Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8125/2013 1. Ergänzung
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
18.06.2013
Rat der Stadt Bedburg
09.07.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden
und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg
hier: 1. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung von
Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Zwecks Klärung der Rathausfrage beabsichtigt der Rat der Stadt Bedburg einen
Ratsbürgerentscheid zusammen mit der am 22.09.2013 stattfindenden Bundestags- und
Landratswahl durchzuführen. Eine konkrete Beschlussfassung hierüber ist in der Sitzung
des Rates am 09.07.2013 vorgesehen.
Bezüglich der gemeinsamen Abwicklung der Wahlen am 22.09.2013 hat die Verwaltung
sich im Vorfeld mit der Landeswahlleiterin sowie mit der Kommunalaufsicht des Rhein-ErftKreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Verbindung gesetzt.
Von dort wurden hiergegen keine grundsätzlichen Bedenken erhoben; es wurde allerdings
die Empfehlung ausgesprochen, für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides eigene
Stimmbezirke und Wahlvorstände (Abstimmungsvorstände) zu bilden. In der praktischen
Umsetzung würde dies bedeuten, dass die doppelte Anzahl an Wahlvorständen gebildet
werden müsste. Aus Praktikabilitätsgründen hat sich der Rat der Stadt Bedburg im
Rahmen eines Erörterungsgespräches zur Vorbereitung des Ratsbürgerentscheides am
04.06.2013 dafür ausgesprochen, eine geringere Anzahl an Stimmbezirken zu bilden als
bei der parallel durchzuführenden Bundestags- und Landratswahl.
Dies erfordert jedoch eine Änderung der Satzung über die Durchführung von
Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden. Die entsprechende
Regelung in § 7 lautet wie folgt:
§ 7 Zuständigkeiten / Stimmbezirke
(1) Der/Die Bürgermeister/in leitet die Abstimmung. Soweit die Gemeindeordnung
oder diese Satzung nichts anderes bestimmen, ist sie/er für die ordnungsgemäße
Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids verantwortlich.
(2) Der/Die Bürgermeister/in teilt das Abstimmungsgebiet in Stimmbezirke ein. Die
Stimmräume sollen nach Möglichkeit in den auch für die Wahlen genutzten
städtischen Gebäuden untergebracht werden. Die Stimmbezirke sollen nach den
örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein, dass allen Wahlberechtigten die
Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Einwohnerzahl eines
Stimmbezirks darf nicht so gering sein, dass sich die Abstimmungsentscheidung der
einzelnen Abstimmungsberechtigten ermitteln ließe. Finden gleichzeitig Wahlen statt,
so müssen die Stimmbezirke für die Abstimmung und die Wahlen dieselben sein.
Es wird vorgeschlagen, den letzten Satz im § 7 Absatz 2 – im Text grau unterlegt - zu
streichen.
Eine entsprechende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Durchführung von
Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden ist als Anlage beigefügt.
•
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 18.06.2013 einstimmig empfohlen, die Änderung der Satzung wie
vorgeschlagen zu beschließen.
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - Keine -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 25.06.2013
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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