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Beschlussvorlage (49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener Höhe hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Beschlussvorlage (49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener Höhe
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener Höhe
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8115/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.07.2013 Betreff: 49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener Höhe hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg (Windpark Königshovener Höhe) wurde von an das Plangebiet angrenzenden Flächeneigentümern angeregt, die Fläche zur Nutzung von Windenergie nach Süden sowie nach Westen zu erweitern. Da für diese Flächen u. a. keine hinreichenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen vorlagen, wurde abgestimmt, über die Ausweisung einer Windkonzentrationszone in diesem Bereich in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden. So konnte das Verfahren für den Ursprungsbereich ohne Zeitverzug fortgesetzt werden. Auf die Vorlage WP8-83/2012 wird verwiesen. Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen haben gezeigt, dass aufgrund der sehr jungen Rekultivierung eine Erweiterung des Windparks in westliche Richtung derzeit nicht möglich ist, da westlich der im Rahmen der 45. FNP-Änderung ausgewiesenen Windkonzentrationszone Brutreviere von planungsrelevanten Arten liegen. Daher entfällt dieser Bereich im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung. Daher ist lediglich der Bereich südlich der 45. Flächennutzungsplanänderung Gegenstand dieser Planänderung. Zur Einleitung des förmlichen Flächennutzungsplanverfahrens ist zunächst der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zu fassen. Bzgl. der detaillierten Planinhalte wird auf die beigefügte Planzeichnung sowie deren Begründung verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 24.06.2013 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-115/2013 Seite 2