-150
-150
48
231
404
565
716
874
942
1.015
0
-175
836
267
-5
139
201
192
243
305
360
-200
-200
-200
0
0
0
0
0
0
0
0
-16
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Durchführung von Wahlen (Anpassung an Bedarf)
0
0
0
5
6
6
7
-24
0
6
6
Erträge aus der Vermarktung des "Kasterer Ackers"
0
0
1.320
1.320
1.320
0
0
0
0
0
0
Einsparungen bei Jugendzentren aufgrund der
Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom
14.05.2013
0
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
-5
-99
-227
-200
-102
-63
-39
-8
29
75
127
-5.738
-8.136
-5.172
-4.137
-3.914
-4.017
-3.201
-2.072
-971
322
1.219
-376
-595
1.841
1.493
1.511
546
797
940
1.210
1.394
1.575
Ergebnisplan
Saldo Ergebnisplan (Stand: 07.05.2013)
Bedburger Mitte
Einrichtung Zentrales Rathaus
Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen
Beteiligung am Windpark
Wertberichtigungen
Gutachten Rettungsdienst
Veränderung Zinsen
Saldo Ergebnisplan neu
Summe der Veränderungen
Zusammenfassung der Veränderungen des Finanzplans
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
-6.079
-3.671
-2.947
-1.762
-1.295
-431
173
1.141
1.873
2.986
3.714
-258
-137
826
356
377
732
983
1.126
1.397
1.580
1.761
-6.337
-3.808
-2.121
-1.407
-918
301
1.155
2.267
3.270
4.566
5.475
39
382
-208
763
217
173
217
171
217
169
216
Verkauf Lindenstraße 4 u.a. Grundstücke zum Nettobilanzwert
(Buchung gegen allgemeine Rücklage)
0
1.000
1.650
0
0
0
0
0
0
0
0
Neubau Infrastruktur "Bedburger Mitte"
0
-1.000
-1.720
0
0
0
0
0
0
0
0
Rückzahlung des anteiligen Investitionszuschüsses für die
Querspange
0
-100
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Neubau Zentrales Rathaus
0
-5.000
-6.750
0
0
0
0
0
0
0
0
Verkauf Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße
0
0
0
400
0
0
0
0
0
0
0
Verkauf Kasterer Acker
0
0
1.600
1.600
1.600
0
0
0
0
0
0
Erwerb von Finanzanlagen (unternehmerische Beteiligung)
0
-179
-1.625
0
0
0
0
0
0
0
0
Vorziehung der Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20
für den Löschzug Bedburg
-350
350
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Verschiebung der Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges GW
L/ RW für den Löschzug Bedburg
150
-150
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-161
-4.697
-7.053
2.763
1.817
173
217
171
217
169
216
-1.953
-2.001
-2.030
-2.084
-2.138
-2.089
-2.096
-2.155
-2.217
-2.282
-2.349
Tilgung zentrales Rathaus
0
0
0
-120
-120
-120
-120
-120
-120
-120
-120
Rückflüsse aus Ausleihungen
0
0
2.763
3.385
3.385
3.385
3.385
3.385
3.385
3.385
3.385
Tilgung des Darlehens Windpark
0
0
0
-752
-3.009
-3.009
-3.009
-3.009
-3.009
-3.009
-3.009
161
4.697
7.053
0
0
0
0
0
0
0
0
Neuer Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-1.792
2.696
7.786
429
-1.882
-1.833
-1.840
-1.899
-1.961
-2.026
-2.093
Saldo Finanzplan (Stand 07.05.2013)
-7.994
-5.291
-5.185
-3.084
-3.215
-2.347
-1.706
-843
-127
873
1.581
-297
-519
3.797
4.869
2.233
988
1.239
1.382
1.653
1.836
2.017
-8.291
-5.810
-1.388
1.785
-982
-1.358
-467
539
1.525
2.709
3.598
Finanzplan
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Stand: 07.05.2013)
Änderungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Neuer Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Saldo aus Investitonstätigkeit (Stadn 07.05.2013)
Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit
Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Stand: 07.05.2013)
Erhöhung des Kreditbedarfs
Veränderung
Neuer Saldo Finanzplan
Verbesserung der Liquidität
Die Verbesserungen aus den konsumtiven Maßnahmen, den Verkaufserlösen
sowie aus den sonstigen Auswirkungen der Beteiligung am Windpark entlasten die
Kassenlage der Stadt Bedburg um rd. 16,4 Mio. € bezogen auf den 10-JahresZeitraum.
Die Zinsbelastung aus Liquiditätskrediten nimmt um rd. 870 T€ im
Konsolidierungszeitraum ab.
Die Zinsbelastung für die Finanzierung der Investitionen (u.a. Zentralisierung des
Rathauses) belastet hingegen den städtischen Haushalt im Planungszeitraum mit
rd. 1,38 Mio. €.
Wie bereits zuvor dargestellt könnte eine Vermarktung der beiden noch nicht
planerisch berücksichtigten Verwaltungsstandorte zu einer weiteren
Haushaltsentlastung beitragen.
Auswirkungen auf den Bestand der
Liquiditätskredite
Stand Entwurf Haushaltsplan
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Stand aktuelle Fassung
2021
2022
2023
2012
5.000.000
5.000.000 €
0
0€
-5.000.000
-5.000.000 €
-10.000.000
-10.000.000 €
-15.000.000
-15.000.000 €
-20.000.000
-20.000.000 €
-25.000.000
-25.000.000 €
-30.000.000
-30.000.000 €
-35.000.000
-35.000.000 €
-40.000.000
-40.000.000 €
-45.000.000
-45.000.000 €
Gesamtsaldo Finanzplan Bestand an Liquiditätskrediten
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Gesamtsaldo Finanzplan Bestand an Liquiditätskrediten
2020
2021
2022
2023
Hallennutzung/Sondernutzungsgebühren
Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept
Die aktuelle Tarifstruktur für die Nutzung der städtischen Einrichtungen wird unter
dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Laufe des Jahres 2013
überarbeitet.
Beispielsweise sollen die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten bei
Sondernutzungen zwingend vom Nutzer übernommen werden. Die reine
Sondernutzungsgebühr ist sozialverträglich nutzungsgerecht an der Nutzfläche
orientiert zu staffeln.
Haushaltssatzung
Der Haushaltssatzung ist nach der VV Muster zur GO und GemHVO noch
folgender Paragraph hinzuzufügen:
§7
„Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022
wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des
Haushaltsplans umzusetzen.“
Der bisherige § 7 wird § 8.
Der bisherige § 8 wird § 9.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den vorgestellten Änderungen
des Haushaltsplanes bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes zu und
empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg auf dieser Basis die
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 zu beschließen.
Zuschüsse an Tennis-Vereine
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat am 06.05.2013 unter TOP 8
beschlossen, dass der TC Kaster und der TC Bedburg Zuschüsse gem. Ziffer 7
der Förderrichtlinien in Höhe von 3.346,01 € und 5.865,28 € erhalten sollen.
Da es sich nach den Anträgen um Reparaturen bzw. Sanierungen handelt, sind
diese Zuschüsse als konsumtiv zu werten.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasste keinen Empfehlungsbeschluss.
Hierüber soll der Rat im Zuge der Verabschiedung der Haushaltssatzung
2013/2014 entscheiden.