Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Allianz für Borstgrasrasen
Projektskizze für ein LIFE+ - Projekt
der
Biologischen Station im Kreis Euskirchen e.V.
Situation:
Die Borstgrasrasen (Natura 2000-Code 6230) gehören in Nordrhein-Westfalen zu den
besonders gefährdeten Natura-2000-Lebensraumtypen. Sie gehören auch nach der FFHRichtlinie zu den prioritären Lebensraumtypen, deren Schutz und Erhaltung besonders
wichtig ist.
Diese wertvollen und gefährdeten Lebensräume sind gleichzeitig von besonderer Bedeutung
für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die ebenfalls in den Anhang-Listen der Natura-2000
als besonders gefährdet geführt werden.
Aufforstung und Gehölzanpflanzung, Aufgabe der Bewirtschaftung, Entwässerung, Umbruch,
sowie Nährstoffeintrag sind die wesentlichen Ursachen für die Gefährdung dieser
Lebensraumtypen.
In den Mittelgebirgslagen des Kreises Euskirchen sind kleine Teilbereiche dieses
gefährdeten Lebensraumtypes über den Vertragsnaturschutz gesichert.
Eine Verbesserung der aktuellen Gefährdungssituation lässt sich allerdings in diesen
Regionen nur durch die zusätzliche „Erschließung“ von Flächen erreichen.
Vor diesem Hintergrund möchte die Biologische Station des Kreises Euskirchen das Projekt
„Allianz für Borstgrasrasen“ durchführen.
Die Projektidee wurde bereits mit allen betroffenen Kommunen, dem Landkreis, der regional
zuständigen Forstbehörde, der Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden erörtert und
von dieser Seite begrüßt und in den Kommunalparlamenten zustimmende Beschlüsse
gefasst.
Das Vorhaben wird auch vom zuständigen Umweltministerium des Landes NRW und dem
LANUV unterstützt. Die schriftliche Zusage einer möglichen Kofinanzierung liegt vor.
Ziel:
Ausgangspunkt der Überlegungen zu diesem Projekt sind bereits bestehende Natura-2000Gebiete in den einzelnen Regionen bzw. angrenzende Bereiche, mit dem Ziel eine Kohärenz
zu den bestehenden Natua-2000-Gebieten zu schaffen.
Die Biologische Station Euskirchen möchte im Rahmen des geplanten LIFE+-Projektes die
Situation des o.g. besonders wertvollen und gefährdeten Lebensraumtyps verbessern. Dies
soll in erster Linie durch die Renaturierung potentieller Standorte dieses Lebensraumtyps
geschehen.
Im Kreis Euskirchen stehen dazu in den Gemeinden Hellenthal, Kall und Dahlem in und in
den Randbereichen zu bestehenden NATURA 2000-Gebieten großflächige Bereiche zur
Wiederherstellung von Borstgrasrasen bereit.
In diesen Gebieten sollen daher entsprechende, Entbuschungs-, Entfichtungs- und/oder ggf.
Wiedervernässungsmaßnahmen sowie weitere Erstpflegemaßnahmen durchgeführt werden.
Dabei werden auch die Wald- und Offenlandlebensräume der ausgewählten Gebiete im
Rahmen der Zielsetzung des Gesamtprojektes berücksichtigt. Mit der Verpflichtung zur
Nachmeldung der nicht in der NATURA 2000-Gebietskulisse liegenden Flächen haben sich
sowohl die betroffenen Kommunen als auch der Landkreis einverstanden erklärt.
