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Beschlusstext (Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
75 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
01.12.15, 18:01
Aktualisiert
01.12.15, 18:01
Beschlusstext (Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 01.12.2015 Beschlussauszug aus der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 26.11.2015, 18:00 Uhr. 13. Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung (V-88/2015) Ausschussmitglied Volker Franzen bewertet die vorgeschlagene Änderung in der BioAbfuhr als positiv und bedarfsgerecht. Grundsätzlich wird der Bürger mit der zu erwartenden geringen Erhöhung einverstanden sein. Ausschussmitglied Ruskowski sieht das Problem, dass mit der Erhöhung um 20.000 € alle Anschlussnehmer belastet werden und nicht nur die, die durch die Änderung bevorteilt werden. Es handelt sich somit um eine ungewollte Quersubventionierung. Ausschussmitglied Lövenich vertritt die Auffassung, dass die Lösung nicht nachhaltig ist, eine Kompostierung auf den eigenen Grundstücken dadurch nicht unterstützt wird. Ausschussmitglied Kemmerling betont, dass alle, die wegen einer mangelnden Grundstücksgröße nicht kompostieren dürfen, auch subventioniert werden. Hierauf erläutert Verwaltungsmitarbeiter Wirtz, dass ein Grundstück geeignet sein muss, Selbstkompostiertes auch zur Verwertung aufnehmen zu können. Ausschussmitglied Thomas bezeichnet die Erhöhung um 5,00 Euro pro Jahr als akzeptabel. Ausschussmitglied Franz Erasmi beklagt, dass vermehrt Rückschnitte aus den Gärten in der Feldgemarkung abgelegt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daraufhin dem Rat bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die in der Vorlage V88/2015 beschriebene Änderung beim Abfuhr-Rhythmus der Biotonne bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Die Änderung bezüglich der Verwertung des Altpapiers soll zur Kenntnis genommen werden.