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Beschlussvorlage (BP 14.3 Planzeichnung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
301 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Beschlussvorlage (BP 14.3 Planzeichnung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

1815 290 11 1812 438 19 815 27 e 1570 # m 25 25 0,4 0,4 440 # m 14 # 2m 459 K 52 468 42 ße ra t S us 20 ch 22 457 2. 50 St 1866 18 e ll 510 548 tz e d en z üt Kampfmittel h c S Sch HY 56 48 456 4. WR Reines Wohngebiet Flurstücksgrenze WA Allgemeines Wohngebiet Flurstücksnummer 0,3 Grundflächenzahl Gebäude mit Hausnummer 511 0,4 Geschossflächenzahl 466 I W Baugrenze ED nSchieber dell Gas / Wasser e Gully 43 Erdbebengefährdung 514 Sonstige Planzeichen 80 ________________________________ 681 (Bürgermeister) ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ 687 (Bürgermeister) _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 60 ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Bedburg, den ____________________ Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserab522 senkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. Der Satzungsbeschluss wurde am _______________ ortsüblich bekanntgemacht. Ga Umgrenzung für Flächen für Garagen (siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.) 516 Abgrenzung unterschiedlicher Arten der Nutzung 70 540 463 Entwurf und Bearbeitung: 523 68 Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) Beschränkung der zulässigen Dachformen: Flach- und Satteldächer Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teilbereiche der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 51 464 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 72 Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. 1847 Bedburg, den _____________________ Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ ll e _______________________________ 801 (ÖbVI) Satzungsbeschluss de 802 Bedburg, den _____________________ Offenlage 66 Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. 685 Bedburg, den ____________________ 675 Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. 72 Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ auf800 gestellt worden. Offenlegungsbeschluss zen Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Aufstellungsbeschluss Schüt 1278 Planunterlage 517 541 FS 53 1848 Grundwasserabsenkung 521 46 68 44 58 1277 5. Flächen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern 518 49 465 70 nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 41 Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse T gemäß 520 der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 55 16 Zahl der Vollgeschosse Bauweise, Baugrenzen Hydrant unterirdisch ütze Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werdn. 686 Flurgrenze Kanalschacht 473 Niederschlagswasser 50 m Art und Maß der baulichen Nutzung Laterne 31 G 519 tze 40 nd e ZEICHENERKLÄRUNG Höhe in Meter über NHN 83.48 29 Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 20 Kartengrundlage e 3. 1276 10 509 Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. 684 18 5 hü lle 79 le l e 474 Bodendenkmäler d e ll o .-R 467 462 54 1865 0 475 Bei geneigten Dächern darf die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei Drittel der Trauflänge nicht überschreiten. Hinweise 1. 458 Sc 1676 Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden, sofern sich diese farblich in den vorhandenen Umgebungsbestand einfügen. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig. S c h ütz e n 19 a 1864 460 36 Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung bis 30° oder Flachdächer zulässig. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel und Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtge472 bäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden. 6.4 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind auf der Zufahrtsseite ausschließlich aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen. Für sonstige Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind ausschließlich Heckenpflanzungen bis zu 2,00 m Höhe sowie offene Zaunkonstruktionen zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche. Ga ED 6.1 6.3 461 # # 2m 3m FS 1275 # 3m Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW) 6.2 469 Maßstab 1:500 6. 34 421 ED WA I 1274 817 Schü 470 Kaster 5 481 32 # 2m FS 476 vorhandene Gehölze sind langfristig zu Innerhalb der festgesetzten Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern erhalten und bei Abgang entsprechend zu ergänzen. Eine Überfahrung der Fläche ist nicht zulässig. 1717 0,3 0,4 23 Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB) Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des482 Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV NRW S. 474). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). Gemarkung: Flur: nd 36 818 422 e 26 471 Auf Flächen für Garagen sind auch Carports oder nicht überdachte Stellplätze, auf Garagenzufahrten auch nicht überdachte Stellplätze zulässig. 40 # m 4,5 42 # 2m 24 810 5. WR I Inhalt: Garagen, offene und überdachte Stellplätze (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) 816 17 1249 -Kaster- Innerhalb des Plangebietes sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude. 4.3 1859 809 a 21 23 Bebauungsplan Nr. 14, 3. vereinf. Änd. 480 4.2 Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. 15 1273 22 4.1 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen sowie auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig. 819 1132 24 1813 Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) 4. 814 40 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO) 1814 417 1131 1246 2. 26 38 5 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 3. 416 hla c -S Alb 1.2 1879 Die hintere Baugrenze der überbaubaren Fläche darf für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um 478 maximal 2,00 m1880 überschritten werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandsflächen bleiben davon unberührt. ra -St ert Innerhalb des Reinen Wohngebietes (WR) sind die gemäß § 3 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 28 36 1.1 45 en ng 663 1858 13 ße 34 415 Art der baulichen9Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) tz e n d 32 1. Schü 30 e ll Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß §7 9a BauGB und Bau NVO) 38 4 292 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN a 479 655 47 ENTWURF 11 408 30 291 539 524 542 Stand 08.04.2013 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen