Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
75 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.12.14, 18:02
Aktualisiert
18.12.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.12.2014
Beschlussauszug
aus der 4. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 11.12.2014, 18:14 Uhr.
10.
Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Vettweiß
(V-129/2014)
Ratsmitglied Franzen geht auf den Kritikpunkt der fehlenden Kostenaufstellung in der
Ursprungsvorlage ein und freut sich nun über die nachgereichte Aufstellung. Dennoch
stehen Bedenken des VfR Vettweiß im Raum, die den Umfang der Eigenleistung und die
Erneuerung der Spielfläche nach 15 Jahren betreffen. Für die Erneuerung der
Spielfläche sollte jährlich eine Sonderrücklage aus der Schul- u. Sportpauschale in Höhe
von 10.000,- € gebildet werden.
Ratsmitglied Ruskowski hält es ebenfalls für notwendig, die Eigenleistung zu fixieren.
Daher wird die SPD den Beschlussvorschlag nicht unterstützen.
Ratsmitglied Stockem schließt sich den Bedenken an, die BI-Fraktion wird dem
Beschlussvorschlag ebenso nicht folgen.
Ratsmitglied Kemmerling bittet allein wegen des Schulsports um die Unterstützung des
Vorhabens.
Ratsmitglied Esser berichtet von einem eben erst geführten Gespräch mit dem
Vorsitzenden, der sicher ist, dass man sich im nächsten Jahr bezüglich der
Eigenleistung einigen werde.
Bürgermeister Kranz geht ebenfalls davon aus, dass man sich einigen werde und sichert
zu, keinen Verein durch die Eigenleistungen zu überfordern. Er stellt noch weiterhin zur
Klarstellung fest, dass eine neue Einfriedung nur an der westlichen Kopfseite
vorgesehen ist und weist darauf hin, dass in den Beschlussvorschlag die Fixierung der
Sonderrücklage in Höhe von jährlich 10.000,- € und die Mittelerhöhung mit aufzunehmen
sind.
Der Rat beschließt anschließend mit 16 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1
Enthaltung, in Vettweiß einen Kunstrasenplatz mit den ergänzenden Anlagen lt.
Ergänzungsvorlage zu errichten. Außerhalb der Spielfläche wird Eigenleistung durch die
nutzenden Vereine erwartet. Es ist eine jährliche Sonderrücklage in Höhe von 10.000,- €
aus der Schul- u. Sportpauschale zu bilden. Ebenfalls wird die überplanmäßige
Bereitstellung der Mittel aus der Schulpauschale beschlossen.