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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
209 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
22.02.12, 13:02
Aktualisiert
22.02.12, 13:02

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.02.2012 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Kreuzau, den 13.02.2012 Bürgermeister Ramm, Walter Tagungsort: Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Badur, Krister 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Böcking, Paul 5. Braks, Egbert 6. Breuer, Adolf 7. Bühl, Bert 8. Eßer, Ingo 9. Gerards, Elmar 10. Gunkel, Dirk 11. Heidbüchel, Rolf 12. Hohn, Astrid 13. Iven, Axel 14. Kammer, Jürgen 15. Kaptain, Johannes 16. Kilian, Manfred 17. Lüttgen, Wolfgang 18. Macherey, Peter 19. Meier, Helga 20. Prof. Dr. Meurer, Erik 21. Poensgen, Helmut 22. Pütz, Elisabeth 23. Ramm, Walter 24. Schmitz, Hermann-Josef 25. Schnitzler, Josef 26. Schröder, Josef 27. Schroif, Thea 28. Seel, Rolf, MdL 29. Servatius, Stephan 30. Stoffels, Manfred 31. Strohpagel, Birgit 32. Dr. Süreth, Harald 33. Tesch, Michael 34. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. GAR Stirnberg 4. VfW Drewes-Janssen Es fehlt entschuldigt: Burmester, Wolfgang Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:25 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. AM Böcking fragt an, wann mit der Einbringung des Bürgerantrages der BI „Saubere Luft in Kreuzau“ e.V.“ gerechnet werden könne. Herr Schmühl teilt mit, dass das entsprechende Antragsschreiben vom 06.02.2012 auf Erlass einer Veränderungssperre im maßgeblichen Bebauungsplan vorliege. BM Ramm erläutert, dass dieser Antrag einer dezidierten rechtlichen Vorprüfung bedürfe und anschließend im Fachausschuss und im Rat behandelt werde. Eine Anfrage des RM Heidbüchel auf mögliche unterschiedliche Behandlung von Fraktionsanträgen wird durch Herrn Stolz abschließend beantwortet. Zum vorliegenden Antrag der Bürgerinitiative sagt Herr Schmühl zu, dass das Antragsschreiben dieser Niederschrift beigefügt werde. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Ehrung eines langjährig kommunalpolitisch tätigen Bürgers 2. Mitteilungen 2.1 Genehmigung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 3.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 4. Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012 Vorlage: 6/2012 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 14. Sitzung des Hauptausschusses vom 31.01.2012, und zwar: 5.1 Verwendung der Sportpauschale 2012 Vorlage: 1/2012 1. Ergänzung 5.2 Sportlerehrung 2011 Vorlage: 2/2012 5.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, „Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 3/2012 5.4 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens am 22.04.2012, des Ortsfestes am 02.09.2012 und des Adventsmarktes am 02.12.2012 Vorlage: 4/2012 5.5 Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Sponsoringkonzeptes für die Gemeinde Kreuzau Vorlage: 5/2012 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 7. Sitzung des Rechnungs- und Wahlprüfungsschusses vom 09.02.2012, und zwar: 6.1 Gesamtabschluss zum 31.12.2010 Vorlage: 52/2011 6.2 Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) vom 5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 Vorlage: 53/2011 7. Anfragen -3B. Nichtöffentliche Sitzung 8. Mitteilungen 9. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 9.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 10. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Ehrung eines langjährig kommunalpolitisch tätigen Bürgers BM Ramm nimmt die Ehrung von Herrn Dieter Minkhart vor und verleiht ihm die „Bronzene Ehrenmedaille“. Er stellt nochmals die Verdienste des Vorgenannten heraus und bedankt sich auch bei der Ehefrau für die Unterstützung ihres Gatten mit einem Blumenstrauß. 2. Mitteilungen a) Gemäß den Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes informiert BM Ramm den Rat darüber, dass zu seinen bisherigen Nebentätigkeiten der jeweilige Vorsitz beim Geschichtsverein Kreuzau und bei der Bezirksgruppe des Eifelvereins hinzugekommen sei. Für beide Tätigkeiten erhalte er keinerlei Entschädigungen. Ansonsten haben sich keine Änderungen zum Vorjahr ergeben. b) Herr Schmühl informiert nochmals zum Antragsschreiben des Vereins „Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V.