Daten
Kommune
Bedburg
Größe
271 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
253
Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO)
VORENTWURF
1.
93
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
19
Mischgebiete (§ 6 BauNVO)
Die in § 6 Abs. 2 BauNVO aufgeführten allgemeinen zulässigen Nutzungen
1.
Gartenbaubetriebe
2.
Tankstellen
3.
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 BauNVO
sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig.
235
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
7. Änderung gem. § 13a BauGB
319
Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 18 BauNVO)
295
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen
434 bestimmt. Bezugshöhe der
Höhenfestsetzungen ist die Oberkante des höchsten Punktes der Verkehrsfläche, die unmittelbar vor dem Grundstück
liegt. Es gilt jeweils die Verkehrsfläche vor der Haupteingangsseite des Gebäudes. Für Baufenster, die mehr als 20,00 m
von öffentlichen Verkehrsflächen entfernt liegen, ist die Bezugshöhe
der Höhenfestsetzungen die maximale bestehende
202
Geländehöhe innerhalb des Baufensters.
635
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. Bei Pultdächern entspricht die
374
Traufe der Schnittlinie des niedrigeren aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut, der First der Schnittlinie des höheren aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut.
Bei Flachdächern ist die festgesetzte maximale Traufhöhe durch die Oberkante des obersten Vollgeschosses einzuhalten. Ein eventuelles Staffelgeschoss im Sinne der BauO NRW als Nichtvollgeschoss darf die maximale Traufhöhe mit
seinem obersten Dachabschluss maximal um 3,50 m überschreiten.
439
,0
22
3.
504
,0
14
6,0
0m
6,0 0m
TH 12,0
FH
592
tra
rS
53
LP
BI
II
ße
SD
604
GRZ 0,4
II
V
30
BI
13
LP
L2
n
ah
MI 2
621
5°
-4
o
622
140
IV
191
420
6,0
8.
301
B
LP
6,0
164
5
D3
-
°
45
632
#
B
LP
IV
2.
Erhaltungsgebot des Baumbestandes (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)
310
311
384
III
333
1.
631
442
22
20
18
213
Zweckbestimmung Elektrizität
336
322
Sonstige Planzeichen
Mit
Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu
323
belastende Fläche (siehe textliche Festsetzungen u. Hinweise)
419
LPB III LPB IV
49
320
2.
526
3.
387
Kampfmittel
361
Vorschlag Parzellierung
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
Bedburg, den ____________________
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Rates vom
______________ aufgestellt worden.
Bedburg, den _____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
_______________________________
(ÖbVI)
________________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
Trägerbeteiligung
Offenlegungsbeschluss
Offenlage
Die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange ist gemäß § 4 (1) BauGB vom
_____________ bis _____________
durchgeführt worden.
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Rat der Stadt
Bedburg zur Offenlage beschlossen.
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den _____________________
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
Erdbebengefährdung
39
Vorgezogene Bürgerbeteiligung
Die öffentliche Unterrichtung der Bürger
hat gemäß § 3 (1) BauGB vom
_____________ bis _____________
durch öffentliche Auslegung stattgefunden.
40
Kau
Bedburg, den ____________________
38
37
Satzungsbeschluss
Im E
rftbu
4.
41
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen
Aufstellungsbeschluss
351
Dem Kampfmittelräumdienst liegen nach Auswertung der vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von
Kampfmitteln oder Bombenblindgängern
/ Kampfmitteln vor, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurfgebiet /
158
271diesen Verdacht nicht bestätigen sollten, wird darauf hingewiesen,
Kampfgebiet liegt. Auch wenn Bodenuntersuchungen
dass beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln Erdarbeiten unverzüglich einzustellen sind und umge275
hend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Köln
zu benachrichtigen ist.
