Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
Stichworte
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Drucksache: WP8179/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
17.09.2013
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp wurde durch Bekanntmachung am 29.06.1974 rechtskräftig. Der
Bebauungsplan schuf das Baurecht zur Entwicklung des Gewerbegebietes im Bereich der
Wiesenstraße und Otto-Hahn-Straße. Dem Bebauungsplan sollte ausweislich der Planurkunde die
BauNVO von 1962 zugrunde liegen. Der Bebauungsplan setzt als Art der Nutzung Gewerbegebiet
nach § 8 BauNVO fest. Danach sind gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1962 im Gewerbegebiet
Gewerbebetriebe aller Art allgemein zulässig. Nach der BauNVO 1968 sind großflächige
Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter den § 11 Abs. 3 BauNVO 1968 fallen, weiterhin auch im
Gewerbegebiet zulässig.
Durch spätere Novellierungen der BauNVO 1977 und 1990 wurden die Regelungen zur
Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben weiter ausdifferenziert. Dies führte dazu,
dass großflächige Einzelhandelsbetriebe, die schädliche Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche i. S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO haben, nur noch in Kerngebieten und
Sondergebieten zulässig sind, während in Gewerbegebieten mit der BauNVO 1968 immer noch
auch großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, sofern sie nicht unter die Regelungen des
§ 11 Abs. 3 BauNVO fallen.
Das vom Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 12.07.2011 beschlossene
Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzeptes i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
sieht zum Schutz der in dem Konzept bezeichneten zentralen Versorgungsbereiche BedburgZentrum und Kaster-Zentrum vor, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und
nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten auf die zentralen Versorgungsbereiche zu
beschränken (Seite 87 des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bedburg).
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Lipp soll demnach die Art der Nutzung auf der Basis
der aktuellen Fassung der BauNVO als Gewerbegebiet neu regeln und damit einen Beitrag zur
Umsetzung der im Einzelhandelskonzept der Stadt Bedburg dargestellten städtebaulichen Ziele
leisten. Auch soll den im geänderten Landesentwicklungsplan neu definierten Zielen der
Raumordnung zum großflächigen Einzelhandel Rechnung getragen werden.
Gleichzeitig ist beabsichtigt, einzelne Festsetzungen mit Blick auf den vorhandenen Bestand
bedarfsgerecht zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die ursprünglichen Festsetzungen sollen in
diesem Zuge vollständig aufgehoben werden.
Der Bebauungsplan dient somit insbesondere der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung,
Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile sowie der Erhaltung und Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Der Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung liegt zwischen der Wiesenstraße und dem Pützbach in Bedburg. Die
Planabgrenzung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Sicherung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche trägt zur Sicherung der Daseinsgrundfunktionen in
Bedburg bei und dient damit der Stärkung der Stadt als attraktiver Wohnstandort.
Beschlussvorlage WP8-179/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Es entstehen Kosten für die Planänderung
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 03.09.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-179/2013
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