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Kommune
Bedburg
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Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03
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10.12.2012
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Zu meiner Person
Wie ist die Situation der
Kommunen in NRW?
• Mitglied des Landtages seit 18. Mai 2012
und „Kommunalpolitischer Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion in NRW
• zuvor 15 Jahre Bürgermeister Stadt Rietberg
• davor 5 Jahre Hauptamtlicher Dozent im Fachbereich „Betriebswirtschaft“ beim STI in Bielefeld
• Dipl. Verwaltungswirt (FHöV Bielefeld)
Fachlehrerdiplom Pädagogik (STI/FH Hannover)
Dipl. Betriebswirt (VWA, Arnsberg/Bochum)
• Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen &
Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes (StGB-NRW) in Düsseldorf (1999-2012) und des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes (DStGB) in Berlin von 2000 - 2012
Das GFG in NRW
Vortrag bei der GFG-Informationsveranstaltung
bei Wolter & Hoppenberg
am 05.12.2012 in Hamm
© A. Kuper, Dezember 2012
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
NRW – Verschuldung steigt rasant…
In NRW ? Das Geld reicht nicht aus
• Die Haushaltssituation vieler Städte und Gemeinden,
aber auch der Kreise ist alarmierend.
• Andauernde strukturelle Unterfinanzierung der gesamten
kommunalen Familie
• Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Martin Junkernheinrich
und Prof. Dr. Lenk
• Gutachten „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“
• „Unterfinanzierung der Kommunen in NRW von
durchschnittlich 2,8 Mrd. Euro pro Jahr“
• Nur noch 35 der 396 haben strukturellen HH-Ausgleich
• Anstieg der Kassenkredite im 1. HJ 2012 um fast 10 %
Kommunale Verschuldung per 30.06.2012 (in Mio. Euro)
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
BW BY
BB
HE MV
NI
NW RP
SL
SN
ST
SH
TH
Kreditmarktschulden** 7.276 13.96 1.535 11.76 1.558 8.690 26.91 5.663 1.227 4.173 2.406 3.180 2.171
Kassenkredite
175 373 801 6.985 249 5.119 24.26 6.068 1.835 71
949 840 166
[Quelle: Statistisches Bundesamt]
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Stufen eines unausgeglichenen Haushaltes
Saldo der Kommunen in 2011 NRW-Bund
• A) Strukturell unausgeglichener Haushalt
• Mit Kassenkreditfinanzierung bei Liquiditätsproblemen
• B) Staatliche Kontrollmaßnahmen–Kontrolle
Kommunalaufsicht
• aa) „Haushaltssicherung“ (HSK), d.h. Einschränkung in
der Entscheidungsfreiheit für Rat und Verwaltung
• HSK bei Eigenkapitalverzehr 25 % in 1 Jahr (§ 76 I Ziff 1 GO)
oder bei 5 % Eigenkapitalverzehr je in 2 Jahren aufeinanderfolgenden Jahren
und ein Ausgleich des HH ist innerhalb der nächsten 10 (zuvor 5) Jahre nicht möglich)
Hinweis: Vergleich auf kameraler Basis
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• Nur noch gesetzliche Pflichtaufgaben und vertraglich
vereinbarte freiwillige Aufgaben
• bb) Nothaushalt, sofern HSK nicht genehmigungsfähig
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10.12.2012
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
NRW-Ursachen I
•
•
NRW – Ursachen II
Das Land NRW hat die stärkste und
weiteste Aufgabenübertragung
an die Kommunen, ausgedrückt im
„Kommunalisierungsgrad“.
• d.h. viele Aufgaben wurden vom
Land NRW auf die Städte
übertragen, werden also von
den Städten erledigt & bezahlt.
Erst vor wenigen Jahren ist
eine Kostenerstattungspflicht für
das Land in die Landesverfassung
gekommen (Konnexität)
Die Sozialkosten der Städte und
Gemeinden haben sich in den
letzten 10 Jahren fast verdoppelt.
