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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
22.02.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.02.2012 TOP Betreff 5.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 3/2012 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, „Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen