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Beschlussvorlage GB (Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
01.09.10, 04:23
Aktualisiert
01.09.10, 04:23

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: V 100/2010 30.08.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 15.09.2010 Kreisausschuss 28.09.2010 Kreistag 06.10.2010 Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Saedler/Herr Hessenius Tel.: 02251/15-331 und 15-420 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Zusammenschluss der beiden Volkshochschulen im Kreis Euskirchen ab 01.01.2014. Der Stadtrat Euskirchen beschließt die Übertragung der Aufgabe gemäß § 10 Abs. 2 WbG auf den Kreis Euskirchen ab 01.01.2014. Bis zum Zusammenschluss werden die beiden Volkshochschulen ihre Zusammenarbeit intensivieren. Die Rahmenbedingungen für den geplanten Zusammenschluss werden im Jahre 2013 auf Basis einer aktualisierten Kostenanalyse geprüft, konkretisiert und in einer Zielvereinbarung hinsichtlich der zu realisierenden wirtschaftlichen Vorteile und darzustellenden Angebotsstrukturen fixiert. Vereinbartes Ziel für den Zusammenschluss muss die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils bei gleichbleibender Qualität die VHS-Angebotes sein. -2Begründung: 1. Ausgangslage Die Errichtung und Unterhaltung von Volkshochschulen (VHS) ist eine kommunale Pflichtaufgabe in NRW. Gemäß § 10 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung von Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz – WbG) ist der Kreis Euskirchen verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese Aufgabe nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Die Pflicht zur Errichtung und Unterhaltung eigener Volkshochschulen obliegt nach § 10 Abs. 1 WbG ausschließlich Kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Mittleren kreisangehörigen Städten. Mittlere kreisangehörige Städte (wie Euskirchen) können diese Aufgabe dem Kreis übertragen (§ 10 Abs. 2 WbG). Im Kreis Euskirchen nehmen zwei Volkshochschulen Weiterbildungsaufgaben gemäß WbG wahr: 1. die VHS Kreis Euskirchen mit einem Einzugsgebiet von rd. 119.000 Einwohnern in den Städten Mechernich, Schleiden und Zülpich sowie den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Weilerswist 2. der Stadtbetrieb VHS Euskirchen gemeinsam mit der VHS Bad Münstereifel im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit einem Einzugsgebiet von rd. 74.000 Einwohnern. Beide Einrichtungen sorgen seit mehr als 50 Jahren dafür, dass der Kreis Euskirchen - auch im landesweiten Vergleich - eine umfassende Versorgung mit Weiterbildung erfährt: bedarfsorientiert, offen zugänglich, bezahlbar, wohnort- und bürgernah sowie qualitätsgeprüft. Im Jahr 2009 führten beide Volkshochschulen insgesamt 1.444 Veranstaltungen mit rd. 24.000 Unterrichtsstunden (Ustd.) durch, die von mehr als 20.000 Teilnehmer/innen belegt wurden: Stadt-VHS Veranstaltungen Kreis-VHS Anzahl Std. Teilnehmer Anzahl Std. Teilnehmer 0 0 0 5 360 (58 Tage) 102 14 61 229 16 83 234 4 260 (42 Tage) 1.428 0 0 0 Einzelveranstaltungen 60 180 2.677 133 421 3.280 Auftragsmaßnahmen 23 333 228 59 954 466 572 13.172 6.639 558 10.499 5.997 673 14.006 11.201 771 12.317 10.079 Themen Studienreisen Exkursionen Ausstellungen Kurse/Lehrgänge Tabelle 1: durchgeführte VHS-Veranstaltungen 2009 insgesamt Begleitet von 3 hauptamtlichen Pädagogen im Stadtbetrieb VHS und 4 hauptamtlichen Pädagogen bei der Kreis VHS