Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8151/2013
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.07.2013
Betreff:
Weichenstellungen für den Windpark Königshovener Höhe
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.06.2013 auf Abkoppelung des produzierten Stromes
von EEG-Vergütungen hin zur Direktvermarktung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt zur Kenntnis, dass dem Antragsbegehren der SPDFraktion in der Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Bedburg und der RWE
Innogy GmbH bereits Rechnung getragen wurde.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat mit Datum vom 28.06.2013 den als
Anlage beigefügten Antrag gestellt, wonach der Windpark Königshovener Höhe
perspektivisch auf eine Abkoppelung von EEG-Vergütungen hin zur Direktvermarktung
ausgerichtet werden soll.
Hinsichtlich der bestehenden Planungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
erfordert die Verfolgung des Antragsbegehrens keine Änderungen am bestehenden
Konzept.
In der Gesellschaftervereinbarung ist zu dieser Thematik folgendes ausgeführt:
Präambel
A. Der Windpark soll aus Windenergieanlagen der 3 MW-Klasse bestehen und die
erzeugte
elektrische
Energie
in
das
Stromnetz
der
zuständigen
Energieversorgungsunternehmen einspeisen (nachfolgend gemeinsam das
"Projekt"). Neben der Energieerzeugung wird nach Maßgabe der wirtschaftlichen
und rechtlichen Rahmenbedingungen auch eine Direktvermarktung der elektrischen
Energie - gegebenenfalls unter Einbindung von Vermarktungspartnern - an
Letztverbraucher in Bedburg angestrebt.
....
Ziffer 12.3
Die Gesellschaft wird den im Windpark erzeugten Strom grundsätzlich nach den Vorschriften des
EEG gegen die vorgesehene Einspeisevergütung oder im Wege der Direktvermarktung mit
Marktprämie in das Netz einspeisen. Falls eine Vermarktung von Strom außerhalb des EEG für die
Gesellschaft wirtschaftlich vorteilhafter sein sollte, wird die Geschäftsführung der Gesellschaft ein
alternatives Vermarktungskonzept zur Abstimmung vorlegen. Soweit die Gesellschaft die Energie
nicht gegen EEG-Einspeisevergütung in das Netz einspeist, lässt sie die von ihr erzeugte Energie
durch die RWE Innogy als Dienstleister vermarkten. Für die Ausgestaltung des
Dienstleistungsvertrages gilt Ziffer 12.2 entsprechend. RWE Innogy wird sich um eine für die
Gesellschaft möglichst profitable Vermarktung zu Marktpreisen bemühen. Unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird auch eine Vermarktung des
erzeugten Stroms an Letztverbraucher in Bedburg geprüft.
Unterstützt wurden diese Regelungen bereits durch die auf den Antrag der CDU-Fraktion
vom 15.10.2012 erfolgten Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss vom 30.10.2012
hinsichtlich der Entwicklung eines Regionalstromkonzeptes.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP8-151/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 03.07.2013
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer)
Beschlussvorlage WP8-151/2013
----------------------------------Brabender-Lipej
Allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
Seite 3