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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Ausführungen zu den Kosten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
19.07.2013
Erstellt
17.07.13, 18:01
Aktualisiert
17.07.13, 18:01
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Ausführungen zu den Kosten) Beschlussvorlage (Anlage 1 - Ausführungen zu den Kosten)

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Inhalt der Datei

Anmerkungen und Hinweise zu den Kosten der Verwaltungszentralisierung Ausweislich der Machbarkeitsstudie Rathaus Bedburg der V-Architekten GmbH vom 08.02.2010 ist neben einem Neubau im Bereich des Schlossparkplatzes auch eine Zentralisierung am Standort des Rathauses Kaster möglich. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen wäre hierbei allerdings ein Teilabriss des vorhandenen Gebäudes sowie eine Kernsanierung der übrigen Räumlichkeiten angezeigt. Die von den V-Architekten vorgenommene Berechnung der Lebenszykluskosten auf 50 Jahre führte zu dem Ergebnis, dass die Zentralisierung am Standort Kaster ca. 1,5 % teurer sein würde als die Neubaulösung auf dem Schlossparkplatz. Im Rahmen der kalkulatorischen Unwägbarkeiten bei Betrachtung eines solch langen Zeitraumes konnte letztlich festgestellt werden, dass beide Lösungen sich wirtschaftlich letztlich nicht unterscheiden. Hinsichtlich der Betriebskosten dürfen allerdings bei einem völligen Neubau wegen der kalkulatorisch notwendigen, praktisch aber wenig realistischen Annahme stagnierender Energiekosten heute nicht bezifferbare Einsparpotentiale erwartet werden. Die Baukostenkalkulation aus dem Gutachten der V-Architekten wurde aufgrund folgender Änderungen durch die Verwaltung aktualisiert: 1. 2. 3. 4. Erweiterung des Flächenbedarfes aufgrund der Übernahme neuer Aufgaben Berücksichtigung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen Integration des Verwaltungssitzes in einen architektonischen Gesamtansatz Preissteigerung gemäß Baupreisindizes Bei der aktuellen Zugrundelegung von 5.592 qm BGF und 4.821 qm Nutzfläche ist mit Baukosten i. H. v. ca. 11,7 Mio. € zu rechnen. Dies entspricht einem BGFQuadratmeterpreis von ca. 2.090 € brutto (= 1.758,21 € netto) und somit einem mittleren Standard. Zu berücksichtigen ist, dass bei Kostenschätzungen gemäß DIN 276 noch Abweichungen von bis zu 30 % möglich sind. Da die o. a. Aktualisierungen auch die Zentralisierung am Standort Rathaus Kaster verteuern würden, muss auch hier mit Baukosten in nahezu gleicher Höhe gerechnet werden. Die Unwägbarkeiten einer Baumaßnahme im Bestand und bei laufendem Betrieb können nicht kalkuliert werden. Kosten einer Zentralisierung am Standort „Bedburger Mitte“ Ob und in welcher Weise es möglich sein wird, eine Zentralisierung der Verwaltung im Bereich der Bedburger Mitte zu realisieren, bleibt abzuwarten. Die evtl. Möglichkeiten finden ihre Obergrenze in jenen Kosten, die für eine Zentralisierung am Standort Rathaus Kaster aufzuwenden wären. Nach Bezug eines zentralen Verwaltungssitzes in der Bedburger Mitte können die drei bisherigen Verwaltungsstandorte einer Vermarktung (Verkauf oder Vermietung) zugeführt werden. Die bei einer Veräußerung zu erwartenden Erlöse würden den zukünftigen Kreditbedarf senken. Kosten einer Zentralisierung am Standort Rathaus Kaster Die Baukosten von ca. 11,7 Mio. € würden mit Abschreibungs- und Zinsaufwand in der Ergebnisrechnung des städtischen Haushaltes ihren Niederschlag finden. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des NKF werden Verwaltungsgebäude in Bedburg über einen Zeitraum von 50 Jahren linear mit jährlich 2 % abgeschrieben. Aktuell können Kommunalkredite mit einer Zinsbindung über 20 Jahre zu Zinssätzen von rund 3 % aufgenommen werden. Die Erlöse aus der Vermarktung der Verwaltungssitze Rathaus Bedburg und Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße würden den Kreditbedarf bzw. die damit verbundenen jährlichen Zinsaufwendungen reduzieren. Die Möglichkeit zur Vermarktung des Rathauses Kaster und der umliegenden Flächen bestünde bei einer Zentralisierung an diesem Standort selbstverständlich nicht. Zu beachten ist weiterhin, dass die komplette bauliche und sonstige Instandhaltung des Objektes vom Eigentümer zu tragen wäre. Nach Ablauf von Gewährleistungsfristen muss hierfür mit durchschnittlich jährlich ca. 1 % der Erstellungskosten pro Jahr kalkuliert werden. Außerdem ist das auf Basis der bisher nur möglichen Kostenschätzung noch erhebliche Baukostenrisiko zu bedenken. Im worst case (Abweichung der Baukosten um 30 % von der Kostenschätzung) würde der anfängliche Zins- und Abschreibungsaufwand bei ca. 760.000 € pro Jahr liegen. Aus Gründen des Vergaberechtes darf die Stadt sowohl für den Standort Bedburg als auch für den Standort Kaster erst in konkrete Preisermittlungen gehen, wenn eine Entscheidung für den Standort gefallen ist. Veranschlagungen im Doppelhaushalt 2013/2014 Die Schaffung eines zentralen Verwaltungssitzes, der sich im Eigentum der Stadt Bedburg befinden würde, ist zur Zeit im Doppelhaushalt 2013/2014 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und dem HSK veranschlagt. Da die zu treffende Entscheidung die Stadt Bedburg mindestens für die nächsten 25 Jahre binden wird, ist die für diesen Zeitraum sinnvollste Lösung nicht zwingend jene, die nur in den nächsten 5 bis 10 Jahren (Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bzw. des HSK) den städtischen Haushalt am geringsten belasten würde.