Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8154/2013
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.07.2013
Betreff:
Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf die Ermöglichung einer unmittelbaren
finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den eingeschlagenen Kurs einer ganzheitlichen
Bürgerbeteiligung am Windpark Königshovener Höhe über die Nutzung der Erträge zur
Konsolidierung des städtischen Haushaltes und der damit bestehenden Perspektive auf
Eingrenzung weiterer finanzieller Belastungen der Bürgerinnen und Bürger als
Abgabepflichtige beizubehalten.
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Begründung:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat mit Datum vom 28.06.2013 den als
Anlage beigefügten Antrag gestellt, wonach mit RWE Innogy eine Bürgerbeteiligung am
Windpark Königshovener Höhe ausgehandelt werden soll, wie dies schon bei anderen
Großprojekten des Unternehmens RWE der Fall sei. Die Errichtung des Windparks
Königshovener Höhe sei ein Großprojekt. Es sei deshalb unerlässlich, hierfür um
Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Bedburg zu werben. Am besten gehe dies
auf dem Wege ihrer möglichen Beteiligung.
Das im Antrag aufgeführte Argument ist durchaus zutreffend, allerdings gibt es auch
gewichtige Gründe, die – zumindest beim vorliegenden Projekt – gegen das
Antragsbegehren sprechen.
Die Möglichkeiten, einen Windpark zu errichten, setzen voraus, dass in der Regel viele
Grundstückseigentümer bereit sind, ihre Flächen hierfür bereit zu stellen. Mit der
Schaffung des notwendigen Planungsrechts (Flächennutzungsplan) ist potentiell ein
Grundstückseigentümer berechtigt, im entsprechenden Gebiet auf seinem Eigentum
Windenergieanlagen zu errichten. Ein Windpark kann aber nur optimal funktionieren, wenn
der Standort der Anlagen nach den Windverhältnissen ausgerichtet ist und die einzelnen
Anlagen in ihrer Leistungsfähigkeit nicht durch unnötige Turbulenzen, ausgehend von
benachbarten Windenergienanlagen, beeinträchtigt werden.
In Kenntnis dieser Zusammenhänge sowie vor dem Hintergrund der zusätzlichen
Komplexität, dass die Flächen im Windpark Königshovener Höhe sich in einem
Flurbereinigungsverfahren befinden, galt es im Rahmen der Verhandlungen mit
Grundstückseigentümern zur Sicherung der Nutzungsrechte inhaltlich wie kommunikativ
eine klare Strategie zu verfolgen, die von vorneherein klarstellte, dass über die für alle
Eigentümer einheitlich berechneten Nutzungsentschädigungen hinaus, sich außer RWE
Innogy und der Stadt Bedburg niemand direkt am Windpark Königshovener Höhe würde
beteiligen können. Anderenfalls wäre absehbar gewesen, dass jene Anteile, die für eine
unmittelbare Bürgerbeteiligung bereit gestellt worden wären, von
Grundstückseigentümern, deren Einverständnis zur Errichtung der Anlagen aber zunächst
einmal ganz grundsätzlich erforderlich ist, beansprucht worden wären.
Inwieweit die Möglichkeit zur Beteiligung am Windpark die Akzeptanz bei den Bürgerinnen
und Bürgern erhöht, kann nicht pauschal beurteilt werden. Profitieren kann schließlich nur
jemand, der über die finanziellen Mittel verfügt, Anteile zu erwerben. Selbst wenn man mit
verhältnismäßig geringen Beträgen (z. B. 500 € pro Anteilsschein) eine Beteiligung
ermöglichen würde, schließt dies immer noch einen Teil der Bevölkerung davon aus, vom
Windpark finanziell profitieren zu können.
Darüber hinaus haben Gespräche mit Banken ergeben, dass entsprechende Projekte mit
direkten Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft, häufig in der Gründungsphase,
teilweise auch im späteren Betrieb, darunter leiden, dass zu viele unterschiedliche
Interessen Entscheidungsfindungsprozesse verlangsamen und dies mit nicht zu
unterschätzenden Folgen für die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Derartige Probleme
müssen nicht eintreten, bilden aber leider wohl auch keine Ausnahme.
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Die breite Zustimmung im Rat der Stadt Bedburg zur Beteiligung am Windpark
unterstreicht die durch unabhängige Gutachter unterstützte Erwartung auf einen
maßgeblichen Beitrag des Projektes zur Haushaltskonsolidierung. Von dieser
Konsolidierung profitieren letztlich wirklich alle Bürgerinnen und Bürger und dies
unabhängig davon, ob der Einzelne anhand seiner privaten finanziellen Verhältnisse in der
Lage wäre, Anteile am Windpark zu erwerben.
Abschließend sei auf den nachstehenden Auszug aus dem Plenarprotokoll der Sitzung
des Landtages NRW vom 19.06.2013 hingewiesen. Unter „TOP 11 Energiewende durch
Bürger stärken – Bürgerenergieprojekte fördern statt verhindern“ hat Herr
Landtagsabgeordneter Guido van den Berg sich wie folgt geäußert:
„Das, was mich ein bisschen geärgert hat und worüber wir ein bisschen intensiver diskutieren müssen, findet
sich in den Ziffern 10 und 4. Sie stellen – ich zitiere – in Ziffer 4 unter anderem fest:
„Bürgerenergieprojekte sind dabei auch ein Ausdruck des Wunsches nach Mitbestimmung, tatsächlicher
Mitgestaltung und einer fortschreitenden Demokratisierung.“
Das ist mir – wenn ich ehrlich sein soll – ein bisschen zu viel Pathos. Ich sage es einmal so: Bei diesen
Projekten geht es einfach auch um den schlichten Mammon, es geht darum, dass Menschen damit Geld
verdienen wollen. In meiner Kommune erlebe ich es so, dass die Investoren für Windparkanlagen Schlange
stehen und das Thema „Bürgerbeteiligung“ eher als ein Vehikel sehen, um ihr Geschäftsprojekt zu
verwirklichen.
Von daher brauchen wir eine sehr grundsätzliche Diskussion darüber, ob wir an dieser Stelle wirklich nur
Bürgerbeteiligung wollen oder ob wir auch die Kommunen in die Lage versetzen wollen, selber in dieses
Zukunftsfeld zu investieren. Letztendlich darf es nicht dazu führen, dass wir weiter Verluste sozialisieren,
während wir Gewinne privatisieren. Deswegen glaube ich, dass es an dieser Stelle richtig und gut wäre, wenn
wir kommunale Beteiligungen – auch die Beteiligung der Allgemeinheit – in den Blick nehmen und uns nicht nur
auf eine private Geschichte fokussieren, die letztendlich auch zu sozialen Verwerfungen führt.
Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit.
Guido van den Berg (SPD): Die Energiewende muss ein Projekt werden, von dem alle Menschen letztendlich
gleichmäßig profitieren. – Ich danke Ihnen und dem Präsidenten für seine Geduld.
(Beifall von der SPD)”
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 03.07.2013
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP8-154/2013
----------------------------------Koerdt
Bürgermeistert
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