Daten
Kommune
Bedburg
Größe
143 kB
Datum
19.07.2013
Erstellt
17.07.13, 18:01
Aktualisiert
17.07.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Inhaltsverzeichnis
Hinweise zum Ablauf der Abstimmung und der
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Stimmabgabe per Brief
Begründung des Rates zum
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Ratsbürgerentscheid
Zur Rathausfrage - Städtebauliche Konzeption
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Bedburger Mitte, städtebauliche Konzeption Rahmenplan Kaster
Kurze sachliche Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen und des Einzelmandatsträgers zum Ratsbürgerentscheid
CDU-Fraktion
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SPD-Fraktion
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FWG-Fraktion
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FDP-Fraktion
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Bündnis 90 / Die Grünen (Einzelmandatsträger)
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Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat
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vertretenen Fraktionen und ihrer Fraktionsstärke
sowie des Einzelmandatsträgers
Stimmempfehlung des Bürgermeisters
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Hinweise zum Ablauf der Abstimmung am 22. September 2013
- persönlich oder per Brief
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am XXXXX die Durchführung eines
Ratsbürgerentscheides beschlossen. Als Tag für den durchzuführenden Ratsbürgerentscheid hat der Rat der Stadt Bedburg den 22. September 2013 festgelegt.
Die zur Abstimmung gestellte Frage lautet:
FRAGESTELLUNG
Erläuterungen zum Verfahren:
Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids
• Deutsche/Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist
• oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat
• und mindestens seit dem 16. Tag vor dem Entscheid im Gebiet der Stadt Bedburg seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat
• oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat.
Von der Abstimmungsberechtigung ausgeschlossen ist
• diejenige/derjenige, für die/den zur Besorgung aller ihrer/seiner Angelegenheiten
eine Betreuerin/ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;
dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuerin/des Betreuers die in §§
1896 Abs. 4, 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
• wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht
nicht besitzt.
Die Abstimmung erfolgt am 22. September 2013, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00
Uhr.
Die Stadt Bedburg ist in neun allgemeine Abstimmungsbezirke eingeteilt. Die Einteilung der Abstimmungsbezirke und die Liste der Abstimmungslokale, in dem die Abstimmungsberechtigten abstimmen, können im Rathaus Bedburg, Bürgerbüro, Zimmer 3, Friedrich-Wilhelm-Straße 43, 50181 Bedburg und im Rathaus Kaster, Zentrale
Informationsstelle, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg eingesehen werden.
Jede abstimmungsberechtigte Person kann nur in dem Abstimmungsbezirk abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen ist. Die entsprechenden
Angaben zum Abstimmungslokal sind in der Abstimmungsbenachrichtigung aufgeführt. Die abstimmende Person hat ihren Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis zur Abstimmung mitzubringen.
Abgestimmt wird mit amtlichen Abstimmungszetteln. Jede/r Abstimmungsberechtigte
erhält beim Betreten des Abstimmungsraumes einen Abstimmungszettel. Jede/r Abstimmende hat eine Stimme. Der Abstimmungszettel muss von der/dem Abstimmen4
den in einer Abstimmungszelle des Abstimmungsraumes gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass von anderen Personen nicht erkannt werden kann,
wie abgestimmt worden ist. Der Abstimmungszettel enthält den Text der zu entscheidenden Frage. Die abstimmende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie
durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
macht, wie sie abstimmt.
Es besteht auch die Möglichkeit der Briefabstimmung. Abstimmungsberechtigte können den dazu benötigten Abstimmungsschein schriftlich (z. B. mit dem der Abstimmungsbenachrichtigung beigefügten Antrag), per E-Mail oder auch über die städtische Internetseite bis zum 20. September 2013, 18:00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt
Bedburg im Rathaus Bedburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 43, beantragen. Die Briefabstimmungsunterlagen werden grundsätzlich per Post übersandt. Der Abstimmungsbrief muss am Abstimmungstag, Sonntag, dem 22. September 2013, bis spätestens
16.00 Uhr bei der Stadt Bedburg eingegangen sein. Bitte beachten Sie die Laufzeit
der Post; verspätet eingegangene Abstimmungsbriefe können nicht berücksichtigt
werden.
Stimmberechtigte, die einen Abstimmungsschein haben, können in einem beliebigen
Abstimmungslokal des gesamten Abstimmungsgebietes (Stadt Bedburg) abstimmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das unbefugtes Abstimmen, das Herbeiführen eines unrichtigen Ergebnisses oder eine Verfälschung des Ergebnisses mit
einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Ergebnisbekanntgabe am Sonntagabend
Abstimmungshandlung und Stimmenauszählung sind öffentlich. Das Ergebnis wird
am Sonntag, 22. September 2013, voraussichtlich gegen 20:00 Uhr im Sitzungssaal
des Rathauses Kaster bekannt gegeben. Es wird auch im Internet unter
www.bedburg.de/ratsbuergerentscheid veröffentlicht.
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Begründung des Rates zum Ratsbürgerentscheid
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am .............. nachstehende Begründung inklusive Kostenschätzung zum Ratsbürgerentscheid beschlossen:
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Zur Rathausfrage - Städtebauliche Konzeption Bedburger Mitte,
Städtebauliche Konzeption Rahmenplan Kaster
Für die beiden Zentren Bedburg und Kaster wurden in der jüngeren Vergangenheit
zwei Rahmenpläne aufgestellt. Die Rahmenpläne wurden jeweils in Wettbewerbsverfahren mit Bürgerworkshops und in Abstimmung mit dem Werbekreis Bedburg und
der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven aufgestellt. Alle Fraktionen haben die
Rahmenpläne einstimmig befürwortet. Im Folgenden soll der Zusammenhang der
Rahmenpläne mit dem Ratsbürgerentscheid aufgezeigt werden.
