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Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03
Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8129/2013 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.06.2013 Betreff: Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach den Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren: a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) 3.607,50 € b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) 0,00 € c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) 2.000,00 € d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 1.000,00 € ______________________________________________________________________________ Gesamtfördersumme 6.607,50 € Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und der Heimat- und Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel entsprechend der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt für das Jahr 2013 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 9.300,00 € veranschlagt (letztjährig: 9.300,00 €). Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2013 insgesamt 30 Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel liegt nachfolgende Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor: a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 3.607,50 € 0,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € Gesamt-Fördersumme 6.607,50 € Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt. a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 Bis zum Stichtag 31. März 2013 wurden 24 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 23 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2012 schlägt die Verwaltung vor, neben einem Sockelbetrag von 50,00 Euro, jeder Vereinigung einen Betrag von 2,50 Euro je Mitglied - maximal jedoch 250,00 Euro – als Zuschuss zukommen zu lassen. Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen: Lfd.Nr. Vereinigung Mitglieder Zuschuss _______________________________________________________________________ 01) 02) 03) 04) 05) 06) 07) 08) 09) 10) Bedburger Männergesangverein Bedburger Narrenzunft Familienchor St. Martinus Kirchherten Familienchor St. Peter Königshoven Familienchor St. Ursula Lipp Familienchor St. Willibrord Kirdorf Jugendchor Colourful Voices Jugendchor Recovered Dimension Dekanatsjugendchor San Francesco K.G. Ritter Em Ulk Beschlussvorlage WP8-129/2013 30 95 40 35 56 30 50 61 79 61 125,00 250,00 150,00 137,50 190,00 125,00 175,00 202,50 247,50 202,50 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Lfd.Nr. Vereinigung Mitglieder Zuschuss _______________________________________________________________________ 11) Karnevalsfreunde Bedburg-Rath 12) Kinderchor Rath 13) Kirchenchor St. Cäcilia Kaster 14) Kirchenchor St. Cäcilia Königshoven 15) Quartettverein Königshoven 16) Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg 17) Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten 18) Kunst Bedburg 19) Pfarr-Cäcilien-Chor St. Willibrord 20) Schola der Pfarrei Kaster 21) Shanty-Chor Bedburg 22) Tambourcorps Erftklang Bedburg 23) Familienchor Kirchtroisdorf 24) Tambourcorps Kirch-Kleintroisdorf Zusammenfassung b) 43 15 40 29 33 41 34 21 37 20 25 32 33 38 978 Mitglieder 157,50 87,50 150,00 122,50 132,50 152,50 135,00 102,50 142,50 100,00 112,50 130,00 132,50 145,00 3.607,50 Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 Bis zum Stichtag 31. März 2012 ist kein Antrag (Vorjahr ein Antrag) eingegangen. c) Förderung von Büchereien - nach Ziffer 6 Bis zum Stichtag, 31. März 2013, sind vier Anträge (Vorjahr vier Anträge) form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebotes der jeweiligen Bücherei – abgeleitet aus der Büchereistatistik – schlägt die Verwaltung, wie in der Vergangenheit, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen / Medien) vor, da dieser den „Erfolg“ der Bücherei dokumentiert. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor: Medien 01) KÖB St. Georg Kaster 3789 02) KÖB St. Lambertus Bedb. 4207 03) KÖB St. Peter Königsh. 1569 04) KÖB St. Willibrord Kird. 1532 Zusammenfassung 11097 d) Ausleihen 3849 11392 1609 2343 19193 Faktor Zuschuss 1,02 (16,22%) 324,40 2,71 (43,08%) 861,60 1,03 (16,38%) 327,60 1,53 (24,32%) 486,40 6,29 (100%) 2.000,00 Förderung der Karnevalsumzüge – nach Ziffer 7 Bis zum Stichtag 31. März 2013 sind zwei Anträge (Vorjahr drei Anträge) form- und fristgerecht eingegangen. Das Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten hat in diesem Jahr keinen Antrag auf Förderung eingereicht. Beschlussvorlage WP8-129/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Lfd.Nr. Vereinigung Schlüssel Zuschuss _______________________________________________________________________ 01) Festkomitee Bedburger Karneval 50 % d. Gesamtzuschusses 02) Blerichen 50 % d. Gesamtzuschusses Zusammenfassung 50 50 500,00 500,00 100 1.000,00 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Hermann Jürgen Schmitz ----------------------------------Gunnar Koerdt Leiter Kultur / Kulturmanagement Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-129/2013 Seite 4