“ vom 06.02.2012. Beantragt werde, eine Veränderungssperre zu erlassen bzw. den § 15 BauGB anzuwenden. Am 01.03.2012 werde die Angelegenheit mit den Fraktionsvorsitzenden vorbesprochen, danach erfolge eine Beratung im Fachausschuss und im Rat. 2.1 Genehmigung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen RM Berens von Rautenfeld fragt an, wie hoch die Zahl der Anmeldungen zur Sekundarschule sei. BM Ramm teilt mit, dass er hierzu im nichtöffentlichen Teil vortragen werde. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 3.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 4. Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012 Vorlage: 6/2012 BM Ramm übergibt den Vorsitz an die 1. stellv. Bürgermeisterin Meier. Vom Bürgermeister werden der von ihm festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 weist im Ergebnisplan Erträge von sowie Aufwendungen von aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von Im Finanzplan werden ausgewiesen an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 28.967.930 €, 32.699.062 €, - 3.731.132 €. 25.275.328 €, 28.914.231 €, 3.296.096 €, 3.176.166 €. Kredite zur Finanzierung von Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt und ist im Vergleich zum Vorjahr ebenso unverändert wie die -5Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für die Grundsteuer A: 241 v.H., für die Grundsteuer B: 420 v.H. und für die Gewerbesteuer: 426 v.H. betragen. Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2012 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden, da die Ausgleichsrücklage durch das voraussichtliche Jahresergebnis 2011 aufgezehrt ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 422 des Haushaltsplanes dargestellt. Der Ergebnisplan weist sowohl im Haushaltsjahr 2012 als auch in den Folgejahren der Finanzplanung bis einschl. des Haushaltsjahres 2015 einen jährlichen Fehlbedarf aus, der ein Zwanzigstel des Anfangsbestandes der allgemeinen Rücklage (= rd. 1.636.000 €) übersteigt. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Dieses Konzept ist unter Nr. 7 auf den Seiten V 18 – V 76 des Vorberichtes aufgeführt. BM Ramm weist darauf hin, dass folgende Punkte noch nicht im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden konnten: - der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) aus der Prüfung im letzten Jahr (dieser liegt noch nicht vor, weil die GPA vorübergehend ihre Kräfte bei den Kommunen im Stärkungspakt bündeln muss), - der neue Entwurf für den Brandschutzbedarfsplan, weil dieser noch nicht endgültig erarbeitet war, - die Auswirkungen des Kreishaushalts für 2012, insbesondere der Kreisumlage und der Jugendamtsumlage, weil der Haushalt des Kreises erst am 31. Januar 2012 eingebracht worden ist, - desweiteren stehe auf der Ertragsseite die Höhe der Schlüsselzuweisungen noch nicht fest. Dennoch ergebe sich aus alledem aber keine Verschlechterung der Haushaltssituation, weil sich allein nach dem vorgelegten Entwurf für den Kreishaushalt 2012 gegenüber den alten Zahlen des Kreises der errechnete Ansatz eine Verbesserung zur derzeitigen Haushaltssituation in Höhe von ca. 1,2 Mio. € ergebe. Er gehe davon aus, dass die endgültigen Haushaltsansätze rechtzeitig bis zu den Haushaltsplanberatungen nachgeliefert werden können. In seiner Haushaltsrede geht BM Ramm ausführlich auf die Finanzlage der Gemeinde Kreuzau ein. Der vollständige Wortlaut der Haushaltsrede ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Durch öffentliche Bekanntmachung vom 24.02.2012 wird darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf bis einschließlich 18.04.2012 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt. Einwohner und Abgabenpflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 27.02.2012 Einwendungen erheben. Über diese Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Beschluss: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 14. Sitzung des Hauptausschusses vom 31.01.2012, und zwar: 5.1 Verwendung der Sportpauschale 2012 Vorlage: 1/2012 1. Ergänzung Es entwickelt sich eine sehr rege Diskussion, bei der RM Heidbüchel mitteilt, dass RM Macherey als Vorstandsmitglied des TC Kreuzau im Fachausschuss mitgestimmt habe. RM Macherey teilt hierauf mit, dass er seit bereits 3 Jahren nicht mehr im Vorstand tätig sei. Er gehöre dem Verein nur noch als inaktives