Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
DER BÜRGERMEISTER
STADT BEDBURG
1. Änderungssatzung
vom ___________________
zur Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren,
Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden
vom 31.05.2012
Aufgrund des § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV. NRW. 2013
S. 194)
hat der Rat der Stadt Bedburg am .................. folgende 1. Änderungssatzung zur
Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und
Ratsbürgerentscheiden der Stadt Bedburg vom 31.05.2012 beschlossen:
Artikel I
§ 7 - Zuständigkeiten / Stimmbezirke erhält folgende Fassung:
§ 7 Zuständigkeiten / Stimmbezirke
(1) Der/Die Bürgermeister/in
leitet die Abstimmung. Soweit die
Gemeindeordnung oder diese Satzung nichts anderes bestimmen, ist sie/er für
die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids
verantwortlich.
(2) Der/Die Bürgermeister/in teilt das Abstimmungsgebiet in Stimmbezirke ein.
Die Stimmräume sollen nach Möglichkeit in den auch für die Wahlen genutzten
städtischen Gebäuden untergebracht werden. Die Stimmbezirke sollen nach
den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein, dass allen Wahlberechtigten
die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Einwohnerzahl eines
Stimmbezirks
darf
nicht
so
gering
sein,
dass
sich
die
Abstimmungsentscheidung der einzelnen Abstimmungsberechtigten ermitteln
ließe.
Artikel II
Die 1. Änderungssatzung vom ______________________zur Satzung über die
Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden
vom 31.05.2012 tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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