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Beschlussvorlage (Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss hier: Ergänzungswahl (stellv. Stimmberechtigtes Mitglied eines freien Trägers der Jugendhilfe))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Beschlussvorlage (Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss
hier: Ergänzungswahl (stellv. Stimmberechtigtes Mitglied eines freien Trägers der Jugendhilfe)) Beschlussvorlage (Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8135/2013 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.07.2013 Betreff: Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss hier: Ergänzungswahl (stellv. Stimmberechtigtes Mitglied eines freien Trägers der Jugendhilfe) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. § 4 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) NW auf Vorschlag des im Bereich der Stadt Bedburg wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (Stadtjugendring/Jugendfeuerwehr), das ausgeschiedene Osterhammel, durch stimmberechtigte stellvertretende Mitglied, Herrn Guido ¾ Frau Alexandra Ludmann, wohnhaft Ludwig-Uhland-Straße 22, 50181 Bedburg (Jugendeuerwehr/Freier Träger) zu ersetzen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat am 14.12.2010 den Jugendhilfeausschuss gebildet und durch einheitlichen Wahlvorschlag personell besetzt. Mit Schreiben vom 23.05.2013 teilt Herr Patrick Jeske vom Stadtjugendring / Jugendfeuerwehr mit, dass das stimmberechtigte Ausschussmitglied Guido Osterhammel für den Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung steht, da er seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt verlegt. Seitens des Stadtjugendringes / Jugendfeuerwehr Bedburg wird ¾ Frau Alexandra Ludmann, wohnhaft Ludwig-Uhland-Straße 22, 50181 Bedburg (Jugendeuerwehr/Freier Träger) als Ersatzmitglied vorgeschlagen. Wählbarkeitsvoraussetzungen: Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erfolgte nach den spezialgesetzlichen Regelungen des § 71 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sozialgesetzbuches (SGB) VIII i. V. m. § 4 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) sowie der Jugendamtssatzung der Stadt Bedburg. Demnach hat der Rat die stimmberechtigten Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft oder aus Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind, in den Ausschuss zu wählen. Weitere Wählbarkeitsvoraussetzung gem. § 4 Abs. 2 Satz 4 AG KJHG NW ist die passive Wahlrechtseigenschaft für die Vertretungskörperschaft; diese besitzt gem. § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Das zu wählende Mitglied muss weiterhin seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde haben und muss Deutscher i. S. d. Art. 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EG besitzen. Wahlverfahren: Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens von stimmberechtigten Vertretern aus dem Jugendhilfeausschuss ist gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) NW ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft, zu wählen. Herr Osterhammel wurde auf Vorschlag des Stadtjugendrings / Jugendfeuerwehr (Freier Träger der Jugendhilfe), als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied (persönlicher Stellvertreter für Herrn Patrick Jeske) in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Wie bereits oben ausgeführt, wird als Ersatzmitglied Frau Alexandra Ludmann vorgeschlagen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Beschlussvorlage WP8-135/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, 25.06.2013 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiter des Rats- und Kulturbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-135/2013 Seite 4