Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
03.09.13, 18:02
Aktualisiert
03.09.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8167/2013
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.09.2013
Betreff:
Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15/Bedburg, 14. Änderung,
Goethestraße/Am Kriegersweg
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg spricht sich für die Entwässerung des Baugebietes
BP 15/14. Änderung, Goethestraße/Am Kriegersweg nach
a) Variante 2 a
oder
b) Variante 2 b
aus.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes BP 15/Bedburg 14. Änderung, Baugebiet
Goethestraße/Am Kriegersweg, hat das Ing.-Büro Fischer aus Erftstadt, beauftragt durch den FB
III, eine Entwässerungsstudie mit Variantenplanung erstellt.
Aufgabenstellung war, die Entwässerung des Gebietes unter Berücksichtigung der gesetz-lichen
und sonstigen Randbedingungen gegenüber zu stellen.
Für die ortsnahe Beseitigung des Regenwassers von den Grundstücken und ggf. auch den
Straßenflächen kommen prinzipiell nur die dezentrale Versickerung, eine zentrale
Versickerung oder eine ortsnahe Einleitung in ein Gewässer in Betracht.
Alternativ könnte eine ganz oder teilweise Entwässerung aus technischer Sicht im
Mischsystem erfolgen. Für eine vollständige Entwässerung im Mischsystem müsste allerdings
der Nachweis
einer
Unmöglichkeit
bzw.
Unzumutbarkeit
der
ortsnahen
Niederschlagswasserbeseitigung geführt werden.
Es wurden 4 Varianten zur Entwässerung betrachtet:
Ein Vertreter des Ing.-Büros Fischer wird die Varianten in der Sitzung erläutern. Nachstehend
werden die Fazite und voraussichtlichen Kosten der einzelnen Varianten wiedergegeben.
Variante 1: kompletter Anschluss an das Mischsystem
Fazit:
Die vorhandene Kanalisation, an die das Baugebiet angeschlossen werden soll, ist weitgehend
ausgelastet. Daher ist es neben der Verlegung eines Mischwasserkanals über 304 m notwendig,
einen Teil der vorhandenen Kanalisation zu sanieren.
Weiterhin widerspricht eine Entwässerung im Mischsystem den Zielen des § 51 a Landeswassergesetz. Der komplette Anschluss der Flächen an das Mischsystem ist deshalb kaum eine
genehmigungsfähige Möglichkeit zur Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers.
Die geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf brutto ca. 385.000,- €.
Variante 2a Sickerbecken mit RW-Ableitung über Kanäle
Fazit:
Bei dieser Variante ist aufgrund des Trennsystems der Bau von 2 Kanälen (Regenwasserkanal / Schmutzwasserkanal) zuzüglich Versickerungsbecken notwendig.
Weiterhin wird ein Teil der normalerweise bebaubaren Fläche für das Sickerbecken beansprucht. Diese Kosten sind in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt. Das Becken selbst müsste
eingezäunt und technisch tief ausgeführt werden. Trotzdem stellt diese Variante eine interessante
Möglichkeit der Entwässerung des Gebietes dar.
Statt des Sickerbeckens kann in dieser Variante auch eine Sickermulde ausgebildet werden (siehe
Variante 2 b). Allerdings ist der Flächenbedarf sehr groß, da die Mulde auf Grund des tiefen
Regenwasserkanals tief eingeschnitten werden muss.
Die geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf brutto ca. 440.000,- €.
Beschlussvorlage WP8-167/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Variante 2b: Sickermulde mit oberflächiger RW-Ableitung
Fazit
Im Gegensatz zu Variante 2 a ist diese Variante deutlich kostengünstiger, da der Bau des
Regenwasserkanals komplett entfällt. Die gesamte Niederschlagswasserentsorgung erfolgt
oberirdisch über eine gepflasterte Rinne im Straßenraum. Diese Form der Entwässerung stellt
einen geringeren Entwässerungskomfort gegenüber einer unterirdischen Ableitung dar und setzt
dementsprechend eine Akzeptanz des oberflächig abfließenden Regenwassers voraus. Das
Grundstück G 13 wird auf Grund der Entfernung zur Mulde direkt an die Kanalisation in der
Goethestraße angeschlossen. Auch hier fällt ein Teil der zu vermarktenden, bebaubaren Fläche
für die Sickermulde weg, was bei der Kostenschätzung nicht berücksichtigt wurde.
Die geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf brutto ca. 235.000,- €.
Variante 3: Mulden-Rigolen
Fazit:
Bis auf die öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt der Anschluss des Niederschlagswassers an ein
Mulden-Rigolen-System. Der Anschluss der Verkehrsflächen an das vorhandene Mischsystem ist
ohne eine Sanierung des bestehenden Kanals nicht machbar. Im Vergleich zu Variante 2b ist
diese Variante deutlich teurer. In der Kostenschätzung ist der Platzbedarf für die Mulden-Rigolen
nicht berücksichtigt.
Weiterhin sind für das vorgesehene Mulden-Rigolen-System Regelungen zu Eigentum,
Unterhaltung und Gebühren erforderlich.
Die geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf brutto ca. 385.000,- €.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, für die Entwässerung des Baugebietes sich für die Variante
2a oder 2b auszusprechen. Auch wenn die voraussichtlichen Kosten für die Variante 2 b sprechen,
müssen auch die Nachteile bzw. Risiken einer solchen Entwässerungsart berücksichtigt werden.
Während der Wintermonate können hier nicht unerhebliche Glatteisprobleme auftreten. Auch kann
nicht ausgeschlossen werden, dass die Entwässerungsart sich nachteilig auf die Vermarktung der
Grundstücke auswirkt, weil das Regenwasser nicht nur über eine Rinne im Fahrbahnbereich
oberflächig zum Versickerungsbecken geleitet wird, sondern auch eine oberflächige Zuleitung
(Rinne) auf dem Privatgrundstück von der Dachentwässerung bis zur Grundstückgrenze
notwendig ist.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Beschlussvorlage WP8-167/2013
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Gesehen:
----------------------------------Schorn
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-167/2013
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