Daten
Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
04.06.13, 18:04
Aktualisiert
04.06.13, 18:04
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ENTWURF
Stand: 07.05.2013
Arbeitspapier zur Beratung in den Kommunen –
Mögliche Arbeitsschwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis
1. Grundlagen und Leitgedanke des Kommunalen Integrationszentrums
2. Denkbare Schwerpunkte im Handlungsfeld „Bildung“ – Bildungsbiographisch orientierte
Angebote
2.1. Elementarbereich (Kindergärten, Kindertagesstätten, etc.)
2.1.1. Angebote für Kinder und Eltern
2.1.2. Angebote für Fachkräfte
2.2. Primarbereich (Grundschulen)
2.2.1. Ganzheitliche Schul- und Unterrichtsentwicklung – Das Programm „QuisS“
2.2.2. Angebote für Kinder und deren Eltern
2.2.3. Angebote für Fachkräfte
2.3. Sekundarstufen (Weiterführende Schulen)
2.3.1. Ganzheitliche Schul- und Unterrichtsentwicklung – Das Programm „QuisS“
2.3.2. Angebote für Kinder/Jugendliche und deren Eltern
2.3.3. Angebote für Fachkräfte
2.4. Übergang Schule-Beruf
2.4.1. Angebote für Jugendliche und deren Eltern
2.4.2. Angebote für Fachkräfte
2.4.3. Vernetzung mit Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern
3. Denkbare Schwerpunkte im Handlungsfeld „Querschnitt“
3.1. Beschäftigung
3.2. Weitere Aufgabenfelder
4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung – Bestimmung von Kennzahlen
5. Das weitere Vorgehen
1
ENTWURF
1.)
Stand: 07.05.2013
Grundlagen und Leitgedanke des Kommunalen Integrationszentrums
Den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen steht mit dem „Gesetz zur
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“
(Teilhabe- und Integrationsgesetz) seit Mitte des Jahres 2012 die Möglichkeit offen, durch
Landesmittel geförderte Kommunale Integrationszentren einzurichten. Aufgabe dieser
Zentren wird es sein, „im Einvernehmen mit den Gemeinden
1.
Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule
in den Beruf in Zusammenarbeit mit den Unteren Schulaufsichtsbehörden [zu
machen], um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund zu verbessern [sowie]
2.
die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen
Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie
der freien Träger vor Ort [zu koordinieren].“1
Aus dieser gesetzlichen Grundlage ergeben sich zwei Handlungsfelder, die mit den
Oberbegriffen „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“
(verstanden als Sicherstellung angemessener und gleichwertiger gesellschaftlicher Teilhabe)
umschrieben werden können. Ein Integrationszentrum muss beide Handlungsfelder
bearbeiten, damit die zuständige Bewilligungsbehörde einer finanziellen Förderung zustimmt.
Zwischen den kreisangehörigen Kommunen, dem Rhein-Erft-Kreis und der Schulaufsicht
herrscht Einvernehmen, dass die Gründung eines solchen Zentrums zur Stärkung der
Integrationsarbeit vorangetrieben werden soll. Getreu dem Grundsatz „Integration findet vor
Ort statt“ wird das Zentrum in Kooperation mit den Kommunen Aktivitäten und Maßnahmen
der Integrationsarbeit bündeln, diese gegebenenfalls ergänzen und so zur Verstetigung und
Stärkung der Integrations- und Bildungsarbeit beitragen.
Außerdem
präzisiert
Integrationszentren
das
als
Teilhabe„Angebote
und
Integrationsgesetz
zur
Qualifizierung
die
der
Tätigkeiten
der
Beschäftigten
in
Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich
1
Vgl. § 7 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW.
2
ENTWURF
Stand: 07.05.2013
einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer
Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern.“2
In der Praxis wird das Integrationszentrum also insbesondere mit den Fachkräften der
schulischen und sozialen Regelsysteme zusammenarbeiten. Es wird in erster Linie öffentliche
und private Einrichtungen beraten, handelnden Personen Fortbildungsangebote machen und
koordinierende Aufgaben wahrnehmen, um die Integration von Einwohnerinnen und
einwohnern mit Migrationshintergrund zu fördern. Unmittelbarer Dienstleister für
Migrantinnen und Migranten kann das Integrationszentrum ausschließlich bei der Beratung
neu zugewanderter Menschen – sogenannter „Seiteneinsteiger“ – sein. Mögliche Angebote an
diese Gruppen sind den folgenden Abschnitten zu entnehmen.
Die Ausgestaltung und Priorisierung der beiden Schwerpunkte – „Bildung“ und
„Querschnittsaufgaben“ – wird im Rahmen des Antragsverfahrens vorgenommen. In diesen
Prozess sind laut Fördererlass3 von Anfang an die zuständige Schulaufsicht, die
Wohlfahrtsverbände, die Träger der Jugendhilfe und kommunale Vertretungsgremien
(Integrationsräte)
mit
einzubeziehen.
Das
hier
vorliegende
Papier
dient
als
Diskussionsgrundlage zur Vorlage bei den genannten Akteuren, die teilweise bereits an
dessen Erarbeitung mitgewirkt haben.
Die Beteiligung der kommunalen Integrationsräte und Migrantenselbstorganisationen am
Prozess der Schwerpunktsetzung wird im Austausch dieser Akteure mit ihren jeweiligen
Stadtverwaltungen erfolgen. Insbesondere die vorhandenen Netzwerke innerhalb der Städte
sprechen für dieses Vorgehen. Der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Integrationszentrums wird
die Beratungsergebnisse aus den zehn Städten anschließend in Abstimmung mit den Städten
und der Schulaufsicht in einem Förderantrag zusammenfassen.
