Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-58/2013
1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
07.05.2013
Rat der Stadt Bedburg
28.05.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die im Entwurf beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung
von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW für eine Vergnügungssteuersatzung
wurde mit Datum vom 26.03.2013 aktuellen Entwicklungen angepasst.
So wurde § 7 Abs. 1 Satz 3 der Mustersatzung überarbeitet, der die Berechnung des
Einspielergebnisses definiert. Die technische Entwicklung der Geldspielapparate sieht nämlich seit
einigen Jahren analog der „Münz“-Röhre zur Auszahlbevorratung den „Dispenser“ für Geldscheine
vor. Es handelt sich beim Dispenser um eine Vorrichtung zur Bevorratung von Geldscheinen zur
Auszahlung von Gewinnen. Anders als bei der Röhre ist es nicht erforderlich, den Dispenser mit
einem Mindestbestand an Geldscheinen zu versehen. Bei allen Geldspielapparaten kann der
Dispenser jederzeit eingebaut bzw. ausgebaut werden. Der Inhalt des Dispensers ergibt sich aus
dem laufenden Spielbetrieb. Entnahmen aus dem Dispenser sind analog der Röhrenentnahme als
Fehlbetrag der elektronisch gezählten Kasse zuzurechnen. Um Entnahmen aus dem Dispenser als
sog. Fehlbetrag zur elektronisch gezählten Kasse hinzurechnen zu können, ist es erforderlich, die
derzeit geltende Definition um den Begriff des Dispensers zu erweitern. Das Gleiche gilt
umgekehrt für die Abzüge der Dispenser-Auffüllungen.
Es wurden auch redaktionelle Änderungen vorgenommen und Fehler korrigiert. Auf die als Anlage
1 beigefügte Synopse wird verwiesen.
Der beigefügte Satzungsentwurf, Anlage 2, basiert auf der Vergnügungssteuer-Mustersatzung vom
26.03.2013. Die dort ausgewiesenen Euro-Beträge entsprechen den Beträgen der derzeit gültigen
Vergnügungssteuersatzung. Enthaltene Prozentsätze in der zur Zeit gültigen Satzung wurden in
den beigefügten Entwurf unverändert übernommen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Spohr
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-58/2013 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-58/2013 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
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