Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
18.06.13, 18:03
Aktualisiert
18.06.13, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8137/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.06.2013
Betreff:
Zunahme der Prostitution im Stadtgebiet Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung aufgrund
der Zunahme der Prostitution im Stadtgebiet Bedburg
1. das Verfahren zum Erlass einer Verordnung zum Schutze der Jugend und des
öffentlichen Anstandes bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.
2. bei Ablehnung die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Stadt
Bedburg dahingehend zu erweitern, dass das Anbieten von sexuellen Handlungen
(Straßenstrich) mit einem festzusetzenden Steuersatz pro Tag anzumelden ist.
Die entsprechenden Verfahrensschritte sind seitens der Verwaltung zu erarbeiten und in
den entsprechenden Fachausschüssen zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die Verwaltung hat bereits in zahlreichen Sitzungen über die Problematik der zunehmenden
Prostitution im Stadtgebiet Bedburg berichtet, so erstmals bereits in der Sitzung des seinerzeitigen
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 23.05.2006. Seit dieser Zeit ist - mit
geringen `jahreszeitlichen´ Unterbrechungen - ein offensichtlich wachsender Straßenstrich im
Stadtgebiet zu verzeichnen. Hielten sich die Damen seinerzeit ausschließlich im Bereich des
Stadtteils Lipp-Millendorf - Autobahnunterführung A 61 sowie P & R-Parkplatz - auf, ist in den
letzten Wochen und Monaten eine Ausdehnung in den Stadtteil Broich im Bereich der L 361 n zu
verzeichnen.
Aufgrund vorliegender Beschwerden aus der Bevölkerung wurden die v. g. Bereiche seitens der
Ordnungsverwaltung der Stadt Bedburg im Rahmen der personellen Ressourcen zu
unterschiedlichen Zeiten, mitunter auch in Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde, kontrolliert. Bei
den bisherigen Überprüfungen konnten keine Vorfälle festgestellt werden, die ein Einschreiten der
Ordnungsbehörde wegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder wegen
Verstoßes gegen die Vorschriften des Jugendschutzes ermöglicht hätten; es wurden jedoch
seitens der Fachverwaltung wegen des Verdachts, keinen festen Wohnsitz zu besitzen, mehrfach
Platzverweise ausgesprochen. Auch wurden die aufgenommenen Daten wegen des Verdachts der
Schwarzarbeit mit den entsprechenden Stellen - Polizei, Ausländerbehörde, Zoll etc. pp. abgestimmt. Im Ergebnis bleibt jedoch festzuhalten, dass nach neuerer Rechtsprechung keine
rechtliche Möglichkeit besteht, die Ausübung der Prostitution generell zu untersagen.
So ist Prostitution, die von Erwachsenen freiwillig und ohne kriminelle Begleiterscheinung
ausgeübt wird, nicht (mehr) als sittenwidrig anzusehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die
Ausübung der Prostitution an bestimmten Stellen des Stadtgebiets zu untersagen; hierzu ist der
Erlass einer `Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes –
Sperrgebietsverordnung´ erforderlich. In einer entsprechenden Verordnung werden Ortsteile,
Straßenabschnitte, Uhrzeiten etc. pp. benannt, in denen die Ausübung der Prostitution gestattet
ist. Die Zuständigkeit für den Erlass einer solchen Verordnung liegt bei der Bezirksregierung Köln.
Im Ergebnis einer diesbezüglichen Besprechung mit der Bezirksregierung wurde der
Fachverwaltung mitgeteilt, dass eine solche vorrangig für Innenstadtbereiche mit großem
Besucheraufkommen sowie für Bereiche, die verstärkt von Kindern und Jugendlichen
beispielsweise in der Nähe von Kindergärten, Kinderspielplätzen, Schulen, Jugendzentren etc. pp.
- aufgesucht werden, eingerichtet werde. Seinerzeit sah der Fachausschuss aufgrund der lediglich
sporadischen Ausübung der Prostitution und der seitens der Bezirksregierung aufgezeigten
`Hürden´ keine Veranlassung, Maßnahmen zum Erlass einer Sperrbezirksverordnung einzuleiten.
In Anbetracht der sich verschärfenden Situation und der Ausdehnung der Prostitution auf weitere
Stadtteile hält die Fachverwaltung es - auch vor dem Hintergrund der stark zunehmenden
Beschwerden aus der Bevölkerung - für geboten, die seinerzeitige Beschlusslage nochmals zu
überdenken. Dies auch vor dem Hintergrund, dass für eine mittelständische Stadt sicherlich
andere Wertmaßstäben gelten, als für eine Großstadt.
Vor dem Hintergrund, dass die Ausdehnung der Prostitution verhindert, zumindest jedoch
eingedämmt werden sollte, schlägt die Fachverwaltung folgende Vorgehensweise vor:
1. Die Verwaltung wird, auch wenn die Bezirksregierung Köln mehrfach mündlich darauf
hingewiesen hat, dass die `Hürden´ für den Erlass einer Verordnung zum Schutze der Jugend
und des öffentlichen Anstandes für das Stadtgebiet Bedburg bei der derzeitigen Sachlage nicht
vorliegen, beauftragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten.
2. Sollte das v. g. Verfahren seitens der Bezirksregierung Köln abgelehnt werden, wird die
Verwaltung in einem zweiten Schritt beauftragt, die Satzung über die Erhebung von
Beschlussvorlage WP8-137/2013
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Vergnügungssteuer der Stadt Bedburg dahingehend zu erweitern, dass das Anbieten von
sexuellen Handlungen (Straßenstrich) mit einem festzusetzenden Steuersatz pro Tag
anzumelden ist.
Die entsprechenden Verfahrensschritte sind seitens der Verwaltung zu erarbeiten und in den
entsprechenden Fachausschüssen zu beschließen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-137/2013
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