27
Satteldach mit vorgeschriebener Dachneigung
SD 30-45°
Planunterlage
Bodendenkmäler
Grundwasserverhältnisse
43
42
Entwurf und Bearbeitung:
V
e
r
Baugrundverhältnisse
schö
nerun
376
Der gesamte Bereich des Bebauungsplanes liegt im Auebereich der Erft, in dem der natürliche Grundwasserspiegel 352
naStand 13.11.2012
g
he der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann.
92
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
Abgrenzung unterschiedlicher Dachformen
375
354
324
Hauptfirstrichtung
max. Traufhöhe als Höchstmaß in Metern
über Bezugspunkt
(siehe textliche Festsetzungen)
94in Metern
max. Firsthöhe als Höchstmaß
über Bezugspunkt
(siehe textliche Festsetzungen)
Zuordnung der Lärmpegelbereiche
363
gemäß DIN 4109
Abgrenzung unterschiedlicher Maße der
Nutzungen
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
FH 12,00
bau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund ist
von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände
auszugehen. Geeignete Abdichtungsmaßnahmen97
nach den Vorschriften der DIN 18 195 ‚Bauwerksabdichtungen sind
vorzusehen.
524
325
Mischgebiete
TH 6,00
413
Überschwemmungsgebiet
272
Gemäß der 'Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN
4149 liegt das Erdbebengebiet in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu
beachten.
305
303
Gully
II
Im385
Plangebiet liegen keine konkreten Indizien zu Bodendenkmälern vor. Trotzdem sind archäologische Funde nicht auszuschließen. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW, insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß353
§§ 15 und
16 DschG NRW, sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
FL
G
3,
0
381
443
214
Fläche für Versorgungsanlagen
364
Schieber Gas / Wasser
82
332
GRZ 0,3 Grundflächenzahl
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB, § 86 Abs. 4 BauONRW)
Hinweise
382
444
261
W
MI
Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 'Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau', der DIN 18196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke' sowie
die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
377 zu beachten.
Das gesamte Plangebiet wird daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche ge412 Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderkennzeichnet,185
bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche
lich sind.
2
B
LP
216
473
G
Flächen für Versorgungsanlagen
Begrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche
Umwelteinwirkungen
#
215
306
Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Erft. § 113 des Landeswassergesetzes
und § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes sind zu beachten.
,0
18
3,0
441
477
Strassenbegrenzungslinie
Hydrant unterirdisch
HY
345
138
438
natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
durch den Braunkohlenberg383
476
359
GFL
Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder
472
Öffentliche Strassenverkehrsfläche
Höhe in Meter über NHN
Art und Maß der baulichen Nutzung
Kennzeichnungen
III
#3
217
Verkehrsflächen
347
233
335
Innerhalb des Baufensters mit festgesetzter Hauptfirstrichtung sind nur Gebäude
319 mit Satteldächern mit einer Dachneigung 30 - 45° zulässig.
323
Innerhalb des MI 3 ist ein Satteldach mit einer Dachneigung
35 - 45° vorgeschrieben.
324
608
S 25,0
BV
o
238
Büroräume
30 dB
35 dB
40 dB
Dachgestaltung
LP
GRZ 0,4
560
365
Gebäude mit Hausnummer
234
Der außerhalb der überbaubaren Flächen gelegene Baumbestand, der der Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg unterliegt, ist dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
318
418
m
,80
10 0m
TH 16,8
FH
220
598
1.
49
81
III
144
,0
BV
490
10
LP
14
MI 3
#
3,0
1,0
Flurstücksnummer
Kanalschacht
,7
ße
stra
nia
489
7.
#1
rma
o
LP
218
419
615
GRZ 0,3
V
BI
219
459
2,0
LP
II
offene Bauweise
o
Laterne
Die DIN 4109 kann in der Stadtverwaltung in der zuständigen Planungsabteilung eingesehen werden.
II
BI
MI 1
353
Baugrenze
Flurgrenze
83.48
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Wohnräume
35 dB
40 dB
45 dB
Bauweise, Baugrenzen
de die Anforderungen gemäß Abschnitt 5 der DIN 4109 zum Schutz vor Außenlärm eingehalten werden.
