Daten
Kommune
Bedburg
Größe
44 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
...den Hinweis zur
1.
Westnetz GmbH, Dort- Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
ne 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
mund, 20.3.13
GmbH.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten
Anlagen
des
110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als
Eigentümerin des 110-kV-Netzes.
Die uns zugesandten Planunterlagen haben wir an
die
Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches
Rheinland, Netzplanung, Neue Jülicher Str. 60,
52353 Düren
Weitergereicht. Bezüglich der Anlagen des Verteilnetzes (Mittel-, Niederspannung- und Fernmeldenetz sowie Umspannanlagen) bekommen Sie von
dort aus ggf. weitere Nachricht.
Abschließend möchten wir noch auf folgendes
hinweisen:
Seit Jahresbeginn ist die Westnetz GmbH der
neue Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im
Westen Deutschlands. Der Name und das Logo
sind neu, geblieben sind die Aufgaben, Kompetenzen und Ihre Ansprechpartner. Die Aktivitäten u.a.
der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, der
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH,
der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH sowie der West-
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
falen-Weser-Ems Verteilnet GmbH wurden in der
Westnetz GmbH gebündelt. Eigentümerin der
Netzanlagen ist weiterhin die RWE Deutschland
AG.
Wir bitten Sie deshalb, die RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH, Abt. WSW-H-LH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, aus Ihrem Verteiler zu entfernen und Ihre Anfragen künftig an die
Westnetz GmbH, DRW-S-LK, Rheinlanddamm 24,
44139 Dortmund, zu richten.
2.
Infracor
GmbH,
25.3.2013
Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
IHK Köln, Zweigst. Rhein- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Entfällt.
Köln hinsichtlich der Änderungen des o.g. FläErft, Bergheim, 25.3.2013
chennutzungsplans sowie des o.g. Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
4.
Amprion GmbH,
mund, 13.03.2013
Dort- Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
Entfällt.
Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für Ihre Information.
Im Planbereich befinden sich keine VersorgungsKassel, 26.03.2013
anlagen der Unitymedia NRW GmbH. Deshalb
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
haben wir keine Einwände gegen die o.a. Planung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
6.
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt.
Wehrbereichsverwaltung
West,
Düsseldorf, Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
02.04.2013
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
7.
Erftverband,
04.04.2013
Entfällt.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
8.
Bergheim, Derzeit sind durch die Planung keine Leitungen,
Messstellen und Anlagen des Erftverbandes betroffen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei natürlicher
– vom Bergbau unbeeinflussten Grundwassersituation – im Bereich des Plangebietes flurnahe
Grundwasserstände gemessen wurden (61-62 m
NHN). In der Erftaue zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das Grundwasser dauerhaft
durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen einige Meter unter der Geländeoberfläche
gehalten.
Gem. § 51 a LWG sollte Niederschlagswasser
versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer
eingeleitet werden. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.
02271 88-1216.
Westnetz GmbH,
heim, 05.04.2013
Hinweis
zur
Die Entwässerung der Baukörper wird im Genehmi- ...den
gungsverfahren geregelt. Ein Anschluss an den Kenntnis zu nehmen.
Mischwasserkanal der Stadt Bedburg ist möglich.
Berg- In Ihrem Schreiben vom 13.03.2013 bitten Sie uns Entfällt.
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan/Flächennutzungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leistungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und
Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können,
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant.
9.
Rhein-Erft-Kreis,
heim, 09.04.2013
Berg- Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre- Entfällt.
tenden Belange werden keine Anregungen oder
Bedenken vorgebracht.
10.
RWE Power
16.04.2013
Köln, Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche
Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche
ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial
erhalten kann.
Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder
seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen
werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur
künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir
Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs.5 Nr. 1 BauGB als
Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf.
besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzun-
AG,
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
gen folgende Hinweise aufzunehmen:
Hinweis
zur
Die entsprechenden Hinweise sind im Bebauungs- ...den
Das Plangebiet liegt in einem Außenbereich.
Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhält- plan bereits enthalten. Für den Flächennutzungsplan Kenntnis zu nehmen.
nisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgrün- wird aufgrund der lediglich erfolgten Symboldarsteldung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbe- lung „Kindergarten“ auf einen solchen Hinweis versondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier zichtet.
sind Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund –
Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der
DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu
beachten.
Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche
an und ist vorübergehend durch künstliche oder
natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch
den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine
förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung
des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für
sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf
die vor unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen
und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den
Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Ferner befinden sich im angegebenen Bereich eine
Rohrleitung DN 1100 unserer Wasserwirtschaft
(Abteilung POW), die jedoch außer Betrieb ist und
nicht mehr benötigt wird. Diese Rohrleitung ist
dinglich gesichert. Eine Schutzstreifenbreite von 6
m ist einzuhalten. Die Bereiche müssen jederzeit
frei zugänglich sein und eine Überbauung ist nicht
gestattet.
Hinweis
zur
Für weitere Informationen zu dieser Rohrleitung Bzgl. der Rohrleitung hat ein Ortstermin mit dem ...den
zuständigen Mitarbeiter, Herrn Smirnoff stattgefun- Kenntnis zu nehmen.
wenden Sie sich bitte an unsere Fachabteilung:
POW-SW (Rohrleitung), Herr Smirnoff, Tel. 02271 den. Dabei wurde festgestellt, dass die geplanten
Baumaßnahmen keine Auswirkungen auf die Lei751-68567
tung haben, da diese bereits außer Betrieb ist (siehe
Außerdem befindet sich im Plangebiet die aktive Punkt 10a dieser Abwägungsliste).
Grundwassermessstelle 81211 der RWE Power
AG.
Hinweis
zur
Die aktive Grundwassermessstelle ist unter dem Da sich die aktive Grundwassermessstelle im Be- ...den
Gesichtspunkt des Bestandschutzes zu erhalten reich der Waldbepflanzung südlich des Waldkinder- Kenntnis zu nehmen.
bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu gartens befindet und dieser Bereich unverändert
sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grund- bleibt (siehe Erhaltungsfestsetzung im Bebauungswasserstandsmessungen sowie Einnahmen von plan nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB), ist der Erhalt
und die Zugänglichkeit weiterhin gewährleistet.
Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten.
Messstellen 81211
R-Wert 25 38507,5
H-Wert 56 52866,3
10a
RWE Power AG,
heim,
E-Mail
17.05.2013
Hinweis
zur
Berg- Nach Prüfung und Rücksprache mit dem Betrieb, Die Vorgaben werden in der Vorhabenplanung ent- ...den
Kenntnis zu nehmen.
vom bestehen unsererseits keine Bedenken, die ange- sprechend .
zeigte Leitung für ihre Zwecke in einer Mächtigkeit
von ca. einem Meter zu überkippen. Laut Aussage
unseres Herrn Smirnoff ist die Pegelmeßstelle von
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
dieser Aktion nicht betroffen und die Zugänglichkeit
zur Erfassung der Grundwasserspiegel muss für
uns erhalten bleiben. Die Grunddienstbarkeiten
und Sicherheitsabstände sind weiter zu beachten.
Für Rückfragen stehe ich ihnen gerne unter Tel:
02271 751 68797 zur Verfügung.
11.
12.
Regionalforstamt
Sieg-Kreis,
19.04.2013
Rhein- Aus Sicht des Landesbetriebes Wald und Holz
Eitorf, NRW bestehen gegen die o.g. Bauleitplanung
keine grundsätzlichen Bedenken.
Mit der hier geplanten Ausweisung der „Fläche für
den Gemeinbedarf“ wird jedoch nicht nur die bestehende Freifläche sondern auch ein Teilbereich
der im Süden angrenzenden „Grünfläche“ erfasst.
