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Beschlussvorlage (Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Kaster-Zentrum hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Beschlussvorlage (Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Kaster-Zentrum
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NW) Beschlussvorlage (Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Kaster-Zentrum
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NW) Beschlussvorlage (Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Kaster-Zentrum
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NW)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8100/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 28.05.2013 Betreff: Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Kaster-Zentrum hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NW Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Kaster-Zentrum gemäß § 60 Abs. 1 GO NW. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rahmenplan Kaster wurde im Herbst 2007 aufgestellt. Durch den Rahmenplan soll auf der Grundlage eines integrierten städtebaulichen Konzeptes die Stärkung des Zentrums Kaster erfolgen. Zur Umsetzung des Rahmenplans wurde am 26.02.2008 der Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 / Kaster gefasst und am 18. November 2008 ortsüblich bekanntgemacht. Wesentliche Bausteine des Rahmenplans sind insbesondere die Umgestaltung des öffentlichen Raums im Bereich der St.-Rochus-Straße und des Marktplatzes sowie die bedarfsgerechte Wohnraumschaffung durch Nachverdichtung und Nachnutzung zentraler Bereiche im Zentrum von Kaster. Hierzu zählen insbesondere der Schützenplatz an der St.Rochus-Straße, die vorhandene Tennisanlage sowie die Tennishalle an der Stresemannstraße. Dadurch dient diese Entwicklung insb. der Fortentwicklung und dem Umbau des Stadtteilzentrums Kaster. Für die Entwicklung und Neuordnung der Flächen sowie zur Vermeidung von möglichen Nutzungskonflikten ist eine zusammenhängende Planung des Gesamtbereichs inkl. der notwendigen Verkehrsflächen angezeigt. Da sich nicht alle für die Entwicklung vorgesehenen Flächen im Eigentum der Stadt Bedburg befinden, soll durch eine Vorkaufsrechtssatzung der Stadt die Möglichkeit eröffnet werden, diese Flächen zu erwerben und ganzheitlich zu entwickeln. Ein allgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB besteht für viele Teile des Entwicklungsbereiches nicht. Gleichwohl können für Gebiete, in denen die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnet werden, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Um eine planungsrechtliche Steuerung mit dem Ziel der langfristigen Wohnbaulandentwicklung sichern zu können, muss eine entsprechende Möglichkeit des Erwerbs äußerst zeitnah geschaffen werden. Da Kaufverträge, die vor Inkrafttreten einer entsprechenden Vorkaufsrechtssatzung geschlossen wurden, nicht dieser Satzung unterliegen, wurde der Beschluss zur Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung im Rahmen der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW gefasst. Bei einer ordentlichen Beschlussfassung in den Gremien der Stadt hätte ein vor Inkrafttreten der Satzung geschlossener Kaufvertrag die Umsetzung der städtebaulichen Planung gefährdet und dadurch erhebliche Nachteile i.S.d. § 60 Abs. 1 GO NRW verursacht. Die Bekanntmachung der Vorkaufsrechtssatzung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises erfolgte am 15.05.2013. Dringlichkeitsentscheidungen sind gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW in der nächsten Sitzung dem Rat zur Genehmigung vorzulegen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Möglichkeit zum Erwerb von Entwicklungsflächen im Zentrum von Kaster trägt zur Umsetzung des Rahmenplans bei und stärkt damit den zentralen Versorgungsbereich Kaster für die wohnortnahe Versorgung. Beschlussvorlage WP8-100/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Sollte das Vorkaufsrecht für einzelne Grundstücke auf der Grundlage der Vorkaufsrechtssatzung ausgeübt werden, fallen hierfür Grunderwerbskosten an. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 14.05.2013 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-100/2013 Seite 3