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Beschlussvorlage (47. FNP / BP 30.3 Anlage A) - Abwägungsliste -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... ...den Hinweis zur 1. Westnetz GmbH, Dort- Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. Kenntnis zu nehmen. ne 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz mund, 20.3.13 GmbH. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Die uns zugesandten Planunterlagen haben wir an die Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland, Netzplanung, Neue Jülicher Str. 60, 52353 Düren Weitergereicht. Bezüglich der Anlagen des Verteilnetzes (Mittel-, Niederspannung- und Fernmeldenetz sowie Umspannanlagen) bekommen Sie von dort aus ggf. weitere Nachricht. Abschließend möchten wir noch auf folgendes hinweisen: Seit Jahresbeginn ist die Westnetz GmbH der neue Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im Westen Deutschlands. Der Name und das Logo sind neu, geblieben sind die Aufgaben, Kompetenzen und Ihre Ansprechpartner. Die Aktivitäten u.a. der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH sowie der Westfalen-Weser-Ems Verteilnet GmbH wurden in der Westnetz GmbH gebündelt. Eigentümerin der 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Netzanlagen ist weiterhin die RWE Deutschland AG. Wir bitten Sie deshalb, die RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH, Abt. WSW-H-LH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, aus Ihrem Verteiler zu entfernen und Ihre Anfragen künftig an die Westnetz GmbH, DRW-S-LK, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten. 2. Infracor GmbH, 25.3.2013 Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3. IHK Köln, Zweigst. Rhein- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Entfällt. Köln hinsichtlich der Änderungen des o.g. FläErft, Bergheim, 25.3.2013 chennutzungsplans sowie des o.g. Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4. Amprion GmbH, mund, 13.03.2013 Dort- Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5. Entfällt. Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für Ihre Information. Im Planbereich befinden sich keine VersorgungsKassel, 26.03.2013 anlagen der Unitymedia NRW GmbH. Deshalb haben wir keine Einwände gegen die o.a. Planung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. ...den Hinweis zur 6. Wehrbereichsverwaltung Kenntnis zu nehmen. West, Düsseldorf, Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits 02.04.2013 grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. 7. 8. Erftverband, 04.04.2013 Bergheim, Derzeit sind durch die Planung keine Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes betroffen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei natürlicher – vom Bergbau unbeeinflussten Grundwassersituation – im Bereich des Plangebietes flurnahe Grundwasserstände gemessen wurden (61-62 m NHN). In der Erftaue zwischen Türnich und Bedburg allerdings wird das Grundwasser dauerhaft durch geeignete wasserwirtschaftliche Maßnahmen einige Meter unter der Geländeoberfläche gehalten. Gem. § 51 a LWG sollte Niederschlagswasser versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271 88-1216. Westnetz GmbH, heim, 05.04.2013 Entfällt. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Hinweis zur Die Entwässerung der Baukörper wird im Genehmi- ...den gungsverfahren geregelt. Ein Anschluss an den Kenntnis zu nehmen. Mischwasserkanal der Stadt Bedburg ist möglich. Berg- In Ihrem Schreiben vom 13.03.2013 bitten Sie uns Entfällt. um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan/Flächennutzungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leistungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können, Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant. 9. Rhein-Erft-Kreis, heim, 09.04.2013 Berg- Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre- Entfällt. tenden Belange werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... 10. RWE Power AG, Köln, Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche 16.04.2013 Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial erhalten kann. Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs.5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: Hinweis zur Die entsprechenden Hinweise sind im Bebauungs- ...den Das Plangebiet liegt in einem Außenbereich. Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhält- plan bereits enthalten. Für den Flächennutzungsplan Kenntnis zu nehmen. nisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgrün- wird aufgrund der lediglich erfolgten Symboldarsteldung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbe- lung „Kindergarten“ auf einen solchen Hinweis versondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier zichtet. sind Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifika- 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... tion für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen. Ferner befinden sich im angegebenen Bereich eine Rohrleitung DN 1100 unserer Wasserwirtschaft (Abteilung POW), die jedoch außer Betrieb ist und nicht mehr benötigt wird. Diese Rohrleitung ist dinglich gesichert. Eine Schutzstreifenbreite von 6 m ist einzuhalten. Die Bereiche müssen jederzeit frei zugänglich sein und eine Überbauung ist nicht gestattet. Hinweis zur Für weitere Informationen zu dieser Rohrleitung Bzgl. der Rohrleitung hat ein Ortstermin mit dem ...den zuständigen Mitarbeiter, Herrn Smirnoff stattgefun- Kenntnis zu nehmen. wenden Sie sich bitte an unsere Fachabteilung: POW-SW (Rohrleitung), Herr Smirnoff, Tel. 02271 den. Dabei wurde festgestellt, dass die geplanten 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Baumaßnahmen keine Auswirkungen auf die Lei751-68567 tung haben, da diese bereits außer Betrieb ist (siehe Außerdem befindet sich im Plangebiet die aktive Punkt 10a dieser Abwägungsliste). Grundwassermessstelle 81211 der RWE Power AG. Hinweis zur Die aktive Grundwassermessstelle ist unter dem Da sich die aktive Grundwassermessstelle im Be- ...den Gesichtspunkt des Bestandschutzes zu erhalten reich der Waldbepflanzung südlich des Waldkinder- Kenntnis zu nehmen. bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu gartens befindet und dieser Bereich unverändert sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grund- bleibt (siehe Erhaltungsfestsetzung im Bebauungswasserstandsmessungen sowie Einnahmen von plan nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB), ist der Erhalt und die Zugänglichkeit weiterhin gewährleistet. Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten. Messstellen 81211 R-Wert 25 38507,5 H-Wert 56 52866,3 10a RWE Power AG, heim, E-Mail 17.05.2013 11. Regionalforstamt Sieg-Kreis, 19.04.2013 Hinweis zur Berg- Nach Prüfung und Rücksprache mit dem Betrieb, Die Vorgaben werden in der Vorhabenplanung ent- ...den Kenntnis zu nehmen. vom bestehen unsererseits keine Bedenken, die ange- sprechend . zeigte Leitung für ihre Zwecke in einer Mächtigkeit von ca. einem Meter zu überkippen. Laut Aussage unseres Herrn Smirnoff ist die Pegelmeßstelle von dieser Aktion nicht betroffen und die Zugänglichkeit zur Erfassung der Grundwasserspiegel muss für uns erhalten bleiben. Die Grunddienstbarkeiten und Sicherheitsabstände sind weiter zu beachten. Für Rückfragen stehe ich ihnen gerne unter Tel: 02271 751 68797 zur Verfügung. Rhein- Aus Sicht des Landesbetriebes Wald und Holz Eitorf, NRW bestehen gegen die o.g. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken. Mit der hier geplanten Ausweisung der „Fläche für den Gemeinbedarf“ wird jedoch nicht nur die bestehende Freifläche sondern auch ein Teilbereich Entfällt. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Da die vorhandene Bepflanzung entsprechend der ...der Anregung nicht zu vorliegenden Erhaltungsfestsetzung nicht verändert folgen. wird und damit gesichert ist, wird auch kein Eingriff 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... der im Süden angrenzenden „Grünfläche“ erfasst. in den Gehölzstreifen vorbereitet. Dies ist auch nicht Mit der textlichen Festsetzung gem. § 9 (1) Nr. 25b beabsichtigt. Vielmehr finden die Anlagen des WaldBauGB soll die dauerhafte Erhaltung und Pflege kindergartens wie gefordert auf der bestehenden der vorhandenen Bäume und Sträucher sicherge- Freifläche Platz. Da die Fläche weiterhin im Eigenstellt werden, es werden aber hiermit Eingriffe in tum der Stadt ist, ist hier der Erhalt entsprechend sichergestellt. den Gehölzstreifen vorbereitet. Nach Einschätzung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW hat die vorhandene Freifläche eine So orientiert sich die Plangebietsabgrenzung praxisausreichende Größe für die erforderlichen bauli- gerecht an der vorhandenen Parzellengrenze. chen Anlagen eines Waldkindergartens. Die „Fläche für den Gemeinbedarf“ sollte sich daher auf die bestehende Freifläche beschränken. 12. Bezirksregierung Arns- Zu der vorbezeichneten Planungsmaßnahme gebe berg, Dortmund, 18.4.2013 ich Ihnen aus bergbehördlicher Sicht folgende Anregungen und Hinweise: Die Planungsfläche befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Anna 3“. Eigentümerin dieses Bergwerkfeldes ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Hier wurde in der Vergangenheit Braunkohle abgebaut. Die Bergaufsicht hat zwischenzeitlich geendet. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Planungsfläche innerhalb der landesplanerisch festgelegten Sicherheitslinie des ehemaligen Tagebaus FrimmersdorfSüd liegt. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2011 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 – 2000-1 - ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die entsprechenden Hinweise wurden bereits in den ...den Hinweis zur Bebauungsplan aufgenommen. Die RWE Power AG Kenntnis zu nehmen. als Bergbaubetreiber wie auch der Geologische Dienst NRW wurden im Verfahren beteiligt. Entsprechende Hinweise wurden im Planverfahren berücksichtigt. 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Berieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, ein Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme bitten. Des Weiteren befindet sich nach den hier vorliegenden Unterlagen im unmittelbaren nördlichen Umfeld der Planungsmaßnahme ein im Zusammenhang mit der Sümpfung im Rheinischen Braunkohlerevier erstellter Altbrunnen. Ich empfehle Ihnen, weitere Informationen zu diesem Brunnen, wie insbesondere den aktuellen Sicherungszustand, bei der RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, zu erfragen. Hinweis zu den in der Begründung zur Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 30, 3. vereinfachte Ände- 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 47. Änderung / Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster, 3. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... rung – Am Mühlenkreuz – Bedburg Kaster auf der Seite 5 Nr. 2 „Ziel und Zweck der Planung“, in Absatz 6 gemachten Angaben: Die dort angesprochene Sicherheitszone beschreibt der Bereich der tektonischen Störung Kasterer Sprung. Mit Blick auf die geplante Verkleinerung der Sicherheitszone, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch den späteren Anstieg des Grundwassers nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen Bodenbewegungen nicht auszuschließen sind, empfehle ich Ihnen den Geologischen NRW, De-Greiff-Str. 195 in 47803 Krefeld um Stellungnahme zu bitten. Darüber hinaus ist über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten in dem Bergwerksfeld „Anna 3“ hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen auch in dieser Angelegenheit, die o.g. RWE Power AG als Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 10