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Mitteilungsvorlage (Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums (KIZ) für den Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
04.06.13, 18:04
Aktualisiert
04.06.13, 18:04
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8120/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 28.05.2013 Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 11.06.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums (KIZ) für den Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Gem. § 7 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW (TIntG) sowie dem gemeinsamen Erlass des Integrations- und Schulministeriums vom 25.06.2012 können in allen Kreisen und kreisfreien Städten Kommunale Integrationszentren (KIZ) errichtet werden. Ggf. schon bestehende Regionalstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) werden bis spätestens Ende Juli 2013 zu KIZ umgewandelt; eine derartige bestand bisher beim Rhein-Erft-Kreis nicht. Kernaufgaben der KIZ sind gem. § 7 TIntG konkret aufgeführt; danach sollen im Einvernehmen mit den Kommunen - Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den Unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern - die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort koordiniert werden. - ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit zugewanderten Eltern gemacht werden. Danach können somit grundsätzlich zwei gesetzlich vorgegebene Handlungsfelder der KIZ unterschieden werden; ein auf Bildung und ein auf Querschnittsaufgaben bezogenes Handlungsfeld. KIZ in Kreisen und kreisfreien Städten werden gem. § 7 I TIntG durch das Land auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien gefördert; antragsberechtigt und damit Träger des KIZ wäre vorliegend insofern der Rhein-Erft-Kreis. Die Förderung (Vollfinanzierung) ist zunächst bis Ende 2017 sichergestellt, wobei eine Fortführung sehr wahrscheinlich ist, da es sich - wie bereits ausgeführt - um die Nachfolgeeinrichtungen der RAA handelt, die über 25 Jahre bestanden. Die Förderung bezieht sich auf bis zu 5,5 Stellen; bei 2 Stellen handelt es sich um freigestellte Lehrkräfte (Abordnung) sowie um bis zu 3,5 kommunale Bedienstete (2 außerschulische pädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungsfachkraft, 0,5 Assistenzkraft). Fachlich werden die KIZ durch das Land in Form einer landesweiten Koordinierungsstelle unterstützt. Auf der Grundlage der Absprachen im Rahmen der Bürgermeisterund Sozialdezernentenkonferenz herrscht Einvernehmen darüber, dass auch beim Rhein-Erft-Kreis ein KIZ eingerichtet und ein entsprechender Antrag an das Land gestellt werden soll. Erlass und Förderrichtlinien basieren auf dem Grundsatz, dass Integration vor Ort geschieht. Den kreisangehörigen Städten kommt daher bei der Integration eine entscheidende Bedeutung zu; die unterschiedlichen Akteure müssen vor Ort eng zusammenwirken, um das Zusammenleben in Vielfalt erfolgreich zu gestalten. Entsprechend der Aufgabenstellung des TIntG wurden vor dem Hintergrund, dass nur die Konzentration auf klar definierte Handlungsschwerpunkte eine zielorientierte Aufgabenwahrnehmung ermöglicht, wurden auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene zwei Arbeitsgruppen für die Themenfelder `Bildung´ und `Querschnitt´ gebildet, die wie folgt besetzt ist: - Arbeitskreis Bildung: REK, Stadt Kerpen, Untere Schulaufsicht - Arbeitskreis Querschnitt: Stadt Bergheim, Stadt Kerpen, Stadt Wesseling, Jobcenter, IHK Die erarbeiteten Papiere wurden vom Rhein-Erft-Kreis zusammengefasst und sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt; hierbei handelt es sich um eine Entwurfsfassung, die als Diskussionsgrundlage zu werten ist. Ziel ist, auf Basis der Rückmeldungen aus den Städten eine Priorisierung der Handlungsfelder vorzunehmen. Mitteilungsvorlage WP8-120/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Aus Sicht der Verwaltung werden die aufgezeigten Handlungsfelder positiv gewertet, wobei der Schwerpunkt im Handlungsfeld `Bildung´ gesehen wird; erwartet wird in diesem Handlungsfeld, dass das KIZ den Schulen im Rhein-Erft-Kreis ein klar umrissenes Service-Angebot unterbreitet. Der weitere Beratungsverlauf ist wie folgt vorgesehen: - bis 31.05.2013 05.06.2013 ab 26.06.2013 18.07.2013 Änderungswünsche der Kommunen Endabstimmung der Sozialdezernenten Beratungen in den Gremien des Rhein-Erft-Kreises Beschlussfassung im Kreistag Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.05.2013 einstimmig die Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums auf Basis der vorgestellten Konzeption mit dem Zusatz zugestimmt, dass `sofern das Konzept eine Änderung erfahren sollte, dieses einer erneuten Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg bedarf´. (Ein Vorweg-Abzug aus dem Entwurf der Niederschrift ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt) Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund des seitens des Rhein-ErftKreises - als Antragsteller - vorgegebenen Beratungsverlaufs eine Beschlussfassung im Fachausschuss zeitlich nicht möglich war. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Es gilt, bestehende Barrieren, wie soziale Unterschiede, unterschiedliche kulturelle Traditionen, und religiöse Bekenntnisse, für Zuwandererfamilien abzubauen, um eine vollumfängliche Integration sicherzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-120/2013 Seite 3