unterrichten zurzeit ca. 270 Lehrkräfte auf Honorarbasis in beiden Einrichtungen. (Stadt 121, Kreis 150) -3Innerhalb der Kurse und Lehrgänge liegen die Schwerpunkte in den Fachbereichen Gesundheit, Sprachen und EDV/Beruf: Stadt-VHS Kurse/Lehrgänge Kreis-VHS Anzahl Std. Teilnehmer Anzahl Std. Teilnehmer Gesellschaft-PolitikUmwelt 13 187 180 24 237 282 Kultur - Gestalten 39 913 361 47 852 506 174 2.689 2.332 291 4.984 3.580 243* 7.699 2.666 131 3.289 1.099 93 1.541 998 65 1.137 530 10* 143 102 0 0 0 572 13.172 6.639 558 10.499 5.997 Fachbereiche Gesundheit Sprachen Beruf - EDV Grundbildung Tabelle 2: durchgeführte Kurse/Lehrgänge 2009 nach WbG *inkl. Deutschkurse für Ausländer und Integrationskurse. Die Integrationskurse führt die Stadt-VHS im Rahmen einer Abstimmung mit der Kreis-VHS vollumfänglich auch in anderen Kreiskommunen durch. Die Landesbezuschussung nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) basiert auf der Förderung der hauptamtlichen Pädagogen und der durchgeführten Unterrichtsstunden und beträgt im Jahr 2010 für die Stadt-VHS = 170.043 € und die Kreis-VHS = 226.724 €. Aufgrund des demografischen Wandels im Kreis Euskirchen sind sinkende Einwohnerzahlen bei einer sich verändernden Alterstruktur der Bevölkerung prognostiziert. Folge ist ein sich ändernder Bildungsbedarf. „Lebenslanges Lernen“ wird notwendiger Weise einen neuen gesellschaftlichen Stellenwert erfahren. Die finanziellen Rahmenbedingungen werden sich sowohl für die Kommunen als auch den Kreis zukünftig verschlechtern und zwingen alle kommunalen Akteure zur Optimierung der Zusammenarbeit. Um dieser Thematik Rechnung zu tragen, verständigten sich Landrat und Bürgermeister in der Bürgermeister-Konferenz am 10.02.2010 darauf, Erwachsenenbildung (VHS) als einen Themenschwerpunkt interkommunaler Zusammenarbeit im Kreis Euskirchen hinsichtlich erzielbarer Synergien zu betrachten. Da beide Volkshochschulen unterschiedliche Kommunen mit Weiterbildung versorgen und somit keine räumlichen Schnittstellen existieren, würde sich durch einen Zusammenschluss weder das zu versorgende Gebiet noch die bestehende Angebotsstruktur ändern. Unter Beibehaltung der derzeitigen Anzahl von Lehrkräften (hauptamtlich wie nebenamtlich) wäre im Kreis Euskirchen weiterhin ein flächen- und bedarfsdeckendes Weiterbildungsangebot gemäß WbG NRW sicherzustellen. Die Bezirksregierung Köln begrüßt ausdrücklich den Zusammenschluss beider Einrichtungen. Dabei ist allerdings zu erwähnen, dass die Landesbezuschussung nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) dem Risiko unterliegt, bei einem Zusammenschluss evtl. anteilig gekürzt zu werden (siehe 4.4.b). 2. Zielvorgaben und mögliche Veränderungen mit Wirkung auf die Nutzer Vorhandene finanzielle und personelle Ressourcen im Kreis und in der Kreisstadt qualitativ und quantitativ zu bündeln und dabei die Bildungsangebote nach dem Weiterbildungsgesetz weiterhin umfassend und attraktiv anzubieten, ist eine der Zielvorgaben. Durch interkommunale Zusammenarbeit sollen sinnvolle Synergien zwischen den Kommunen im Kreis Euskirchen realisiert -4und gleichzeitig die kommunalen Haushalte entlastet werden. Unverzichtbare Voraussetzung für einen Zusammenschluss der Volkshochschulen ist, das bestehende, qualitativ hochwertige Angebot beider Volkshochschulen zu erhalten, bedarfsgerecht anzupassen und entsprechend der Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen unter Realisierung wirtschaftlicher