Ursache sind u.a. die kommunalen
Kostenbelastungen/Beschlüsse
der Rot-Grünen Bundesregierung
aus 2002 und 2003 (KdU sowie
KdGrdsicherung im Alter und bei
EU)
Pro-Kopf-Kosten SGB XII (SozH):
2011 gab Baden-Württemberg
mit 204 Euro je Einwohner am
wenigsten für SH aus, NRW mit
327 Euro am meisten.
NBL: Sachsen 143 Euro/Einw.
(Quelle: Statistisches Bundesamt
PM vom 21. Nov 2012 – 404/12)
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Ausgaben Kinderbetreuung
NRW – Ursachen III
(10.000 Euro pro KiTa-Platz)
• Die jahrelange Unterfinanzierung der NRWKommunen hat zu einer
rasanten Überschuldung
geführt. Die Spirale der
Verschuldung hat diesen
Kommunen riesige
Zinslasten aufgebürdet und
Gestaltungsmöglichkeiten
genommen – es gibt häufig
nur noch Mangelverwaltung.
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
NRW – Ursachen IV Einführung des „Neuen
Kommunalen Finanzmanagement“ (NKF)
- NKF-Umstellung 2005-2009 war gut und ist richtig
- Aber: NKF „verursacht“ finanziellen Mehraufwand in
Ergebnisrechnungen und Haushalten der Kommunen durch
Zwang u.a. zu
- Abschreibungen
- Pensionsrückstellungen
- Buchung kleinerer Investitionen (z.B. Erneuerung von
Fenstern in Schule); diese wurden teilweise früher im
Vermögenshaushalt investiv veranschlagt und werden
jetzt direkt als Aufwand in die Ergebnisrechnung gebucht
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Verhalten von Politik/ Aufsichtsbehörden
- HSK = Grds. nur noch Pflichtaufgaben und freiwillige
Aufgaben mit vertraglicher Grundlage, nur ausnahmsweise
darüber hinausgehende Ausgaben
- Diese Regelung wurde in Praxis teilweise nicht umgesetzt
- Umgehung der Schuldenbremse aufgrund politischen
Drucks
- Ausnahmen
- Zögerliche Aufsichtsreaktionen
- Aufhebung der Genehmigungspflicht für Kassenkredite
(1994)
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10.12.2012
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Ursache VI – Eigenes Verhalten der
Kommunen
Funktionsweise des kommunalen Finanzausgleiches GFG
- Falsche Anreizwirkung durch Förderprogramme
- Kreditfinanzierte (Luxus-)Bauvorhaben mit hohen
Folgekosten für Unterhaltung und Kreditfinanzierung
(z.B. Stadion Essen)
- Personal – zu viel und/oder zu gut bezahlt
- hohe Standards
- zu geringes Kostenbewusstsein aufgrund fehlender
Kostentransparenz
- Politik und Verwaltung zu schwach ggü. Lobbygruppen
innerhalb der Stadt (z.B. bei Kulturausgaben, Sportstätten)
Finanzbedarf
der einzelnen
Kommune
- einwohnerbezogener
Hauptansatz
plus
Nebenansätze
(Schüler,
Soziallasten,
Zentralität,
Fläche)
Ausgleich 90/100%
Schlüsselzuweisungen
Fiktive
Steuerkraft
der
Kommune
Einnahmekraft
Dem Bedarf wird die
Einnahmekraft
gegenübergestellt:
Bei Gemeinden die
fiktive Steuerkraft
(tats. EK-St, USt,
Gemeindeanteil
GW-St-Uml plus
Realsteuergrundlagen
multipliziert mit fikt.
Hebesatz im Referenzzeitraum (01.07.-30.06.)
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Ursache VII – Berechnungsmodus der
Schlüsselzuweisungen (SZ) in NRW
Kritik am GFG 2012 (3. Lesung 28.11.12 verabschiedet)
- In NRW werden 90 % (100) des „Bedarfes“ durch SZ gedeckt
- NRW hat den Höchstwert in Deutschland
Schwächung der Eigenverantwortung?