Mit der textlichen Festsetzung gem. § 9 (1) Nr. 25b
BauGB soll die dauerhafte Erhaltung und Pflege
der vorhandenen Bäume und Sträucher sichergestellt werden, es werden aber hiermit Eingriffe in
den Gehölzstreifen vorbereitet.
Nach Einschätzung des Landesbetriebes Wald und
Holz NRW hat die vorhandene Freifläche eine
ausreichende Größe für die erforderlichen baulichen Anlagen eines Waldkindergartens.
Die „Fläche für den Gemeinbedarf“ sollte sich daher auf die bestehende Freifläche beschränken.
Bezirksregierung
Arns- Zu der vorbezeichneten Planungsmaßnahme gebe
berg, Dortmund, 18.4.2013 ich Ihnen aus bergbehördlicher Sicht folgende
Anregungen und Hinweise:
Die Planungsfläche befindet sich über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Anna 3“.
Eigentümerin dieses Bergwerkfeldes ist die RV
Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH,
Entfällt.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
Da die vorhandene Bepflanzung entsprechend der ...der Anregung nicht zu
vorliegenden Erhaltungsfestsetzung nicht verändert folgen.
wird und damit gesichert ist, wird auch kein Eingriff
in den Gehölzstreifen vorbereitet. Dies ist auch nicht
beabsichtigt. Vielmehr finden die Anlagen des Waldkindergartens wie gefordert auf der bestehenden
Freifläche Platz. Da die Fläche weiterhin im Eigentum der Stadt ist, ist hier der Erhalt entsprechend
sichergestellt.
So orientiert sich die Plangebietsabgrenzung praxisgerecht an der vorhandenen Parzellengrenze.
Die entsprechenden Hinweise wurden bereits in den ...den
Hinweis
zur
Bebauungsplan aufgenommen. Die RWE Power AG Kenntnis zu nehmen.
als Bergbaubetreiber wie auch der Geologische
Dienst NRW wurden im Verfahren beteiligt. Entsprechende Hinweise wurden im Planverfahren berücksichtigt.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Hier wurde in der
Vergangenheit Braunkohle abgebaut. Die Bergaufsicht hat zwischenzeitlich geendet. Ergänzend
weise ich darauf hin, dass die Planungsfläche innerhalb der landesplanerisch festgelegten Sicherheitslinie des ehemaligen Tagebaus FrimmersdorfSüd liegt.
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2011 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der
Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides
– 61.42.63 – 2000-1 - ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Berieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl
im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei
einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
9
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln,
ein Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme
bitten.
Des Weiteren befindet sich nach den hier vorliegenden Unterlagen im unmittelbaren nördlichen
Umfeld der Planungsmaßnahme ein im Zusammenhang mit der Sümpfung im Rheinischen
Braunkohlerevier erstellter Altbrunnen. Ich empfehle Ihnen, weitere Informationen zu diesem Brunnen, wie insbesondere den aktuellen Sicherungszustand, bei der RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln, zu erfragen.
Hinweis zu den in der Begründung zur Offenlage
zum Bebauungsplan Nr. 30, 3. vereinfachte Änderung – Am Mühlenkreuz – Bedburg Kaster auf der
Seite 5 Nr. 2 „Ziel und Zweck der Planung“, in Absatz 6 gemachten Angaben:
Die dort angesprochene Sicherheitszone beschreibt der Bereich der tektonischen Störung
Kasterer Sprung. Mit Blick auf die geplante Verkleinerung der Sicherheitszone, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass durch den späteren Anstieg
des Grundwassers nach Beendigung der
Sümpfungsmaßnahmen Bodenbewegungen nicht
auszuschließen sind, empfehle ich Ihnen den Geologischen NRW, De-Greiff-Str. 195 in 47803 Krefeld um Stellungnahme zu bitten.
Darüber hinaus ist über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten in dem Bergwerksfeld „Anna 3“
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Abwägung
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lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich
Ihnen auch in dieser Angelegenheit, die o.g. RWE
Power AG als Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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