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Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung Vorkaufsrechtssatzung Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
886 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.05.13, 18:04
Aktualisiert
22.05.13, 18:04
Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung Vorkaufsrechtssatzung Kaster) Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung Vorkaufsrechtssatzung Kaster)

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Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Der Bürgermeister Fachbereich lll / GB 5 Vorlage zur Dri nq lich keitsentscheid u nq gemäß S 60 Abs. 1, GO NRW Bedburg, den 1 4.05.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 1S/Kaster, 12. Anderung - Rahmenplan Kaster hier: - Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß $ 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Begründung: Der Rahmenplan Kaster wurde im Herbst 2007 aufgestellt. Durch den Rahmenplan soll auf der Grundlage eines integrierten städtebaulichen Konzeptes die Stärkung des Zentrums Kaster erfolgen. Zur Umsetzung des Rahmenplans wurde am 26.02.2008 der Aufstellungsbeschluss zur 12. Anderung des Bebauungsplans Nr. '15 / Kaster gefasst und am 18. November 2008 ortsüblich bekanntgemacht. Wesentliche Bausteine des Rahmenplans sind insbesondere die Umgestaltung des öffentlichen Raums im Bereich der St.-Rochus-Straße und des Marktplatzes sowie die bedarfsgerechte Wohnraumschaffung durch Nachverdichtung und Nachnutzung zentraler Bereiche im Zentrum von Kaster. Hierzu zählen insbesondere der Schützenplatz an der St.-Rochus-Straße, die vorhandene Tennisanlage sowie die Tennishalle an der Stresemannstraße. Dadurch dient diese Entwicklung insb. der Fortentwicklung und dem Umbau des Stadtteilzentrums Kaster. Für die Entwicklung und Neuordnung der Flächen sowie zur Vermeidung von möglichen Nutzungskonflikten ist eine zusammenhängende Planung des Gesamtbereichs inkl. der notwendigen Verkehrsflächen angezeigt. Da sich nicht alle für die Entwicklung vorgesehenen Flächen im Eigentum der Stadt Bedburg befinden, soll durch eine Vorkaufsrechtssatzung der Stadt die Möglichkeit eröffnet werden, diese Flächen zu enrverben und ganzheitlich zu entwickeln. Ein allgemeines Vorkaufsrecht nach $ 24 BauGB besteht für viele Teile des Entwicklungsbereiches nicht. Gleichwohl können für Gebiete, in denen die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnet werden, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Um eine planungsrechtliche Steuerung mit dem Ziel der langfristigen Wohnbaulandentwicklung sichern zu können, muss eine entsprechende Möglichkeit des Enryerbs äußerst zeitnah geschaffen werden. Da Kaufuerträge, die vor lnkrafttreten einer entsprechenden Vorkaufsrechtssatzung geschlossen wurden, nicht dieser Satzung unterliegen, schlägt die Venvaltung daher vor, den nachfolgenden Beschluss unverzüglich im Rahmen der Dringlichkeit gemäß $ 60 Abs. 1 GO NRW zu fassen. Bei einer ordentlichen Beschlussfassung in den Gremien der Stadt würde ein vor lnkrafttreten der Satzung geschlossener Kaufvertrag die Umsetzung der städtebaulichen Planung gefährden und dadurch erhebliche Nachteile i.S.d. $ 60 Abs. 1 GO NRW verursachen. lm Auftrao: 2 thJ* (Rainer Köster) Dipl.-lng. / Bauassessor Drinqlichkeitsentscheid u nq Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß $ 60 Abs. 1 GO NRW entschieden, den Satzungsbeschluss für beigefügte Vorkaufsrechtssatzung - Kaster Zentrum gem. S 25 Abs.1 Nr. 2 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September2004 (BGBI. I5.2414), zulelzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 201 1 (BGBI. I S. 1509) zu fassen. Ferner wird die Venryaltung beauftragt, die Satzung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises bekannt zu machen. Bedburg,