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Beschlussvorlage (BP 30.3 Kaster, Ausgleichsbilanz zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Beschlussvorlage (BP 30.3 Kaster, Ausgleichsbilanz zum Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (BP 30.3 Kaster, Ausgleichsbilanz zum Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (BP 30.3 Kaster, Ausgleichsbilanz zum Satzungsbeschluss)

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Bebauungsplan Nr. 30, 3. vereinfachte Änderung -Am Mühlenkreuz- Bedburg Kaster Landschaftsökologische Ausgleichsbilanz (Stand: 18.01.2013) Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung 1. Ausgleichsbilanz Anlass Der Bebauungsplan Nr. 30 -Am Mühlenkreuz- soll in einem vereinfachten Verfahren geändert werden. In dem vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 (1) BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet. Im Gegensatz zum beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sind jedoch Eingriffe, die durch das Änderungsverfahren vorbereitet werden, zu benennen und zu bilanzieren. Ausgangssituation für die Bewertung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30, Stand Satzungsbeschluss. Für den Bebauungsplan wurde vom Büro für Landschaftsarchitektur Gottschalk, Meerbusch 09.11.1993 ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen erstellt. Die Bilanzierung wurde gemäß der Methode Sporbeck durchgeführt. In Anlehnung an die damalige Bewertung wird nach der gleichen Methode der Eingriff durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 bewertet. 2. Bewertungskriterien In Übernahme der Biotopwertermittlung der Ausgleichsbilanz für den Ursprungsplan ergibt sich für die einzelnen relevanten Biotope die nachfolgende Wertigkeit. Dabei werden die Biotopwerte anhand der Bewertungskriterien Natürlichkeit (N), Wiederherstellbarkeit (W), Gefährdungsgrad (G), Maturität (M), Struktur- und Artenvielfalt (SAV) und Häufigkeit (H) ermittelt. 3. Bewertungskriterien N W G M SAV H Gesamtwertzahl Baumheckenartiger Gehölzstreifen (BD 72) 3 3 2 3 2 2 15 Grasfluren (HH 7) 3 2 1 3 2 1 12 Grünflächen (HM 52) 2 2 1 2 2 1 10 Versiegelte Flächen (HY 1) 0 0 0 0 0 0 0 Bewertung Bestand - Planung Die Flächen des Parkplatzes werden als Schotterrasenfläche mit hohem Versickerungsgrad angenommen. Die Parkplatzfläche wird entsprechend der ursprünglichen Berechnung somit zu 50 % als versiegelt, zu 50 % als Grünfläche bewertet. Bei der Fläche für den Gemeinbedarf ist davon auszugehen, dass maximal 40 % der Gesamtfläche versiegelt wird. Die verbleibenden 60 % der Fläche werden als Baumheckenartiger Gehölzstreifen bzw. als Grasfluren bewertet. 2 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung Ausgleichsbilanz Bestand (A) Biotop Baumheckenartiger Gehölzstreifen Grasfluren Grünflächen Versiegelte Flächen Code Fläche (m²) Flächenwert Gesamtwert BD 72 682 15 10.230 HH 7 67 12 804 HM 52 215 10 2.150 HY 1 214 0 0 Summe A 1.178 13.184 Planung (B) Code Fläche (m²) Flächenwert Gesamtwert BD 72 640 15 9.600 Grasfluren HH 7 67 12 804 Bauliche Einrichtungen (40 %) HY 1 471 0 0 Biotop Baumheckenartiger Gehölzstreifen Summe B 4. 1.178 10.404 Gesamtwert B – Gesamtwert A - 2.780 Fazit Gemäß Ausgleichsbilanzierung ergibt sich ein Defizit von 2.780 Punkten. Dieses Defizit resultiert aus der Änderung von öffentlichen Grünflächen mit und ohne baumheckenartige Gehölzstreifen in Flächen für den Gemeinbedarf. Da die Ausgleichsbilanz für den Ursprungsplan einen Überhang von insgesamt 6.343 Wertpunkten aufwies, wird durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 dieser Überhang reduziert. Somit gelten die durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes ermöglichten Eingriffe als ausgeglichen. 3