#2
V
Ge
80
50332
m
ZEICHENERKLÄRUNG
Im Bereich der gekennzeichneten Baufensterbegrenzungen sollten schutzbedürftige Räume nicht der Lärmquelle zugewandt sein. Alternativ sind die Fenster mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zu versehen oder die öffenbaren
Fenster von schutzbedürftigen Räumen zu den der Schallquelle abgewandten Hausseiten vorzusehen.
II
L
300
237
40
334
I
PB
BI
437
233
20
Kartengrundlage
79
Für die mit GFL2 gekennzeichnete Fläche werden folgende Rechte festgesetzt:
Leitungsrecht für die Energieversorgung
Geh- und Fahrrecht zugunsten des Versorgungsträgers
Lärmpegelbereich
III
IV
V
189
,5
#4
LP
234 236
232
III
3,0
113
142
10
den Festsetzungen darf abgewichen werden, wenn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch einen
188Von
Sachverständigen nachgewiesen wird, dass aufgrund der Stellung sowie der Aus- und Grundrissgestaltung der Gebäu-
0
6,0 0
TH 12,0
FH
6,3
#1
51
239448
B
LP
5
367
548
Außenbauteile, die zu gekennzeichneten Baufensterbegrenzungen ausgerichtet sind, sind derart herzustellen, dass das
resultierende Schalldämmmaß R'w,res gemäß Tabelle für den jeweils angegebenen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109
'Schallschutz im Städtebau', November 1989, eingehalten wird.
,0
7,0
222
BV
235
4,0
B
LP
#3
GF
L1
449
LP
141
474
192
6.
5,0
223
Für die mit GFL1 gekennzeichnete Fläche werden folgende Rechte festgesetzt:
Leitungsrecht für die Schmutzwasserbeseitigung
Geh- und Fahrrecht zugunsten des Trägers der Entsorgung
614
,0
240
5.1
315
331
333
Flurstücksgrenze
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
5.2
599
#7
224
310
334
335
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 6 BauNVO)
5.
417
#1
69
0
372
460
317
366
416
4.2 Innerhalb des MI 3 darf die zulässige Grundfläche durch Stellplätze bis zu einer Grundflächenzahl
von 0,8 überschritten
werden.
1,0
1
4.
616
#3
0,0
318
Maßstab 1:500
4.1 Innerhalb aller Baugebiete müssen Garagen und Carports von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen.
3,0
se
b
en
68
593
320
313
Lipp
1
Vorgartenflächen werden begrenzt durch die Straßenbegrenzungslinie und die Vorderkante der Gebäude und deren
seitlicher Verlängerung bis zur Grundstücksgrenze.
Lipper Graben
LP
Nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 Abs. 5 BauNVO)
Im MI 3 darf innerhalb der Vorgartenfläche zusätzlich eine Aufzugsanlage auf einer Grundfläche von maximal 4,0 m²
373
errichtet werden.
600
605
TH
FH 6,0
0m
1
# 1 2,
7,5
00
m
,0
V
BI
us
Eis
160
St
ra
ße
BI
II
10
Ne
54
LP
590
520
Gemarkung:
Flur:
Innerhalb der MI 2 und 3 sind in den Vorgartenflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind mit Ausnahme von nicht überdachten Stellplätzen,
Stützmauern, Einfriedungen und Abfallbehältern ausgeschlossen. Abfallbehälter sind einzuhausen oder allseitig einzu197
grünen.
234
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
321
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993
(BGBl. I S. 466).
316
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
Erftstra
625
Inhalt:
14
580
19
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg
Die in § 6 Abs. 3 BauNVO aufgeführte ausnahmsweise zulässige Nutzung 'Vergnügungsstätte' im Sinne des § 4a Abs. 3
BauNVO ist gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Erftkana
l
435
1
9
626
365
ße
516
1
W
sch
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
362
360
273
36
35
Bedburg, den ____________________
359
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
34