Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Stichworte
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Drucksache: WP8130/2010 2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.26 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
02.07.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses zur 47. Flächennutzungsplanänderung
c) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 3.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der
beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die 47.
Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den
abschließenden Beschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Plan zur
Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Köln zuzuleiten.
c) Darüber hinaus empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den
Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-130/2010 2. Ergänzung
Sitzungsvorlage
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STADT BEDBURG
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Begründung:
Ursprünglicher Sachstand:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 den Aufstellungsbeschluss für die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster gefasst. Ziel der Planänderung ist die
Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung „Waldkindergarten“. Hintergrund der
Festsetzung ist, dass am bestehenden Standort des Waldkindergartens der rechtskräftige
Bebauungsplan eine Verkehrsfläche, Zweckbestimmung Parkplatz und kleinteilig öffentliche
Grünfläche festsetzt.
Der Waldkindergarten muss zur dauerhaften Qualifizierung für die U3-Betreuung zusätzliche
bauliche Anlagen errichten. Dies ist jedoch vom geltenden Planungsrecht nicht mehr gedeckt und
muss daher angepasst werden. Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 26.06.2012
beschlossen hat, den bestehenden Standort des Waldkindergartens auch zukünftig als
Kindergartenstandort planerisch festzuschreiben, soll nunmehr das entsprechende
Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Voraussetzung war, dass die Stadt Bedburg keinerlei
Schäden für eventuelle zukünftige Bergschäden zu übernehmen hat.
Zwischenzeitlich wurde nach Sonderung des Grundstücks, welches als Gemeinbedarfsfläche
festgesetzt werden soll, die Löschung des Bauverbots und Bergschadensverzichts beantragt.
Hierüber ist mit der RWE Power AG Einigkeit erzielt worden. Eine Bestätigung der Löschung durch
das Grundbuchamt wird in Kürze erwartet.
Zur Fortführung des Planverfahrens empfiehlt die Stadt Bedburg, den entsprechenden Beschluss
zur Offenlage zu fassen. Da die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wird
von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.
Aufgrund einer bereits früher erfolgten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster, erfolgt
die Planung entgegen der Nummerierung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses nunmehr
als 3. Änderung.
Für die Einhaltung des Entwicklungsgebotes für Bauleitpläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist die
Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 47. FNP Änderung im Parallelverfahren
erforderlich. Hier erfolgt die Änderung durch eine Symboldarstellung „Kindergarten“ im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Ergänzung zur Sitzung am 02.07.2013:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 den Offenlagebeschluss
gefasst. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 20. März 2013 bis 22. April
2013 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit
Schreiben vom 13. März 2013 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste
Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung.
Zum Abschluss des Verfahrens wird daher empfohlen, den entsprechenden Satzungsbeschluss zu
fassen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eventuell eine vorzeitige Baugenehmigung zur Erweiterung
des Waldkindergartens auf der Basis des § 33 BauGB erteilt wird.
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel:
Die Verstetigung und Qualifizierung des Waldkindergartens trägt zur Stärkung des Wohnstandortes
Kaster/Königshoven bei, wodurch die Folgen des demographischen Wandels abgemildert werden können.
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Es entstehen Planungskosten für die Bebauungsplanänderung
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.06.2013
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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