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Beschlussvorlage (BP 30.3 Kaster, textl. Festsetzungen zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
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Bebauungsplan Nr. 30, 3. vereinfachte Änderung -Am Mühlenkreuz- Bedburg Kaster Textliche Festsetzungen (Stand: 18.01.2013) Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung Textliche Festsetzungen TEXTLICHE FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES NR. 30, 3. VEREINFACHTE ÄNDERUNG, BEDBURG-KASTER Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NW (BauONW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: 1. Flächen für den Gemeinbedarf (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB) Die als Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzten Flächen dienen baulichen Anlagen und Einrichtungen des Waldkindergartens. 2. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 (1) Nr. 21 BauGB) Für die mit GFL gekennzeichneten Flächen werden folgende Rechte festgesetzt: - Gehrecht zugunsten der RWE Power AG zur Versorgung der unterhalb der Fläche verlaufenden Rohrleitung (BRUW 400) - Leitungsrecht zugunsten der RWE Power AG zur Erhaltung und Sicherung der hier vorhandenen Rohrleitung 3. Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB) Die innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf vorhandenen Bäume und Sträucher sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Bei notwendiger Beseitigung von Gehölzen ist an anderer Stelle innerhalb des Plangebietes gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Kennzeichnungen Baugrundverhältnisse 1. Das Plangebiet wird aufgrund der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. 2. Das Plangebiet liegt komplett im Bereich einer tektonischen Störung und wird deshalb gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen insbesondere auf der Gründungsebene erforderlich sind. 2 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung Textliche Festsetzungen Hinweise 1. Bodendenkmäler Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 2. Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. 3. Erdbebengefährdung Gemäß der DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2. Entsprechend dem Abschnitt 5.2 der vorgenannten DIN befindet sich das Plangebiet in der Untergrundklasse S und im Bereich des gewachsenen grobkörnigen Bodens in der Baugrundklasse B. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 4. Grundwasserabsenkung Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen’ sind zu beachten. 3