Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
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Drucksache: WP8130/2010 3. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.26 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
02.07.2013
Rat der Stadt Bedburg
09.07.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 3. vereinfachte Änderung, 47. Änderung des Flächennutzungsplans
Teilgebiet an der "Gustav-Heinemann-Straße" in Königshoven – Kindergarten Waldwichtel
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des abschließenden Beschlusses zur 47. Flächennutzungsplanänderung
c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 3. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und
fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste.
b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans nebst
Begründung und dazugehörigen Anlagen den abschließenden Beschluss und beauftragt die
Verwaltung, den Plan zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Köln
zuzuleiten.
c) Darüber hinaus fasst der Rat der Stadt Bedburg für die 3. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli
2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
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Beschlussvorlage WP8-130/2010 3. Ergänzung
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Begründung:
Ursprünglicher Sachstand:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 den Aufstellungsbeschluss für die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster gefasst. Ziel der Planänderung ist die
Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung „Waldkindergarten“. Hintergrund der
Festsetzung ist, dass am bestehenden Standort des Waldkindergartens der rechtskräftige
Bebauungsplan eine Verkehrsfläche, Zweckbestimmung Parkplatz und kleinteilig öffentliche
Grünfläche festsetzt.
Der Waldkindergarten muss zur dauerhaften Qualifizierung für die U3-Betreuung zusätzliche
bauliche Anlagen errichten. Dies ist jedoch vom geltenden Planungsrecht nicht mehr gedeckt und
muss daher angepasst werden. Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 26.06.2012
beschlossen hat, den bestehenden Standort des Waldkindergartens auch zukünftig als
Kindergartenstandort planerisch festzuschreiben, soll nunmehr das entsprechende
Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Voraussetzung war, dass die Stadt Bedburg keinerlei
Schäden für eventuelle zukünftige Bergschäden zu übernehmen hat.
Zwischenzeitlich wurde nach Sonderung des Grundstücks, welches als Gemeinbedarfsfläche
festgesetzt werden soll, die Löschung des Bauverbots und Bergschadensverzichts beantragt.
Hierüber ist mit der RWE Power AG Einigkeit erzielt worden. Eine Bestätigung der Löschung durch
das Grundbuchamt wird in Kürze erwartet.
Zur Fortführung des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung, den entsprechenden Beschluss zur
Offenlage zu fassen. Da die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wird von
der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.
Aufgrund einer bereits früher erfolgten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster, erfolgt
die Planung entgegen der Nummerierung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses nunmehr
als 3. Änderung.
Für die Einhaltung des Entwicklungsgebotes für Bauleitpläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist die
Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 47. FNP Änderung im Parallelverfahren
erforderlich. Hier erfolgt die Änderung durch eine Symboldarstellung „Kindergarten“ im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Ergänzung zur Sitzung am 02.07.2013 / 09.07.2013:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 den Offenlagebeschluss
gefasst. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 20. März 2013 bis 22. April
2013 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit
Schreiben vom 13. März 2013 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste
Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung.
Zum Abschluss des Verfahrens wird daher empfohlen, den entsprechenden Satzungsbeschluss zu
fassen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eventuell eine vorzeitige Baugenehmigung zur Erweiterung
des Waldkindergartens auf der Basis des § 33 BauGB erteilt wird.
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel:
Die Verstetigung und Qualifizierung des Waldkindergartens trägt zur Stärkung des Wohnstandortes
Kaster/Königshoven bei, wodurch die Folgen des demographischen Wandels abgemildert werden können.
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Sitzungsvorlage
Der Stadtentwicklungsausschuss ist in seiner Sitzung am 02.07.2013 den Beschlussvorschlägen
bei zwei Enthaltungen einstimmig gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Es entstehen Planungskosten für die Bebauungsplanänderung
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 03.07.2013
gez. Köster
----------------------------------(Rainer Köster)
gez. Schmeier
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-130/2010 3. Ergänzung
--------------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeister
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