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Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
84 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
30.06.17, 18:00
Aktualisiert
30.06.17, 18:00
Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß
"Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 30.06.2017 Beschlussauszug aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 27.06.2017, 18:00 Uhr. 3. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie" (V-73/2017) Herr Machmuth vom Planungsbüro VDH erläutert ausführlich die eingegangen Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage. In überwiegender Zahl schlägt das Büro vor, diese in das nachgelagerte Verfahren abzuschichten. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind aus der als Anlage 1 beigefügten Präsentation ersichtlich. Ausschussvorsitzender Kemmerling fragt im Anschluss, ob die Position der Flugsicherung im Bezug auf das Drehfunkfeuer unverändert ist bzw. ob das Büro auf neue Erfahrung aufbauen kann. Herr Machmuth berichtet von einem Gespräch beim Kreis, wo klargestellt wurde, dass die Stellungnahme der Flugsicherung deutlicher formuliert wird, was nun hier auch schon erfolgt ist. Eine Anpassung wird möglicherweise noch notwendig sein. Bestimmte Höhen dürfen nicht überschritten werden. Möglicherweise führt die Beteiligung zu einer Reduzierung der Anlagenmenge, es sollte aber kein grundsätzliches KO-Kriterium vorliegen. Ausschussmitglied Berth fragt, ob die aus der Presse zu entnehmenden Koalitionsvereinbarungen in NRW das Projekt berühren. Herr Machmuth führt an, dass der Abstand zu Wohnsiedlungen auf 1.500 Meter erweitert werden soll. Er beurteilt den Vertrag als Strategiepapier, es ist noch keine Ermächtigungsgrundlage. Reglementierungen widersprechen der Forderung nach weiteren Windkraftanlagen. Die vorgenannte Änderung würde fast alle Vettweißer Flächen wegfallen lassen. Ausschussvorsitzender Kemmerling berichtet, dass die Regelung seiner Information nach nur für Neuausweisungen gelte. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, sich den Abwägungsvorschlägen zu 1. bis 31. (Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) sowie zu 1. bis 6. (Stellungnahmen der Öffentlichkeit) anzuschließen und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ einschließlich der Begründung zu beschließen. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Genehmigung bei der Bezirksregierung zu beantragen.