Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf die Ermöglichung einer unmittelbaren finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Beschlussvorlage (Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf die Ermöglichung einer unmittelbaren finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark) Beschlussvorlage (Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf die Ermöglichung einer unmittelbaren finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark) Beschlussvorlage (Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf die Ermöglichung einer unmittelbaren finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark) Beschlussvorlage (Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf die Ermöglichung einer unmittelbaren finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark)

öffnen download melden Dateigröße: 30 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8154/2013 Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.07.2013 Betreff: Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf die Ermöglichung einer unmittelbaren finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den eingeschlagenen Kurs einer ganzheitlichen Bürgerbeteiligung am Windpark Königshovener Höhe über die Nutzung der Erträge zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes und der damit bestehenden Perspektive auf Eingrenzung weiterer finanzieller Belastungen der Bürgerinnen und Bürger als Abgabepflichtige beizubehalten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat mit Datum vom 28.06.2013 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt, wonach mit RWE Innogy eine Bürgerbeteiligung am Windpark Königshovener Höhe ausgehandelt werden soll, wie dies schon bei anderen Großprojekten des Unternehmens RWE der Fall sei. Die Errichtung des Windparks Königshovener Höhe sei ein Großprojekt. Es sei deshalb unerlässlich, hierfür um Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Bedburg zu werben. Am besten gehe dies auf dem Wege ihrer möglichen Beteiligung. Das im Antrag aufgeführte Argument ist durchaus zutreffend, allerdings gibt es auch gewichtige Gründe, die – zumindest beim vorliegenden Projekt – gegen das Antragsbegehren sprechen. Die Möglichkeiten, einen Windpark zu errichten, setzen voraus, dass in der Regel viele Grundstückseigentümer bereit sind, ihre Flächen hierfür bereit zu stellen. Mit der Schaffung des notwendigen Planungsrechts (Flächennutzungsplan) ist potentiell ein Grundstückseigentümer berechtigt, im entsprechenden Gebiet auf seinem Eigentum Windenergieanlagen zu errichten. Ein Windpark kann aber nur optimal funktionieren, wenn der Standort der Anlagen nach den Windverhältnissen ausgerichtet ist und die einzelnen Anlagen in ihrer Leistungsfähigkeit nicht durch unnötige Turbulenzen, ausgehend von benachbarten Windenergienanlagen, beeinträchtigt werden. In Kenntnis dieser Zusammenhänge sowie vor dem Hintergrund der zusätzlichen Komplexität, dass die Flächen im Windpark Königshovener Höhe sich in einem Flurbereinigungsverfahren befinden, galt es im Rahmen der Verhandlungen mit Grundstückseigentümern zur Sicherung der Nutzungsrechte inhaltlich wie kommunikativ eine klare Strategie zu verfolgen, die von vorneherein klarstellte, dass über die für alle Eigentümer einheitlich berechneten Nutzungsentschädigungen hinaus, sich außer RWE Innogy und der Stadt Bedburg niemand direkt am Windpark Königshovener Höhe würde beteiligen können. Anderenfalls wäre absehbar gewesen, dass jene Anteile, die für eine unmittelbare Bürgerbeteiligung bereit gestellt worden wären, von Grundstückseigentümern, deren Einverständnis zur Errichtung der Anlagen aber zunächst einmal ganz grundsätzlich erforderlich ist, beansprucht worden wären. Inwieweit die Möglichkeit zur Beteiligung am Windpark die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erhöht, kann nicht pauschal beurteilt werden. Profitieren kann schließlich nur jemand, der über die finanziellen Mittel verfügt, Anteile zu erwerben. Selbst wenn man mit verhältnismäßig geringen Beträgen (z. B. 500 € pro Anteilsschein) eine Beteiligung ermöglichen würde, schließt dies immer noch einen Teil der Bevölkerung davon aus, vom Windpark finanziell profitieren zu können. Darüber hinaus haben Gespräche mit Banken ergeben, dass entsprechende Projekte mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft, häufig in der Gründungsphase, teilweise auch im späteren Betrieb, darunter leiden, dass zu viele unterschiedliche Interessen Entscheidungsfindungsprozesse verlangsamen und dies mit nicht zu unterschätzenden Folgen für die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Derartige Probleme müssen nicht eintreten, bilden aber leider wohl auch keine Ausnahme. Beschlussvorlage WP8-154/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die breite Zustimmung im Rat der Stadt Bedburg zur Beteiligung am Windpark unterstreicht die durch unabhängige Gutachter unterstützte Erwartung auf einen maßgeblichen Beitrag des Projektes zur Haushaltskonsolidierung. Von dieser Konsolidierung profitieren letztlich wirklich alle Bürgerinnen und Bürger und dies unabhängig davon, ob der Einzelne anhand seiner privaten finanziellen Verhältnisse in der Lage wäre, Anteile am Windpark zu erwerben. Abschließend sei auf den nachstehenden Auszug aus dem Plenarprotokoll der Sitzung des Landtages NRW vom 19.06.2013 hingewiesen. Unter „TOP 11 Energiewende durch Bürger stärken – Bürgerenergieprojekte fördern statt verhindern“ hat Herr Landtagsabgeordneter Guido van den Berg sich wie folgt geäußert: „Das, was mich ein bisschen geärgert hat und worüber wir ein bisschen intensiver diskutieren müssen, findet sich in den Ziffern 10 und 4. Sie stellen – ich zitiere – in Ziffer 4 unter anderem fest: „Bürgerenergieprojekte sind dabei auch ein Ausdruck des Wunsches nach Mitbestimmung, tatsächlicher Mitgestaltung und einer fortschreitenden Demokratisierung.“ Das ist mir – wenn ich ehrlich sein soll – ein bisschen zu viel Pathos. Ich sage es einmal so: Bei diesen Projekten geht es einfach auch um den schlichten Mammon, es geht darum, dass Menschen damit Geld verdienen wollen. In meiner Kommune erlebe ich es so, dass die Investoren für Windparkanlagen Schlange stehen und das Thema „Bürgerbeteiligung“ eher als ein Vehikel sehen, um ihr Geschäftsprojekt zu verwirklichen. Von daher brauchen wir eine sehr grundsätzliche Diskussion darüber, ob wir an dieser Stelle wirklich nur Bürgerbeteiligung wollen oder ob wir auch die Kommunen in die Lage versetzen wollen, selber in dieses Zukunftsfeld zu investieren. Letztendlich darf es nicht dazu führen, dass wir weiter Verluste sozialisieren, während wir Gewinne privatisieren. Deswegen glaube ich, dass es an dieser Stelle richtig und gut wäre, wenn wir kommunale Beteiligungen – auch die Beteiligung der Allgemeinheit – in den Blick nehmen und uns nicht nur auf eine private Geschichte fokussieren, die letztendlich auch zu sozialen Verwerfungen führt. Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit. Guido van den Berg (SPD): Die Energiewende muss ein Projekt werden, von dem alle Menschen letztendlich gleichmäßig profitieren. – Ich danke Ihnen und dem Präsidenten für seine Geduld. (Beifall von der SPD)” Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-154/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 03.07.2013 ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-154/2013 ----------------------------------Koerdt Bürgermeistert Seite 4