Vorteile zu optimieren. Der Nutzen eines Zusammenschlusses der Volkshochschulen ist insofern in Abhängigkeit von realisierbaren Vorteilen und Synergien zu prüfen. Obwohl beide Einrichtungen heute bereits wirtschaftlich wie organisatorisch optimiert geführt werden, wären folgende strukturelle Veränderungen / Vorteile zu erwarten: 1. Bürgertransparenz - eine VHS für alle Bürger mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle - eine kreisweite Programmbroschüre mit allen VHS-Angeboten - eine Internet-Homepage - einheitlicher Semesterbeginn und einheitliche Dauer - einheitliche Entgelt- und Honorarkalkulation - einheitliche VHS-Geschäftsbedingungen 2. Institutionelle Stärkung - Stärkung als Bildungsakteur in der regionalen und landesweiten Bildungslandschaft - Stärkung als Kooperations- und Verhandlungspartner bei sonstigen Bildungseinrichtungen, Firmen, Verbänden usw. 3. Inhaltliche Stärkung - Optimierung der inhaltlichen Arbeit durch engere Abstimmung der Akteure und des Angebotes - Höhere Aufmerksamkeit durch gemeinsames kreisweites Auftreten 4. VHS-Leitung - Wegfall doppelter Leitungsaufgaben 5. Pädagogisches Personal - Abrundung der Schwerpunktkenntnisse durch ein gemeinsames Team hauptberuflicher Pädagogen - Optimierung von Einsatzmöglichkeiten durch einen gemeinsamen Dozentenpool - gemeinsame Weiterbildungsplanung, Fortbildung, Fachkonferenzen 6. VHS-Verwaltung - eine Geschäftsstelle - eine gemeinsame Verwaltungssoftware 7. Finanzen siehe unten, Punkt 4.3 3. Vorgaben Ein erfolgreicher Zusammenschluss inkl. Bestandsgarantie für das bisher unterbreitete kreisweite Angebotsvolumen ist an die Erfüllung bestimmter Vorgaben geknüpft: 1. Qualität Beide Volkshochschulen sind zertifizierte Weiterbildungseinrichtungen nach LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) und tragen den gleichen Qualitätsstempel. Sie arbeiten nach vorgegebenen Qualitätskriterien und sind auch zukünftig verpflichtet, diese zu erfüllen und den definierten Qualitätsstandard einschließlich der getroffenen Entwicklungsvereinbarungen zu erreichen. -5- 2. Personal Um die gesetzlichen Vorgaben lt. WbG NRW zu erfüllen und die Qualitätsvorgaben lt. LQW zu erreichen, bedarf es einer personellen Mindestausstattung. Bei einem Zusammenschluss der Volkshochschulen wäre zur Angebotserhaltung mindestens folgendes Personal erforderlich: Leitung weitere Hauptberufliche Pädagogische Mitarbeiter (HPM) Verwaltung 1,0-Stelle 6,0-Stellen 3,5-Stellen VHS-Personal bei Zusammenschluss Weitere HPM Kreis-VHS Weitere HPM Stadt-VHS Verwaltung Kreis-VHS Verwaltung Stadt-VHS VHS-Personal Stand 2010 1,0 (HPM) 0,55 (Verw.) 0,45 (HPM) 3,0 2,3 1,5 2,0 Summe 10,8 10,5 Einrichtung Leitung Kreis-VHS Leitung Stadt-VHS 1,0 (HPM) 6,0 3,5 Tabelle 3: Personalstand 2010 und Personalziel bei Zusammenschluss Durch künftige Personalfluktuation wird die Realisierung weiterer Synergien erhofft. 3. Räumlichkeiten a) VHS-Geschäftsstelle Aus arbeitstechnischer und personalstrategischer Sicht ist eine räumliche Vereinigung beider VHS-Geschäftsstellen beim Zusammenschluss der Volkshochschulen unumgänglich. Da sich das Alte Rathaus in Euskirchen über viele Jahre als zentraler Standort des Stadtbetriebs VHS Euskirchen bewährt hat, sollten die Geschäftsräume einer kreisweiten VHS gegen Miete dort angesiedelt werden. Zusätzlich verfügt das Alte Rathaus über eine große Anzahl an Kurs- und Schulungsräumen, die auch tagsüber für Unterrichtszwecke der VHS genutzt