Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8125/2013
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
18.06.2013
Rat der Stadt Bedburg
09.07.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und
Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg
hier: 1. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die 1.
Änderungssatzung zur
Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren,
Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden zu beschließen. Die 1. Änderungssatzung
zur Satzung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Zwecks Klärung der Rathausfrage beabsichtigt der Rat der Stadt Bedburg einen
Ratsbürgerentscheid zusammen mit der am 22.09.2013 stattfindenden Bundestags- und
Landratswahl durchzuführen. Eine konkrete Beschlussfassung hierüber ist in der Sitzung
des Rates am 09.07.2013 vorgesehen.
Bezüglich der gemeinsamen Abwicklung der Wahlen am 22.09.2013 hat die Verwaltung
sich im Vorfeld mit der Landeswahlleiterin sowie mit der Kommunalaufsicht des Rhein-ErftKreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Verbindung gesetzt.
Von dort wurden hiergegen keine grundsätzlichen Bedenken erhoben; es wurde allerdings
die Empfehlung ausgesprochen, für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides eigene
Stimmbezirke und Wahlvorstände (Abstimmungsvorstände) zu bilden. In der praktischen
Umsetzung würde dies bedeuten, dass die doppelte Anzahl an Wahlvorständen gebildet
werden müsste. Aus Praktikabilitätsgründen hat sich der Rat der Stadt Bedburg im
Rahmen eines Erörterungsgespräches zur Vorbereitung des Ratsbürgerentscheides am
04.06.2013 dafür ausgesprochen, eine geringere Anzahl an Stimmbezirken zu bilden als
bei der parallel durchzuführenden Bundestags- und Landratswahl.
Dies erfordert jedoch eine Änderung der Satzung über die Durchführung von
Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden. Die entsprechende
Regelung in § 7 lautet wie folgt:
§ 7 Zuständigkeiten / Stimmbezirke
(1) Der/Die Bürgermeister/in leitet die Abstimmung. Soweit die Gemeindeordnung
oder diese Satzung nichts anderes bestimmen, ist sie/er für die ordnungsgemäße
Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids verantwortlich.
(2) Der/Die Bürgermeister/in teilt das Abstimmungsgebiet in Stimmbezirke ein. Die
Stimmräume sollen nach Möglichkeit in den auch für die Wahlen genutzten
städtischen Gebäuden untergebracht werden. Die Stimmbezirke sollen nach den
örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein, dass allen Wahlberechtigten die
Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Einwohnerzahl eines
Stimmbezirks darf nicht so gering sein, dass sich die Abstimmungsentscheidung der
einzelnen Abstimmungsberechtigten ermitteln ließe. Finden gleichzeitig Wahlen statt,
so müssen die Stimmbezirke für die Abstimmung und die Wahlen dieselben sein.
Es wird vorgeschlagen, den letzten Satz im § 7 Absatz 2 – im Text grau unterlegt - zu
streichen.
Eine entsprechende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Durchführung von
Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden ist als Anlage beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - Keine -
Beschlussvorlage WP8-125/2013
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 07.06.2013
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-125/2013
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