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Beschlussvorlage (Präsentation Informationsveranstaltung Wolter-Hoppenberg vom 05.12.2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
449 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03

Inhalt der Datei

10.12.2012 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Zu meiner Person Wie ist die Situation der Kommunen in NRW? • Mitglied des Landtages seit 18. Mai 2012 und „Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW • zuvor 15 Jahre Bürgermeister Stadt Rietberg • davor 5 Jahre Hauptamtlicher Dozent im Fachbereich „Betriebswirtschaft“ beim STI in Bielefeld • Dipl. Verwaltungswirt (FHöV Bielefeld) Fachlehrerdiplom Pädagogik (STI/FH Hannover) Dipl. Betriebswirt (VWA, Arnsberg/Bochum) • Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen & Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes (StGB-NRW) in Düsseldorf (1999-2012) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) in Berlin von 2000 - 2012 Das GFG in NRW Vortrag bei der GFG-Informationsveranstaltung bei Wolter & Hoppenberg am 05.12.2012 in Hamm © A. Kuper, Dezember 2012 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW NRW – Verschuldung steigt rasant… In NRW ? Das Geld reicht nicht aus • Die Haushaltssituation vieler Städte und Gemeinden, aber auch der Kreise ist alarmierend. • Andauernde strukturelle Unterfinanzierung der gesamten kommunalen Familie • Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Martin Junkernheinrich und Prof. Dr. Lenk • Gutachten „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“ • „Unterfinanzierung der Kommunen in NRW von durchschnittlich 2,8 Mrd. Euro pro Jahr“ • Nur noch 35 der 396 haben strukturellen HH-Ausgleich • Anstieg der Kassenkredite im 1. HJ 2012 um fast 10 % Kommunale Verschuldung per 30.06.2012 (in Mio. Euro) 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Kreditmarktschulden** 7.276 13.96 1.535 11.76 1.558 8.690 26.91 5.663 1.227 4.173 2.406 3.180 2.171 Kassenkredite 175 373 801 6.985 249 5.119 24.26 6.068 1.835 71 949 840 166 [Quelle: Statistisches Bundesamt] 3 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW 4 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Stufen eines unausgeglichenen Haushaltes Saldo der Kommunen in 2011 NRW-Bund • A) Strukturell unausgeglichener Haushalt • Mit Kassenkreditfinanzierung bei Liquiditätsproblemen • B) Staatliche Kontrollmaßnahmen–Kontrolle Kommunalaufsicht • aa) „Haushaltssicherung“ (HSK), d.h. Einschränkung in der Entscheidungsfreiheit für Rat und Verwaltung • HSK bei Eigenkapitalverzehr 25 % in 1 Jahr (§ 76 I Ziff 1 GO) oder bei 5 % Eigenkapitalverzehr je in 2 Jahren aufeinanderfolgenden Jahren und ein Ausgleich des HH ist innerhalb der nächsten 10 (zuvor 5) Jahre nicht möglich) Hinweis: Vergleich auf kameraler Basis 5 • Nur noch gesetzliche Pflichtaufgaben und vertraglich vereinbarte freiwillige Aufgaben • bb) Nothaushalt, sofern HSK nicht genehmigungsfähig 6 1 10.12.2012 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW NRW-Ursachen I • • NRW – Ursachen II Das Land NRW hat die stärkste und weiteste Aufgabenübertragung an die Kommunen, ausgedrückt im „Kommunalisierungsgrad“. • d.h. viele Aufgaben wurden vom Land NRW auf die Städte übertragen, werden also von den Städten erledigt & bezahlt. Erst vor wenigen Jahren ist eine Kostenerstattungspflicht für das Land in die Landesverfassung gekommen (Konnexität) Die Sozialkosten der Städte und Gemeinden haben sich in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt. Ursache sind u.a. die kommunalen Kostenbelastungen/Beschlüsse der Rot-Grünen Bundesregierung aus 2002 und 2003 (KdU sowie KdGrdsicherung im Alter und bei EU) Pro-Kopf-Kosten SGB XII (SozH): 2011 gab Baden-Württemberg mit 204 Euro je Einwohner am wenigsten für SH aus, NRW mit 327 Euro am meisten. NBL: Sachsen 143 Euro/Einw. (Quelle: Statistisches Bundesamt PM vom 21. Nov 2012 – 404/12) 7 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW 8 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Ausgaben Kinderbetreuung NRW – Ursachen III (10.000 Euro pro KiTa-Platz) • Die jahrelange Unterfinanzierung der NRWKommunen hat zu einer rasanten Überschuldung geführt. Die Spirale der Verschuldung hat diesen Kommunen riesige Zinslasten aufgebürdet und Gestaltungsmöglichkeiten genommen – es gibt häufig nur noch Mangelverwaltung. 9 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW 10 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW NRW – Ursachen IV Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagement“ (NKF) - NKF-Umstellung 2005-2009 war gut und ist richtig - Aber: NKF „verursacht“ finanziellen Mehraufwand in Ergebnisrechnungen und Haushalten der Kommunen durch Zwang u.a. zu - Abschreibungen - Pensionsrückstellungen - Buchung kleinerer Investitionen (z.B. Erneuerung von Fenstern in Schule); diese wurden teilweise früher im Vermögenshaushalt investiv veranschlagt und werden jetzt direkt als Aufwand in die Ergebnisrechnung gebucht 11 Verhalten von Politik/ Aufsichtsbehörden - HSK = Grds. nur noch Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben mit vertraglicher Grundlage, nur ausnahmsweise darüber hinausgehende Ausgaben - Diese Regelung wurde in Praxis teilweise nicht umgesetzt - Umgehung der Schuldenbremse aufgrund politischen Drucks - Ausnahmen - Zögerliche Aufsichtsreaktionen - Aufhebung der Genehmigungspflicht für Kassenkredite (1994) 12 2 10.12.2012 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Ursache VI – Eigenes Verhalten der Kommunen Funktionsweise des kommunalen Finanzausgleiches GFG - Falsche Anreizwirkung durch Förderprogramme - Kreditfinanzierte (Luxus-)Bauvorhaben mit hohen Folgekosten für Unterhaltung und Kreditfinanzierung (z.B. Stadion Essen) - Personal – zu viel und/oder zu gut bezahlt - hohe Standards - zu geringes Kostenbewusstsein aufgrund fehlender Kostentransparenz - Politik und Verwaltung zu schwach ggü. Lobbygruppen innerhalb der Stadt (z.B. bei Kulturausgaben, Sportstätten) Finanzbedarf der einzelnen Kommune - einwohnerbezogener Hauptansatz plus Nebenansätze (Schüler, Soziallasten, Zentralität, Fläche) Ausgleich 90/100% Schlüsselzuweisungen Fiktive Steuerkraft der Kommune Einnahmekraft Dem Bedarf wird die Einnahmekraft gegenübergestellt: Bei Gemeinden die fiktive Steuerkraft (tats. EK-St, USt, Gemeindeanteil GW-St-Uml plus Realsteuergrundlagen multipliziert mit fikt. Hebesatz im Referenzzeitraum (01.07.-30.06.) 13 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Ursache VII – Berechnungsmodus der Schlüsselzuweisungen (SZ) in NRW Kritik am GFG 2012 (3. Lesung 28.11.12 verabschiedet) - In NRW werden 90 % (100) des „Bedarfes“ durch SZ gedeckt - NRW hat den Höchstwert in Deutschland  Schwächung der Eigenverantwortung? - Bayern gleicht nur 50 % aus, d.h. die Kommunen in Bayern müssen mehr eigene Aktivität zeigen - Zirkelschluss bei Einwohnerveredelung - Angewendete Regressionsanalyse setzt bei den Ausgaben einer Kommune zur Bemessung des Bedarfes an: Indem von höheren Ausgaben auf einen höheren Bedarf geschlossen wird, steigert das Ausgabeverhalten der Vergangenheit den Finanzbedarf der Zukunft, so dass höhere Schlüsselzuweisungen erfolgen. Diese wiederum steigern durch die Verfügbarkeit größerer Finanzmittel die Ausgaben und begründen damit erneut einen höheren Bedarf. • Einseitige Umverteilung aus dem ländlichen kreisangehörigen in den großstädtischen kreisfreien Raum in einem Volumen von rd. 120 Mio. Euro pro Jahr • Spaltung der kommunalen Familie wird fortgesetzt • Rekordhöhen der GFG´s allein aufgrund guter Konjunktur • Wieder keine gesamte Umsetzung der Empfehlungen der ifoKommission, nur Teile der Empfehlungen werden umgesetzt • einmalige Abmilderungshilfe verschleiert tatsächliche Be- und Entlastungen) • Erhöhung des Soziallastenansatzes aufgrund systematischer Bedenken ist äußerst kritisch (Überkompensierung) 15 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Zentralitätsans atz 3% Schüleransatz 9% André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW GFG 2010 Soziallastenan satz 11% Hauptansatz 77% 6 0% GFG 2012 4 7% 3 31% 16 Flächenansatz 0% Zentralitätsans atz 3% Schüleransatz 7% Soziallastenan satz 25% GFG 2011 Flächenansatz 0% Hauptansatz 65% 1 0% 5 10% 2 52% Hauptansatz Soziallastenansatz Schüleransatz Zentralitätsansatz Flächenansatz GFG 2010 GFG 2011 GFG 2012 GFG 2013 77,0% 65,0% 52,5% 52,8% 11,0% 25,0% 31,1% 30,4% 9,0% 7,0% 6,5% 6,7% 3,0% 3,0% 9,5% 9,8% 0,0% 0,0% 0,4% 0,4% 17 • Nebenansatz „Soziallasten“ wird immer mehr zu einem 2. Hauptansatz, wenn fast 1/3 der Schlüsselzuweisungen über den Soziallastenansatz verteilt werden • Indikator „Bedarfsgemeinschaften“ ist fragwürdig, da Soziallasten auch Kinder-und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe umfassen, die unabhängig von dem Indikator „Bedarfsgemeinschaften“ sind • Laut „Deubel“-Gutachten werden Sozialkosten durch den Soziallastenansatz systematisch übernivelliert => Schlüsselzuweisungen aus Soziallastenansatz liegen bei 7.779 Euro statt kostendeckender 4.265 Euro pro Bedarfsgemeinschaft; 82,4 % Übernivellierung der Kosten => Kostendeckender Soziallastenansatz läge bei 6,90 18 3 10.12.2012 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW • Anteil des kreis-/städteregionsangehörigen Raums an der GFG-Gesamtschlüsselmasse geht • von 52,2 Prozent (GFG 2010), • über 50 Prozent (GFG 2011) • auf 48,31 Prozent (GFG 2012) zurück, obwohl über 60 Prozent der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens im kreisangehörigen Raum leben • Umverteilung bei den Schlüsselzuweisungen bewirkt, • für den Einwohner im kreisangehörigen ländlichen Raum 280 Euro/Einw. Landesförderung • für den Einwohner im kreisfreien Großstadtbereich 473 Euro/Einw. Landesförderung • Quelle: StGB.NRW • Schüleransatz privilegiert die geschlossene Ganztagsschule im Vergleich zur offenen Ganztagsschule OGS (3,3 – 0,7 – Ansatz) und führt zu einer politischen Lenkung der kommunalen Schulträger hin zu gebundenen Ganztagsangeboten • Kosten der OGS-Schüler liegen näher bei Ganztag, als bei Halbtagsschulen 19 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW • 20 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW GFG- 2. Modellrechnung für 2013 • • • • Minister Jäger: „Rekordhöhe der Landeszuweisungen“ Aber: 223 „Verlierer“-Kommunen im Lande NRW Aber: OWL verliert rd. 30 Mio. Euro gegenüber 2012 Aber: Kreis GT verliert rd. 10 Mio. Euro gegenüber 2012 • In 2011, 2012 und 2013 werden 360 Mio. Euro aus dem ländlichen Raum in den kreisfreien Großstadtraum umverteilt: • Essen z.B. erhält rd. 100 Mio. Euro mehr in 2013 • 35 der 61 sog. überschuldeten Stärkungspaktkommunen haben Verluste von insgesamt rd. 149 Mio. Euro [Grafik: StGB.NRW] • 21 22 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW GFG- 2. Modellrechnung für 2013 GFG- 2. Modellrechnung für 2013 • Gesamtzuweisungen: • Fahrplan GFG 2013 • Einbringung des GE zum GFG 2013 ist am Mittwoch 12.12.12 • erste Befassung im Kommunalausschuss wird am 11. Januar 2013 sein • GFG 2013 Anhörung am 18. Januar 2013 • Abschließende Beratung wird am 1.2.2013 im kopo-Ausschuss sein • 2. Lesung Haushalt mit GFG 27. Februar 2013 • 3. Lesung 20. März 2013 abschließende Lesung Haushalt und GFG 2013 • NRW 8,7 Mrd. + 235,0 Mio. (+2,8 %) • Kreisangehörige 2,8 Mrd. - 119,4 Mio. (- 4,1 %) • Kreisfreie 4,1 Mrd. + 240,8 Mio. (+ 6,3 %) • Kreise 1,0 Mrd. + 24,5 Mio. (+ 2,6 %) • LandschaftsV 0,8 Mrd. + 22,6 Mio. (+ 3,0 %) • 2. Modellrechnung vom 04.12.2012 basiert auf den Steuereinnahmen des Landes in Referenzperiode 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012) 23 24 4 10.12.2012 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW GFG woher kommt das Geld? GFG-Aufteilung 2. Modellrechnung zum GFG 2013 vom 04.12.2012: Gegenüber der im August veröffentlichten ersten Modellrechnung ist das Gesamtvolumen um rund 63 Millionen Euro