werden. Die Sicherstellung eines zentralen und gemeinsamen Verwaltungsgebäudes bringt für die Kreisstadt Euskirchen allerdings die Notwendigkeit der Bereitstellung von alternativen Büroflächen für die derzeit im Gebäude arbeitenden Mitarbeiter anderer städtischer Stadtbetriebe mit sich. Hierzu werden konkrete Ausführungen unter Ziffer 4.4.c gemacht. b) Unterrichtsräume Der VHS-Unterricht soll kreisweit in kommunalen Unterrichtsstätten stattfinden. Die Räume sollen wie bisher bei der Kreis-VHS von den Kommunen ohne Erstattung der entfallenden Mietverrechnungen nach dem NKF bereit gestellt werden (Ausnahme: Schwimmbäder, Turnhallen). Bei Bedarf werden Fach- und Seminarräume privater oder anderer Anbieter zusätzlich angemietet. Die Überlassung der Schulungsräume ohne Erstattung der im Mieter-/Vermietermodell bei der Kreisstadt Euskirchen verrechneten Mieten und Mietnebenkosten ist bei konsolidierter Finanzbetrachtung für die Kreisstadt zu berücksichtigen (s.u., Punkt 4.1a). -64. Finanzielle Auswirkungen Die VHS finanziert sich aus vier Säulen: Teilnehmerentgelte, Landeszuschuss, kommunaler VHSZuschuss und Akquise von Drittmitteln. Während die Kreisstadt Euskirchen bisher den vollen Zuschussbedarf der Stadt-VHS trägt, wird der Zuschussbedarf der Kreis-VHS über eine differenzierte Kreisumlage nach Einwohnerschlüssel umgelegt. Bei der Stadt Bad Münstereifel wird in den nachfolgenden Rechnungen von einem bisherigen Zuschussbedarf von 0 € ausgegangen. Ein Zusammenschluss der Volkshochschulen würde dazu führen, dass künftig keine differenzierte Kreisumlage mehr zu erheben wäre. Dies wiederum bedeutet, dass sich auch der Schlüssel für eine Verteilung des VHS-Zuschussbedarfs verändert. 4.1. Ausgangsberechnung Würde man ohne jegliche sonstige Veränderung schlicht Stadt-VHS und Kreis-VHS mathematisch zusammenfassen, ergäbe sich ohne Berücksichtigung der übrigen Auswirkungen auf die jeweiligen Haushalte folgende Situation: Zuschussbedarf Kreis-VHS gemäß Haushalt 2010 Zuschuss Kreisstadt an Stadt-VHS gemäß Wirtschaftsplan 2010 Summe 168 T€ 324 T€ 492 T€ Aufteilung nach Schlüssel allgemeine Kreisumlage (Umlagegrundlagen): (T€) Stadt/Gemeinde VHS-Umlage Betrag 2010 Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 0 12 6 0 12 17 39 11 19 23 29 Summe 168 Stadt Euskirchen bisher 324 324 Umzulegen : 492 T€ Differenz neu ./. bisher 0 12 6 324 12 17 39 11 19 23 29 46 20 9 154 21 28 68 18 34 41 52 46 8 3 -170 9 12* 29 7 14* 18 23 492 492 0 damit: Bisherige Belastung Tabelle 4: Aufteilung nach rein mathematischer Addition (Ausgangsberechnung) *): Rundungsdifferenz (in den folgenden Tabellen ebenfalls an einigen Stellen) Die Tabelle weist aus, dass in diesem Falle auf alle Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Kreisstadt Euskirchen zusätzliche finanzielle Belastungen zukämen. Es ist allerdings zu konstatieren, dass mit dieser Tabelle die weiterhin zu berücksichtigenden Gegebenheiten noch nicht abgebildet sind. Zu berücksichtigen sind nämlich weitere Fakten: -7- a) Kosten der Raumnutzung Im Zuschussbedarf der Stadt-VHS sind erhebliche Raumkosten (195 T€) enthalten, die der Betrieb aufgrund des bei der Kreisstadt praktizierten Mieter-/Vermietermodells an die Kreisstadt und andere Stadtbetriebe für die Geschäftsstelle und auch für sämtliche Unterrichtsräume zahlt. Angesichts der oben beschriebenen Handhabung im übrigen Kreisgebiet wäre eine Gleichbehandlung aller Städte und Gemeinden herbeizuführen. Präferiert