Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
76 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.12.14, 18:02
Aktualisiert
18.12.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.12.2014
Beschlussauszug
aus der 4. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 11.12.2014, 18:14 Uhr.
26.
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
in der Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2015
(V-124/2014)
Ratsmitglied Ruskowski verweist auf seine Stellungnahme in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses und beantragt daher folgende Hebesätze, wie bereits am
13.02.2014 gefordert, zu beschließen: Grundsteuer A: 420%, Grundsteuer B: 443% und
Gewerbesteuer: 480%.
Ratsmitglied Franzen stellt fest, dass die CDU mit der Verschiebung des Beschlusses
über die Hebesatzhöhen nicht überstürzt gehandelt hat. Die Erhöhung ist nun auf Grund
der verbesserten Finanzsituation nicht erforderlich.
Ratsmitglied Stockem entgegnet, dass immer noch ein Jahresfehlbetrag bleibt und
nachhaltige Finanzsicherheit gewährleistet werden muss.
Ratsmitglied Ruskowski gibt an, dass das Ziel sicherlich sein muss, den Bürger nicht zu
überlasten und teilt daher die Meinung der CDU, dennoch liegt die Verantwortung jetzt
bei der Politik und nicht erst bei späteren Generationen.
Bürgermeister Kranz kann die Aussage der verbesserten Finanzsituation auf Grund des
Fehlbetrages in Höhe von 1,8 Mio. € nicht teilen. Er lässt über den Antrag der von der
SPD vorgeschlagenen Hebesätze abstimmen. Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 18
Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt anschließend mit 18 Ja-Stimmen und 10
Nein-Stimmen, die anliegende Hebesatzsatzung für das Jahr 2015 (Anlage 14).