Daten
Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Vergütungsvereinbarung
Zwischen
- Auftraggeber und
der Sozietät Wolter • Hoppenberg, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm,
- Sozietät In der Sache
Klageverfahren und Verfassungsbeschwerde gegen GFG 2012
17100/11
verpflichtet sich der Auftraggeber gemäß § 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), der Sozietät für die
Bearbeitung der vorbezeichneten Sache anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Pauschalvergütung in
Höhe von maximal 10.000,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.
Das vom Auftraggeber geschuldete Pauschalhonorar bestimmt sich konkret nach der Anzahl der Auftraggeber
im o. a. Verfahren, unter denen das Gesamtpauschalhonorar der Sozietät und von Prof. Dr. Deubel nach der
Anzahl der Verfahrensteilnehmer geteilt wird. Dieser Honoraranteil des Auftraggebers ist jedoch auf maximal
10.000,00 € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.
Die vorstehend vereinbarte Vergütung ist auf die in einer eventuell nachfolgenden Angelegenheit entstehenden gesetzlichen Gebühren oder eine dort vereinbarte Vergütung nicht anrechenbar.
Der Ausgang der Angelegenheit ist ohne Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Dem Auftraggeber ist bekannt,
dass die vereinbarte Vergütung höher sein kann als die gesetzlich vorgesehene Vergütung nach den Vorschriften des RVG und dass im Falle des Obsiegens Erstattungsansprüche gegen den Gegner nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung entstehen können.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche
Hamm.
_______________________, den _________________
(Ort)
(Datum)
_________________________________________
(RA Michael Hoppenberg)
_______________________________
(Auftraggeber)