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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße - hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße -
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße -
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße -
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8190/2012 3. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Stadtentwicklungsausschuss 02.07.2013 Rat der Stadt Bedburg 09.07.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Abwägungsliste. b) Darüber hinaus fasst der Rat der Stadt Bedburg für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Für dem Bereich zwischen Neusser Straße, Wiesenstraße und Erftstraße gilt seit 1986 der Bebauungsplan Nr. 33 /Bedburg. Dieser Bebauungsplan sah die Entwicklung eines kleinteilig strukturierten Mischgebietes mit einem System innen liegender Erschließungsstraßen vor. Die tatsächliche Entwicklung folgte jedoch in wesentlichen Teilen einzelnen Planänderungen, die bis zur Planreife, jedoch nicht abschließend zur Rechtskraft geführt wurden. Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 5. Änderung die teilweise überplanten Einzelbereiche zusammenführen. Aufgrund unterschiedlicher Entwicklungsgeschwindigkeiten der Teilbereiche konnte jedoch noch kein alle Teilbereiche umfassendes Plankonzept aufgestellt werden. Für den Bereich der Neusser Straße im Bereich zur Einmündung der Gartenstraße liegt der Verwaltung ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans vor. Hintergrund ist die mögliche Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses, welches von dem Ursprungsplan baurechtlich nicht abgedeckt ist. Eine Überplanung des gesamten Bereichs des BP 33/Bedburg und damit eine Zusammenfassung sämtlicher Teilbereiche ist bisher noch nicht möglich, da es insbesondere noch konzeptioneller Abstimmungen im Bereich der Seniorenheime inkl. möglicher weiterer Gebäude für diese Anlage bedarf. Daher soll mit der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 das Baurecht für den Teilbereich an der Neusser Straße geschaffen werden, obwohl dies durchaus Auswirkungen auf die anderen Plangebiete haben kann. Da ein Fortgang in diese anderen Plangebiete jedoch nicht zeitnah erwartet werden kann, würde ein weiteres Abwarten trotz konkreter Antragstellungen möglicherweise auf längere Zeit und unnötigerweise zu städtebaulichem Stillstand führen. Die Bauleitplanung des benachbarten Geländes von Möbel Jacobs (BP 57 / Bedburg) erfolgt in einem separaten Verfahren. Eine endgültig abgestimmte Bebauungskonzeption liegt für diesen Bereich noch nicht vor. Zur Wahrung einer dennoch städtebaulich insgesamt verträglichen Abstufung der Geschossigkeit zur Umgebungsbebauung ist Voraussetzung eines Satzungsbeschlusses, für diese Flächen zukünftig eine zweigeschossige Bebauung festzusetzen (siehe beigefügter Übersichtsplan). Die in diesem Übersichtsplan dargestellten Geschossigkeiten stellen ansonsten den vorhandenen und für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg planungsrechtlich in der Vergangenheit abgewogenen Status Quo dar. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Status Quo als Ergebnis der Planung vergangener Jahre weiter Bestand haben wird. Aus dem Verhältnis von einer Dreigeschossigkeit und einer zulässigen Firsthöhe von 16,80 m im südöstlichen Planbereich, die alleine dem Ist-Bestand geschuldet sind, können allerdings theoretisch abhängig von einer konkreteren Beplanung der Nachbarfläche gleichwohl noch Nutzungskonflikte entstehen (~ 5 m Höhendifferenz). Hierzu fand vor der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ein konkretisierendes Abstimmungsgespräch mit den Eigentümern der Nachbarfläche (ehem. Möbel Jacobs) statt. In der Sitzung zum Stadtentwicklungsausschuss wurde hierüber mündlich. Abhängig vom Ausgang dieses Gespräches kann entweder der Satzungsbeschluss gefasst werden oder sich nach Einschätzung des Stadtentwicklungsausschusses zusätzlicher Beratungsbedarf ergeben. Beschlussvorlage WP8-190/2012 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2013 die Beratung über die Abwägungsliste vorgenommen, und dann dem Rat empfohlen den Satzungsbeschluss nach §10 Abs 1 BauGB für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg zu fassen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Bebauungsplanänderung trägt zur städtebaulich angemessenen Grundstücksnutzung in zentraler Lage in Bedburg bei und stärkt damit die Funktionsfähigkeit des Siedlungsschwerpunktes Bedburg. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 03.07.2013 gez. Köster ----------------------------------Rainer Köster gez. Schmeier ----------------------------------Jürgen Schmeier stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-190/2012 3. Ergänzung --------------------------------------Sibille Brabender-Lipej Allgemeine Vertreterin des Bürgermeister Seite 3