- Bayern gleicht nur 50 % aus, d.h. die Kommunen in Bayern müssen
mehr eigene Aktivität zeigen
- Zirkelschluss bei Einwohnerveredelung
- Angewendete Regressionsanalyse setzt bei den Ausgaben einer
Kommune zur Bemessung des Bedarfes an: Indem von höheren
Ausgaben auf einen höheren Bedarf geschlossen wird, steigert das
Ausgabeverhalten der Vergangenheit den Finanzbedarf der Zukunft,
so dass höhere Schlüsselzuweisungen erfolgen. Diese wiederum
steigern durch die Verfügbarkeit größerer Finanzmittel die Ausgaben
und begründen damit erneut einen höheren Bedarf.
• Einseitige Umverteilung aus dem ländlichen kreisangehörigen
in den großstädtischen kreisfreien Raum in einem Volumen
von rd. 120 Mio. Euro pro Jahr
• Spaltung der kommunalen Familie wird fortgesetzt
• Rekordhöhen der GFG´s allein aufgrund guter Konjunktur
• Wieder keine gesamte Umsetzung der Empfehlungen der ifoKommission, nur Teile der Empfehlungen werden umgesetzt
• einmalige Abmilderungshilfe verschleiert tatsächliche Be- und
Entlastungen)
• Erhöhung des Soziallastenansatzes aufgrund systematischer
Bedenken ist äußerst kritisch (Überkompensierung)
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Zentralitätsans
atz
3%
Schüleransatz
9%
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
GFG 2010
Soziallastenan
satz
11%
Hauptansatz
77%
6
0%
GFG 2012
4
7%
3
31%
16
Flächenansatz
0%
Zentralitätsans
atz
3%
Schüleransatz
7%
Soziallastenan
satz
25%
GFG 2011
Flächenansatz
0%
Hauptansatz
65%
1
0%
5
10%
2
52%
Hauptansatz
Soziallastenansatz
Schüleransatz
Zentralitätsansatz
Flächenansatz
GFG 2010 GFG 2011 GFG 2012 GFG 2013
77,0%
65,0%
52,5%
52,8%
11,0%
25,0%
31,1%
30,4%
9,0%
7,0%
6,5%
6,7%
3,0%
3,0%
9,5%
9,8%
0,0%
0,0%
0,4%
0,4%
17
• Nebenansatz „Soziallasten“ wird immer mehr zu einem 2.
Hauptansatz, wenn fast 1/3 der Schlüsselzuweisungen
über den Soziallastenansatz verteilt werden
• Indikator „Bedarfsgemeinschaften“ ist fragwürdig, da
Soziallasten auch Kinder-und Jugendhilfe und
Eingliederungshilfe umfassen, die unabhängig von dem
Indikator „Bedarfsgemeinschaften“ sind
• Laut „Deubel“-Gutachten werden Sozialkosten durch den
Soziallastenansatz systematisch übernivelliert
=> Schlüsselzuweisungen aus Soziallastenansatz liegen
bei 7.779 Euro statt kostendeckender 4.265 Euro pro
Bedarfsgemeinschaft; 82,4 % Übernivellierung der Kosten
=> Kostendeckender Soziallastenansatz läge bei 6,90
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
• Anteil des kreis-/städteregionsangehörigen Raums an der
GFG-Gesamtschlüsselmasse geht
• von 52,2 Prozent (GFG 2010),
• über 50 Prozent (GFG 2011)
• auf 48,31 Prozent (GFG 2012)
zurück, obwohl über 60 Prozent der Bevölkerung
Nordrhein-Westfalens im kreisangehörigen Raum
leben
• Umverteilung bei den Schlüsselzuweisungen bewirkt,
• für den Einwohner im kreisangehörigen ländlichen
Raum 280 Euro/Einw. Landesförderung
• für den Einwohner im kreisfreien Großstadtbereich
473 Euro/Einw. Landesförderung
• Quelle: StGB.NRW
• Schüleransatz privilegiert die geschlossene
Ganztagsschule im Vergleich zur offenen
Ganztagsschule OGS (3,3 – 0,7 – Ansatz) und führt zu
einer politischen Lenkung der kommunalen Schulträger
hin zu gebundenen Ganztagsangeboten
