Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8115/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.07.2013
Betreff:
49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener Höhe
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
(Windpark Königshovener Höhe) wurde von an das Plangebiet angrenzenden Flächeneigentümern
angeregt, die Fläche zur Nutzung von Windenergie nach Süden sowie nach Westen zu erweitern.
Da für diese Flächen u. a. keine hinreichenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen vorlagen,
wurde abgestimmt, über die Ausweisung einer Windkonzentrationszone in diesem Bereich in
einem gesonderten Verfahren zu entscheiden. So konnte das Verfahren für den Ursprungsbereich
ohne Zeitverzug fortgesetzt werden. Auf die Vorlage WP8-83/2012 wird verwiesen.
Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen haben gezeigt, dass aufgrund der sehr jungen
Rekultivierung eine Erweiterung des Windparks in westliche Richtung derzeit nicht möglich ist, da
westlich der im Rahmen der 45. FNP-Änderung ausgewiesenen Windkonzentrationszone
Brutreviere von planungsrelevanten Arten liegen. Daher entfällt dieser Bereich im Rahmen der
vorliegenden Flächennutzungsplanänderung. Daher ist lediglich der Bereich südlich der 45.
Flächennutzungsplanänderung Gegenstand dieser Planänderung.
Zur
Einleitung
des
förmlichen
Flächennutzungsplanverfahrens
ist
zunächst
der
Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zu fassen. Bzgl. der
detaillierten Planinhalte wird auf die beigefügte Planzeichnung sowie deren Begründung
verwiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 24.06.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-115/2013
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