Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
209 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
22.02.12, 13:02
Aktualisiert
22.02.12, 13:02
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NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 13.02.2012
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender:
Kreuzau, den 13.02.2012
Bürgermeister Ramm, Walter
Tagungsort:
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Badur, Krister
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Böcking, Paul
5. Braks, Egbert
6. Breuer, Adolf
7. Bühl, Bert
8. Eßer, Ingo
9. Gerards, Elmar
10. Gunkel, Dirk
11. Heidbüchel, Rolf
12. Hohn, Astrid
13. Iven, Axel
14. Kammer, Jürgen
15. Kaptain, Johannes
16. Kilian, Manfred
17. Lüttgen, Wolfgang
18. Macherey, Peter
19. Meier, Helga
20. Prof. Dr. Meurer, Erik
21. Poensgen, Helmut
22. Pütz, Elisabeth
23. Ramm, Walter
24. Schmitz, Hermann-Josef
25. Schnitzler, Josef
26. Schröder, Josef
27. Schroif, Thea
28. Seel, Rolf, MdL
29. Servatius, Stephan
30. Stoffels, Manfred
31. Strohpagel, Birgit
32. Dr. Süreth, Harald
33. Tesch, Michael
34. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. GAR Stirnberg
4. VfW Drewes-Janssen
Es fehlt entschuldigt:
Burmester, Wolfgang
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:25 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden.
AM Böcking fragt an, wann mit der
Einbringung des Bürgerantrages der BI
„Saubere Luft in Kreuzau“ e.V.“ gerechnet
werden könne. Herr Schmühl teilt mit, dass
das entsprechende Antragsschreiben vom
06.02.2012
auf
Erlass
einer
Veränderungssperre
im
maßgeblichen
Bebauungsplan vorliege. BM Ramm erläutert,
dass dieser Antrag einer dezidierten
rechtlichen
Vorprüfung
bedürfe
und
anschließend im Fachausschuss und im Rat
behandelt werde. Eine Anfrage des RM
Heidbüchel auf mögliche unterschiedliche
Behandlung von Fraktionsanträgen wird
durch Herrn Stolz abschließend beantwortet.
Zum vorliegenden Antrag der Bürgerinitiative
sagt Herr Schmühl zu, dass das
Antragsschreiben
dieser
Niederschrift
beigefügt werde.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Ehrung eines langjährig kommunalpolitisch tätigen Bürgers
2.
Mitteilungen
2.1
Genehmigung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
3.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
4.
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage: 6/2012
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der
14. Sitzung des Hauptausschusses vom 31.01.2012, und zwar:
5.1
Verwendung der Sportpauschale 2012
Vorlage: 1/2012 1. Ergänzung
5.2
Sportlerehrung 2011
Vorlage: 2/2012
5.3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, „Ecke
Maubacher Straße/Urbanusstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 3/2012
5.4
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens am 22.04.2012, des
Ortsfestes am
02.09.2012 und des Adventsmarktes am 02.12.2012
Vorlage: 4/2012
5.5
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Sponsoringkonzeptes für die Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 5/2012
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der
7. Sitzung des Rechnungs- und Wahlprüfungsschusses vom 09.02.2012, und zwar:
6.1
Gesamtabschluss zum 31.12.2010
Vorlage: 52/2011
6.2
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA NRW)
vom 5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der Gemeinde
Kreuzau zum 1.1.2009
Vorlage: 53/2011
7.
Anfragen
-3B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
9.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
9.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
10.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Ehrung eines langjährig kommunalpolitisch tätigen Bürgers
BM Ramm nimmt die Ehrung von Herrn Dieter Minkhart vor und verleiht ihm die „Bronzene
Ehrenmedaille“. Er stellt nochmals die Verdienste des Vorgenannten heraus und bedankt sich
auch bei der Ehefrau für die Unterstützung ihres Gatten mit einem Blumenstrauß.
2.
Mitteilungen
a)
Gemäß den Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes informiert BM Ramm den Rat
darüber, dass zu seinen bisherigen Nebentätigkeiten der jeweilige Vorsitz beim
Geschichtsverein Kreuzau und bei der Bezirksgruppe des Eifelvereins hinzugekommen sei.
Für beide Tätigkeiten erhalte er keinerlei Entschädigungen. Ansonsten haben sich keine
Änderungen zum Vorjahr ergeben.
b)
Herr Schmühl informiert nochmals zum Antragsschreiben des Vereins „Bürgerinitiative
Saubere Luft in Kreuzau e.V.“ vom 06.02.2012. Beantragt werde, eine Veränderungssperre zu
erlassen bzw. den § 15 BauGB anzuwenden. Am 01.03.2012 werde die Angelegenheit mit
den Fraktionsvorsitzenden vorbesprochen, danach erfolge eine Beratung im Fachausschuss
und im Rat.