wird dabei das oben erwähnte (und bisher praktizierte) Modell, bei den Unterrichtsräumen lediglich für die Nutzung von Schwimmbädern und Turnhallen Entgelte zu entrichten, ansonsten jedoch keinerlei Abrechnung zwischen Kreis und Städten/Gemeinden über die Nutzung von Unterrichtsräumen vorzunehmen, da dies ansonsten zu nicht unerheblichem Verwaltungsmehraufwand führen würde. Das präferierte Modell führt dazu, dass die Kreisstadt Euskirchen im Vergleich zu den anderen Kommunen eine überproportionale Bereitstellung von Räumlichkeiten trägt und entsprechend die im Mieter-/Vermietermodell zu verbuchenden Raumkosten nach wie vor im städtischen Gesamthaushalt finanzieren muss. Dies ist Ausfluss der Tatsache, dass in der Kreisstadt Euskirchen ein weitaus größeres Angebot vorgehalten wird als in den anderen Städten und Gemeinden. Für die Nutzung von Sportstätten ist ein Betrag von ca. 4 T€ einzukalkulieren. Die Kosten der Geschäftsstelle sollten entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Kreisstadt Euskirchen ersetzt werden. Gleichzeitig entfallen beim Kreis die internen Verrechnungen für die Nutzung des Kreishauses. Für die Nutzung der städtischen Immobilie wird nach erster Kalkulation eine Miete von ca. 32 T€ zu zahlen sein. Die Unterbringung der gesamten Geschäftsstelle in Räumen der Kreisstadt Euskirchen führt dazu, dass für die Kreisstadt ggf. teilweise Räumlichkeiten an anderer Stelle gefunden werden müssen. Die oben erwähnte Miete für die Geschäftsstelle (32 T€) ist daher bei einer Betrachtung der Situation der Kreisstadt Euskirchen zu vermindern um etwaig ersatzweise zu zahlende Mieten für das Personal, das durch die kreisseitige Anmietung „verdrängt“ wird. Netto kommt der Stadt Euskirchen daher nach erster Kalkulation lediglich ein Mietertrag in Höhe von 15 T€ zu Gute. b) Gemeinkosten Im Zuschussbedarf der Stadt-VHS sind auch Gemeinkostenanteile (EDV und Personalverw.) enthalten, die bei Übertragung der Aufgabe auf den Kreis nicht ohne Weiteres entfallen. Gleichzeitig werden sich die Gemeinkosten beim Kreis durch eine Aufgabenübertragung nicht automatisch erhöhen (unabhängig davon, dass beim Produkt VHS höhere Gemeinkosten ausgewiesen würden – um diesen Betrag reduzieren sich dann die Gemeinkosten bei den anderen Produkten). Folglich ist der Zuschussbedarf der Stadt-VHS um die Gemeinkosten zu bereinigen (ca. 31 T€). c) Verbleibende städtische Aufgaben Der Zuschussbedarf der Stadt-VHS ist ferner zu reduzieren um Aufgaben, die nicht auf den Kreis Euskirchen übergehen. Dies ist bei der Kulturnacht (1 T€) der Fall. d) Entnahme Gewinnrücklage Der Zuschussbedarf der Stadt-VHS berücksichtigt des Weiteren, dass zum Ausgleich des VHSHaushaltes in 2010 bereits eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 64 T€ notwendig ist. Der im Haushalt 2010 ausgewiesene Zuschuss der Kreisstadt an die Stadt-VHS deckt damit die Aufwendungen nicht vollständig ab. Der eigentliche Zuschussbedarf der Kreisstadt wäre somit höher, -8wenn keine Rücklage zur Verfügung stünde. Insofern ist die geplante Entnahme dem ausgewiesenen Zuschussbedarf hinzuzurechnen. e) Umorganisationsfolgen Stadt-VHS Von dem o.g. Zuschussbedarf sind weitere Kostenanteile abzuziehen, die sich ab 2011 durch interne Umorganisationsprozesse ergeben werden. Hier ist von einem Kostenanteil in Höhe von ca. 8 T€ auszugehen. f) Nicht fortzuführende Personalanteile Neben ausschließlich der Stadt-VHS zugeordneten Mitarbeitern (die