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Beschlussvorlage (Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf Abkoppelung des produzierten Stromes von EEG-Vergütungen hin zur Direktvermarktung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Beschlussvorlage (Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf Abkoppelung des produzierten Stromes von EEG-Vergütungen hin zur Direktvermarktung) Beschlussvorlage (Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf Abkoppelung des produzierten Stromes von EEG-Vergütungen hin zur Direktvermarktung) Beschlussvorlage (Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf Abkoppelung des produzierten Stromes von EEG-Vergütungen hin zur Direktvermarktung)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8151/2013 Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.07.2013 Betreff: Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf Abkoppelung des produzierten Stromes von EEG-Vergütungen hin zur Direktvermarktung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt zur Kenntnis, dass dem Antragsbegehren der SPDFraktion in der Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Bedburg und der RWE Innogy GmbH bereits Rechnung getragen wurde. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat mit Datum vom 28.06.2013 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt, wonach der Windpark Königshovener Höhe perspektivisch auf eine Abkoppelung von EEG-Vergütungen hin zur Direktvermarktung ausgerichtet werden soll. Hinsichtlich der bestehenden Planungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht erfordert die Verfolgung des Antragsbegehrens keine Änderungen am bestehenden Konzept. In der Gesellschaftervereinbarung ist zu dieser Thematik folgendes ausgeführt: Präambel A. Der Windpark soll aus Windenergieanlagen der 3 MW-Klasse bestehen und die erzeugte elektrische Energie in das Stromnetz der zuständigen Energieversorgungsunternehmen einspeisen (nachfolgend gemeinsam das "Projekt"). Neben der Energieerzeugung wird nach Maßgabe der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auch eine Direktvermarktung der elektrischen Energie - gegebenenfalls unter Einbindung von Vermarktungspartnern - an Letztverbraucher in Bedburg angestrebt. .... Ziffer 12.3 Die Gesellschaft wird den im Windpark erzeugten Strom grundsätzlich nach den Vorschriften des EEG gegen die vorgesehene Einspeisevergütung oder im Wege der Direktvermarktung mit Marktprämie in das Netz einspeisen. Falls eine Vermarktung von Strom außerhalb des EEG für die Gesellschaft wirtschaftlich vorteilhafter sein sollte, wird die Geschäftsführung der Gesellschaft ein alternatives Vermarktungskonzept zur Abstimmung vorlegen. Soweit die Gesellschaft die Energie nicht gegen EEG-Einspeisevergütung in das Netz einspeist, lässt sie die von ihr erzeugte Energie durch die RWE Innogy als Dienstleister vermarkten. Für die Ausgestaltung des Dienstleistungsvertrages gilt Ziffer 12.2 entsprechend. RWE Innogy wird sich um eine für die Gesellschaft möglichst profitable Vermarktung zu Marktpreisen bemühen. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird auch eine Vermarktung des erzeugten Stroms an Letztverbraucher in Bedburg geprüft. Unterstützt wurden diese Regelungen bereits durch die auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 15.10.2012 erfolgten Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss vom 30.10.2012 hinsichtlich der Entwicklung eines Regionalstromkonzeptes. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-151/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 03.07.2013 ----------------------------------Baum Stadtkämmerer) Beschlussvorlage WP8-151/2013 ----------------------------------Brabender-Lipej Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Seite 3