Daten
Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Infracor
GmbH,
Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
1.
21.12.12
laufen keine Fernleitungen.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
IHK Köln, Zweigstelle Rhein- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Entfällt.
Erft, Bergheim, 3.1.13
Köln hinsichtlich der Änderung des o. g. Bebauungsplans keine Bedenken bestehen.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
PLEDOC
7.1.13
Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
GMBH,
-
-
Open Grid Europe GmbH Essen (ehem.
E.ON Gastransport GmbH)
E.ON Ruhrgas AG, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL) Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte
der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert
oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
4.
RWE Westfalen Weser-Ems Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
Netzservice GmbH, Dort- ne 110-kV-RWE-Hochspannungsleitungen. Plamund, 28.12.12
nungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
Amprion GmbH,
mund, 8.1.13
Dort- Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
betreuten Anlagen des 220 und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
6.
Deutsche Telekom Netz- Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwän- Entfällt.
produktion GmbH, Bo- de. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass
sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen
chum, 7.1.13
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
2
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
der Telekom Deutschland GmbH befinden, die aus
beigefügtem Plan ersichtlich sind.
Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der
Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden
müssen.
Für weitere Fragen bzw. Informationen stehen wir
jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 16,80 m nicht überschreiten. Sollte
entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mit
die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
Berg- In Ihrem Schreiben vom 19.12.12 bitten Sie uns Entfällt.
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben. Bitte berücksichtigen Sie uns
bei den weiteren Planungen, da evtl. Netzanpassungen erforderlich werden.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
7.
Wehrbereichsverwaltung
West, Düsseldorf, 15.1.13
8.
Westnetz GmbH,
heim, 21.1.13
3
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden. Hier weisen wir besonders auf die vorhandenen Versorgungsleitungen für die Wohnhäuser hin.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlich Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung
unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen
zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können. Unter Umständen wäre
auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
4
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich z. Z. nicht geplant.
9.
Bezirksregierung
Arns- Die von Ihnen kenntlich gemachte Änderungsflä- Entfällt.
che liegt über dem auf Braunkohle verliehenen
berg, Dortmund, 23.1.13
Bergwerksfeld „Union 43“. Eigentümerin des
Bergwerkfeldes „Union 43“ ist die RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten
durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften
und Umsiedlung in 50416 Köln.
Den im Änderungsverfahren enthaltenen Ausführungen zur Grundwassersituation ist von hier aus
nichts hinzuzufügen.
Soweit nicht bereits erfolgt, empfehle ich zur Frage
zukünftiger bergbaulicher Planungen sowie erforderlicher Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen bezüglich möglicher Bodenbewegungen die
o.g. RWE Power AG um Stellungnahme zu bitten.
10.
RWE Power
28.1.13
11.
Naturpark
Rheinland, Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht Entfällt.
auf der Basis seines „Maßnahmeplan ZweckverBergheim, 4.2.13
band Naturpark Kottenforst-Ville 2002“ wie folgt
Stellung:
Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt
keine grundsätzlichen Bedenken zur 7. vereinfach-
AG,
Köln, Im angegebenen Bereich befindet sich ein Fernmeldekabel unserer Wasserwirtschaft (Abteilung
POW). Dieses Fernmeldekabel ist dinglich gesichert. Ein Sicherheitsstreifen von 3 m ist einzuhalten. Die Kabeltrasse muss jeder Zeit frei zugänglich sein und eine Überbauung ist nicht gestattet.
Weitere Informationen zu dieser Anlage kann unsere Fachabteilung POW-SB (Fernmeldekabel),
Herr Aberer, Tel. 02271 751 – 68891 geben.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
Das Fernmeldekabel liegt außerhalb der überbauba- ...den
Hinweis
zur
ren Grundstücksflächen an der Grenze zur Neußer Kenntnis zu nehmen.
Straße. Eine Überbauung der Trasse mit Gebäuden
ist daher nicht möglich. Die Zugänglichkeit der Kabeltrasse ist somit weiterhin möglich.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
5
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
ten Änderung des BP Nr. 33/Bedburg – Gebiet an
der Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und
Gartenstraße. Gravierende negative Beeinträchtigungen von Landschaft, Natur und Erholung sind
in den Erholungsräumen im Umfeld des Plangebietes nicht zu erwarten. Der Zweckverband gibt zur
Planung jedoch noch einige Anregungen und Hinweise.