bei einem Zusammenschluss weiter der VHS zuzuordnen sind) ist derzeit auch Personal tätig, das sowohl für die Stadt-VHS als auch für andere Bereiche in der Stadtverwaltung arbeitet. Soweit es sich um ausreichend große VHSStellenanteile handelt, ist angedacht, diese entweder in der fusionierten VHS fortzuführen und der Kreisstadt die entsprechenden Personalkostenanteile zu erstatten oder aber durch Aufgabenumverteilung eine einvernehmliche Personalaufteilung zu erreichen. Da dies nicht bei allen Stellenanteilen ohne Weiteres möglich ist, verbleiben letztere bei der Kreisstadt (Größenordnung: 15 T€). Es wird allerdings nicht von einer Einsparung ausgegangen, weshalb der Betrag bei den folgenden Umlageberechnungen diesbezüglich nicht reduziert wird. Bei der Betrachtung aus Sicht der Kreisstadt Euskirchen ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese kleineren Anteile nicht automatisch erspart sind, sondern analog der Gemeinkosten zunächst weiter den städtischen Haushalt belasten. 4.2. Zwischenergebnis: Die unter 4.1. dargestellten Punkte führen zu folgenden zahlenmäßigen Auswirkungen: Zuschussbedarf Kreis-VHS ./. ILB Immobilien T€ 168 27 Zuschussbedarf Stadt-VHS ./. Raumkosten ./. Gemeinkosten ./. Kulturnacht + Entnahme Gewinnrücklage ./. Umorganisationsfolgen 324 195 31 1 64 8 + Miete Geschäftsstelle (Anteil bisheriges städtisches Personal) + Miete Geschäftsstelle (Anteil bisheriges Kreispersonal) + Miete Sportstätten Ergebnis T€ siehe 141 4.1.a) 153 4.1.a) 4.1.b) 4.1.c) 4.1.d) 4.1.e) 15 17 4 Tabelle 5: Auswirkungen vorzunehmender Bereinigungen (Zwischenergebnis) 4.1.a) 36 330 4.1.a) 4.1.a) -9- Aufteilung auf die Städte und Gemeinden: (T€) Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe VHS-Umlage Stadt damit: Betrag Euskirchen Bisherige Belastun 2010 bisher g 0 12 6 0 12 17 39 11 19 23 29 168 153 153 Umzulegen : 330 T€ zusätzl. Mietertra g Differen z neu ./. bisher 0 12 6 153 12 17 39 11 19 23 29 31 13 6 103 14 19 46 12 23 27 35 321 330 19 19 31 1 0 -69 2 2 7 1 3 4 6 -10 Tabelle 6: Aufteilung auf die Städte und Gemeinden nach Bereinigung (Zwischenergebnis) 4.3. Synergien Die in Ziffer 4.1/4.2 korrigierten Beträge berücksichtigen noch keinerlei Synergien. Durch eine Fusion werden mindestens Synergien im Sachkostenbereich mit ca. 15 T€ erwartet durch: - Senkung der Testierungskosten für das Qualitätsverfahren LQW - Senkung des Mitgliedsbeitrages im Landesverband um den Sockelbetrag - Einsparung von Kosten für Werbung, Verwaltungssoftware, Lizenzen und Personal Hinzu kommt der Wegfall einer anteiligen Leitungsstelle (vermindert um zusätzliche HPM-Anteile ab 2014), so dass bei den folgenden Berechnungen von Gesamtmindestsynergien in Höhe von 63 T€ p.a. ausgegangen wird. Dass – wie oben beschrieben – weitere Synergien zumindest mittelfristig erhofft werden, sollte erwähnt, aber zahlenmäßig nicht berücksichtigt werden. Gleichzeitig kann der Effekt eintreten, dass Teile der Mindestsynergien im ersten Jahr (2014) nicht vollständig eintreten werden. Die erwarteten Mindestsynergien in Höhe von 63 T€ bedeuten eine Verringerung des Zuschussbedarfs auf ca. 267 T€. Hieraus ergibt sich folgende Aufteilung auf die Städte und Gemeinden: - 10 - (T€) damit: Umzulegen: Betrag Euskirchen Bisherige 2010 bisher Belastung 267 T€ VHS-Umlage Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe 0 12 6 0 12 17 39 11 19 23 29 168 Stadt 153 153 0 12 6 153 12 17 39 11 19 23 29 25 11 5 84 12 15 37 10 18 22 28 321 267 zusätzl. Mietertra g Differen z neu ./. bisher 19 19 25 -1 -1 -88 0 -2 -2 -1 -1 -1 -1 -73 Tabelle 7: Aufteilung auf die Städte und Gemeinden bei Berücksichtigung von Synergien Mit Ausnahme der Stadt Bad Münstereifel führt ein Zusammenschluss damit zu finanziellen Einsparungen bei den Städten und Gemeinden. 