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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung "Rupperburg" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung "Rupperburg"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung "Rupperburg"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-85/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61.26 öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.07.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 48a / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung "Rupperburg" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48a / Bedburg, 1. Änderung gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 1509), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Es liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48a/Bedburg vor. Der BP 48a/Bedburg ist seit 18.07.2006 rechtskräftig und schaffte seinerzeit das Baurecht für die Anbindung der Rupperburg an die L 361n. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Anwesen „Agathastraße 44“ ungewollt durch die Festsetzung einer landwirtschaftlichen Fläche auf den passiven Bestandsschutz gesetzt. Damit ist eine Einschränkung des Anwesens im Hinblick auf einen möglichen Anbau, Nutzungsänderungen oder eine Erneuerung im Brandfall verbunden. Damit hier eine hinreichende Bestandssicherung mit verträglichen Erneuerungs- und Anbaumöglichkeiten geschaffen wird, ist formell eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Vorgesehen ist u.a. die Festsetzung eines 15 x 15 m Baufensters. Die Art der baulichen Nutzung soll als „Wohnen und das Wohnen nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne des § 4 BauNVO “ festgesetzt werden. Da die Überplanung des Bestandes durch die Stadt erfolgt ist, werden die Planungskosten ebenfalls von der Stadt übernommen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: ./. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja : Es entstehen Planungskosten. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: Bedburg, den 25.06.2013 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-85/2013 Seite 2