• Kosten der OGS-Schüler liegen näher bei Ganztag, als
bei Halbtagsschulen
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
•
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
GFG- 2. Modellrechnung für 2013
•
•
•
•
Minister Jäger: „Rekordhöhe der Landeszuweisungen“
Aber: 223 „Verlierer“-Kommunen im Lande NRW
Aber: OWL verliert rd. 30 Mio. Euro gegenüber 2012
Aber: Kreis GT verliert rd. 10 Mio. Euro gegenüber 2012
• In 2011, 2012 und 2013 werden 360 Mio. Euro aus dem
ländlichen Raum in den kreisfreien Großstadtraum
umverteilt:
• Essen z.B. erhält rd. 100 Mio. Euro mehr in 2013
• 35 der 61 sog. überschuldeten Stärkungspaktkommunen
haben Verluste von insgesamt rd. 149 Mio. Euro
[Grafik: StGB.NRW]
•
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
GFG- 2. Modellrechnung für 2013
GFG- 2. Modellrechnung für 2013
• Gesamtzuweisungen:
• Fahrplan GFG 2013
• Einbringung des GE zum GFG 2013 ist
am Mittwoch 12.12.12
• erste Befassung im Kommunalausschuss wird
am 11. Januar 2013 sein
• GFG 2013 Anhörung am 18. Januar 2013
• Abschließende Beratung wird am 1.2.2013
im kopo-Ausschuss sein
• 2. Lesung Haushalt mit GFG 27. Februar 2013
• 3. Lesung 20. März 2013 abschließende Lesung
Haushalt und GFG 2013
• NRW
8,7 Mrd.
+ 235,0 Mio. (+2,8 %)
• Kreisangehörige 2,8 Mrd.
- 119,4 Mio. (- 4,1 %)
• Kreisfreie
4,1 Mrd.
+ 240,8 Mio. (+ 6,3 %)
• Kreise
1,0 Mrd.
+ 24,5 Mio. (+ 2,6 %)
• LandschaftsV
0,8 Mrd.
+ 22,6 Mio. (+ 3,0 %)
• 2. Modellrechnung vom 04.12.2012 basiert auf den
Steuereinnahmen des Landes in Referenzperiode
1. Oktober 2011 bis 30. September 2012)
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
GFG woher
kommt
das
Geld?
GFG-Aufteilung
2. Modellrechnung
zum GFG 2013 vom
04.12.2012:
Gegenüber der im
August
veröffentlichten
ersten
Modellrechnung
ist das
Gesamtvolumen
um
rund 63 Millionen
Euro
zurückgegangen
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Quelle: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/
kommunaler-finanzausgleich/gfg-2013.html:
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Quelle: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/
kommunaler-finanzausgleich/gfg-2013.html
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
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Landesfördermittel: Gleichbehandlung?
NRW – Mittel im StärkungspaktG
• Meine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung wurde mit
LT-Drs. 16/143 vom 06.08.2012 durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales NRW beantwortet:
• Ergebnis: Die Einwohner in kreisfreien Großstädten erhalten
deutlich mehr Zweckzuweisungen als die Einwohner im
ländlichen kreisangehörigen Raum
Hinweis: 60 % der Einwohner leben im kreisang. Raum
[Grafik: NRW.StGB auf der Basis Zahlen Kleine Anfrage Drs. 16/143]
•
27
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
StärkungspaktG – Neuberechnung 04.12.12
NRW - StärkungspaktG
• Die Aufstockung zur Hilfe von 27 weiteren überschuldeten
Kommunen ist grds. zu begrüßen, jedoch wird diese Hilfe in
Höhe von 310 Mio. Euro vollständig von den Kommunen
finanziert.
• 115 Mio. Euro werden als Vorwegabzug im GFG den
Kommunen vorenthalten.
