Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8129/2013
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.06.2013
Betreff:
Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung, den
antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach den Ziffern 5 bis 7 der
Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu
gewähren:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
3.607,50 €
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
0,00 €
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
2.000,00 €
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.000,00 €
______________________________________________________________________________
Gesamtfördersumme
6.607,50 €
Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus
den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und
der Heimat- und Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel
entsprechend der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004.
Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im
Haushalt für das Jahr 2013 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 9.300,00
€ veranschlagt (letztjährig: 9.300,00 €).
Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2013 insgesamt 30 Anträge form- und
fristgerecht eingegangen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel liegt nachfolgende
Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
3.607,50 €
0,00 €
2.000,00 €
1.000,00 €
Gesamt-Fördersumme
6.607,50 €
Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der
vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt.
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
Bis zum Stichtag 31. März 2013 wurden 24 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr
23 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2012 schlägt die Verwaltung vor,
neben einem Sockelbetrag von 50,00 Euro, jeder Vereinigung einen Betrag von 2,50 Euro
je Mitglied - maximal jedoch 250,00 Euro – als Zuschuss zukommen zu lassen.
Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen:
Lfd.Nr.
Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
_______________________________________________________________________
01)
02)
03)
04)
05)
06)
07)
08)
09)
10)
Bedburger Männergesangverein
Bedburger Narrenzunft
Familienchor St. Martinus Kirchherten
Familienchor St. Peter Königshoven
Familienchor St. Ursula Lipp
Familienchor St. Willibrord Kirdorf
Jugendchor Colourful Voices
Jugendchor Recovered Dimension
Dekanatsjugendchor San Francesco
K.G. Ritter Em Ulk
Beschlussvorlage WP8-129/2013
30
95
40
35
56
30
50
61
79
61
125,00
250,00
150,00
137,50
190,00
125,00
175,00
202,50
247,50
202,50
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Lfd.Nr.
Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
_______________________________________________________________________
11)
Karnevalsfreunde Bedburg-Rath
12)
Kinderchor Rath
13)
Kirchenchor St. Cäcilia Kaster
14)
Kirchenchor St. Cäcilia Königshoven
15)
Quartettverein Königshoven
16)
Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg
17)
Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten
18)
Kunst Bedburg
19)
Pfarr-Cäcilien-Chor St. Willibrord
20)
Schola der Pfarrei Kaster
21)
Shanty-Chor Bedburg
22)
Tambourcorps Erftklang Bedburg
23)
Familienchor Kirchtroisdorf
24)
Tambourcorps Kirch-Kleintroisdorf
Zusammenfassung
b)
43
15
40
29
33
41
34
21
37
20
25
32
33
38
978 Mitglieder
157,50
87,50
150,00
122,50
132,50
152,50
135,00
102,50
142,50
100,00
112,50
130,00
132,50
145,00
3.607,50
Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Bis zum Stichtag 31. März 2012 ist kein Antrag (Vorjahr ein Antrag) eingegangen.
c)
Förderung von Büchereien - nach Ziffer 6
Bis zum Stichtag, 31. März 2013, sind vier Anträge (Vorjahr vier Anträge) form- und
fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebotes
der jeweiligen Bücherei – abgeleitet aus der Büchereistatistik – schlägt die Verwaltung, wie
in der Vergangenheit, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen /
Medien) vor, da dieser den „Erfolg“ der Bücherei dokumentiert.
Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor:
Medien
01)
KÖB St. Georg Kaster
3789
02)
KÖB St. Lambertus Bedb. 4207
03)
KÖB St. Peter Königsh. 1569
04)
KÖB St. Willibrord Kird. 1532
Zusammenfassung
11097
d)
Ausleihen
3849
11392
1609
2343
19193
Faktor
Zuschuss
1,02 (16,22%)
324,40
2,71 (43,08%)
861,60
1,03 (16,38%)
327,60
1,53 (24,32%)
486,40
6,29 (100%) 2.000,00
Förderung der Karnevalsumzüge – nach Ziffer 7
Bis zum Stichtag 31. März 2013 sind zwei Anträge (Vorjahr drei Anträge) form- und
fristgerecht eingegangen. Das Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten hat in diesem
Jahr keinen Antrag auf Förderung eingereicht.
Beschlussvorlage WP8-129/2013
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Sitzungsvorlage
Lfd.Nr.
Vereinigung
Schlüssel
Zuschuss
_______________________________________________________________________
01) Festkomitee Bedburger Karneval
50 % d. Gesamtzuschusses
02) Blerichen 50 % d. Gesamtzuschusses
Zusammenfassung
50
50
500,00
500,00
100
1.000,00
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Hermann Jürgen Schmitz
----------------------------------Gunnar Koerdt
Leiter Kultur / Kulturmanagement
Bürgermeister
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