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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses zur 47. Flächennutzungsplan-änderung c) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses zur 47. Flächennutzungsplan-änderung
c) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses zur 47. Flächennutzungsplan-änderung
c) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses zur 47. Flächennutzungsplan-änderung
c) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses zur 47. Flächennutzungsplan-änderung
c) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8130/2010 2. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61.26 / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Stadtentwicklungsausschuss 02.07.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses zur 47. Flächennutzungsplanänderung c) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den abschließenden Beschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Plan zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Köln zuzuleiten. c) Darüber hinaus empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-130/2010 2. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 2 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Ursprünglicher Sachstand: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster gefasst. Ziel der Planänderung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung „Waldkindergarten“. Hintergrund der Festsetzung ist, dass am bestehenden Standort des Waldkindergartens der rechtskräftige Bebauungsplan eine Verkehrsfläche, Zweckbestimmung Parkplatz und kleinteilig öffentliche Grünfläche festsetzt. Der Waldkindergarten muss zur dauerhaften Qualifizierung für die U3-Betreuung zusätzliche bauliche Anlagen errichten. Dies ist jedoch vom geltenden Planungsrecht nicht mehr gedeckt und muss daher angepasst werden. Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 26.06.2012 beschlossen hat, den bestehenden Standort des Waldkindergartens auch zukünftig als Kindergartenstandort planerisch festzuschreiben, soll nunmehr das entsprechende Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Voraussetzung war, dass die Stadt Bedburg keinerlei Schäden für eventuelle zukünftige Bergschäden zu übernehmen hat. Zwischenzeitlich wurde nach Sonderung des Grundstücks, welches als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden soll, die Löschung des Bauverbots und Bergschadensverzichts beantragt. Hierüber ist mit der RWE Power AG Einigkeit erzielt worden. Eine Bestätigung der Löschung durch das Grundbuchamt wird in Kürze erwartet. Zur Fortführung des Planverfahrens empfiehlt die Stadt Bedburg, den entsprechenden Beschluss zur Offenlage zu fassen. Da die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet. Aufgrund einer bereits früher erfolgten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster, erfolgt die Planung entgegen der Nummerierung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses nunmehr als 3. Änderung. Für die Einhaltung des Entwicklungsgebotes für Bauleitpläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 47. FNP Änderung im Parallelverfahren erforderlich. Hier erfolgt die Änderung durch eine Symboldarstellung „Kindergarten“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Ergänzung zur Sitzung am 02.07.2013: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 den Offenlagebeschluss gefasst. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 20. März 2013 bis 22. April 2013 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13. März 2013 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung. Zum Abschluss des Verfahrens wird daher empfohlen, den entsprechenden Satzungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eventuell eine vorzeitige Baugenehmigung zur Erweiterung des Waldkindergartens auf der Basis des § 33 BauGB erteilt wird. Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel: Die Verstetigung und Qualifizierung des Waldkindergartens trägt zur Stärkung des Wohnstandortes Kaster/Königshoven bei, wodurch die Folgen des demographischen Wandels abgemildert werden können. Beschlussvorlage WP8-130/2010 2. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Es entstehen Planungskosten für die Bebauungsplanänderung Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.06.2013 Kenntnis genommen: ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-130/2010 2. Ergänzung Seite 4