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Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15/Bedburg, 14. Änderung, Goethestraße/Am Kriegersweg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
03.09.13, 18:02
Aktualisiert
03.09.13, 18:02
Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15/Bedburg, 14. Änderung, Goethestraße/Am Kriegersweg) Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15/Bedburg, 14. Änderung, Goethestraße/Am Kriegersweg) Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15/Bedburg, 14. Änderung, Goethestraße/Am Kriegersweg) Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15/Bedburg, 14. Änderung, Goethestraße/Am Kriegersweg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8167/2013 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.09.2013 Betreff: Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15/Bedburg, 14. Änderung, Goethestraße/Am Kriegersweg Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg spricht sich für die Entwässerung des Baugebietes BP 15/14. Änderung, Goethestraße/Am Kriegersweg nach a) Variante 2 a oder b) Variante 2 b aus. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes BP 15/Bedburg 14. Änderung, Baugebiet Goethestraße/Am Kriegersweg, hat das Ing.-Büro Fischer aus Erftstadt, beauftragt durch den FB III, eine Entwässerungsstudie mit Variantenplanung erstellt. Aufgabenstellung war, die Entwässerung des Gebietes unter Berücksichtigung der gesetz-lichen und sonstigen Randbedingungen gegenüber zu stellen. Für die ortsnahe Beseitigung des Regenwassers von den Grundstücken und ggf. auch den Straßenflächen kommen prinzipiell nur die dezentrale Versickerung, eine zentrale Versickerung oder eine ortsnahe Einleitung in ein Gewässer in Betracht. Alternativ könnte eine ganz oder teilweise Entwässerung aus technischer Sicht im Mischsystem erfolgen. Für eine vollständige Entwässerung im Mischsystem müsste allerdings der Nachweis einer Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung geführt werden. Es wurden 4 Varianten zur Entwässerung betrachtet: Ein Vertreter des Ing.-Büros Fischer wird die Varianten in der Sitzung erläutern. Nachstehend werden die Fazite und voraussichtlichen Kosten der einzelnen Varianten wiedergegeben. Variante 1: kompletter Anschluss an das Mischsystem Fazit: Die vorhandene Kanalisation, an die das Baugebiet angeschlossen werden soll, ist weitgehend ausgelastet. Daher ist es neben der Verlegung eines Mischwasserkanals über 304 m notwendig, einen Teil der vorhandenen Kanalisation zu sanieren. Weiterhin widerspricht eine Entwässerung im Mischsystem den Zielen des § 51 a Landeswassergesetz. Der komplette Anschluss der Flächen an das Mischsystem ist deshalb kaum eine genehmigungsfähige Möglichkeit zur Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers. Die geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf brutto ca. 385.000,- €. Variante 2a Sickerbecken mit RW-Ableitung über Kanäle Fazit: Bei dieser Variante ist aufgrund des Trennsystems der Bau von 2 Kanälen (Regenwasserkanal / Schmutzwasserkanal) zuzüglich Versickerungsbecken notwendig. Weiterhin wird ein Teil der normalerweise bebaubaren Fläche für das Sickerbecken beansprucht. Diese Kosten sind in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt. Das Becken selbst müsste eingezäunt und technisch tief ausgeführt werden. Trotzdem stellt diese Variante eine interessante Möglichkeit der Entwässerung des Gebietes dar. Statt des Sickerbeckens kann in dieser Variante auch eine Sickermulde ausgebildet werden (siehe Variante 2 b). Allerdings ist der Flächenbedarf sehr groß, da die Mulde auf Grund des tiefen Regenwasserkanals tief eingeschnitten werden muss. Die geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf brutto ca. 440.000,- €. Beschlussvorlage WP8-167/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Variante 2b: Sickermulde mit oberflächiger RW-Ableitung Fazit Im Gegensatz zu Variante 2 a ist diese Variante deutlich kostengünstiger, da der Bau des Regenwasserkanals komplett entfällt. Die gesamte Niederschlagswasserentsorgung erfolgt oberirdisch über eine gepflasterte Rinne im Straßenraum. Diese Form der Entwässerung stellt einen geringeren Entwässerungskomfort gegenüber einer unterirdischen Ableitung dar und setzt dementsprechend eine Akzeptanz des oberflächig abfließenden Regenwassers voraus. Das Grundstück G 13 wird auf Grund der Entfernung zur Mulde direkt an die Kanalisation in der Goethestraße angeschlossen. Auch hier fällt ein Teil der zu vermarktenden, bebaubaren Fläche für die Sickermulde weg, was bei der Kostenschätzung nicht berücksichtigt wurde. Die geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf brutto ca. 235.000,- €. Variante 3: Mulden-Rigolen Fazit: Bis auf die öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt der Anschluss des Niederschlagswassers an ein Mulden-Rigolen-System. Der Anschluss der Verkehrsflächen an das vorhandene Mischsystem ist ohne eine Sanierung des bestehenden Kanals nicht machbar. Im Vergleich zu Variante 2b ist diese Variante deutlich teurer. In der Kostenschätzung ist der Platzbedarf für die Mulden-Rigolen nicht berücksichtigt. Weiterhin sind für das vorgesehene Mulden-Rigolen-System Regelungen zu Eigentum, Unterhaltung und Gebühren erforderlich. Die geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf brutto ca. 385.000,- €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, für die Entwässerung des Baugebietes sich für die Variante 2a oder 2b auszusprechen. Auch wenn die voraussichtlichen Kosten für die Variante 2 b sprechen, müssen auch die Nachteile bzw. Risiken einer solchen Entwässerungsart berücksichtigt werden. Während der Wintermonate können hier nicht unerhebliche Glatteisprobleme auftreten. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Entwässerungsart sich nachteilig auf die Vermarktung der Grundstücke auswirkt, weil das Regenwasser nicht nur über eine Rinne im Fahrbahnbereich oberflächig zum Versickerungsbecken geleitet wird, sondern auch eine oberflächige Zuleitung (Rinne) auf dem Privatgrundstück von der Dachentwässerung bis zur Grundstückgrenze notwendig ist. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Beschlussvorlage WP8-167/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Gesehen: ----------------------------------Schorn ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-167/2013 Seite 4