zurückgegangen 25 Quelle: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/ kommunaler-finanzausgleich/gfg-2013.html: André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Quelle: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/ kommunaler-finanzausgleich/gfg-2013.html 26 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Landesfördermittel: Gleichbehandlung? NRW – Mittel im StärkungspaktG • Meine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung wurde mit LT-Drs. 16/143 vom 06.08.2012 durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW beantwortet: • Ergebnis: Die Einwohner in kreisfreien Großstädten erhalten deutlich mehr Zweckzuweisungen als die Einwohner im ländlichen kreisangehörigen Raum Hinweis: 60 % der Einwohner leben im kreisang. Raum [Grafik: NRW.StGB auf der Basis Zahlen Kleine Anfrage Drs. 16/143] • 27 28 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW StärkungspaktG – Neuberechnung 04.12.12 NRW - StärkungspaktG • Die Aufstockung zur Hilfe von 27 weiteren überschuldeten Kommunen ist grds. zu begrüßen, jedoch wird diese Hilfe in Höhe von 310 Mio. Euro vollständig von den Kommunen finanziert. • 115 Mio. Euro werden als Vorwegabzug im GFG den Kommunen vorenthalten. • Die Refinanzierung in Höhe weiterer 195 Mio. Euro erfolgt durch Griff in die Stadtkassen einzelner vermeintlich finanzstarker Kommunen (6703). • Die vor der Wahl zunächst als Abundanzumlage bezeichnete Umlage kommt nun als sog. "Solidaritätsumlage" 369 % Abweichung! 30 5 10.12.2012 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Aussicht GFG 2014 Für das GFG 2014 droht zusätzlich noch ein „Kommunal-Soli“ in Höhe von 195 Millionen Euro, der von den „noch gesunden“ Kommunen zu zahlen ist (allein 17 % = rd 34 Mio. Euro p.a. durch 10 Kommunen im Kreis GT) => 1,365 Milliarden Euro für die Jahre 2014 bis 2020 Das nun von Innenminister Jäger beauftragte Gutachten zum GFG wird höchstens zu Veränderungen im bestehenden System sorgen. Erforderlich ist eine systematische Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichssystems. Ein GFG muss transparent und gerecht sein. Mit den richtigen Strukturen muss eine Durchlässigkeit gewahrt bleiben und für alle Kommunen eine auskömmliche und verlässliche Finanzierungsgrundlage schaffen. Meinung • „Insgesamt zieht sich wie ein roter Faden eine stärkere Sensibilität für Großstädte und ihre Problemlagen durch die Regierungsarbeit • Dies birgt die Gefahr einer Spaltung der kommunalen Familie. • Dazu trägt auch das Vorhaben bei, vermeintlich steuerstarke Kommunen zur Mitfinanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen heranzuziehen. 31 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW 32 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Meinung Was macht der Bund für die Kommunen • Finanzmittel des GFG reichen nicht aus • Angesichts der desolaten Landesfinanzen ist m.E. kaum mit einer weiteren Aufstockung des GFG zu rechnen • Bisherige Maßnahmen der Landesregierung stoppen nicht einmal die Neuverschuldung • Wir brauchen ein ganzheitliches Konzept zur Bewältigung der Kommunalfinanzkrise in NRW „Sechs Punkte der Entlastung“ • • • • • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Rechtsetzung Soziales Ausbau der Kinderbetreuung Raumordnung, Stadtentwicklung und demografischer Wandel • Einkommenssteuer 33 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung 5.104 4.769 5.000 6.000 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Nettoausgaben des Vorvorjahres werden ab 2012 schrittweise und ab 2014 vollständig erstattet! • Erste Entlastungsstufe: Finanzkraftstärkungsgesetz (1. Januar 2012) →Volumen von etwa 1,2 Mrd. € für das Jahr 2012 • 34 5.462 4.000 3.175 3.000 Zweite Entlastungsstufe: Fiskalvertrag (Juni 2012) – – neue Berechnungsweise: Erstattungsberechnung bezieht sich auf das jeweils laufende Kalenderjahr (bisher: Nettoausgaben des Vorvorjahres) Entlastungsvolumen steigt von über 550 Mio. € im Jahr 2013 auf rund 800 Mio. € im Jahr 2016 →Insgesamt etwa 2,8 Mrd. € 2.000 1.192 1.000 → 2012 bis 2016: Entlastungen von insgesamt etwa 20 Mrd. € → Aber: Verantwortung und Zuständigkeit bei der Verteilung liegt in den Händen der Länder! 