• Die Refinanzierung in Höhe weiterer 195 Mio. Euro erfolgt
durch Griff in die Stadtkassen einzelner vermeintlich
finanzstarker Kommunen (6703).
• Die vor der Wahl zunächst als Abundanzumlage bezeichnete
Umlage kommt nun als sog. "Solidaritätsumlage"
369 % Abweichung!
30
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10.12.2012
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Aussicht GFG 2014
Für das GFG 2014 droht zusätzlich noch ein „Kommunal-Soli“ in Höhe von
195 Millionen Euro, der von den „noch gesunden“ Kommunen zu zahlen ist
(allein 17 % = rd 34 Mio. Euro p.a. durch 10 Kommunen im Kreis GT)
=> 1,365 Milliarden Euro für die Jahre 2014 bis 2020
Das nun von Innenminister Jäger beauftragte Gutachten zum GFG wird
höchstens zu Veränderungen im bestehenden System sorgen. Erforderlich
ist eine systematische Überarbeitung des kommunalen
Finanzausgleichssystems.
Ein GFG muss transparent und gerecht sein. Mit den richtigen Strukturen
muss eine Durchlässigkeit gewahrt bleiben und für alle Kommunen eine
auskömmliche und verlässliche Finanzierungsgrundlage schaffen.
Meinung
• „Insgesamt zieht sich wie ein roter Faden eine
stärkere Sensibilität für Großstädte und ihre
Problemlagen durch die Regierungsarbeit
• Dies birgt die Gefahr einer Spaltung der
kommunalen Familie.
• Dazu trägt auch das Vorhaben bei, vermeintlich
steuerstarke Kommunen zur Mitfinanzierung
des Stärkungspaktes Stadtfinanzen
heranzuziehen.
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Meinung
Was macht der Bund für die Kommunen
• Finanzmittel des GFG reichen nicht aus
• Angesichts der desolaten Landesfinanzen ist
m.E. kaum mit einer weiteren Aufstockung des
GFG zu rechnen
• Bisherige Maßnahmen der Landesregierung
stoppen nicht einmal die Neuverschuldung
• Wir brauchen ein ganzheitliches Konzept zur
Bewältigung der Kommunalfinanzkrise in NRW
„Sechs Punkte der Entlastung“
•
•
•
•
•
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rechtsetzung
Soziales
Ausbau der Kinderbetreuung
Raumordnung, Stadtentwicklung und demografischer
Wandel
• Einkommenssteuer
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei der
Erwerbsminderung
5.104
4.769
5.000
6.000
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Nettoausgaben des Vorvorjahres werden ab 2012 schrittweise und ab 2014 vollständig
erstattet!
• Erste Entlastungsstufe: Finanzkraftstärkungsgesetz (1. Januar 2012)
→Volumen von etwa 1,2 Mrd. € für das Jahr 2012
•
34
5.462
4.000
3.175
3.000
Zweite Entlastungsstufe: Fiskalvertrag (Juni 2012)
–
–
neue Berechnungsweise: Erstattungsberechnung bezieht sich auf das jeweils laufende Kalenderjahr (bisher:
Nettoausgaben des Vorvorjahres)
Entlastungsvolumen steigt von über 550 Mio. € im Jahr 2013 auf rund 800 Mio. € im Jahr 2016
→Insgesamt etwa 2,8 Mrd. €
2.000
1.192
1.000
→ 2012 bis 2016: Entlastungen von insgesamt etwa 20 Mrd. €
→ Aber: Verantwortung und Zuständigkeit bei der Verteilung
liegt in den Händen der Länder!