2.1
Genehmigung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
RM Berens von Rautenfeld fragt an, wie hoch die Zahl der Anmeldungen zur Sekundarschule sei.
BM Ramm teilt mit, dass er hierzu im nichtöffentlichen Teil vortragen werde.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
3.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
4.
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage: 6/2012
BM Ramm übergibt den Vorsitz an die 1. stellv. Bürgermeisterin Meier. Vom Bürgermeister
werden der von ihm festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst
Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 weist im
Ergebnisplan Erträge von
sowie Aufwendungen von
aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von
Im Finanzplan werden ausgewiesen
an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
28.967.930 €,
32.699.062 €,
- 3.731.132 €.
25.275.328 €,
28.914.231 €,
3.296.096 €,
3.176.166 €.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000 € festgesetzt und ist im Vergleich zum Vorjahr ebenso unverändert wie die
-5Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für die Grundsteuer A: 241 v.H., für die Grundsteuer B:
420 v.H. und für die Gewerbesteuer: 426 v.H. betragen.
Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2012 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt
werden, da die Ausgleichsrücklage durch das voraussichtliche Jahresergebnis 2011 aufgezehrt
ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 422 des Haushaltsplanes dargestellt.
Der Ergebnisplan weist sowohl im Haushaltsjahr 2012 als auch in den Folgejahren der
Finanzplanung bis einschl. des Haushaltsjahres 2015 einen jährlichen Fehlbedarf aus, der ein
Zwanzigstel des Anfangsbestandes der allgemeinen Rücklage (= rd. 1.636.000 €) übersteigt. Die
Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Dieses
Konzept ist unter Nr. 7 auf den Seiten V 18 – V 76 des Vorberichtes aufgeführt.
BM Ramm weist darauf hin, dass folgende Punkte noch nicht im Haushaltsplanentwurf
berücksichtigt werden konnten:
- der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) aus der Prüfung im letzten Jahr (dieser liegt
noch nicht vor, weil die GPA vorübergehend ihre Kräfte bei den Kommunen im Stärkungspakt
bündeln muss),
- der neue Entwurf für den Brandschutzbedarfsplan, weil dieser noch nicht endgültig erarbeitet
war,
- die Auswirkungen des Kreishaushalts für 2012, insbesondere der Kreisumlage und der
Jugendamtsumlage, weil der Haushalt des Kreises erst am 31. Januar 2012 eingebracht
worden ist,
- desweiteren stehe auf der Ertragsseite die Höhe der Schlüsselzuweisungen noch nicht fest.
Dennoch ergebe sich aus alledem aber keine Verschlechterung der Haushaltssituation, weil sich
allein nach dem vorgelegten Entwurf für den Kreishaushalt 2012 gegenüber den alten Zahlen des
Kreises der errechnete Ansatz eine Verbesserung zur derzeitigen Haushaltssituation in Höhe von
ca. 1,2 Mio. € ergebe. Er gehe davon aus, dass die endgültigen Haushaltsansätze rechtzeitig bis
zu den Haushaltsplanberatungen nachgeliefert werden können.
In seiner Haushaltsrede geht BM Ramm ausführlich auf die Finanzlage der Gemeinde Kreuzau
ein. Der vollständige Wortlaut der Haushaltsrede ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Durch öffentliche Bekanntmachung vom 24.02.2012 wird darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf
bis einschließlich 18.04.2012 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt.
Einwohner und Abgabenpflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 27.02.2012
Einwendungen erheben. Über diese Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Beschluss:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen
aus der 14. Sitzung des Hauptausschusses vom 31.01.2012, und zwar:
5.1
Verwendung der Sportpauschale 2012
Vorlage: 1/2012 1. Ergänzung
Es entwickelt sich eine sehr rege Diskussion, bei der RM Heidbüchel mitteilt, dass RM Macherey
als Vorstandsmitglied des TC Kreuzau im Fachausschuss mitgestimmt habe. RM Macherey teilt
hierauf mit, dass er seit bereits 3 Jahren nicht mehr im Vorstand tätig sei. Er gehöre dem Verein
nur noch als inaktives Mitglied an.
RM Heidbüchel stellt fest, dass die vorliegenden Angebote noch immer nicht vergleichbar seien.
Desweiteren möchte er als Ratsmitglied keine geschwärzten Angebote vorgelegt bekommen. Herr
-6Stolz teilt hierzu mit, dass diese Angelegenheit im letzten Jahr nochmals über den
Datenschutzbeauftragten der Gemeinde und den Landesdatenschutzbeauftragten geprüft worden
sei. Es sei nicht zulässig, Namen und Adressen zu veröffentlichen, wenn es nicht zur Beurteilung
der Sache unbedingt notwendig sei. RM Heidbüchel teilt mit, dass er dies für unverständlich halte
und nunmehr selbst eine rechtliche Prüfung vornehmen lassen wolle.
