Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Stichworte
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Drucksache: WP8190/2012 2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Stadtentwicklungsausschuss
02.07.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße
und Gartenstraße hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
ohne Beschlussvorschlag
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Für dem Bereich zwischen Neusser Straße, Wiesenstraße und Erftstraße gilt seit 1986 der
Bebauungsplan Nr. 33 /Bedburg. Dieser Bebauungsplan sah die Entwicklung eines kleinteilig
strukturierten Mischgebietes mit einem System innen liegender Erschließungsstraßen vor.
Die tatsächliche Entwicklung folgte jedoch in wesentlichen Teilen einzelnen Planänderungen, die
bis zur Planreife, jedoch nicht abschließend zur Rechtskraft geführt wurden.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 5. Änderung die teilweise
überplanten
Einzelbereiche
zusammenführen.
Aufgrund
unterschiedlicher
Entwicklungsgeschwindigkeiten der Teilbereiche konnte jedoch noch kein alle Teilbereiche
umfassendes Plankonzept aufgestellt werden.
Für den Bereich der Neusser Straße im Bereich zur Einmündung der Gartenstraße liegt der
Verwaltung ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans vor. Hintergrund ist die mögliche
Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses, welches von dem Ursprungsplan baurechtlich
nicht abgedeckt ist.
Eine Überplanung des gesamten Bereichs des BP 33/Bedburg und damit eine Zusammenfassung
sämtlicher Teilbereiche ist bisher noch nicht möglich, da es insbesondere noch konzeptioneller
Abstimmungen im Bereich der Seniorenheime inkl. möglicher weiterer Gebäude für diese Anlage
bedarf.
Daher soll mit der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 das Baurecht für den Teilbereich an
der Neusser Straße geschaffen werden, obwohl dies durchaus Auswirkungen auf die anderen
Plangebiete haben kann. Da ein Fortgang in diese anderen Plangebiete jedoch nicht zeitnah
erwartet werden kann, würde ein weiteres Abwarten trotz konkreter Antragstellungen
möglicherweise auf längere Zeit und unnötigerweise zu städtebaulichem Stillstand führen.
Die Bauleitplanung des benachbarten Geländes von Möbel Jacobs (BP 57 / Bedburg) erfolgt in
einem separaten Verfahren. Eine endgültig abgestimmte Bebauungskonzeption liegt für diesen
Bereich noch nicht vor. Zur Wahrung einer dennoch städtebaulich insgesamt verträglichen
Abstufung der Geschossigkeit zur Umgebungsbebauung ist Voraussetzung eines
Satzungsbeschlusses, für diese Flächen zukünftig eine zweigeschossige Bebauung festzusetzen
(siehe beigefügter Übersichtsplan). Die in diesem Übersichtsplan dargestellten Geschossigkeiten
stellen ansonsten den vorhandenen und für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg
planungsrechtlich in der Vergangenheit abgewogenen Status Quo dar. Es wird davon
ausgegangen, dass dieser Status Quo als Ergebnis der Planung vergangener Jahre weiter
Bestand haben wird.
Aus dem Verhältnis von einer Dreigeschossigkeit und einer zulässigen Firsthöhe von 16,80 m im
südöstlichen Planbereich, die alleine dem Ist-Bestand geschuldet sind, können allerdings
theoretisch abhängig von einer konkreteren Beplanung der Nachbarfläche gleichwohl noch
Nutzungskonflikte entstehen (~ 5 m Höhendifferenz). Hierzu soll noch vor der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses ein konkretisierendes Abstimmungsgespräch mit den Eigentümern
der Nachbarfläche (ehem. Möbel Jacobs) stattfinden. In der Sitzung wird hierüber mündlich
berichtet.
Abhängig vom Ausgang dieses Gespräches kann entweder der Satzungsbeschluss gefasst
werden oder sich nach Einschätzung des Stadtentwicklungsausschusses zusätzlicher
Beratungsbedarf ergeben.
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Bebauungsplanänderung trägt zur städtebaulich angemessenen Grundstücksnutzung in zentraler Lage in Bedburg
bei und stärkt damit die Funktionsfähigkeit des Siedlungsschwerpunktes Bedburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 24.06.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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