Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Mail Wolter-Hoppenberg vom 09.01.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
96 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
12.06.13, 18:03
Aktualisiert
12.06.13, 18:03
Beschlussvorlage (Mail Wolter-Hoppenberg vom 09.01.2013) Beschlussvorlage (Mail Wolter-Hoppenberg vom 09.01.2013)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Page 1 of 2 Alexander Götz - Gemeindefinanzierungsgesetz 2012, Teil 1 Von: An: Datum: Betreff: Anlagen: "Dinkhoff, Dr. Marc" <dinkhoff@wolter-hoppenberg.de> "'a.goetz@bedburg.de'" <a.goetz@bedburg.de> 09.01.2013 10:17 Gemeindefinanzierungsgesetz 2012, Teil 1 Vollmacht.pdf; Vergütungsvereinbarung.pdf Sehr geehrter Herr Götz, vielen Dank für das freundliche Telefonat. Wie angekündigt, übersende ich Ihnen nachstehend unsere Rundmail vom 20.12.2012. Sollten noch Fragen zu den enthaltenen Informationen oder zu den Anlagen sein, kommen Sie gerne auf mich zu. Mit separaten Emails werde ich Ihnen noch Vorträge der entsprechenden Informationsveranstaltung aus unserem Hause sowie eine Musterklageschrift zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Marc Dinkhoff Rechtsanwalt Tel.: +49 (0) 2381/9 21 22-491 Fax: +49 (0) 2381/9 21 22-7032 Mobil: +49 (0) 160/98 96 32 34 dinkhoff@wolter-hoppenberg.de Wolter • Hoppenberg Rechtsanwälte Steuerberater Notar Münsterstraße 1 – 3 • 59065 Hamm www.wolter-hoppenberg.de Diese E-Mail ist vertraulich und könnte rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser EMail ist nicht gestattet. Für weitere Informationen und Fragen kontaktieren Sie uns über mail@wolter-hoppenberg.de. This message and any attachment are confidential and may be privileged or otherwise protected from disclosure. If you are not the intended recipient, please telephone or email the sender and delete this message and any attachment from your system. If you are not the intended recipient you must not copy this message or attachment or disclose the contents to any other person. For further information and questions please contact mail@wolter-hoppenberg.de. Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 Verfassungsbeschwerde Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (GFG 2012) wurde vom Landtag am 28.11.2012 angenommen und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 06.12.2012 verkündet. In den vergangenen Tagen sind den Kommunen durch die Bezirksregierungen die entsprechenden Festsetzungsbescheide zugestellt worden. Zwar stellt das Land Nordrhein-Westfalen mit nahezu 8,5 Mrd. € eine höhere Finanzausgleichmasse als in den vergangenen Jahren zur Verfügung, doch ist dies allein dem hohen Steueraufkommen geschuldet, da der Verbundsatz unverändert auf 23 % festgelegt wurde. Wie erwartet, ist der Soziallastenansatz auf 15,3 erhöht worden, die Schüleransätze wurden auf 3,33 (Ganztagsbetrieb) bzw. 0,7 (Halbtagsbetrieb) verändert und die Einführung differenzierter fiktiver Hebesätze ist unterblieben. Veränderungen in der Systematik des Gemeindefinanzausgleichs wurden nicht vorgenommen. Im Ergebnis sind somit sämtliche Kritikpunkte, welche bereits gegen das GFG 2011 vorgebracht wurden, nach wie vor vorhanden bzw. sogar verschärft. Dieser für die betroffenen Kommunen ohne Frage unbefriedigende Umstand erhöht zugleich jedoch die Erfolgsaussichten einer gegen das GFG 2012 gerichteten Verfassungsbeschwerde. Denn gutachterlich belegt ist unter anderem, dass der gewählte Soziallastenansatz zu einer Übernivellierung führt, also Kommunen über den Gemeindefinanzausgleich mehr Geld für eine Bedarfsgemeinschaft erhalten, als jene an Kosten verursacht. Das Gemeindefinanzierungsgesetz etabliert also ein System, das einerseits die Gesamtheit der Kommunen unterfinanziert, andererseits jedoch bestimmte Bedarfe – wie die Soziallasten – überkompensiert. Auch die zum GFG file://C:\Dokumente und Einstellungen\goet780\Lokale Einstellungen\Temp\XPgrpwi... 