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Beschlussvorlage (Anlage A) - Abwägungsliste BP 33.7 Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Infracor GmbH, Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. 1. 21.12.12 laufen keine Fernleitungen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2. IHK Köln, Zweigstelle Rhein- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Entfällt. Erft, Bergheim, 3.1.13 Köln hinsichtlich der Änderung des o. g. Bebauungsplans keine Bedenken bestehen. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3. PLEDOC 7.1.13 Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. GMBH, - - Open Grid Europe GmbH Essen (ehem. E.ON Gastransport GmbH) E.ON Ruhrgas AG, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL) Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... 4. RWE Westfalen Weser-Ems Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. Netzservice GmbH, Dort- ne 110-kV-RWE-Hochspannungsleitungen. Plamund, 28.12.12 nungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5. Amprion GmbH, mund, 8.1.13 Dort- Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220 und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6. Deutsche Telekom Netz- Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwän- Entfällt. produktion GmbH, Bo- de. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen chum, 7.1.13 ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. der Telekom Deutschland GmbH befinden, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Für weitere Fragen bzw. Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt. Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 16,80 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Berg- In Ihrem Schreiben vom 19.12.12 bitten Sie uns Entfällt. um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Bitte berücksichtigen Sie uns bei den weiteren Planungen, da evtl. Netzanpassungen erforderlich werden. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7. Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, 15.1.13 8. Westnetz GmbH, heim, 21.1.13 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Hier weisen wir besonders auf die vorhandenen Versorgungsleitungen für die Wohnhäuser hin. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlich Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Z. nicht geplant. 9. Bezirksregierung Arns- Die von Ihnen kenntlich gemachte Änderungsflä- Entfällt. che liegt über dem auf Braunkohle verliehenen berg, Dortmund, 23.1.13 Bergwerksfeld „Union 43“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Union 43“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Den im Änderungsverfahren enthaltenen Ausführungen zur Grundwassersituation ist von hier aus nichts hinzuzufügen. Soweit nicht bereits erfolgt, empfehle ich zur Frage zukünftiger bergbaulicher Planungen sowie erforderlicher Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen bezüglich möglicher Bodenbewegungen die o.g. RWE Power AG um Stellungnahme zu bitten. 10. RWE Power 28.1.13 11. Naturpark Rheinland, Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht Entfällt. auf der Basis seines „Maßnahmeplan ZweckverBergheim, 4.2.13 band Naturpark Kottenforst-Ville 2002“ wie folgt Stellung: Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt keine grundsätzlichen Bedenken zur 7. vereinfach- AG, Köln, Im angegebenen Bereich befindet sich ein Fernmeldekabel unserer Wasserwirtschaft (Abteilung POW). Dieses Fernmeldekabel ist dinglich gesichert. Ein Sicherheitsstreifen von 3 m ist einzuhalten. Die Kabeltrasse muss jeder Zeit frei zugänglich sein und eine Überbauung ist nicht gestattet. Weitere Informationen zu dieser Anlage kann unsere Fachabteilung POW-SB (Fernmeldekabel), Herr Aberer, Tel. 02271 751 – 68891 geben. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Das Fernmeldekabel liegt außerhalb der überbauba- ...den Hinweis zur ren Grundstücksflächen an der Grenze zur Neußer Kenntnis zu nehmen. Straße. Eine Überbauung der Trasse mit Gebäuden ist daher nicht möglich. Die Zugänglichkeit der Kabeltrasse ist somit weiterhin möglich. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. ten Änderung des BP Nr. 33/Bedburg – Gebiet an der Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße. Gravierende negative Beeinträchtigungen von Landschaft, Natur und Erholung sind in den Erholungsräumen im Umfeld des Plangebietes nicht zu erwarten. Der Zweckverband gibt zur Planung jedoch noch einige Anregungen und Hinweise. Das Plangebiet liegt im Naturpark Rheinland und wird hier der Anreise- und Siedlungszone zugeordnet (sh. Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kosttenforst-Ville 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Diese umfasst größere, geschlossene Orte, einschließlich ihrer Straßen, welche als Zubringer zu den Erholungsgebieten im Freiraum dienen sowie der innerörtlichen Grün- und Sportflächen, Denkmäler, kulturelle Einrichtungen und die touristische Infrastruktur. Im Osten des Bebauungsplangebietes grenzt die für die ruhige, naturbezogene Erholung vorbehaltene Wanderzone. Mit der stärkeren Verflechtung mit dem Siedlungsraum gehen durch die Maßnahmen zunehmende Belastungen und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einher. 12. Erftverband, 1.2.13 Bergheim, Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgelegt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... Versickerungsfördernde Maßnahmen oder die Nut- ... den Hinweis zur zung von Zisternen zur Entlastung des Kanalnetzes Kenntnis zu nehmen. sind planungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Von einer generellen Festsetzung wird jedoch aufgrund der planerischen Zurückhaltung und mit Hinblick auf den vorhandenen Bestand abgesehen. 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass der Gel- Der entsprechende Hinweis wird in den Planunterla- ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. tungsbereich der 7. Änderung des o. g. Bebau- gen angepasst. ungsplanes sowohl außerhalb des heutigen als auch des zukünftigen Überschwemmungsgebiets liegt. Sollten Sie diesbezügliche Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271 88-1216. 13. Rhein-Erft-Kreis, heim, 4.2.13 Berg- Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es Entfällt. keine Bedenken. In der Nähe des Bebauungsgebietes befindet sich der Pützbach, der als hochwasserbedingt schadenträchtiges Gewässer gem. § 122 Abs. 2 LWG eingestuft wurde. Bei der weite- ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. ren Planung sollte die Bezirksregierung Köln beteiligt werden, die im Moment an der Erstellung der Hochwassergefahrenkarten arbeitet. Das Planungsgebiet befindet sich auf einer Ablagerung der Rheinischen Linoleumwerke von vor 1960. Gemäß den mir vorliegenden Unterlagen wurden entsprechende Auflagen im Bebauungsplan berücksichtigt. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... Immissionsschutz Zur 7. vereinfachten Änderung des o. g. Bebau- Entfällt. ungsplanes werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Naturschutz und Landschaftspflege Zur o. g. Bauleitplanung bestehen aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege keine grundsätzlichen Bedenken. Die von Dipl. Biologe U. Haese vorgelegte Vorprüfung der Artenschutzbelange kommt zu dem Ergebnis, dass das direkte Störungsverbot nach dem Artenschutzrecht durch die geplante Bebauung nicht verletzt wird. Hinweis zur Jedoch ist bei künftigen Abriss- oder erheblichen Die ggf. erforderlichen Untersuchungen können im ...den Umbaumaßnahmen im Rahmen des entsprechen- Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Kenntnis zu nehmen. den Genehmigungsverfahrens eine nähere Begutachtung der vorhandenen Gebäude im Hinblick auf Fledermausvorkommen unbedingt durchzuführen. Sollten sich Hinweise ergeben, sind weitere Prüfungen erforderlich (Stufe II der Artenschutzprüfung – siehe Seite 7 der Vorprüfung). Ebenso ist im Rahmen von künftigen Fällgenehmigungen gem. Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg die Bedeu- 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. tung einzelner Bäume als Nist- oder Brutstätte näher zu prüfen. (sh. Seite 13 der Vorprüfung). Sollten solche gefunden werden, ist auch hier eine weitergehende Untersuchung erforderlich. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... 9