Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:04
Aktualisiert
26.06.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8110/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.07.2013
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. vereinfachte Änderung - Alte Schule Kirchtroisdorf
hier:
a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Zu b)
Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst den
Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. vereinfachte
Änderung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Das Gebäude der Alten Schule Kirchtroisdorf steht nach Aufgabe der Nutzung zur Disposition.
Bisher ist eine Vermarktung des Gebäudes nicht erfolgreich gewesen. Daher ist nunmehr geplant,
für diese Fläche eine Alternativnutzung in Form von bedarfsgerechter Wohnbebauung zu
ermöglichen.
Gleichzeitig wurde mittlerweile unmittelbar südlich angrenzend die Begegnungsstätte Kirchtroisdorf
fertig gestellt.
Die vorliegende Plankonzeption sieht vor, die von der Begegnungsstätte nicht benötigten Flächen
für eine am umliegenden Gebäudebestand angepasste Wohnbebauung zu nutzen. Die
Gestaltungsvorgaben orientieren sich neben der Umgebungsbebauung zudem an aktuellen
Festsetzungen, wie sie im Stadtgebiet Bedburg in vergleichbaren Gebieten erfolgen. Auf die
beigefügten Planunterlagen wird zur näheren Erläuterung verwiesen.
Sollte während des Verfahrens eine Vermarktung des alten Schulgebäudes erfolgen, so ist eine
Anpassung der Planung bzw. Herausnahme entsprechender Grundstücksteile aus dem Plangebiet
weiterhin möglich.
Um die Flächen kurzfristig der Vermarktung zuführen zu können, soll daher das förmliche
Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung erfolgen. Auf eine frühzeitige Beteiligung soll
dabei gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte Nachverdichtung im innenbereich schafft attraktiven Wohnraum, welcher insbesondere für junge
Familien geeignet ist .
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x Es fallen Planungskosten für die Bauleitplanung an.
Zudem sind für einen Rückbau des Schulgebäudes Abbruchkosten erforderlich.
Diese sind vom Fachbereich IV entsprechend kalkuliert und vorgesehen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 24.06.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-110/2013
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-110/2013
Sitzungsvorlage
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