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Beschlussvorlage (Vorkaufsrechtssatzung Kaster und Satzungsbegründung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
3,0 MB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.05.13, 18:04
Aktualisiert
22.05.13, 18:04
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Inhalt der Datei

Stadt Bedburg - Vorkaufsrechtssa2ung Kaster-Zentrum **. stadt Bed bu rg Der Bürgermeister Satzung vom 14.05.2013 über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Bedburg im Bereich der Stresemannstraße / St. -Roch us-Straße / Hau ptstraße (Vorkaufsrechtsatzu ng) Aufgrund des $ 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l,5.2414), zuletzt gqändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) und $7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Bürgermeister der Stadt Bedburg sowie ein Ratsmitglied per Dringlichkeitsbeschluss am 14.05.2013 folgende Satzung beschlossen: s1 Zweck der Satzung Die Vorkaufsrechtsatzung wird zur Sicherung der in Betracht zu ziehenden städtebaulichen Maßnahmen und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung festgesetzt. s2 Geltungsbereich Die Vorkaufsrechtsatzung gilt für einen Bereich der Stresemannstraße / St.-Rochus-Straße / Hauptstraße. Der genaue Geltungsbereich ist in einer Karte dargestellt, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. vo*"lt1r""trt An den im Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtsatzung liegenden Grundstücken und Grundstücksteilen steht der Stadt Bedburg ein Vorkaufsrecht zu. s4 lnkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Vorstehende Satzung wird hiermit gemäß $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg der Stadt Bedburg vom 15.12.2009 in der Fassung der 2. Anderungssatzung vom 11.03.2013 öffentlich bekannt gemacht. Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Bekanntmachung mit dem Dringlichkeitsbeschluss vom 14.05.2013 übereinstimmt und dass nach $ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Hinweise: Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß $ 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), zulelzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) Stadt Bedburg - Vorkaufsrechtssatzung Kaster-Zentrum Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften kann gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene b) c) d) Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Übersicht des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung vom 14.05.2013 über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Bedburg im Bereich der Stresemannstraße / St.Roch us-Stra ße / Hau ptstraße (Vorka ufs rechtsatzu n g ) O Rhein-Erft-Kreis, Katasteramt Bedburg, den 1 4.05.2013 rd{ 20'1 3 Stadt Bedburg - Satzungsbegründung zur Vorkaufsrechtssatzung Kaster-Zentrum stadt flf Bed burg Der Bürgermeister SATZUNGSBEGRÜNDUNG über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Bedburg im Bereich zwischen Stresemannstraße, -Roch us-Straße u nd Hau ptstraße (Vorkaufsrechtsatzu ng) St. Stand. 13.05.2013 1. VORBEMERKUNGEN 1.1 Ziel und Zweck der Vorkaufsrechtssatzung Die Stadt Bedburg plant zur Stärkung und Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs Kaster-Zentrum die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen im Zentralbereich von Bedburg-Kaster im Bereich der heutigen Tennisplätze / -halle und Parkplatz zwischen Stresemannstraße, St.-Rochus-Straße und Hauptstraße. Damit setzt die Stadt Bedburg einerseits einen wesentlichen Baustein des Rahmenplans Kaster-Zentrum um. Da sich nicht alle Flächen, die der Rahmenplan Bedburg vorsieht und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Kaster-Zentrum zugeführt werden sollen, im öffentlichen Eigentum befinden, soll zur Sicherung einer ganzheitlichen Umsetzung und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Vorkaufsrecht für die privaten Flächen zugunsten der Stadt Bedburg zum Zweck der Realisierung von Wohnbauflächen und dazugehöriger Verkehrsflächen und Erschließungsanlagen gesichert werden. 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Gemäß $ 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB') kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebaulichen Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Gemäß $ 25 Abs. 2 BauGB ist der Venruendungszweck des Grundstücks anzugeben, soweit das bereits zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts möglich ist. Die städtebauliche Maßnahme sowie der geplante Verwendungszweck ist unter Punkt 1 der Begründung angegeben. 3. LAGE UNDABGRENZUNG Die Vorkaufsrechtssatzung bezieht sich auf die Grundstücke östlich der Stresemannstraße in Bedburg Kaster. Die Vorkaufsrechtssatzung wird begrenzt . . 1 lm Südwesten durch die Stresemannstraße, ausgenommen der Grundstücke Stresemannstraße 2-12, im Südosten durch die St.-Rochus-Straße, Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 201 1 (BGBI. I S. 1509) Stadt Bedburg - Satzungsbegründung zur Vorkaufsrechtssatzung Kaster-Zentrum . . im Osten durch die Hauptstraße. lm Norden durch den Sportplatz,,Am Tiergarten". Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. Bedburg, den 13.05.2013 Anlagen: Anlagel: ÜbersichtAbgrenzungdesVorkaufsrechtsgebietes Auszug aus dem L i e g e n sc h afts kataster Rhein-Erft-Kreis Katasteramt Wiliy-Brandt-Plalz 1 Flurkarte NRW 1:2000 50126 Bergheim Flurstück: 1805 Flur: 5 Gemarkung: Kaster Erstellt: 13.05.201 3 Zeichen: Slresemannstraße, Bedburg 20 40 Ge{ertigt im Auftrag durch: Stadt Bedburg, Am Rathaus 1 , 5018'1 Bedburg O Rhein-Erft-Kreis