4.4. Weitere Gesichtspunkte Über die direkten finanziellen Auswirkungen hinaus sind folgende Punkte zu beachten: a) Vermögensübergang Mit dem Zusammenschluss geht auch das Vermögen der Stadt-VHS auf den Kreis Euskirchen über. Eine Ausgleichsleistung in Höhe der Restbuchwerte (ca. 50 T€) ist daher vorzunehmen. Die Auswirkungen sind in den o.g. Berechnungen bereits berücksichtigt. b) Landeszuweisung Bisher werden insgesamt 7 HPM durch das Land gefördert. Da der Förderung ein spezieller Einwohnerschlüssel zugrunde liegt, sinkt bei einem Zusammenschluss die Maximalförderung auf 6 HPM. Das jährlich erlassene Haushaltsgesetz lässt derzeit eine Addition der Förderungshöchstgrenzen zu, so dass sich nicht automatisch eine geringere Landeszuweisung ergibt. Aufgrund des Jährlichkeitsprinzips des Haushaltsgesetzes des Landes ist die Bezirksregierung Köln allerdings nicht in der Lage, Zusagen für die Zukunft zu machen. Unabhängig von (noch nicht bekannten) ggf. weiteren Folgerungen aus der Evaluierung des WbG muss daher darauf hingewiesen werden, dass ein Sinken der Landeszuweisung (Größenordnung 57 T€) nicht gänzlich auszuschließen ist. Sollte es zu einer entsprechenden Absenkung kommen, werden personelle Folgerungen erst im Rahmen der nächsten Fluktuation (vsl. 2015) gezogen werden können. Ob sich unabhängig davon Verbesserungen des Zuschussbedarfs der VHS durch eine Umsetzung des neuen Koalitionsvertrages auf Landesebene ergeben (die seit 2005 erfolgten Mittelkürzungen sollen demzufolge zurückgenommen werden), bleibt abzuwarten. - 11 c) Allgemeine Raumsituation Kreisstadt Euskirchen Unabhängig von den o.g. finanziellen Auswirkungen ergibt sich bei der Kreisstadt Euskirchen eine Zusatzproblematik durch die aktuellen Überlegungen, externe Mietaufwendungen für andere Organisationseinheiten durch ein neues Raumkonzept einzusparen und damit Wirtschaftlichkeitsverbesserungen zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird u.a. geprüft, inwieweit der städtische Stadtbetrieb ZIM durch räumliche Verlagerung anderer Bereiche wieder in das Hauptverwaltungsgebäude integriert werden könnte. Diese räumliche Rückführung bedingt eine Reihe von Voraussetzungen, deren Erfüllbarkeit derzeit, u.a. durch die Situationen im Bereich des Museums und des Jugendzentrums, ungewiss ist. Prüfungen zu wirtschaftlich und praktisch tragbaren Lösungen laufen, benötigen aber aufgrund der Vielzahl zu prüfender Details noch Zeit. Durch den unter 4.1.a erwähnten „Verdrängungsprozess“ werden für die städtischen Mitarbeiter anderweitig neue Räume benötigt, deren Bereitstellung -möglichst ohne Verzicht auf die Realisierung des o.g. Hauptzieles- im Rahmen einer Gesamtprüfung noch der Klärung bedarf. 