Daten
Kommune
Bedburg
Größe
3,0 MB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.05.13, 18:04
Aktualisiert
22.05.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
-
Vorkaufsrechtssa2ung Kaster-Zentrum
**.
stadt Bed bu
rg
Der Bürgermeister
Satzung vom 14.05.2013
über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Bedburg im Bereich der Stresemannstraße / St. -Roch us-Straße / Hau ptstraße (Vorkaufsrechtsatzu ng)
Aufgrund des $ 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l,5.2414), zuletzt gqändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) und $7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), hat
der Bürgermeister der Stadt Bedburg sowie ein Ratsmitglied per Dringlichkeitsbeschluss am
14.05.2013 folgende Satzung beschlossen:
s1
Zweck der Satzung
Die Vorkaufsrechtsatzung wird zur Sicherung der in Betracht zu ziehenden städtebaulichen
Maßnahmen und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung festgesetzt.
s2
Geltungsbereich
Die Vorkaufsrechtsatzung gilt für einen Bereich der Stresemannstraße / St.-Rochus-Straße /
Hauptstraße.
Der genaue Geltungsbereich ist in einer Karte dargestellt, die als Anlage Bestandteil dieser
Satzung ist.
vo*"lt1r""trt
An den im Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtsatzung liegenden Grundstücken
und
Grundstücksteilen steht der Stadt Bedburg ein Vorkaufsrecht zu.
s4
lnkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Vorstehende
Satzung wird hiermit gemäß $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg der Stadt Bedburg
vom 15.12.2009 in der Fassung der 2. Anderungssatzung vom 11.03.2013 öffentlich bekannt
gemacht. Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Bekanntmachung mit dem Dringlichkeitsbeschluss vom 14.05.2013 übereinstimmt und dass nach $ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO
verfahren worden ist.
Hinweise:
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß
$ 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), zulelzt geändert durch Artikel 7 des
Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474)
Stadt Bedburg
-
Vorkaufsrechtssatzung Kaster-Zentrum
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften kann gegen Satzungen und sonstige
ortsrechtliche Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr
geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene
b)
c)
d)
Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Übersicht des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung vom 14.05.2013 über das
besondere Vorkaufsrecht der Stadt Bedburg im Bereich der Stresemannstraße / St.Roch us-Stra ße / Hau ptstraße (Vorka ufs rechtsatzu n g )
O Rhein-Erft-Kreis, Katasteramt
Bedburg, den 1 4.05.2013
rd{
20'1 3
Stadt Bedburg - Satzungsbegründung zur Vorkaufsrechtssatzung Kaster-Zentrum
stadt
flf
Bed burg
Der Bürgermeister
SATZUNGSBEGRÜNDUNG
über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Bedburg im Bereich zwischen Stresemannstraße,
-Roch us-Straße u nd Hau ptstraße (Vorkaufsrechtsatzu ng)
St.
Stand. 13.05.2013
1.
VORBEMERKUNGEN
1.1
Ziel und Zweck der Vorkaufsrechtssatzung
Die Stadt Bedburg plant zur Stärkung und Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs
Kaster-Zentrum die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen im Zentralbereich von
Bedburg-Kaster im Bereich der heutigen Tennisplätze / -halle und Parkplatz zwischen Stresemannstraße, St.-Rochus-Straße und Hauptstraße. Damit setzt die Stadt Bedburg einerseits einen wesentlichen Baustein des Rahmenplans Kaster-Zentrum um. Da sich nicht alle
Flächen, die der Rahmenplan Bedburg vorsieht und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Kaster-Zentrum zugeführt werden sollen, im öffentlichen Eigentum befinden, soll zur Sicherung einer ganzheitlichen Umsetzung und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Vorkaufsrecht für die privaten Flächen zugunsten der Stadt
Bedburg zum Zweck der Realisierung von Wohnbauflächen und dazugehöriger Verkehrsflächen und Erschließungsanlagen gesichert werden.
2.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Gemäß $ 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB') kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebaulichen Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht
an den Grundstücken zusteht. Gemäß $ 25 Abs. 2 BauGB ist der Venruendungszweck des
Grundstücks anzugeben, soweit das bereits zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts möglich ist.
Die städtebauliche Maßnahme sowie der geplante Verwendungszweck ist unter Punkt 1 der
Begründung angegeben.
3.
LAGE UNDABGRENZUNG
Die Vorkaufsrechtssatzung bezieht sich auf die Grundstücke östlich der Stresemannstraße in
Bedburg Kaster.
Die Vorkaufsrechtssatzung wird begrenzt
.
.
1
lm Südwesten durch die Stresemannstraße, ausgenommen der Grundstücke Stresemannstraße 2-12,
im Südosten durch die St.-Rochus-Straße,
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 201 1 (BGBI. I S. 1509)
Stadt Bedburg - Satzungsbegründung zur Vorkaufsrechtssatzung Kaster-Zentrum
.
.
im Osten durch die Hauptstraße.
lm Norden durch den Sportplatz,,Am Tiergarten".
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Bedburg, den 13.05.2013
Anlagen:
Anlagel:
ÜbersichtAbgrenzungdesVorkaufsrechtsgebietes
Auszug aus dem
L i e g e n sc h afts kataster
Rhein-Erft-Kreis
Katasteramt
Wiliy-Brandt-Plalz
1
Flurkarte NRW 1:2000
50126 Bergheim
Flurstück: 1805
Flur: 5
Gemarkung: Kaster
Erstellt:
13.05.201 3
Zeichen:
Slresemannstraße, Bedburg
20
40
Ge{ertigt im Auftrag durch: Stadt Bedburg, Am Rathaus 1 , 5018'1 Bedburg
O Rhein-Erft-Kreis