Im
Sinne
des
Prinzips
der
„Integration
vor
Ort“
werden
die
bewährten
Integrationsmaßnahmen der Kommunen auch nach Gründung des Zentrums unverändert
Bestand haben. Es wird nicht die Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums sein, eine
kreisweit einheitliche Integrationslandschaft herzustellen. In den Kommunen wird das
Zentrum in der Regel nur in Absprache mit den örtlichen Akteuren tätig. Kreisweit wird es
die Aufgabe haben, die Koordination, Bündelung, Unterstützung und Weiterentwicklung von
2
3
Vgl. § 7 Abs. 2 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW.
Vgl. gemeinsamer Runderlass des MAIS und des MSW vom 25.06.2012, BASS 12 – 21, S. 3.
3
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Stand: 07.05.2013
Integrationsangeboten zu initiieren bzw. zu begleiten. Eine Aufsichtsfunktion über
kommunale Integrationsangebote kommt ihm dabei nicht zu.
In den folgenden Kapiteln werden nun denkbare Aufgabenfelder des Kommunalen
Integrationszentrums für die beiden Schwerpunktbereiche in Kurzform vorgestellt. Der hier
vorliegende Katalog ist eine Diskussionsgrundlage zur Beratung in den städtischen Gremien.
Er entstammt einem vorgelagerten Diskussionsprozess, an dem die Kommunalverwaltungen
im Kreis und die Untere Schulaufsichtsbehörde beteiligt waren. Im weiteren Verlauf stellen
die Stadtverwaltungen die Beteiligung interessierter Akteure am Beratungsprozess dieses
Papiers sicher. Ziel des Verfahrens ist es, nach den Beratungen eine authentische
Rückmeldung über die Handlungsfelder zu erhalten, auf denen das Kommunale
Integrationszentrum entsprechend seiner gesetzlichen Aufgaben und personellen Kapazitäten
tätig werden soll.
Zwei Bemerkungen sind jedoch vorweg zu stellen:
Zum einen entsprechen die hier genannten Aufgaben einer mittel- bis langfristigen
Zielvorstellung. Insbesondere Inhalte aus den Bereichen der Fachkräfteschulung und der
Beratungsangebote müssen vielfach erst entwickelt werden. Selbst die inhaltlich ausgereiften
Angebote aus dem Programmkatalog der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von
Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ (RAA) oder das Programm QuisS der
Bezirksregierung Köln müssen – orientiert an den Bedürfnissen der Bildungseinrichtungen im
Kreis – organisiert und angepasst werden. In der Startphase des Zentrums wird also zunächst
die Planung eines qualitativ hochwertigen Angebots die Aufgabe sein.
Zum anderen muss angesichts der Fülle der denkbaren Angebote eine Priorisierung der
Aufgaben vorgenommen werden. Nur die Konzentration auf wenige klar definierte
Handlungsschwerpunkte bei gleichzeitiger Offenheit für eine fallweise Bearbeitung anderer
Aufgaben bietet eine realistische Perspektive für eine kreisweite Wahrnehmung kommunaler
Aufgaben durch das Integrationszentrum. Die Festlegung der dringlichsten Aufgaben soll
ebenfalls im Rahmen der kommunalen Beratungen erfolgen. Das Kommunale
Integrationszentrum im Rhein-Erft-Kreis wird sein Tätigkeitsfeld also nach der Gründung
sukzessive auf- und ausbauen.
4
ENTWURF
Stand: 07.05.2013
Zur Sicherstellung einer praxisnahen und bedarfsorientierten Begleitung auch über die
Einrichtungsphase hinaus, wird der Austausch zwischen Kreis, Kommunen, Schulaufsicht
und weiteren Partnern im Rahmen eines begleitenden Beirates institutionalisiert. Die
Zusammenarbeit orientiert sich an den Regelungen des gemeinsamen Erlasses der Ministerien
für Schule und Weiterbildung sowie für Arbeit, Integration und Soziales:
„Der Einsatz der in den Kommunalen Integrationszentren tätigen Personen wird vom Land
und der Kommune über ein gemeinsames örtliches Einsatzmanagement gesteuert. Gegenstand
des Einsatzmanagements sind die strategische Planung und Zielvereinbarungen zu Aufgabenund Angebotsschwerpunkten sowie die Abstimmung der Interessen der Kommunen, in
Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Kommunen und des Landes. [sic!] Die
Schwerpunkte der Arbeit werden im Benehmen mit den örtlichen Partnern in der Regel
jeweils für den Zeitraum von zwei Jahren festgelegt.“4
4
BASS 12 – 21, 25.06.2012, S. 5.
5
ENTWURF
2.
Stand: 07.05.2013
Denkbare Schwerpunkte im Handlungsfeld „Bildung“ – Bildungsbiographisch
orientierte Angebote
Kindertageseinrichtungen und Schulen sind in jeder Kommune ein Spiegelbild ihrer sozialräumlichen Umgebung. Soziale Unterschiede, unterschiedliche kulturelle Traditionen und
religiöse Bekenntnisse gehören zum Alltag vieler Kinder und Jugendlicher. Unzureichende
Sprachkenntnisse und Defizite in der Bearbeitung von Lehr- und Lerninhalten sind die
Hauptursachen für den mangelnden Schulerfolg von Kindern aus bildungsfernen Familien
und erschweren auch Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund den Wechsel
zwischen den Bildungsgängen, um einen höheren Bildungsgrad zu erreichen.
