Daten
Kommune
Bedburg
Größe
301 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
1815
290
11
1812
438
19
815
27
e
1570
#
m
25
25
0,4 0,4
440
#
m
14
#
2m
459
K
52
468
42
ße
ra
t
S
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20
ch
22
457
2.
50
St
1866
18
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510
548
tz e
d
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z
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Kampfmittel
h
c
S
Sch
HY
56
48
456
4.
WR
Reines Wohngebiet
Flurstücksgrenze
WA
Allgemeines Wohngebiet
Flurstücksnummer
0,3
Grundflächenzahl
Gebäude mit
Hausnummer
511
0,4
Geschossflächenzahl
466
I
W
Baugrenze
ED
nSchieber
dell Gas / Wasser
e
Gully
43
Erdbebengefährdung
514
Sonstige Planzeichen
80
________________________________
681
(Bürgermeister)
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
687
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
60
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Bedburg, den ____________________
Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über
einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet
in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserab522
senkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg
sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
Der Satzungsbeschluss wurde am
_______________ ortsüblich bekanntgemacht.
Ga
Umgrenzung für Flächen für Garagen
(siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.)
516
Abgrenzung unterschiedlicher Arten der
Nutzung
70
540
463
Entwurf und Bearbeitung:
523
68
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
Beschränkung der zulässigen Dachformen:
Flach- und Satteldächer
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der Teilbereiche der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14
51
464
Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses
72
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
1847
Bedburg, den _____________________
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
ll e
_______________________________
801
(ÖbVI)
Satzungsbeschluss
de
802
Bedburg, den _____________________
Offenlage
66
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
685
Bedburg, den ____________________
675
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
72
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ auf800
gestellt worden.
Offenlegungsbeschluss
zen
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
Aufstellungsbeschluss
Schüt
1278
Planunterlage
517
541
FS
53
1848
Grundwasserabsenkung
521
46
68
44
58
1277
5.
Flächen zur Erhaltung von Bäumen und
Sträuchern
518
49
465
70
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für
die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
41
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse T gemäß
520 der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149.
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
55
16
Zahl der Vollgeschosse
Bauweise, Baugrenzen
Hydrant unterirdisch
ütze
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf
zugeführt werdn.
686
Flurgrenze
Kanalschacht
473
Niederschlagswasser
50 m
Art und Maß der baulichen Nutzung
Laterne
31
G
519
tze 40
nd
e
ZEICHENERKLÄRUNG
Höhe in Meter über NHN
83.48
29
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16
DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich
zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
20
Kartengrundlage
e
3.
1276
10
509
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend
die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
684
18
5
hü
lle
79
le
l
e
474
Bodendenkmäler
d e ll
o
.-R
467
462
54
1865
0
475
Bei geneigten Dächern darf die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten
und Dacheinschnitte zwei
Drittel der Trauflänge nicht überschreiten.
Hinweise
1.
458
Sc
1676
Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden, sofern sich diese farblich in den vorhandenen Umgebungsbestand einfügen. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig.
S c h ütz e n
19 a
1864
460
36
Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung bis 30° oder Flachdächer zulässig.
Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel
und Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtge472
bäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden.
6.4 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind auf der Zufahrtsseite ausschließlich aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen. Für sonstige Grundstückseinfriedungen
zu öffentlichen Verkehrsflächen sind ausschließlich Heckenpflanzungen bis zu 2,00 m Höhe sowie offene Zaunkonstruktionen zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche.
Ga
ED
6.1
6.3
461
#
# 2m
3m
FS
1275
#
3m
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW)
6.2
469
Maßstab 1:500
6.
34
421
ED
WA I
1274
817
Schü
470
Kaster
5
481
32
#
2m
FS
476 vorhandene Gehölze sind langfristig zu
Innerhalb der festgesetzten Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
erhalten und bei Abgang entsprechend zu ergänzen. Eine Überfahrung der Fläche ist nicht zulässig.
1717
0,3 0,4
23
Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB)
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des482
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV NRW S. 474).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
Gemarkung:
Flur:
nd
36
818
422
e
26
471
Auf Flächen für Garagen sind auch Carports oder nicht überdachte Stellplätze, auf Garagenzufahrten auch nicht überdachte Stellplätze zulässig.
40
#
m
4,5
42
#
2m
24
810
5.
WR I
Inhalt:
Garagen, offene und überdachte Stellplätze (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
816
17
1249
-Kaster-
Innerhalb des Plangebietes sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
4.3
1859
809
a
21
23
Bebauungsplan Nr. 14, 3. vereinf. Änd.
480
4.2 Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
15
1273
22
4.1 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen sowie auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig.
819
1132
24
1813
Beschränkung
der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
4.
814
40
Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
1814
417
1131
1246
2.
26
38
5
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
nicht zulässig.
3.
416
hla
c
-S
Alb
1.2
1879
Die hintere Baugrenze der überbaubaren Fläche darf für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um
478
maximal 2,00 m1880
überschritten werden.
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandsflächen bleiben davon unberührt.
ra
-St
ert
Innerhalb des Reinen Wohngebietes (WR) sind die gemäß § 3 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht
zulässig.
28
36
1.1
45
en
ng
663
1858
13
ße
34
415
Art der baulichen9Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
tz e n d
32
1.
Schü
30
e ll
Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß §7 9a BauGB und Bau NVO)
38
4
292
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
a
479
655
47
ENTWURF
11
408
30
291
539
524
542
Stand 08.04.2013
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen