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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg hier: 1. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg
hier: 1. Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg
hier: 1. Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg
hier: 1. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8125/2013 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 18.06.2013 Rat der Stadt Bedburg 09.07.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg hier: 1. Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden zu beschließen. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zwecks Klärung der Rathausfrage beabsichtigt der Rat der Stadt Bedburg einen Ratsbürgerentscheid zusammen mit der am 22.09.2013 stattfindenden Bundestags- und Landratswahl durchzuführen. Eine konkrete Beschlussfassung hierüber ist in der Sitzung des Rates am 09.07.2013 vorgesehen. Bezüglich der gemeinsamen Abwicklung der Wahlen am 22.09.2013 hat die Verwaltung sich im Vorfeld mit der Landeswahlleiterin sowie mit der Kommunalaufsicht des Rhein-ErftKreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Verbindung gesetzt. Von dort wurden hiergegen keine grundsätzlichen Bedenken erhoben; es wurde allerdings die Empfehlung ausgesprochen, für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides eigene Stimmbezirke und Wahlvorstände (Abstimmungsvorstände) zu bilden. In der praktischen Umsetzung würde dies bedeuten, dass die doppelte Anzahl an Wahlvorständen gebildet werden müsste. Aus Praktikabilitätsgründen hat sich der Rat der Stadt Bedburg im Rahmen eines Erörterungsgespräches zur Vorbereitung des Ratsbürgerentscheides am 04.06.2013 dafür ausgesprochen, eine geringere Anzahl an Stimmbezirken zu bilden als bei der parallel durchzuführenden Bundestags- und Landratswahl. Dies erfordert jedoch eine Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden. Die entsprechende Regelung in § 7 lautet wie folgt: § 7 Zuständigkeiten / Stimmbezirke (1) Der/Die Bürgermeister/in leitet die Abstimmung. Soweit die Gemeindeordnung oder diese Satzung nichts anderes bestimmen, ist sie/er für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids verantwortlich. (2) Der/Die Bürgermeister/in teilt das Abstimmungsgebiet in Stimmbezirke ein. Die Stimmräume sollen nach Möglichkeit in den auch für die Wahlen genutzten städtischen Gebäuden untergebracht werden. Die Stimmbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Einwohnerzahl eines Stimmbezirks darf nicht so gering sein, dass sich die Abstimmungsentscheidung der einzelnen Abstimmungsberechtigten ermitteln ließe. Finden gleichzeitig Wahlen statt, so müssen die Stimmbezirke für die Abstimmung und die Wahlen dieselben sein. Es wird vorgeschlagen, den letzten Satz im § 7 Absatz 2 – im Text grau unterlegt - zu streichen. Eine entsprechende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden ist als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - Keine - Beschlussvorlage WP8-125/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 07.06.2013 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiter Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-125/2013 Seite 3