Jede Bildungseinrichtung hat ihre Besonderheiten, die aus ihrer soziokulturellen
Zusammensetzung und aus den Gegebenheiten des Quartiers entstehen. Um daraus ein
attraktives Profil sowie zufriedenstellende Arbeits- und Lernbedingungen für alle Beteiligten
zu entwickeln, brauchen die einzelnen Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, ihren
„passenden“ Weg zu gehen. Das Kommunale Integrationszentrum könnte einen
koordinierenden Beitrag leisten, kreisweit die in den Kommunen bereits vorhandenen
Unterstützungsangebote
zur
Förderung
von
Kindern
und
Jugendlichen
mit
Migrationshintergrund zu einem effizienten Netzwerk zu bündeln. Ein solches Angebot wäre
freiwillig und hätte nicht das Ziel, den Kommunen eine einheitliche Angebotsstruktur
aufzuoktroyieren.
Vielmehr
ginge
es
um
die
Sicherstellung
eines
kreisweiten
Kommunikationsprozesses auf der Basis von Good-Practice-Beispielen.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Kommunalen Integrationszentrums könnte in der
bedarfsgerechten Koordinierung und Ausweitung geförderter Angebote und Projekte liegen,
die in den Kommunen des Kreises aber noch nicht umgesetzt werden. Hierzu gehören auch
solche Maßnahmen, die alleine oder in Kooperation mit Dritten, wie z. B. dem Jobcenter
Rhein-Erft, der IHK zu Köln oder den Handwerkskammern durchgeführt werden bzw. sich
noch im Planungsstadium befinden.
In Absprache zwischen der Unteren Schulaufsicht, städtischen Verwaltungen und der
Kreisverwaltung wurden für das Handlungsfeld Bildung folgende Oberziele definiert:
1. die Stärkung der Sprach- und Lernkompetenz der Kinder und Jugendlichen,
6
ENTWURF
Stand: 07.05.2013
2. die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und
3. die Förderung von kreisweiter Netzwerkbildung im Bildungsbereich festgehalten.
Als mögliche Zielgruppen wurden bestimmt:
•
der Elementarbereich (Kindertageseinrichtungen),
•
der Primarbereich (Grundschulen),
•
die Sekundarstufen I und II,
•
die Berufskollegs,
•
und alle Übergänge entlang der Bildungsbiographie.
Die nun folgenden konkreten Maßnahmen sollen Beispiele zur Umsetzung dieser
übergeordneten Ziele liefern. Die Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen und ggf.
eine Erweiterung des Katalogs als Ergebnis der kommunalen Beratungen ist wünschenswert.
2.1.
Elementarbereich
2.1.1. Angebote für Kinder und deren Eltern
•
Programm „Griffbereit“
Griffbereit
ist
ein
Programm,
das
die
Muttersprachenkompetenz,
erste
Deutschkenntnisse und die Allgemeinentwicklung bei 1-3-jährigen Kindern
fördern will. Es ist ein bewährtes Programm aus dem Katalog der RAA. Die
Akteure im Griffbereit-Programm sind die Eltern selbst; es können sowohl Eltern
mit als auch solche ohne Migrationshintergrund in die Arbeit eingebunden werden.
Sie sind die ersten Sprachvorbilder und haben den engsten Bezug zu ihren Kindern
im Alltag. Mit Griffbereit lernen sie, ihre Kinder beiläufig und regelmäßig in
entwicklungsfördernde Kommunikations- und Sprachspiele zu verwickeln;
Griffbereit ist daher auch ein Programm zur Stärkung der elterlichen
Erziehungskompetenzen. Ziel des Griffbereit-Programmes ist es, die Grundlage für
eine solide Mehrsprachigkeit zu bilden.
Griffbereit
wird
in
der
Regel
als
familienbildendes
Angebot
in
Kindertageseinrichtungen als Durchführungsort angeboten; ein regelmäßiger
Besuch der Kindertageseinrichtung ist nicht notwendig. Auf diese Weise haben
Familien jedoch früh die Möglichkeit, diese Bildungseinrichtung kennenzulernen.
7
ENTWURF
Stand: 07.05.2013
Angeleitet werden die Eltern von Fachkräften der Kindertageseinrichtungen und
fortgebildeten Elternbegleiterinnen.
[Quelle: http://www.rucksack-griffbereit.raa.de/]
•
Programm „Rucksack-KiTa“
Rucksack ist ein Bildungs- und Lernprogramm mit einem umfangreichen Angebot
an Spiel- und Übungsmaterialien. Auch dieses Programm wurde von der RAA
entwickelt. Ziel von Rucksack ist das Erweitern der Erziehungskompetenz der
Eltern und die systematische Sprachförderung von Kindern im Alter von 4 bis 6
Jahren auf der Grundlage eines ganzheitlich-mehrdimensionalen Konzepts. Die
praktische Umsetzung erfolgt durch die parallele Gründung einer Müttergruppe zur
Erstsprachförderung sowie die Zweitsprachförderung des Deutschen in einer
Kindertageseinrichtung. Auch deutschsprachige Eltern können an dem Programm
teilnehmen. Das Angebot findet ergänzend zum regelmäßigen Besuch der
Kindertageseinrichtung statt. Angeleitet werden die Eltern von Fachkräften der
Kindertageseinrichtungen und fortgebildeten Elternbegleiterinnen.
[Quelle: http://www.rucksack-griffbereit.raa.de/]
•
Seiteneinsteigerberatung für neu zugewanderte Familien
vgl. 2.2.2.
2.1.2. Angebote für Fachkräfte
•
Programm „Griffbereit“
Die Erläuterungen zum Programm sind unter 2.1.1. zu finden. Im Rahmen der
Qualitätssicherung werden beteiligte Fachkräfte gezielt auf das Programm
vorbereitet.
•
Programm „Rucksack-KiTa“
Die Erläuterungen zum Programm sind unter 2.1.1. zu finden. Im Rahmen der
Qualitätssicherung werden beteiligte Fachkräfte gezielt auf das Programm
vorbereitet.
8
ENTWURF
•
Stand: 07.05.2013
Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Arbeit mit Eltern
In den Kommunen des Kreises leben immer mehr Menschen, die aus teils sehr
verschiedenen Kulturkreisen stammen. Um ungewollte und häufig genug aus
Missverständnissen entstandene Konfliktsituationen mit Eltern zu vermeiden,
wünschen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen
vermehrt Fortbildungen zur Stärkung ihrer interkulturellen Kompetenz. Auf Basis
einer funktionierenden
Kommunikation
Erziehungspartnerschaft
zwischen
kann
Eltern
dann
und
eine Bildungs- und
pädagogischen
Fachkräften
entstehen, die beste Sozialisationsbedingungen für die Kinder schafft. Die
pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen könnten in vom
Integrationszentrum ausgerichteten Seminaren geschult werden, ein produktives
gemeinsames Wirken der Eltern aus vielen Kulturkreisen zu fördern.
•
Fortbildung von Fachkräften zu verschiedenen Fragestellungen
Denkbare Themen sind z. B.:
o Interkulturelle Trainings
o Hintergrundwissen zur Sprachförderung im Elementarbereich
o Sprachstörungen erkennen und vorbeugen
o Vermittlung von Ersterfahrungen mit Erzähl-, Schrift- und Buchkultur
2.2.
Primarbereich
2.2.1. Ganzheitliche Schulentwicklung – Das Programm „QuisS“
Das Projekt QuisS (sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen) macht Schulen im
Regierungsbezirk Köln ein umfangreiches Unterstützungsangebot zur Verbesserung der
Bildungserfolge aller Schülerinnen und Schüler einer Schule, unabhängig von ihrer
sprachlichen oder sozialen Herkunft. Ziel des Programms ist die Erreichung der für eine
Kommune
durchschnittlichen
Schulabschlüsse.
Leitideen
sind
eine
umfassende
Kompetenzentwicklung, die Verbesserung des Regelunterrichts, das Erreichen von
Chancengleichheit, die systematische Schulentwicklung und die Etablierung von kommunalen
Partnerschaften mit dem außerschulischen Bereich. In fünf Handlungsfeldern – die Schulen
suchen sich ein bis zwei zur Umsetzung aus – bietet QuisS Möglichkeiten für die Primarstufe
(Grundschule) und die Sekundarstufe (weiterführende Schule). Diese sind:
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1. Unterrichtsentwicklung im Sinne der Förderung sprachlicher Kompetenzen in
mehrsprachigen Klassen (DemeK, KOALA, herkunftssprachlicher Unterricht),
2. Unterrichtsentwicklung im Sinne von Lernkompetenzen in mehrsprachigen Klassen
(Arbeits- und Kommunikationstechniken, Teamentwicklung),
3. Etablierung
eines
Beratungssystems
zur
Vermeidung
sonderpädagogischen
Förderbedarfs bei Kindern mit Zuwanderungsgeschichte,
4. pädagogische Schulentwicklung in mehrsprachigen Schulen (Ausbildung und
Begleitung einer schulischen Expertengruppe),
5. Planung von partnerschaftlicher Zusammenarbeit in der Kommune (Elternarbeit,
Feriensprachcamps, Finanzierung von Fortbildungen).
2.2.2. Angebote für Kinder und deren Eltern
•
Programm „Rucksack-Grundschule“
Wie
Rucksack-Kita
umfasst
auch
Rucksack-Grundschule
Elemente
der
Elternbildung und der schulischen Sprachförderung. Das Programm wurde
ebenfalls von der RAA entwickelt und wird an Schulen in Nordrhein-Westfalen
durchgeführt. Zielgruppe sind die Kinder der 1. und 2. Klassen, das Programm
erstreckt sich über diese beiden Schuljahre. Wie bei dem Programm für
Kindertageseinrichtungen treffen sich die Eltern einer Klasse wöchentlich unter
Anleitung von geschulten Elternbegleiterinnen und bekommen vermittelt, wie sie
die Sprachentwicklung ihrer Kinder fördern können. Ergänzend nehmen sie
themengebundenes Material zur Förderung der Kinder mit nach Hause. Zeitgleich
zu der Arbeit mit den Eltern werden die gleichen Themen im Klassenunterricht
behandelt. Ziele des Programms sind die Stärkung der Deutschen Sprache und der
Herkunftssprache, die Förderung der kindlichen Entwicklung, die Förderung
sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen sowie die Förderung der
interkulturellen Kompetenz aller Beteiligten.
•
Seiteneinsteigerberatung für neu zugewanderte Familien
Unter Seiteneinsteigern versteht man Kinder und Jugendliche, die neu nach
Deutschland ziehen, aber nur sehr wenig oder gar kein Deutsch sprechen. Diese
Kinder und Jugendlichen bedürfen einer zügigen und gut organisierten
Vermittlung
in
geeignete
Bildungseinrichtungen.
Das
Kommunale
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Integrationszentrum könnte sich in Abstimmung mit den zehn Kommunen zu einer
Anlaufstelle für neu zugewanderte Familien mit Kindern entwickeln. In
Verbindung mit den weiteren Angeboten des Zentrums und dessen kreisweiten
Kontakten zu Behörden, Bildungseinrichtungen und privaten Institutionen könnte
die
erfolgreiche
Integration
vom
Kindergartenkind
bis
zum
vor
dem
Schulabschluss stehenden Jugendlichen in die Bildungslandschaft gefördert
werden.
•
Seiteneinsteigerklassen
Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist die Grundlage für gelungene
Integration und anschließend für schulischen und beruflichen Erfolg. Zur Stärkung
ihrer Deutschkenntnisse können neu zugezogene Kinder und Jugendliche in
sogenannten Seiteneinsteigerklassen für einen gewissen Zeitraum Deutsch als
Fremd- bzw. Zweitsprache erlernen. In begrenzter Zahl sind solche Klassen an
Schulen im Rhein-Erft-Kreis vorhanden. Für Kinder und Jugendliche der
weiterführenden Schulen wäre auch die Einrichtung schulformübergreifender
Seiteneinsteigerklassen denkbar. Aufgabe des Integrationszentrums könnte in
diesem Zusammenhang die Vernetzung aller Akteure (Stadtverwaltungen,
Schulen, Ausländerämter, Schulaufsicht, etc.) sein, um die Einrichtung solcher
Klassen zu ermöglichen.
•
Vermittlung von Sprachpaten
Ehrenamtliche Sprachpaten sind vielerorts ein erfolgreicher Anknüpfungspunkt
zur sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Migrantinnen und
Migranten. Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums könnte es sein,
geeignete Personen in einem Pool zu sammeln und entsprechend fortzubilden,
damit sie Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen beim Erlernen der
deutschen Sprache zur Seite stehen.
•
Austausch zwischen den Kulturen – Workshops mit Kindern
Warum feiern manche Familien Weihnachten und andere nicht? Was ist der
Ramadan? Solche und andere Fragen der Lebenswirklichkeit von Kindern, die in
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einer multikulturellen Gesellschaft aufwachsen, könnten im Rahmen kurzer
Unterrichtseinheiten thematisiert werden. Die beim Integrationszentrum tätigen
Lehrkräfte könnten Unterrichtsmaterial entwickeln, um den unbefangenen und
neugierigen Umgang von Kindern mit „dem Fremden“ zu einer kulturellen
Entdeckungsreise auszuweiten. Dies wäre ein Beitrag des Integrationszentrums zur
Stärkung der interkulturellen Kompetenz der (kleinen) Einwohnerinnen und
Einwohner im Rhein-Erft-Kreis.
2.2.3. Angebote für Fachkräfte
•
Programm „Rucksack-Grundschule“
Die Erläuterungen zum Programm sind unter 2.2.1. zu finden. Im Rahmen der
Qualitätssicherung werden beteiligte Fachkräfte gezielt auf das Programm
vorbereitet.
•
Unterstützung bei der Beantragung von Integrationsstellen5
Bei der Verwendung von Integrationsstellen werden die Schulen durch die
zuständige Schaulaufsicht in Bezug auf die Antragsstellung, die Aspekte qualitativ
hochwertiger Arbeit, die Konzepterstellung und ggf. die Evaluation des
bestehenden Konzepts beraten und unterstützt. Diese Beratungsleistungen werden
mit Gründung des Integrationszentrums durch die dorthin abgeordneten Lehrkräfte
wahrgenommen werden.
•
Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Arbeit mit Eltern
vgl. 2.1.2.
•
Tagungen, Schulungen und Fortbildungen von Lehrkräften zu verschiedenen
Fragestellungen
5
Vgl. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29. Juni 2012, BASS 14 – 01.
12
ENTWURF
2.3.
Stand: 07.05.2013
Sekundarstufen
Das mögliche Angebot für die weiterführenden Schulen unterscheidet sich nicht wesentlich
von den Angeboten für die Grundschulen. Die denkbaren Arbeitsfelder bleiben vielfach die
gleichen – wie etwa die Schulung der Lehrerinnen und Lehrer –, doch müssen die Inhalte auf
die Altersstruktur der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler angepasst werden.
Im Rahmen des Antragsverfahrens zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
kann übrigens durchaus ein Schwerpunkt festgelegt werden, der eine Altersgruppe
(Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarstufen) besonders in den Fokus der Arbeit rückt.
Der Vorschlag zu einer solchen Festlegung könnte ebenfalls Ergebnis der Beratung dieses
Papiers sein.
2.3.1. Ganzheitliche Schulentwicklung – Das Programm „QuisS“
vgl. 2.2.1.
2.3.2. Angebote für Kinder/Jugendliche und deren Eltern
•
Seiteneinsteigerberatung für neu zugewanderte Familien
vgl. 2.2.2.
•
Seiteneinsteigerklassen
vgl. 2.2.2.
•
Vermittlung von Sprachpaten
vgl. 2.2.2.
•
Austausch zwischen den Kulturen – Workshops mit Kindern
vgl. 2.2.2.
•
Politische Bildung
Eine moderne und offene Gesellschaft lebt von einer toleranten politischen Kultur,
die nicht selbstverständlich, sondern das Ergebnis bürgerschaftlichen Engagements
in z. B. Vereinen, religiösen Einrichtungen oder politischen Parteien ist. In
Verbindung mit einem Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse –
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ENTWURF
Stand: 07.05.2013
vom Stadtrat bis zum Bundestag – bildet die politische Kultur die Grundlage
unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. In Workshops und Planspielen
könnte das Kommunale Integrationszentrum ein tieferes Verständnis für die
Meinungsbildungs-
und
Entscheidungsprozesse
des
demokratischen
Gemeinwesens in Deutschland schaffen.
2.3.3. Angebote für Fachkräfte
•
Unterstützung bei der Beantragung von Integrationsstellen
vgl. 2.2.3.
