Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 30, 3. vereinfachte Änderung
-Am Mühlenkreuz- Bedburg Kaster
Landschaftsökologische Ausgleichsbilanz
(Stand: 18.01.2013)
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung
1.
Ausgleichsbilanz
Anlass
Der Bebauungsplan Nr. 30 -Am Mühlenkreuz- soll in einem vereinfachten Verfahren geändert werden. In dem vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 (1) BauGB wird auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet. Im Gegensatz zum beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sind jedoch Eingriffe, die durch das Änderungsverfahren vorbereitet werden, zu benennen und zu bilanzieren.
Ausgangssituation für die Bewertung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30, Stand Satzungsbeschluss. Für den Bebauungsplan wurde vom Büro für Landschaftsarchitektur Gottschalk,
Meerbusch 09.11.1993 ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit
Bilanzierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen erstellt. Die Bilanzierung wurde gemäß der Methode Sporbeck durchgeführt. In Anlehnung an die damalige Bewertung wird nach der gleichen Methode
der Eingriff durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 bewertet.
2.
Bewertungskriterien
In Übernahme der Biotopwertermittlung der Ausgleichsbilanz für den
Ursprungsplan ergibt sich für die einzelnen relevanten Biotope die
nachfolgende Wertigkeit. Dabei werden die Biotopwerte anhand der
Bewertungskriterien Natürlichkeit (N), Wiederherstellbarkeit (W), Gefährdungsgrad (G), Maturität (M), Struktur- und Artenvielfalt (SAV) und
Häufigkeit (H) ermittelt.
3.
Bewertungskriterien
N
W
G
M
SAV
H
Gesamtwertzahl
Baumheckenartiger
Gehölzstreifen (BD 72)
3
3
2
3
2
2
15
Grasfluren (HH 7)
3
2
1
3
2
1
12
Grünflächen (HM 52)
2
2
1
2
2
1
10
Versiegelte Flächen
(HY 1)
0
0
0
0
0
0
0
Bewertung Bestand - Planung
Die Flächen des Parkplatzes werden als Schotterrasenfläche mit hohem Versickerungsgrad angenommen. Die Parkplatzfläche wird entsprechend der ursprünglichen Berechnung somit zu 50 % als versiegelt, zu 50 % als Grünfläche bewertet.
Bei der Fläche für den Gemeinbedarf ist davon auszugehen, dass maximal 40 % der Gesamtfläche versiegelt wird. Die verbleibenden 60 %
der Fläche werden als Baumheckenartiger Gehölzstreifen bzw. als
Grasfluren bewertet.
2
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung
Ausgleichsbilanz
Bestand (A)
Biotop
Baumheckenartiger
Gehölzstreifen
Grasfluren
Grünflächen
Versiegelte Flächen
Code
Fläche
(m²)
Flächenwert
Gesamtwert
BD 72
682
15
10.230
HH 7
67
12
804
HM 52
215
10
2.150
HY 1
214
0
0
Summe A
1.178
13.184
Planung (B)
Code
Fläche
(m²)
Flächenwert
Gesamtwert
BD 72
640
15
9.600
Grasfluren
HH 7
67
12
804
Bauliche Einrichtungen (40 %)
HY 1
471
0
0
Biotop
Baumheckenartiger
Gehölzstreifen
Summe B
4.
1.178
10.404
Gesamtwert B – Gesamtwert A
- 2.780
Fazit
Gemäß Ausgleichsbilanzierung ergibt sich ein Defizit von 2.780 Punkten. Dieses Defizit resultiert aus der Änderung von öffentlichen Grünflächen mit und ohne baumheckenartige Gehölzstreifen in Flächen für
den Gemeinbedarf. Da die Ausgleichsbilanz für den Ursprungsplan einen Überhang von insgesamt 6.343 Wertpunkten aufwies, wird durch
die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 dieser Überhang reduziert. Somit gelten die durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes
ermöglichten Eingriffe als ausgeglichen.
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