Mitglied an. RM Heidbüchel stellt fest, dass die vorliegenden Angebote noch immer nicht vergleichbar seien. Desweiteren möchte er als Ratsmitglied keine geschwärzten Angebote vorgelegt bekommen. Herr -6Stolz teilt hierzu mit, dass diese Angelegenheit im letzten Jahr nochmals über den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde und den Landesdatenschutzbeauftragten geprüft worden sei. Es sei nicht zulässig, Namen und Adressen zu veröffentlichen, wenn es nicht zur Beurteilung der Sache unbedingt notwendig sei. RM Heidbüchel teilt mit, dass er dies für unverständlich halte und nunmehr selbst eine rechtliche Prüfung vornehmen lassen wolle. Desweiteren wird durch ihn angefragt, wieviele Tennisplätze in Winden bestehen. Herr Stolz teilt mit, dass 6 Tennisplätze vorgehalten werden. RM Heidbüchel führt ferner aus, dass zukünftig vermehrt mit Anträgen zur Grundsanierung der Tennisplätze der einzelnen Vereine gerechnet werden müsse. Wie in vielen anderen Sportvereinen gebe es auch bei den Tennisclubs einen Mitgliederschwund, insbesondere bei den aktiven Spielern, von daher stelle sich für ihn die Frage, ob alle Plätze generalüberholt werden müssen. Herr Stolz erläutert, dass die meisten Plätze der Kreuzauer Tennisvereine rd. 30 Jahre alt seien. Der vorliegende Antrag sei der erste seiner Art. Im Übrigen seien alle Tennisplätze seinerzeit ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinde errichtet worden. RM Eßer vertritt die Auffassung, dass diese Diskussion grundsätzlich im Fachausschuss geführt werden solle. Im Sport- und Kulturausschuss habe zudem der Vorsitzende des Gemeindesportverbandes ebenfalls einen Sitz mit beratender Stimme, so dass s.E. die fachliche Diskussion bereits im Ausschuss geführt worden sei. RM Servatius stimmt den Ausführungen von RM Eßer zu und teilt mit, dass grundsätzlich 4 Plätze auf der Tennisanlage in Winden sanierungsbedürftig seien. Der Verein sei bereit, einen Kredit aufzunehmen und zunächst nur 2 Plätze zu sanieren. Nach den gemeindlichen Richtlinien müsse der Verein dann 5 Jahre warten, bis ein neuer Antrag gestellt werden könne. Aus seiner Sicht sollte der Antrag unterstützt werden. RM Heidbüchel regt an, eine neue Regelung mit einer pauschalen Fördersumme von möglicherweise 4.500 €/Platz einzuführen. BM Ramm teilt mit, dass über eine solche Pauschalierung durchaus diskutiert werden könne. Grundsätzlich stellt er fest, dass Mittel in der Sportpauschale vorhanden sein müssen, um überhaupt Zuschüsse dieser Art auszahlen zu können. Das RM Eßer teilt mit, dass auch s.E. die Förderrichtlinien durchaus überarbeitet werden können. Im laufenden Antragsverfahren sei dies jedoch nicht mehr möglich, insoweit plädiert er dafür, die Gelder auszuzahlen. Beschluss: Aus der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale werden im Jahr 2012 folgende Maßnahmen bezuschusst bzw. finanziert: Antragsteller Maßnahme Tennisclub Kreuzau Grundüberholung von 2 Tennisplätzen auf der Tennisanlage in KreuzauWinden Pflasterarbeiten zwischen Sportheim und Mehrzweckraum an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn Sanierung der Sanitäranlagen im Sportheim an der KurtHoesch-Kampfbahn Fenstererneuerung in der Hausmeisterwohnung an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Boich Erneuerung der Verteileranlage Kreuzauer Sportclub 05 Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Kosten der Maßnahme 23.984,58 Euro 7.682,64 Euro Höchstbetrag aus Sportpauschale 50 % 2.500 Euro ca. 20.000 Euro 100 % ca. 5.000 Euro 100 % ca. 10.000 Euro ca. 5.000 Euro 100 % 100 % -7des Flutlichtes am Sportplatz Winden Die Gesamtausgaben aus Mitteln der Sportpauschale werden sich für 2012 somit auf 54.492,79 Euro belaufen, so dass ein Restbetrag von ca. 37.600 Euro in der Rücklage verbleiben wird. Beratungsergebnis: 5.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Sportlerehrung 2011 Vorlage: 2/2012 Beschluss: Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Funktionäre durch die Gemeinde Kreuzau entsprechend der als Anlage beigefügten Aufstellung wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 5.