•
Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Arbeit mit Eltern
vgl. 2.1.2.
•
Tagungen, Schulungen und Fortbildungen von Lehrkräften zu verschiedenen
Fragestellungen
2.4.
Übergang Schule-Beruf
Bildungskarrieren von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien sind gemessen an
ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung weniger erfolgreich als die Bildungslaufbahnen von
Jugendlichen aus alteingesessenen Familien. Hierin kommen die besonderen sprachlichen und
kulturellen Hindernisse für Zuwandererfamilien zum Ausdruck.
Neu nach Deutschland gezogene Jugendliche, die sich altersmäßig auf der Schwelle zum
Eintritt in das Berufsleben befinden, stehen noch größeren Herausforderungen gegenüber.
Junge Zuwanderer ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen, die nicht mehr oder nur
noch für kurze Zeit dem Regelunterricht bis zur 10. Klasse unterliegen, müssen eine
besondere Förderung erfahren, um ihnen eine bestmögliche Integration zu ermöglichen. Die
Schwierigkeiten der jüngeren Seiteneinsteiger bestehen bei diesen Jugendlichen in
potenzierter Form. Insofern müssen Bildungseinrichtungen und Behörden in Zusammenarbeit
mit weiteren Partnern der Integrationsarbeit für diese jungen Migrantinnen und Migranten
spezielle Lösungsansätze entwickeln. Staat und Gesellschaft müssen ein Interesse daran
haben, begabte Jugendliche zu entdecken und zu fördern, die im traditionellen
Bildungsbetrieb unerkannt bleiben. Der demographische Wandel und der aus ihm
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ENTWURF
Stand: 07.05.2013
resultierende Fachkräftemangel erhöhen den Handlungsdruck in diesem Bereich zusätzlich.
Ein Indikator für gelungene Integration wird daher in Zukunft ganz besonders die Förderung
von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur erfolgversprechenden Teilnahme am
Wettbewerb um qualifizierte Arbeitsplätze sein.
Ein Handlungsschwerpunkt des Kommunalen Integrationszentrums könnte daher die
zielgerichtete Mitwirkung an der Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf für Jugendliche mit
Migrationshintergrund sein. Ziel des Zentrums wäre ein Beitrag zur Ermöglichung
erfolgreicher Bildungsverläufe mit Schul- bzw. Berufsabschluss. Um die Errichtung von
Doppelstrukturen zu vermeiden und vorhandene Ressourcen optimal zu nutzen, bedarf es
einer engen Abstimmung mit den weiteren Akteuren, die den Übergang Schule-Beruf
begleiten. Hier ist namentlich der Arbeitsbereich „Berufswahlorientierung“ zu nennen, der
Teil des Amtes für Schule und Bildung der Kreisverwaltung ist. Zu dieser Abteilung gehört
die Kommunale Koordinierungsstelle des „Neuen Übergangssystems Schule-Beruf NRW“.
Ziele des Neuen Übergangssystems sind die Schaffung nachhaltiger und transparenter
Strukturen
im
Übergang
von
Schule
zu
Studium
und
Beruf,
erforderliche
Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung
sowie dem gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt in diesem Bereich
beizutragen.
Auch schon länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten machen regelmäßig
die Erfahrung, beim Einstieg in den Arbeitsmarkt benachteiligt zu werden. Das Kommunale
Integrationszentrum könnte es sich zur Aufgabe machen, die Öffnung von Arbeitgebern für
ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern, indem schon beim Übergang
von der Schule in den Beruf die Potentiale junger Menschen mit Migrationshintergrund
erkannt und gefördert werden. Solche Maßnahmen würden den Handlungsschwerpunkt
„Bildung“ mit dem zweiten Schwerpunkt „Integration als Querschnittsaufgabe“ verbinden.
2.4.1. Angebote für Jugendliche und deren Eltern
•
Beratung von
Jugendlichen und Eltern im Übergang Schule-Beruf
(insbesondere für Seiteneinsteiger)
o Informationen über schulische und betriebliche Ausbildung (Duales
System, Berufskollegs, etc.)
15
ENTWURF
o Informationen
zu
Stand: 07.05.2013
Orientierungs-
und
Fördermaßnahmen
(z.
B.
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen)
o Bewerbungstrainings, Ausbildungsbörsen, etc.
o Maßnahmen zur Berufszielfindung
o Hilfe
bzw.
Beratung
bei
der
Anerkennung
von
Schul-
oder
Berufsabschlüssen
o Informationen über das Erreichen von Schulabschlüssen auf dem zweiten
Bildungsweg (evtl. mit besonderem Augenmerk auf junge Frauen)
•
Gezielte Sprachförderung durch Inanspruchnahme von Leistungen des
Jobcenters der Agentur für Arbeit, der Sozialämter, etc.
•
Seiteneinsteigerklassen an Berufskollegs
vgl. 2.2.2.
•
Etablierung von Netzwerken mit Berufsberatern, Praktikumsplatzanbietern und
Institutionen der Lernförderung
•
Vermittlung von ehrenamtlichen Berufspaten
2.4.2. Angebote für Fachkräfte
•
Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Arbeit mit jungen
Erwachsenen und Eltern
vgl. 2.1.2.
•
Tagungen, Schulungen und Fortbildungen von Lehrkräften zu verschiedenen
Fragestellungen
•
Projektkonzeption zur Förderplanung, Lern- und Entwicklungsberatung
•
Unterstützung bei der Konzeption differenzsensibler Übergangsgestaltung
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Stand: 07.05.2013
2.4.3. Vernetzung mit Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern
•
Projekte in Kooperation mit Unternehmerinnen und Unternehmern mit
Migrationshintergrund denkbar
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Stand: 07.05.2013
3.
