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Beschlussvorlage (Abschluss einer Beschulungsvereinbarung - Antragstellung der Nachbargemeinde Titz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
08.07.13, 18:05
Aktualisiert
08.07.13, 18:05
Beschlussvorlage (Abschluss einer Beschulungsvereinbarung
- Antragstellung der Nachbargemeinde Titz) Beschlussvorlage (Abschluss einer Beschulungsvereinbarung
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- Antragstellung der Nachbargemeinde Titz)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8155/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Betreff: Abschluss einer Beschulungsvereinbarung - Antragstellung der Nachbargemeinde Titz Beschlussvorschlag: ohne Sitzungstermin: 09.07.2013 Abstimmungsergebnis: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ungeachtet der Vorgaben im Schulgesetz zur Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit den Nachbarkommunen, steht die Fachverwaltung bereits seit einigen Jahren in überregionalen schulischen Angelegenheiten in `engem´ Kontakt mit der Gemeinde Titz; beispielhaft sind hier die Installation eines Bildungsnetzwerks im Kreis Düren oder aber auch die Inklusionsthematik zu nennen. Vor diesem Hintergrund informierte Herr Canzler, Beigeordneter der Gemeinde Titz, die Fachverwaltung unter Datum vom 05.07.2013 telefonisch über die Überlegungen, zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 in Titz eine Primusschule installieren zu wollen, nachdem die Errichtung einer Sekundarschule mit der Stadt Linnich nicht zur Umsetzung gelangten. Aufgrund der geringen Schülerdichte - für die Antragstellung bei der Bezirksregierung ist verbindliche Anmeldung von 75 SchülerInnen erforderlich - fragte Herr Canzler an, ob die Möglichkeit gesehen werde, zwischen den Kommunen Bedburg und Titz eine sog. `Beschulungsvereinbarung´ abzuschließen. Im Hinblick auf den Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2012, den Einstieg in den Schulversuch `PRIMUS´ zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 zu starten - dieser wurde jedoch seinerzeit wegen der zeitgleich beabsichtigten Errichtung der Sekundarschule abgelehnt und nicht weiter verfolgt - informierte die Fachverwaltung, dass die Installation einer Primusschule auch bereits in den politischen Gremien der Stadt Bedburg beraten worden und insofern durchaus von Interesse sei. Vor v. g. Hintergrund, der sehr engen Zeitschiene - ein Antrag auf Errichtung muss die Gemeinde Titz bis zum 31.07.2013 über die Bezirksregierung Köln beim Ministerium einreichen - und der ohnehin erforderlichen Stärkung interkommunaler Kooperationen im Schulsektor, bat die Fachverwaltung Herrn Canzler kurzfristig der Stadtverwaltung Bedburg das offizielle Angebot einer Beschulungsvereinbarung zu unterbreiten. Das Angebot, datiert vom 08.07.2013, ist soeben per Email und Fax eingegangen und liegt dieser Vorlage als Anlage bei; hierauf wird bezüglich der Details vollinhaltlich verwiesen. Zum `Rechtskonstrukt´ einer Beschulungsvereinbarung wird angemerkt, dass dies eine - im Schulgesetz nicht explizit aufgeführte - formelle Vereinbarung darstellt, wodurch kleineren Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, gewisse Schulformen - unter Anrechnung von SchülerInnen aus Nachbarkommunen auf rechtlich vorgegebene Mindestzahlen - einrichten zu können. So wird die Gemeinde Titz aufgrund ihrer geringen Schülerzahl - aktuell 58 einzuschulende GrundschülerInnen für das Schuljahr 2013/ 14 - das erforderliche Quorum von 75 in 2014/ 15 nicht erreichen können, was eine kleine Gemeinde mit einer (noch) 3-zügigen Grundund auslaufenden Hauptschule (bereits im 2. Schuljahr keine Eingangsklassenbildung mehr) vor erhebliche schulpolitische Probleme stellt. Ungeachtet dessen, dass - wie dem in Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen ist - die Errichtung einer Primusschule unter zahlreichen Vorbehalten steht, könnte aus Sicht der Fachverwaltung die Beschulungsvereinbarung eingeschränkt für die Ortsteile Kirch-/ Kleintroisdorf und Kirch-/ Grottenherten ausgesprochen werden; damit wird einerseits interessierten Eltern der unmittelbar an die Gemeinde Titz angrenzenden Ortsteile eine weitere Schulform angeboten, andererseits würde der Abschluss einer möglichen Beschulungsvereinbarung die eigene Schulentwicklungsplanung nicht maßgeblich konterkarieren. Aus v. g. Gründen kann die Fachverwaltung sich durchaus vorstellen, das Angebot der Nachbargemeinde Titz auf Abschluss einer Beschulungsvereinbarung zur Errichtung einer Primusschule grundsätzlich positiv zu begleiten und der unverbindlichen Befragung der Eltern der Ortsteile Kirch-/ Kleintroisdorf und Kirch-/ Grottenherten zuzustimmen. Über die weiteren Verfahrensschritte wird die Verwaltung im Fachausschuss zeitnah berichten. Beschlussvorlage WP8-155/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die bildungspolitischen Optionen gilt es, die Bildungslandschaft im Stadtgebiet Bedburg - unter Stärkung interkommunaler Kooperationen - zukunftsorientiert und sicher aufzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-155/2013 Seite 3