Das Plangebiet liegt im Naturpark Rheinland und
wird hier der Anreise- und Siedlungszone zugeordnet (sh. Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kosttenforst-Ville 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Diese umfasst größere, geschlossene Orte, einschließlich ihrer Straßen, welche als
Zubringer zu den Erholungsgebieten im Freiraum
dienen sowie der innerörtlichen Grün- und Sportflächen, Denkmäler, kulturelle Einrichtungen und
die touristische Infrastruktur. Im Osten des Bebauungsplangebietes grenzt die für die ruhige, naturbezogene Erholung vorbehaltene Wanderzone.
Mit der stärkeren Verflechtung mit dem Siedlungsraum gehen durch die Maßnahmen zunehmende
Belastungen und Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft einher.
12.
Erftverband,
1.2.13
Bergheim, Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser zu
versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken
Oberflächenabfluss und zur Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgelegt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
Versickerungsfördernde Maßnahmen oder die Nut- ... den Hinweis zur
zung von Zisternen zur Entlastung des Kanalnetzes Kenntnis zu nehmen.
sind planungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Von
einer generellen Festsetzung wird jedoch aufgrund
der planerischen Zurückhaltung und mit Hinblick auf
den vorhandenen Bestand abgesehen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B.
die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von
versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige
Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage
von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind,
werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a.
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur
Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass der Gel- Der entsprechende Hinweis wird in den Planunterla- ... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
tungsbereich der 7. Änderung des o. g. Bebau- gen angepasst.
ungsplanes sowohl außerhalb des heutigen als
auch des zukünftigen Überschwemmungsgebiets
liegt.
Sollten Sie diesbezügliche Rückfragen haben,
wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung
G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271
88-1216.
13.
Rhein-Erft-Kreis,
heim, 4.2.13
Berg- Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es Entfällt.
keine Bedenken. In der Nähe des Bebauungsgebietes befindet sich der Pützbach, der als hochwasserbedingt schadenträchtiges Gewässer gem.
§ 122 Abs. 2 LWG eingestuft wurde. Bei der weite-
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
7
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
ren Planung sollte die Bezirksregierung Köln beteiligt werden, die im Moment an der Erstellung der
Hochwassergefahrenkarten arbeitet.
Das Planungsgebiet befindet sich auf einer Ablagerung der Rheinischen Linoleumwerke von vor
1960. Gemäß den mir vorliegenden Unterlagen
wurden entsprechende Auflagen im Bebauungsplan berücksichtigt.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
Immissionsschutz
Zur 7. vereinfachten Änderung des o. g. Bebau- Entfällt.
ungsplanes werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
Naturschutz und Landschaftspflege
Zur o. g. Bauleitplanung bestehen aus der Sicht
von Naturschutz und Landschaftspflege keine
grundsätzlichen Bedenken.
Die von Dipl. Biologe U. Haese vorgelegte Vorprüfung der Artenschutzbelange kommt zu dem Ergebnis, dass das direkte Störungsverbot nach dem
Artenschutzrecht durch die geplante Bebauung
nicht verletzt wird.
Hinweis
zur
Jedoch ist bei künftigen Abriss- oder erheblichen Die ggf. erforderlichen Untersuchungen können im ...den
Umbaumaßnahmen im Rahmen des entsprechen- Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Kenntnis zu nehmen.
den Genehmigungsverfahrens eine nähere Begutachtung der vorhandenen Gebäude im Hinblick auf
Fledermausvorkommen unbedingt durchzuführen.
Sollten sich Hinweise ergeben, sind weitere Prüfungen erforderlich (Stufe II der Artenschutzprüfung – siehe Seite 7 der Vorprüfung). Ebenso ist im
Rahmen von künftigen Fällgenehmigungen gem.
Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg die Bedeu-
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
tung einzelner Bäume als Nist- oder Brutstätte
näher zu prüfen. (sh. Seite 13 der Vorprüfung).
Sollten solche gefunden werden, ist auch hier eine
weitergehende Untersuchung erforderlich.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
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