Denkbare Schwerpunkte im Handlungsfeld „Querschnitt“
3.1.
Beschäftigung
Die Kommunalverwaltungen im Rhein-Erft-Kreis sehen im Übergang Schule-Beruf einen
Aufgabenbereich, dem sie sich auch im Handlungsfeld „Querschnitt“ zuwenden wollen. Für
das zweite Handlungsfeld des Kommunalen Integrationszentrums richtet sich der Fokus aber
verstärkt auf den zweiten Teil des Wortpaares „Schule-Beruf“. Dies steht im Einklang mit den
vom Land Nordrhein-Westfalen als denkbar vorgegebenen Arbeitsbereichen des zweiten
Handlungsfeldes, zu denen auch der Bereich „Beschäftigung“ gehört.
Reibungslose bildungsbiographische Übergänge bedürfen immer einer vorausschauenden
Planung und Umsetzung. Beim Übergang von der Schule in den Beruf gilt dies umso mehr, da
junge Erwachsene mit dem Eintritt in das Erwerbsleben die letzte Stufe auf dem Weg zu einer
selbstständigen Lebensführung nehmen.
Das Kommunale Integrationszentrum könnte punktuell an der erfolgreichen Gestaltung dieses
Übergangs mitwirken. Im vorigen Abschnitt wurden bereits denkbare Aufgabenfelder
genannt, die sich mit der schulischen Seite dieses Übergangs befassen. Darüber hinaus sind
aber auch Kooperationen mit Arbeitgebern denkbar, von denen nicht nur junge Erwachsene
an der Schwelle zum Erwerbsleben, sondern auch ältere Arbeitsnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund profitieren könnten. Mit diesem Ansatz würde das
Kommunale Integrationszentrum auch für jene Einwohnerinnen und Einwohnern mit
Zuwanderungsgeschichte zum Dienstleister, die sich nicht mehr in einer schulischen
Ausbildung befinden.
Als weiterer Personenkreis könnten Unternehmerinnen und Unternehmer – ggf. sogar speziell
solche mit Migrationshintergrund – am Prozess der besseren Einbindung von Zuwanderern in
den deutschen Arbeitsmarkt beteiligt werden.
Denkbare Tätigkeitsfelder sind:
3.1.1. Angebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
•
Erstberatung und -information zum
deutschen Arbeitsmarkt für neu
Zugewanderte (Abstimmung mit Jobcenter und Agentur für Arbeit)
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ENTWURF
•
Stand: 07.05.2013
Hilfe bei den amtlichen Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungs- und
Berufsabschlüsse
•
Entwicklung von (Qualifizierungs-)Angeboten in Zusammenarbeit mit dem
Jobcenter und der Agentur für Arbeit (insb. berufsorientierte Sprachförderung)
•
Vermittlung von ehrenamtlichen Berufspaten
3.1.2 Angebote für Arbeitgeber
•
Workshops zur interkulturellen Kompetenz in der Zusammenarbeit mit
Menschen mit Migrationshintergrund
•
Gründung eines internationalen Unternehmerverbandes
•
Gemeinsame Erarbeitung von Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Zuwanderungsgeschichte
o z. B. Planung eines Pilotprojekts zu anonymisierten Bewerbungsverfahren
o Patenfirmen für Praktika gewinnen
•
Erstellung einer Öffentlichkeitskampagne zur Akquise von Ausbildungsplätzen
3.2.) Weitere Aufgabenfelder
•
Entwicklung einer „Willkommensmappe“ mit weitreichenden Informationen für
neu Zugewanderte (z. B. eine To-Do-Liste für den ersten Monat in Deutschland)
•
Beratung von einbürgerungswilligen Einwohnerinnen und Einwohnern
•
Einrichtung
und
Betreuung
eines
Forums
zur
Erarbeitung
eines
Kreisintegrationskonzepts
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ENTWURF
•
Frauenförderung
(Sprachkurse,
Stand: 07.05.2013
Elternarbeit,
schulische
und
berufliche
Qualifizierungsmaßnahmen, etc.)
•
Maßnahmen zur Förderung des bürgerlichen Engagements im Bereich der
Integrationsarbeit
o Förderung von ehrenamtlichen Kräften der Integrationsarbeit durch Beratung
und Fortbildung
o Aufbau von und Beteiligung an ehrenamtlichen Patenschaftsprogrammen
o Seminare zur politischen Bildung zum Zweck der Sicherstellung politischer
Teilhabe
•
Gezielte Projektentwicklung in weiteren Aufgabenbereichen mit freien Trägern und
Migrantenorganisationen (unter Berücksichtigung der Bedarfe und möglicher
Fördermittel)
•
Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums und den mit ihm verbundenen Partnern
•
Steigerung der interkulturellen Kompetenz in der Arbeitswelt
o Personalfortbildungen
und
weitere
Maßnahmen
zur
Erhöhung
der
Servicequalität (Unternehmen, Verwaltungen, sonstige Einrichtungen)
•
Themenfeld „Senioren mit Migrationshintergrund“
o Pflegekräfteschulungen zur interkulturellen Kompetenz
o Ärzteschulungen zur interkulturellen Kompetenz
•
Themenfeld „Gesundheit“
o Internationaler Ärzteführer
o Pflegekräfteschulungen zur interkulturellen Kompetenz
o Ärzteschulungen zur interkulturellen Kompetenz
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ENTWURF
Stand: 07.05.2013
4.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung – Bestimmung von Kennzahlen – Evaluation
Eine
der
wesentlichen
Integrationszentrums
Voraussetzung
mit
für
Landesmitteln
die
ist
Förderung
die
eines
Teilnahme
Kommunalen
an
einem
Förderprogrammcontrolling nach gemeinsamen Vorgaben der Ministerien für Arbeit,
Integration und Soziales bzw. für Schule und Weiterbildung. Auf diese Weise soll die
Arbeitsqualität der Integrationszentren transparent und nachvollziehbar überprüft werden.
