Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Stichworte
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Drucksache: WP8-85/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.26
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.07.2013
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48a / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung "Rupperburg"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 48a / Bedburg, 1. Änderung gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 1509), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Es liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48a/Bedburg vor. Der BP 48a/Bedburg
ist seit 18.07.2006 rechtskräftig und schaffte seinerzeit das Baurecht für die Anbindung der
Rupperburg an die L 361n.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Anwesen „Agathastraße 44“ ungewollt durch
die Festsetzung einer landwirtschaftlichen Fläche auf den passiven Bestandsschutz gesetzt. Damit
ist eine Einschränkung des Anwesens im Hinblick auf einen möglichen Anbau,
Nutzungsänderungen oder eine Erneuerung im Brandfall verbunden. Damit hier eine hinreichende
Bestandssicherung mit verträglichen Erneuerungs- und Anbaumöglichkeiten geschaffen wird, ist
formell eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Vorgesehen ist u.a. die Festsetzung eines 15 x
15 m Baufensters.
Die Art der baulichen Nutzung soll als „Wohnen und das Wohnen nicht störende Gewerbebetriebe
im Sinne des § 4 BauNVO “ festgesetzt werden. Da die Überplanung des Bestandes durch die
Stadt erfolgt ist, werden die Planungskosten ebenfalls von der Stadt übernommen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
./.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Es entstehen Planungskosten.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Kenntnis genommen:
Bedburg, den 25.06.2013
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-85/2013
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