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Beschlusstext (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
76 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.12.14, 18:02
Aktualisiert
18.12.14, 18:02
Beschlusstext (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2015)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 18.12.2014 Beschlussauszug aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 11.12.2014, 18:14 Uhr. 26. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2015 (V-124/2014) Ratsmitglied Ruskowski verweist auf seine Stellungnahme in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und beantragt daher folgende Hebesätze, wie bereits am 13.02.2014 gefordert, zu beschließen: Grundsteuer A: 420%, Grundsteuer B: 443% und Gewerbesteuer: 480%. Ratsmitglied Franzen stellt fest, dass die CDU mit der Verschiebung des Beschlusses über die Hebesatzhöhen nicht überstürzt gehandelt hat. Die Erhöhung ist nun auf Grund der verbesserten Finanzsituation nicht erforderlich. Ratsmitglied Stockem entgegnet, dass immer noch ein Jahresfehlbetrag bleibt und nachhaltige Finanzsicherheit gewährleistet werden muss. Ratsmitglied Ruskowski gibt an, dass das Ziel sicherlich sein muss, den Bürger nicht zu überlasten und teilt daher die Meinung der CDU, dennoch liegt die Verantwortung jetzt bei der Politik und nicht erst bei späteren Generationen. Bürgermeister Kranz kann die Aussage der verbesserten Finanzsituation auf Grund des Fehlbetrages in Höhe von 1,8 Mio. € nicht teilen. Er lässt über den Antrag der von der SPD vorgeschlagenen Hebesätze abstimmen. Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt anschließend mit 18 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen, die anliegende Hebesatzsatzung für das Jahr 2015 (Anlage 14).