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 3/2012 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, „Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5.4 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens am 22.04.2012, des Ortsfestes am 02.09.2012 und des Adventsmarktes am 02.12.2012 Vorlage: 4/2012 Beschluss: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) Radrennens „Rund um Düren“ Ortsfestes Adventsmarktes am 22.04.2012 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, am 02.09.2012 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, am 02.12.2012 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, -8beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: 5.5 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Sponsoringkonzeptes für die Gemeinde Kreuzau Vorlage: 5/2012 Beschluss: Die Prüfung des Antrages der CDU-Fraktion bezüglich der Umsetzbarkeit eines Sponsoringkonzeptes hat ergeben, dass diese für die Gemeinde Kreuzau sinnvoll und machbar ist, sofern sich die Verwaltung auf den administrativen Teil beschränken kann. Die Verwaltung wird beauftragt, Kriterien zu erarbeiten, wie das Sponsoringkonzept vor Ort umgesetzt werden soll. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 7. Sitzung des Rechnungs- und Wahlprüfungsschusses vom 09.02.2012, und zwar: 6.1 Gesamtabschluss zum 31.12.2010 Vorlage: 52/2011 Beschluss: „Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO zum 31.12.2010 wird wegen untergeordneter Bedeutung der verselbstständigten Bereiche bzw. Beteiligungen verzichtet.“ Beratungsergebnis: 6.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) vom 5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 Vorlage: 53/2011 Beschluss: „Der Prüfbericht der GPA NRW vom 5.4.2011 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 und die Ausführungen der Verwaltung hierzu werden zur Kenntnis genommen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -97. Anfragen a) Das RM Heidbüchel fragt an, welcher Fachausschuss für das Sponsoringkonzept zuständig sei. BM Ramm erläutert, da es sich ausschließlich um finanzielle Dinge handele, dass das Sponsoringkonzept direkt im Hauptausschuss und im Rat behandelt werde. b) Unter Bezugnahme auf seine Anfrage in der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.01.2012 fragt Prof. Meurer nochmals zum Verfahren der Beschaffung von gelben Säcken über die Firma Schönmackers an und bittet um entsprechende Informationen. Die Verwaltung sagt eine umgehende Prüfung und Information zu. Nachrichtlich wird folgendes mitgeteilt: Die Verantwortung bei der Einsammlung der „Gelben Tonnen/Gelben Säcke“ liegt bei dem Dualen System Deutschland (DSD). Ab dem 01.01.2010 hat DSD die Firma Schönmackers, Standort Kerpen, mit der Einsammlung beauftragt. Diese ist auch verantwortlich für die Auslieferung der Abholkarten und die daraus folgende Ausgabe der Säcke. Die Gemeinde hat auf die Vertragsgestaltung und –vergabe keinerlei Einfluss. Pro Abholkarte werden 2 Rollen mit Säcken ausgegeben. Auf jeder Rolle befinden sich 13 Säcke. Dies bedeutet, dass für jede Abfuhr zwei Säcke zur Verfügung stehen. Ist der Bedarf im Einzelfall größer, wird jedoch auf telefonische Anforderung problemlos eine weitere Anforderungskarte zugestellt. Diese Regelung gilt für alle Kommunen im Vertragsgebiet. Alle Kommunen erhalten durch die Firma Schönmackers die gleichen Abholkarten, sodass ein individueller Aufdruck der Ausgabestellen nicht möglich ist. Aus diesem Grunde wird auf die Ausgabestellen der Gelben Säcke regelmäßig in folgenden Medien hingewiesen: a) Im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau b) Auf der Internetseite der Gemeinde Kreuzau c) Im Entsorgungsleitfaden d) Bei telefonischen Anfragen durch die gemeindliche Abfallberatung c) Auf eine entsprechende Anfrage von RM Heidbüchel wird zugesagt, die Sportförderrichtlinien im nächsten interfraktionellen Gespräch zu behandeln. d) RM Hohn fragt zum Sachstand der geplanten Schweinemastanlage in Thum. Herr Schmühl teilt mit, dass er am 25.01.2012 den Rechtsanwalt des Antragsstellers hinsichtlich der nicht gesicherten Erschließung angeschrieben habe, bisher aber noch keine Reaktion auf sein Schreiben erfolgt sei. Fakt sei, dass man beim Kreis Düren auf eine Mitteilung der Gemeinde warte, dass die Erschließung gesichert sei, andere baurechtliche Hinderungsgründe liegen s.E. nicht vor. RM Hohn teilt mit, dass der Rechtsanwalt der Antragsgegner u.a. auch die Gemeinde angeschrieben habe. Herr Schmühl teilt mit, dass dieses Schreiben bislang noch nicht vorliege. B. Nichtöffentliche Sitzung