09.01.2013 Page 2 of 2 2011 gutachterlich herausgearbeiteten systemischen Fehler wurden mit dem GFG 2012 nicht abgestellt und tragen zu den Erfolgsaussichten des Verfahrens bei. Wie in unserer Informationsveranstaltung am 05.12.2012 angekündigt, haben wir Ihnen nachstehend die wesentlichen Eckpunkte zu einem Verfassungsbeschwerdeverfahren GFG 2012 zusammengestellt. Verfahren der Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Verkündung zu erheben. Gleichwohl sollte nach unserer Vorstellung und vor dem Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens GFG 2013 die Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2012 etwa im Mai 2013 eingelegt werden. Dies macht es erforderlich, dass die kommunale Entscheidungsfindung zur Verfahrensbeteiligung bis Ende Januar 2013 abgeschlossen sein sollte. In Februar und März 2013 könnte sodann die finanzwissenschaftliche Begutachtung der Verfassungsbeschwerde und im April 2013 die rechtliche Begründung erstellt werden. Klagen gegen Festsetzungsbescheide Ungeachtet der Verfassungsbeschwerde sollte gegen die Festsetzungsbescheide der Bezirksregierungen Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden. Auch wenn eine später erhobene Verfassungsbeschwerde diesen Weg nicht zwingend erfordert, so ist es aus unserer Sicht gleichwohl aus Gründen der Rechtssicherheit und politischen Signalwirkung von Bedeutung, dass eine Vielzahl von Kommunen schon kurzfristig auf die dramatisch fehlerhafte Verteilung der GFG Mittel reagiert. Wie in dem Verfahren GFG 2011, sollten die Klagen durch die Kommunen selbst eingelegt werden. Kosten Die an dem Verfassungsbeschwerdeverfahren GFG 2011 beteiligten Kommunen sind bislang mit Kosten in Höhe von je 6.200,- € zzgl. MwSt. belastet worden. Dem Solidargedanken Rechnung tragend, sollen die Kosten einer Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2012 (möglichst ausschließlich) auf die neu hinzukommenden Kommunen verteilt werden. Derzeit werden die Kosten der rechtlichen und finanzwissenschaftlichen Begleitung der Verfassungsbeschwerde auf rund 80.000,- € zzgl. MwSt. geschätzt, welche unter den neu hinzukommenden Kommunen „nach Kopf“ verteilt würden. Beitritt zum Verfahren Sofern Sie als bereits am Verfassungsbeschwerdeverfahren GFG 2011 beteiligte Kommune auch gegen das GFG 2012 Verfassungsbeschwerde einlegen wollen, senden Sie uns bitte bis Ende Januar 2013 die beiliegende Vollmacht unterschrieben zurück. Die neu hinzukommenden Kommunen übersenden uns bitte neben der Vollmachtsurkunde auch die ebenfalls beiliegende Vergütungsvereinbarung unterzeichnet zurück. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Michael Hoppenberg Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marc Dinkhoff Rechtsanwalt Wolter • Hoppenberg Rechtsanwälte Steuerberater Notar Münsterstraße 1 - 3 • 59065 Hamm Tel.: +49 (0) 2381/9 21 22-491 Fax: +49 (0) 2381/9 21 22-7032 dinkhoff@wolter-hoppenberg.de www.wolter-hoppenberg.de Diese E-Mail ist vertraulich und könnte rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese EMail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Für weitere Informationen und Fragen kontaktieren Sie uns über mail@wolterhoppenberg.de. This message and any attachment are confidential and may be privileged or otherwise protected from disclosure. If you are not the intended recipient, please telephone or email the sender and delete this message and any attachment from your system. If you are not the intended recipient you must not copy this message or attachment or disclose the contents to any other person. For further information and questions please contact mail@wolter-hoppenberg.de. file://C:\Dokumente und Einstellungen\goet780\Lokale Einstellungen\Temp\XPgrpwi... 09.01.2013