Für die Messung von Arbeitserfolgen und veränderter Rahmenbedingungen sind z. B. die
Entwicklung bestimmter Indikatoren erforderlich, die letztlich in einem umfassenden
Integrationsmonitoring (Auswertung und Beurteilung) münden könnten. Zur Ermittlung der
Bedarfslagen sind Ergebnisse der Schulstatistiken bzw. Abfragen bei und enge Kooperationen
mit den Schulen notwendig. Weitere Steuerungsinstrumente sind jährliche Berichterstattungen
über die Integrationsarbeit, gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die Einplanung von Maßnahmen
oder Projekten und deren Priorisierung nach Notwendigkeiten. Ein weiteres wichtiges
Instrument für die Steuerung der Integrationsarbeit ist die Bildung von Netzwerken, die
geeignet sind, verschiedene Akteure – insbesondere die betroffenen Familien, Schulen und
Einrichtungen – einzubinden.
Als Bewertungsmaßstab einer solchen Überprüfung bedarf es Arbeitszielen, die durch
Kennzahlen evaluierbar und operationalisierbar zu machen sind. Die Definition solcher
Kennzahlen ergibt sich analog zu den konkreten Arbeitsschwerpunkten, die sich das
Integrationszentrum im Rhein-Erft-Kreis setzen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine
abschließende Bestimmung evaluierbarer Merkmale daher noch nicht möglich. Gleichwohl
seien hier einige Beispiele genannt, die sich an den hier vorgestellten denkbaren
Arbeitsschwerpunkten orientieren:
•
Basisdaten zu Migrantinnen und Migranten im Rhein-Erft-Kreis
o Migrantenanteile und Ausländeranteile
o Nationalitäten
o Schulstatistiken
o Etc.
•
Daten aus der Teilnahme an Förderprogrammen (z. B. QuisS, Griffbereit, Rucksack)
o Anzahl teilnehmender Einrichtungen
o Anzahl Teilnehmer/-innen
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ENTWURF
Stand: 07.05.2013
o Daten aus Teilnehmer/-innenbefragungen
o Kosten
•
Projekte und Maßnahmen jenseits bestehender Förderprogramme (in Zusammenarbeit
mit örtlichen Partnern)
o Anzahl teilnehmender Einrichtungen
o Anzahl Teilnehmer/-innen
o Daten aus Teilnehmer/-innenbefragungen
o Kosten
•
Seiteneinsteigerberatung
o Anzahl der Seiteneinsteiger
o Anzahl der Beratungen
o Analyse der Einzelfälle
•
Einzelfallberatungen (wenn nicht schon Seiteneinsteiger)
o Auswertung der konkreten Fälle
•
Workshops und Fortbildungen
o Anzahl Teilnehmer/-innen
o Daten aus Teilnehmer/-innenbefragungen
•
Patenschaftsprogramme (z. B. Sprachpaten)
o Anzahl Teilnehmer/-innen (Paten + Patenkinder)
o Befragungen der Teilnehmer/-innen
•
Netzwerkgründungen/-beteiligungen
•
Öffentlichkeitsarbeit
•
Erstellung eines Kreisintegrationskonzepts
o Prozessanalyse
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ENTWURF
5.
Stand: 07.05.2013
Das weitere Vorgehen
Der weitere Zeitplan sieht eine Einreichung des Förderantrags beim Land NRW vor den
Sommerferien vor. Daher sollte das hier vorliegende Arbeitspapier in den zehn Kommunen
des Rhein-Erft-Kreises in einem Zeitrahmen beraten werden, der sicherstellt, dass bis Ende
Mai die Rückmeldungen der kommunalen Beratungen bei der Kreisverwaltung eingehen
werden.
Die Auswahl der beteiligten Akteure und Institutionen (Integrationsräte/-ausschüsse,
Migrantenselbstorganisationen, örtliche private Träger, etc.) obliegt den Stadtverwaltungen.
Die in der Regel kreisweit organisierten Wohlfahrtsverbände werden durch die
Kreisverwaltung in den Beratungsprozess mit einbezogen; gleiches gilt für das Jobcenter
Rhein-Erft und die Agentur für Arbeit.
Die gesammelten Rückmeldungen werden durch die Kreisverwaltung in einem finalen
Entwurf zusammengefasst und den Schul- und Sozialdezernenten sowie der Unteren
Schulaufsicht des Rhein-Erft-Kreises zur Endabstimmung vorgelegt. Anschließend wird der
Kreistag in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 über die Antragsstellung zur Einrichtung eines
Kommunalen
Integrationszentrums
und
die
vorgeschlagenen
Arbeitsschwerpunkte
beschließen.
Der Förderantrag und mit diesem die vorgesehenen Arbeitsschwerpunkte werden dann den
Ministerien für Schule und Weiterbildung sowie für Arbeit, Integration und Soziales zur
Genehmigung vorgelegt. Abhängig von der Bearbeitungsdauer bei den Bewilligungsbehörden
kann im Herbst 2013 mit den Personalauswahlverfahren begonnen werden. Das Kommunale
Integrationszentrum wird seine Arbeit somit voraussichtlich im Winter 2013/14 aufnehmen
können.
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