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Beschlussvorlage (Vergütungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03
Beschlussvorlage (Vergütungsvereinbarung)

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Inhalt der Datei

Vergütungsvereinbarung Zwischen - Auftraggeber und der Sozietät Wolter • Hoppenberg, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm, - Sozietät In der Sache Klageverfahren und Verfassungsbeschwerde gegen GFG 2012 17100/11 verpflichtet sich der Auftraggeber gemäß § 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), der Sozietät für die Bearbeitung der vorbezeichneten Sache anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Pauschalvergütung in Höhe von maximal 10.000,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Das vom Auftraggeber geschuldete Pauschalhonorar bestimmt sich konkret nach der Anzahl der Auftraggeber im o. a. Verfahren, unter denen das Gesamtpauschalhonorar der Sozietät und von Prof. Dr. Deubel nach der Anzahl der Verfahrensteilnehmer geteilt wird. Dieser Honoraranteil des Auftraggebers ist jedoch auf maximal 10.000,00 € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt. Die vorstehend vereinbarte Vergütung ist auf die in einer eventuell nachfolgenden Angelegenheit entstehenden gesetzlichen Gebühren oder eine dort vereinbarte Vergütung nicht anrechenbar. Der Ausgang der Angelegenheit ist ohne Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die vereinbarte Vergütung höher sein kann als die gesetzlich vorgesehene Vergütung nach den Vorschriften des RVG und dass im Falle des Obsiegens Erstattungsansprüche gegen den Gegner nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung entstehen können. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche Hamm. _______________________, den _________________ (Ort) (Datum) _________________________________________ (RA Michael Hoppenberg) _______________________________ (Auftraggeber)