0
2012
2013
2014
2015
2016
in Mio. €
Stand: August 2012
Quellen: Berechnung aufgrund aktueller Daten des Statistischen Bundesamtes
für das Jahr 2010 (2012),
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SGB XII (2013 bis 2016)
35
36
6
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Eingliederungshilfe für Menschen mit
• Fiskalvertrag:
Behinderung
Rechtsetzung
•
•
Seit 2011
– mehr Beteiligung der Kommunen bei Rechtsetzung des Bundes
durch Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien
– Kommunale Spitzenverbände erhalten Zugang zur ZEUS-Datenbank
– Intensivere Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände am AK
„Quantifizierung“ zur Kostenfolgenabschätzungen von Steuergesetzen
Seit 2012
– Privilegierung der kommunalen Spitzenverbände bei öffentlichen
Anhörungen durch entsprechende Änderung der Geschäftsordnung
des Bundestages
→ Stärkere Einbindung in den jeweils federführenden
Bundestagsausschüssen mit umfassenden
Stellungnahme-Möglichkeiten
• Soziales
•
Großer Zuspruch:
48.000 Frauen und Männer aller
Altersgruppen engagieren sich für
das Allgemeinwohl in den Städten
und Gemeinden
•
•
250 Mio. € vom Bund
+ 100 Mio. € für FSJ/FÖJ
Neues Bundesleistungsgesetz wird in der
nächsten Legislaturperiode unter Einbeziehung
der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erarbeitet
und löst bisherige Vorschriften zur
Eingliederungshilfen für Menschen mit
Behinderungen ab.
Bislang eine
kommunale
Aufgabe mit 100 %Finanzierung,
demnächst soll
der Bund 50 %
der Kosten
übernehmen.
Quelle: http://www.lifepr.de/pressemeldungen/verbandsgemeinde-treiskarden/boxid/232461
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André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Maßnahmen in anderen Feldern
Ausbau der Kinderbetreuung
•
4 Mrd. € vom Bund für den U3Ausbau
38
•
•
– 2,15 Mrd. € für Investitionsmaßnahmen
– 1,85 Mrd. € für Betriebskosten
Ab 2014: Bund beteiligt sich dauerhaft
jährlich mit 770 Mio. € an den zusätzlichen
Betriebskosten
•
Fiskalvertrag:
– Zusätzliche Investitionskosten von
580,5 Mio. €
– Dauerhafte Erhöhung der Beteiligung
an Betriebskosten um 75 Mio. € pro
Jahr*
→ zusätzliche 30.000 Betreuungsplätze
Umfassende Förderung im Bereich der
der Kindertagespflege:
• Raumordnung, Stadtentwicklung und demografischer Wandel
– Förderung für Festanstellung von
Tagespflegepersonal durch vom Bund
bezuschusste Darlehen der KfW für
Kommunen
– Umfangreiche Investitionen in die
qualitative Weiterentwicklung des
Betreuungsangebotes
455 Mio. €
für Stadtentwicklungsvorhaben
*durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund
und Ländern zugunsten der Länder
Quelle: http://www.mv-online.de/Muenster/2012/03/672-Plaetze-in-Planung-Fuer-U3-Betreuungfehlen-noch-3-4-Millionen-Euro-vom-Land
39
570 Mio. €
für GRW*
Verbesserte
Breitbandförderung
7 Mio. €
für
Aktionsprogramm
„Regionale
Daseinsvorsorge“
VersorgungsStrukturgesetz 2011
für flächendeckende
medizinische
Versorgung
April 2012:
Demografiestrategie
beschlossen
Juli 2012: Gesetzentwurf zur Stärkung der
Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden
40
*Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
André Kuper MdL
Kommunalpolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion in NRW
Einkommensteuer
• Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
wird alle drei Jahre auf eine neue statistische Basis gestellt:
• Aktuell: Anhebung der Höchstbeträge (35 000 € und 70 000 €) wird
den Zielen der Gemeindefinanzreform am ehesten gerecht
• So wird sichergestellt, dass rund 60 %
des örtlichen Aufkommens an der
Einkommensteuer auch weiterhin
verteilungsrelevant sind
(Forderung der zwei kommunalen
Spitzenverbände wurde damit erfüllt)
41
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ihr André Kuper
Kontaktdaten:
andre.kuper@landtag.nrw.de
Tel. 0211-884-2124
© A. Kuper, Dezember 2012
7