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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-58/2013 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 07.05.2013 Rat der Stadt Bedburg 28.05.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die im Entwurf beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW für eine Vergnügungssteuersatzung wurde mit Datum vom 26.03.2013 aktuellen Entwicklungen angepasst. So wurde § 7 Abs. 1 Satz 3 der Mustersatzung überarbeitet, der die Berechnung des Einspielergebnisses definiert. Die technische Entwicklung der Geldspielapparate sieht nämlich seit einigen Jahren analog der „Münz“-Röhre zur Auszahlbevorratung den „Dispenser“ für Geldscheine vor. Es handelt sich beim Dispenser um eine Vorrichtung zur Bevorratung von Geldscheinen zur Auszahlung von Gewinnen. Anders als bei der Röhre ist es nicht erforderlich, den Dispenser mit einem Mindestbestand an Geldscheinen zu versehen. Bei allen Geldspielapparaten kann der Dispenser jederzeit eingebaut bzw. ausgebaut werden. Der Inhalt des Dispensers ergibt sich aus dem laufenden Spielbetrieb. Entnahmen aus dem Dispenser sind analog der Röhrenentnahme als Fehlbetrag der elektronisch gezählten Kasse zuzurechnen. Um Entnahmen aus dem Dispenser als sog. Fehlbetrag zur elektronisch gezählten Kasse hinzurechnen zu können, ist es erforderlich, die derzeit geltende Definition um den Begriff des Dispensers zu erweitern. Das Gleiche gilt umgekehrt für die Abzüge der Dispenser-Auffüllungen. Es wurden auch redaktionelle Änderungen vorgenommen und Fehler korrigiert. Auf die als Anlage 1 beigefügte Synopse wird verwiesen. Der beigefügte Satzungsentwurf, Anlage 2, basiert auf der Vergnügungssteuer-Mustersatzung vom 26.03.2013. Die dort ausgewiesenen Euro-Beträge entsprechen den Beträgen der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung. Enthaltene Prozentsätze in der zur Zeit gültigen Satzung wurden in den beigefügten Entwurf unverändert übernommen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-58/2013 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-58/2013 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3