5. Zusätzliche Auswirkungen auf die Kreisstadt Euskirchen Wie bereits erwähnt, beinhaltet der aktuelle Zuschussbetrag an die VHS verschiedene interne Leistungsverrechnungen, die der Kreisstadt auch bei einem Zusammenschluss der Volkshochschulen erhalten bleiben. Den zuvor dargestellten Ersparnissen für die Kreisstadt aus dem Wegfall der Bezuschussung der VHS sind insofern aus städtischer Sicht die Beträge gegenüberzustellen, die aufgrund des Wegfalls der bisherigen Leistungsverrechnung mit dem Stadtbetrieb VHS dann künftig unmittelbar aus dem städtischen Haushalt oder den Wirtschaftsplänen der Stadtbetriebe zu finanzieren wären. Insbesondere betrifft dies die Erstattung von Miet- und Mietnebenkosten für die Schulungsräume, die Erstattung von Gemeinkosten und die verbleibenden Personalkostenanteile. Ausgehend von der unter den v.g. Prämissen ermittelten Ersparnis für die Kreisstadt aus dem Zusammenschluss der Volkshochschulen und der Realisierung der erwarteten Synergien ergibt sich aus städtischer Sicht folgende konsolidierte Finanzbetrachtung: Städtische Betrachtung: Zuschussbedarf Stadt-VHS (auf Basis WP 2010 abzgl. Kürzung um 10%) + Entnahme Gewinnrücklage (siehe 4.1.d) ./. Umorganisationsfolgen (siehe 4.1.e) 324 64 8 Zwischenergebnis Stadt- aktuell 380 darin enthalten und bei der Stadt als finanzieller Aufwand verbleibend: ./. Raumkosten Altes Rathaus, Willi-Graf-Realschule und Gertrudisschule (siehe 4.1.a) davon abzuziehen: Verminderung der Raumkosten durch Mietertrag (siehe 4.1.a) Mietertrag Sport (siehe 4.1.a) Summe verbleibende Netto-Raumkosten ./. Gemeinkosten (siehe 4.1.b) ./. Kulturnacht (siehe 4.1.c) ./. Personal (siehe 4.1.f) 195 15 4 176 31 1 15 Zwischensumme Kosten, die bei der Stadt verbleiben 223 Differenz 157 zu zahlende Kreisumlage nach Realisierung erwarteter Prämissen (siehe 4.3., Tabelle 7) Finanzieller Vorteil für die Stadt 84 + 73 - 12 - Von den v.g. verbleibenden Ersparnissen für die Kreisstadt (73 T€) lassen sich durch organisatorische und personelle Umstrukturierung 48 T€ frühestens im Jahr 2014 realisieren. Da der Wegfall einer halben Stelle in der VHS-Leitung mit diesem Betrag bei den Synergien berücksichtigt ist, die zu einer zu zahlenden Kreisumlage von 84 T€ führen (siehe 4.3), würde die städtische Ersparnis bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 25 T€ betragen. Da aktuell auch die unter 4.4.c erwähnte Raumproblematik noch nicht abschließend gelöst werden kann und noch umfangreicher Klärungsbedarf sowie eine ausreichende Realisierungsphase für eine wirtschaftliche städtische Gesamtlösung benötigt wird, ist der Zusammenschluss aus städtischer Sicht vor dem 01.01.2014 weder wirtschaftlich vorteilhaft noch organisatorisch lösbar. 6. Bewertung Bei einem Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen werden bei fortgeführtem Angebot zunächst Synergien in Höhe von ca. 63 T€ erwartet. Die Synergien verbunden mit dem Systemwechsel in der VHS-Finanzierung (von differenzierter auf allgemeine Kreisumlage) führen unter den vorgenannten Prämissen dazu, dass mit Ausnahme der Stadt Bad Münstereifel (und ohne Berücksichtigung spezieller Auswirkungen auf die Kreisstadt Euskirchen, siehe oben, 5.2) auch finanzielle Vorteile aus dem Zusammenschluss generiert werden. Die Rahmenbedingungen für den geplanten Zusammenschluss sollen im Jahre 2013 auf Basis einer aktualisierten Kostenanalyse geprüft, konkretisiert und in einer Zielvereinbarung hinsichtlich der zu realisierenden wirtschaftlichen Vorteile und darzustellenden Angebotsstrukturen fixiert werden. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils bei gleichbleibender Qualität des VHS-Angebotes soll Hauptbestandteil der Vereinbarung sein. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Stadt- und der Kreisverwaltung ein Zusammenschluss zum 01.01.2014 empfohlen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)