0 2012 2013 2014 2015 2016 in Mio. € Stand: August 2012 Quellen: Berechnung aufgrund aktueller Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2010 (2012), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SGB XII (2013 bis 2016) 35 36 6 10.12.2012 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Eingliederungshilfe für Menschen mit • Fiskalvertrag: Behinderung Rechtsetzung • • Seit 2011 – mehr Beteiligung der Kommunen bei Rechtsetzung des Bundes durch Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien – Kommunale Spitzenverbände erhalten Zugang zur ZEUS-Datenbank – Intensivere Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände am AK „Quantifizierung“ zur Kostenfolgenabschätzungen von Steuergesetzen Seit 2012 – Privilegierung der kommunalen Spitzenverbände bei öffentlichen Anhörungen durch entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages → Stärkere Einbindung in den jeweils federführenden Bundestagsausschüssen mit umfassenden Stellungnahme-Möglichkeiten • Soziales • Großer Zuspruch: 48.000 Frauen und Männer aller Altersgruppen engagieren sich für das Allgemeinwohl in den Städten und Gemeinden • • 250 Mio. € vom Bund + 100 Mio. € für FSJ/FÖJ Neues Bundesleistungsgesetz wird in der nächsten Legislaturperiode unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erarbeitet und löst bisherige Vorschriften zur Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen ab. Bislang eine kommunale Aufgabe mit 100 %Finanzierung, demnächst soll der Bund 50 % der Kosten übernehmen. Quelle: http://www.lifepr.de/pressemeldungen/verbandsgemeinde-treiskarden/boxid/232461 37 André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Maßnahmen in anderen Feldern Ausbau der Kinderbetreuung • 4 Mrd. € vom Bund für den U3Ausbau 38 • • – 2,15 Mrd. € für Investitionsmaßnahmen – 1,85 Mrd. € für Betriebskosten Ab 2014: Bund beteiligt sich dauerhaft jährlich mit 770 Mio. € an den zusätzlichen Betriebskosten • Fiskalvertrag: – Zusätzliche Investitionskosten von 580,5 Mio. € – Dauerhafte Erhöhung der Beteiligung an Betriebskosten um 75 Mio. € pro Jahr* → zusätzliche 30.000 Betreuungsplätze Umfassende Förderung im Bereich der der Kindertagespflege: • Raumordnung, Stadtentwicklung und demografischer Wandel – Förderung für Festanstellung von Tagespflegepersonal durch vom Bund bezuschusste Darlehen der KfW für Kommunen – Umfangreiche Investitionen in die qualitative Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes 455 Mio. € für Stadtentwicklungsvorhaben *durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern zugunsten der Länder Quelle: http://www.mv-online.de/Muenster/2012/03/672-Plaetze-in-Planung-Fuer-U3-Betreuungfehlen-noch-3-4-Millionen-Euro-vom-Land 39 570 Mio. € für GRW* Verbesserte Breitbandförderung 7 Mio. € für Aktionsprogramm „Regionale Daseinsvorsorge“ VersorgungsStrukturgesetz 2011 für flächendeckende medizinische Versorgung April 2012: Demografiestrategie beschlossen Juli 2012: Gesetzentwurf zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden 40 *Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ André Kuper MdL Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW Einkommensteuer • Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre auf eine neue statistische Basis gestellt: • Aktuell: Anhebung der Höchstbeträge (35 000 € und 70 000 €) wird den Zielen der Gemeindefinanzreform am ehesten gerecht • So wird sichergestellt, dass rund 60 % des örtlichen Aufkommens an der Einkommensteuer auch weiterhin verteilungsrelevant sind (Forderung der zwei kommunalen Spitzenverbände wurde damit erfüllt) 41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr André Kuper Kontaktdaten: andre.kuper@landtag.nrw.de Tel. 0211-884-2124 © A. Kuper, Dezember 2012 7