Städtebauliche Konzeption Bedburger Mitte
Das Leitbild des Rahmenplans Bedburg ist
die nachhaltige Stärkung des Zentrums
Bedburg als zentraler Versorgungsbereich.
Das Projekt „Bedburger Mitte“ ist ein zentraler Bestandteil zur Umsetzung des Rahmenplans.
Gutachterliche Untersuchungen im Rahmen
des Einzelhandelskonzeptes haben gezeigt, dass heute in der Innenstadt von Bedburg das Einzelhandelsangebot u. a. in
den Bereichen Lebensmittel, Drogeriewaren, Bekleidung und Schuhe verbessert
werden muss. So können die Menschen davon überzeugt werden, diese Waren wieder mehr in Bedburg einzukaufen, statt in andere Städte zu fahren.
Die „Bedburger Mitte“ sieht die Errichtung von drei neuen Gebäuden unter Einbeziehung des ehemaligen Toom-Gebäudes im Bereich des Schlossparkplatzes vor. In
den Gebäuden sollen mehrere Geschäfte mit einer breiten Angebotspalette eröffnen.
Neben den neuen Baukörpern sollen der bestehende Schlossparkplatz und sein Umfeld neu gestaltet werden. Dies bietet gleichzeitig die Möglichkeit, den Übergangsbereich zum Schloss und seine Freiflächen qualitativ aufzuwerten.
Insgesamt werden durch das Vorhaben neue Nutzungen zur Belebung der Innenstadt etabliert. Die „Bedburger Mitte“ wird dabei durch die Erstellung neuer Wegebeziehungen in die Gesamtstadt eingebettet. Hierdurch profitieren die vorhandenen
Geschäfte durch mehr Nachfrage und das Einkaufsangebot wird insgesamt deutlich
verbessert. Die Umwandlung der Rückseite der Graf-Salm-Straße schafft einen neuen attraktiven Stadteingang aus Richtung des Schlossparkplatzes.
Eine Rathausnutzung in diesem Bereich würde die städtebaulichen Ziele des Rahmenplans Bedburg und die Funktion der Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich
wesentlich unterstützen und sich hervorragend in das Konzept integrieren. Gleichzeitig führt das Rathaus alle Anlaufstellen an einer Stelle im Stadtzentrum zusammen.
So wird das Zentrum von Bedburg als Standort von Einkaufen, Dienstleistung, Verwaltung, Kultur und Gastronomie langfristig gesichert.
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Städtebauliche Konzeption Rahmenplan Kaster
Die Leitidee des Rahmenplans Kaster ist die nachhaltige Stärkung des Zentrums
Kaster in seiner Funktion als Nahversorgungszentrum.
Der Rahmenplan fußt auf verschiedenen Bausteinen, um eine Komplettversorgung
für Kaster langfristig zu sichern. So soll durch zusätzlichen Wohnraum in fußläufiger
Entfernung die Nachfrage nach Einkaufs- und Versorgungsangeboten deutlich gestärkt werden. Eine gestalterische und verkehrliche Aufwertung sowie Umgestaltung
der zentralen Achse „St.-Rochus-Straße“ führt zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Stadtraumbildung und Steigerung der Verkehrssicherheit.
Schließlich soll durch zusätzliche Flächen für den Einzelhandel eine Verbesserung
des Versorgungsangebotes ermöglicht werden. Dies geschieht unter anderem durch
zusätzliche Baukörper (Kuben) im Bereich der St.-Rochus-Straße und des Marktplatzes.
Die bestehende Nutzung des Rathauses
am vorhandenen Standort ist weitgehend
unabhängig von der Umsetzung des Rahmenplans. Auch hier kann ein zentralisiertes Rathaus durch Sanierung und Erweiterung des bestehenden Rathauses realisiert
werden.
Bei einer Verlagerung des Rathauses sind
aber auch andere Nutzungen möglich. Der
bisherige Rathausstandort stünde für weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote zur Verfügung. So wäre die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters
oder eines Ärztezentrums genauso realistisch wie die Errichtung von zusätzlichen Wohnungen im Ortszentrum. Mit den bestehenden Geschäften in Kaster führt dies zu einem umfangreichen Angebot und
damit zu einer langfristigen Steigerung des Wohnwertes in Kaster insgesamt.
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Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen
Fraktionen und ihrer Fraktionsstärke sowie des Einzelmandatsträgers
Rat der Stadt Bedburg:
Die Fragestellung mit Ja beantworten:
CDU-Fraktion (xx Ratmitglieder)
SPD-Fraktion (xx Ratsmitglieder)
FWG-Fraktion (xx Ratsmitglieder)
FDP-Fraktion (xx Ratsmitglieder)
Bündnis 90 / Die Grünen (x Ratsmitglieder)
Die Fragestellung mit Nein beantworten:
CDU-Fraktion (xx Ratmitglieder)
SPD-Fraktion (xx Ratsmitglieder)
FWG-Fraktion (xx Ratsmitglieder)
FDP-Fraktion (xx Ratsmitglieder)
Bündnis 90 / Die Grünen (x Ratsmitglieder)
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Stimmempfehlung des Bürgermeisters
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
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