Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
08.07.13, 18:05
Aktualisiert
08.07.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8155/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Betreff:
Abschluss einer Beschulungsvereinbarung
- Antragstellung der Nachbargemeinde Titz
Beschlussvorschlag:
ohne
Sitzungstermin:
09.07.2013
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ungeachtet der Vorgaben im Schulgesetz zur Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit den
Nachbarkommunen, steht die Fachverwaltung bereits seit einigen Jahren in überregionalen
schulischen Angelegenheiten in `engem´ Kontakt mit der Gemeinde Titz; beispielhaft sind hier die
Installation eines Bildungsnetzwerks im Kreis Düren oder aber auch die Inklusionsthematik zu
nennen. Vor diesem Hintergrund informierte Herr Canzler, Beigeordneter der Gemeinde Titz, die
Fachverwaltung unter Datum vom 05.07.2013 telefonisch über die Überlegungen, zum
Schuljahresbeginn 2014/ 15 in Titz eine Primusschule installieren zu wollen, nachdem die
Errichtung einer Sekundarschule mit der Stadt Linnich nicht zur Umsetzung gelangten. Aufgrund
der geringen Schülerdichte - für die Antragstellung bei der Bezirksregierung ist verbindliche
Anmeldung von 75 SchülerInnen erforderlich - fragte Herr Canzler an, ob die Möglichkeit gesehen
werde, zwischen den Kommunen Bedburg und Titz eine sog. `Beschulungsvereinbarung´
abzuschließen.
Im Hinblick auf den Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2012, den
Einstieg in den Schulversuch `PRIMUS´ zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 zu starten - dieser wurde
jedoch seinerzeit wegen der zeitgleich beabsichtigten Errichtung der Sekundarschule abgelehnt
und nicht weiter verfolgt - informierte die Fachverwaltung, dass die Installation einer Primusschule
auch bereits in den politischen Gremien der Stadt Bedburg beraten worden und insofern durchaus
von Interesse sei. Vor v. g. Hintergrund, der sehr engen Zeitschiene - ein Antrag auf Errichtung
muss die Gemeinde Titz bis zum 31.07.2013 über die Bezirksregierung Köln beim Ministerium
einreichen - und der ohnehin erforderlichen Stärkung interkommunaler Kooperationen im
Schulsektor, bat die Fachverwaltung Herrn Canzler kurzfristig der Stadtverwaltung Bedburg das
offizielle Angebot einer Beschulungsvereinbarung zu unterbreiten. Das Angebot, datiert vom
08.07.2013, ist soeben per Email und Fax eingegangen und liegt dieser Vorlage als Anlage bei;
hierauf wird bezüglich der Details vollinhaltlich verwiesen.
Zum `Rechtskonstrukt´ einer Beschulungsvereinbarung wird angemerkt, dass dies eine - im
Schulgesetz nicht explizit aufgeführte - formelle Vereinbarung darstellt, wodurch kleineren
Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, gewisse Schulformen - unter Anrechnung von
SchülerInnen aus Nachbarkommunen auf rechtlich vorgegebene Mindestzahlen - einrichten zu
können. So wird die Gemeinde Titz aufgrund ihrer geringen Schülerzahl - aktuell 58
einzuschulende GrundschülerInnen für das Schuljahr 2013/ 14 - das erforderliche Quorum von 75
in 2014/ 15 nicht erreichen können, was eine kleine Gemeinde mit einer (noch) 3-zügigen Grundund auslaufenden Hauptschule (bereits im 2. Schuljahr keine Eingangsklassenbildung mehr) vor
erhebliche schulpolitische Probleme stellt.
Ungeachtet dessen, dass - wie dem in Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen ist - die
Errichtung einer Primusschule unter zahlreichen Vorbehalten steht, könnte aus Sicht der
Fachverwaltung die Beschulungsvereinbarung eingeschränkt für die Ortsteile Kirch-/ Kleintroisdorf
und Kirch-/ Grottenherten ausgesprochen werden; damit wird einerseits interessierten Eltern der
unmittelbar an die Gemeinde Titz angrenzenden Ortsteile eine weitere Schulform angeboten,
andererseits würde der Abschluss einer möglichen Beschulungsvereinbarung die eigene
Schulentwicklungsplanung nicht maßgeblich konterkarieren.
Aus v. g. Gründen kann die Fachverwaltung sich durchaus vorstellen, das Angebot der
Nachbargemeinde Titz auf Abschluss einer Beschulungsvereinbarung zur Errichtung einer
Primusschule grundsätzlich positiv zu begleiten und der unverbindlichen Befragung der Eltern der
Ortsteile Kirch-/ Kleintroisdorf und Kirch-/ Grottenherten zuzustimmen. Über die weiteren
Verfahrensschritte wird die Verwaltung im Fachausschuss zeitnah berichten.
Beschlussvorlage WP8-155/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die bildungspolitischen Optionen gilt es, die Bildungslandschaft im
Stadtgebiet Bedburg - unter Stärkung interkommunaler Kooperationen - zukunftsorientiert und sicher aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-155/2013
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