Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
84 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
30.06.17, 18:00
Aktualisiert
30.06.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 30.06.2017
Beschlussauszug
aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 27.06.2017, 18:00 Uhr.
3.
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß
"Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie"
(V-73/2017)
Herr Machmuth vom Planungsbüro VDH erläutert ausführlich die eingegangen
Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage. In überwiegender Zahl schlägt
das Büro vor, diese in das nachgelagerte Verfahren abzuschichten. Die einzelnen
Abwägungsvorschläge sind aus der als Anlage 1 beigefügten Präsentation ersichtlich.
Ausschussvorsitzender Kemmerling fragt im Anschluss, ob die Position der
Flugsicherung im Bezug auf das Drehfunkfeuer unverändert ist bzw. ob das Büro auf
neue Erfahrung aufbauen kann. Herr Machmuth berichtet von einem Gespräch beim
Kreis, wo klargestellt wurde, dass die Stellungnahme der Flugsicherung deutlicher
formuliert wird, was nun hier auch schon erfolgt ist. Eine Anpassung wird
möglicherweise noch notwendig sein. Bestimmte Höhen dürfen nicht überschritten
werden. Möglicherweise führt die Beteiligung zu einer Reduzierung der Anlagenmenge,
es sollte aber kein grundsätzliches KO-Kriterium vorliegen.
Ausschussmitglied Berth fragt, ob die aus der Presse zu entnehmenden
Koalitionsvereinbarungen in NRW das Projekt berühren. Herr Machmuth führt an, dass
der Abstand zu Wohnsiedlungen auf 1.500 Meter erweitert werden soll. Er beurteilt den
Vertrag als Strategiepapier, es ist noch keine Ermächtigungsgrundlage.
Reglementierungen widersprechen der Forderung nach weiteren Windkraftanlagen. Die
vorgenannte Änderung würde fast alle Vettweißer Flächen wegfallen lassen.
Ausschussvorsitzender Kemmerling berichtet, dass die Regelung seiner Information
nach nur für Neuausweisungen gelte.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, sich den Abwägungsvorschlägen zu 1. bis
31. (Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) sowie zu
1. bis 6. (Stellungnahmen der Öffentlichkeit) anzuschließen und die 9. Änderung des
Flächennutzungsplans „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
einschließlich der Begründung zu beschließen. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die
Genehmigung bei der Bezirksregierung zu beantragen.