Desweiteren wird durch ihn angefragt, wieviele Tennisplätze in Winden bestehen. Herr Stolz teilt
mit, dass 6 Tennisplätze vorgehalten werden. RM Heidbüchel führt ferner aus, dass zukünftig
vermehrt mit Anträgen zur Grundsanierung der Tennisplätze der einzelnen Vereine gerechnet
werden müsse. Wie in vielen anderen Sportvereinen gebe es auch bei den Tennisclubs einen
Mitgliederschwund, insbesondere bei den aktiven Spielern, von daher stelle sich für ihn die Frage,
ob alle Plätze generalüberholt werden müssen. Herr Stolz erläutert, dass die meisten Plätze der
Kreuzauer Tennisvereine rd. 30 Jahre alt seien. Der vorliegende Antrag sei der erste seiner Art.
Im Übrigen seien alle Tennisplätze seinerzeit ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinde
errichtet worden.
RM Eßer vertritt die Auffassung, dass diese Diskussion grundsätzlich im Fachausschuss geführt
werden solle. Im Sport- und Kulturausschuss habe zudem der Vorsitzende des
Gemeindesportverbandes ebenfalls einen Sitz mit beratender Stimme, so dass s.E. die fachliche
Diskussion bereits im Ausschuss geführt worden sei.
RM Servatius stimmt den Ausführungen von RM Eßer zu und teilt mit, dass grundsätzlich 4 Plätze
auf der Tennisanlage in Winden sanierungsbedürftig seien. Der Verein sei bereit, einen Kredit
aufzunehmen und zunächst nur 2 Plätze zu sanieren. Nach den gemeindlichen Richtlinien müsse
der Verein dann 5 Jahre warten, bis ein neuer Antrag gestellt werden könne. Aus seiner Sicht
sollte der Antrag unterstützt werden.
RM Heidbüchel regt an, eine neue Regelung mit einer pauschalen Fördersumme von
möglicherweise 4.500 €/Platz einzuführen. BM Ramm teilt mit, dass über eine solche
Pauschalierung durchaus diskutiert werden könne. Grundsätzlich stellt er fest, dass Mittel in der
Sportpauschale vorhanden sein müssen, um überhaupt Zuschüsse dieser Art auszahlen zu
können.
Das RM Eßer teilt mit, dass auch s.E. die Förderrichtlinien durchaus überarbeitet werden können.
Im laufenden Antragsverfahren sei dies jedoch nicht mehr möglich, insoweit plädiert er dafür, die
Gelder auszuzahlen.
Beschluss:
Aus der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale werden im Jahr
2012 folgende Maßnahmen bezuschusst bzw. finanziert:
Antragsteller
Maßnahme
Tennisclub Kreuzau
Grundüberholung von 2
Tennisplätzen auf der
Tennisanlage in KreuzauWinden
Pflasterarbeiten zwischen
Sportheim und Mehrzweckraum
an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Sanierung der Sanitäranlagen
im Sportheim an der KurtHoesch-Kampfbahn
Fenstererneuerung in der
Hausmeisterwohnung an der
Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Erneuerung der Heizungsanlage
im Sportheim Boich
Erneuerung der Verteileranlage
Kreuzauer Sportclub
05
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Kosten der
Maßnahme
23.984,58
Euro
7.682,64 Euro
Höchstbetrag
aus
Sportpauschale
50 %
2.500 Euro
ca. 20.000
Euro
100 %
ca. 5.000 Euro
100 %
ca. 10.000
Euro
ca. 5.000 Euro
100 %
100 %
-7des Flutlichtes am Sportplatz
Winden
Die Gesamtausgaben aus Mitteln der Sportpauschale werden sich für 2012 somit auf 54.492,79
Euro belaufen, so dass ein Restbetrag von ca. 37.600 Euro in der Rücklage verbleiben wird.
Beratungsergebnis:
5.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Sportlerehrung 2011
Vorlage: 2/2012
Beschluss:
Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Funktionäre durch die Gemeinde Kreuzau
entsprechend der als Anlage beigefügten Aufstellung wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
5.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke
Maubacher Straße/Urbanusstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 3/2012
Beschluss:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10.
Änderung, „Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
2.
Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.4
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens am 22.04.2012,
des Ortsfestes am
02.09.2012 und des Adventsmarktes am 02.12.2012
Vorlage: 4/2012
Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten wird der Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
2)
3)
Radrennens „Rund um Düren“
Ortsfestes
Adventsmarktes
am 22.04.2012 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
am 02.09.2012 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
am 02.12.2012 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
-8beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
5.5
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Sponsoringkonzeptes für die
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 5/2012
Beschluss:
Die Prüfung des Antrages der CDU-Fraktion bezüglich der Umsetzbarkeit eines
Sponsoringkonzeptes hat ergeben, dass diese für die Gemeinde Kreuzau sinnvoll und machbar
ist, sofern sich die Verwaltung auf den administrativen Teil beschränken kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, Kriterien zu erarbeiten, wie das Sponsoringkonzept vor Ort
umgesetzt werden soll.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen
aus der 7. Sitzung des Rechnungs- und Wahlprüfungsschusses vom 09.02.2012,
und zwar:
6.1
Gesamtabschluss zum 31.12.2010
Vorlage: 52/2011
Beschluss:
„Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO zum 31.12.2010 wird wegen
untergeordneter Bedeutung der verselbstständigten Bereiche bzw. Beteiligungen verzichtet.“
Beratungsergebnis:
6.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA
NRW) vom 5.4.2011 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) der
Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009
Vorlage: 53/2011
Beschluss:
„Der Prüfbericht der GPA NRW vom 5.4.2011 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der
Gemeinde Kreuzau zum 1.1.2009 und die Ausführungen der Verwaltung hierzu werden zur
Kenntnis genommen.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-97.
Anfragen
a)
Das RM Heidbüchel fragt an, welcher Fachausschuss für das Sponsoringkonzept zuständig
sei. BM Ramm erläutert, da es sich ausschließlich um finanzielle Dinge handele, dass das
Sponsoringkonzept direkt im Hauptausschuss und im Rat behandelt werde.
b)
Unter Bezugnahme auf seine Anfrage in der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.01.2012
fragt Prof. Meurer nochmals zum Verfahren der Beschaffung von gelben Säcken über die
Firma Schönmackers an und bittet um entsprechende Informationen. Die Verwaltung sagt
eine umgehende Prüfung und Information zu.
Nachrichtlich wird folgendes mitgeteilt:
Die Verantwortung bei der Einsammlung der „Gelben Tonnen/Gelben Säcke“ liegt bei dem
Dualen System Deutschland (DSD). Ab dem 01.01.2010 hat DSD die Firma Schönmackers,
Standort Kerpen, mit der Einsammlung beauftragt. Diese ist auch verantwortlich für die
Auslieferung der Abholkarten und die daraus folgende Ausgabe der Säcke. Die Gemeinde hat
auf die Vertragsgestaltung und –vergabe keinerlei Einfluss.
Pro Abholkarte werden 2 Rollen mit Säcken ausgegeben. Auf jeder Rolle befinden sich 13
Säcke. Dies bedeutet, dass für jede Abfuhr zwei Säcke zur Verfügung stehen.
Ist der Bedarf im Einzelfall größer, wird jedoch auf telefonische Anforderung problemlos eine
weitere Anforderungskarte zugestellt. Diese Regelung gilt für alle Kommunen im
Vertragsgebiet.
Alle Kommunen erhalten durch die Firma Schönmackers die gleichen Abholkarten, sodass ein
individueller Aufdruck der Ausgabestellen nicht möglich ist.
Aus diesem Grunde wird auf die Ausgabestellen der Gelben Säcke regelmäßig in folgenden
Medien hingewiesen:
a) Im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau
b) Auf der Internetseite der Gemeinde Kreuzau
c) Im Entsorgungsleitfaden
d) Bei telefonischen Anfragen durch die gemeindliche Abfallberatung
c)
Auf eine entsprechende Anfrage von RM Heidbüchel wird zugesagt, die Sportförderrichtlinien
im nächsten interfraktionellen Gespräch zu behandeln.
d)
RM Hohn fragt zum Sachstand der geplanten Schweinemastanlage in Thum.
Herr Schmühl teilt mit, dass er am 25.01.2012 den Rechtsanwalt des Antragsstellers
hinsichtlich der nicht gesicherten Erschließung angeschrieben habe, bisher aber noch keine
Reaktion auf sein Schreiben erfolgt sei. Fakt sei, dass man beim Kreis Düren auf eine
Mitteilung der Gemeinde warte, dass die Erschließung gesichert sei, andere baurechtliche
Hinderungsgründe liegen s.E. nicht vor.
RM Hohn teilt mit, dass der Rechtsanwalt der Antragsgegner u.a. auch die Gemeinde
angeschrieben habe. Herr Schmühl teilt mit, dass dieses Schreiben bislang noch nicht
vorliege.
B. Nichtöffentliche Sitzung