Mit dem Projekt sollen die erfolgreichen Arbeiten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
FFH-Richtlinie, aber auch zur Erhaltung der Biodiversität im Kreis Euskirchen fortgeführt
werden. In einer Erörterung mit dem LANUV konnte bereits in 2009 festgestellt werden, dass
der Vertragsnaturschutz, aber auch die zahlreichen Förderprojekte und –maßnahmen wie
„Ahr 2000“, „Lebendige Bäche“ u.a. maßgeblich dazu beigetragen haben, dass
verschiedene, ansonsten landesweit gefährdete Biotoptypen im Kreis Euskirchen mittlerweile
in einem günstigen Erhaltungszustand sind. Im Rahmen dieser Erörterung unterstützte das
LANUV die Durchführung des Projektes ausdrücklich.
Durchführung:
Die Abwicklung des Projektes erfolgt über die Biologische Station im Kreis Euskirchen. Diese
verfügt über langjährige Erfahrungen mit EU-Förderprojekten insbesondere zur Entwicklung
von gefährdeten Lebensräumen. Das Projekt wird außerhalb der Grundfinanzierung der
Biologischen Station (derzeit noch Förderrichtlinie Biostationen) umgesetzt, wird aber vom
Gesamthaushalt der Station erfasst.
Im Rahmen der Durchführung des Projektes sind folgende Arbeitsschritte geplant:
¾ Wiederherstellung von verbuschten und verbrachten Lebensräumen und ggf.
Vorbereitung zum Übergang in eine sehr extensive landwirtschaftliche Nutzung
(Verträge im VN)
¾ Renaturierung von potentiellen Lebensraumstandorten, die mit standortfremden
Gehölzen (Fichten) bestanden sind und ggf. Vorbereitung zum Übergang (Einsatz
Stubbenfräse) in eine sehr extensive landwirtschaftliche Nutzung (Verträge im VN)
¾ Wiedervernässung von Teilflächen
¾ Entschädigungszahlungen an die betroffenen privaten und kommunalen
Flächeneigentümer
¾ Wissenschaftliche Untersuchungen
¾ Breite Öffentlichkeitsarbeit
Gebiets- und Maßnahmenübersicht
Gebiet
NRW
NRW
NRW
Gemeinde Hellenthal „Manscheider Bachtal
und Paulushof“(DE-5505-304)
Gemeinde Dahlem „Baasemer Wald“(DE5604-301)
Gemeinde Kall Wiesen, Borstgrasrasen und
Heiden bei Sistig“(DE-5505-301)
Maßnahmen auf ha
(ca.)
30
30
30
Laufzeit des Projektes:
Zur Umsetzung des Projektes ist eine Laufzeit von fünf Jahren vorgesehen.
Der frühest mögliche Beginn des Projektes ist Herbst 2011.
Finanzierung des Projektes:
Die Gesamtfinanzierung des Projektes soll über LIFE+-Mittel der EU-Kommission und über
Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Euskirchen erfolgen.
Gesamtkosten:
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf:
Ca. 2.700.000.- €.
Finanzierungsplan:
Für die Finanzierung des Gesamtprojektes ist folgende Finanzplanung vorgesehen:
Finanzierung aus den
Mitteln der Europäischen
Union
Beteiligung des Landes
NRW
Kreis Euskirchen/
Biostation
75% der
2.025.000.- €
Gesamtprojektkosten
19% der Kosten am 525.000.- €
Kofinanzierungsanteil der notwendigen Gesamtprojektkosten
6% des notwendigen 150.000.- €,
Landesanteiles
davon 75.000 €
Kreisanteil
Kommunale Entschädigungszahlungen
Im Rahmen des Projektes sind für die drei beteiligten Kommunen insgesamt
Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 700.000.- € vorgesehen. Hinzu kommt
die Aufarbeitung des Holzes, wofür insgesamt rund 500.000.- im Rahmen des
Projektes bereitgestellt werden. Der Erlös aus dem Holzverkauf in zur Zeit noch nicht
bezifferbarer Höhe steht den Kommunen ebenfalls als Einnahme aus dem Projekt
zur Verfügung.
Verfahren
Die Einreichung des Antrages beim Umweltministerium erfolgte zum 30.08.2010. Von
dort aus wird der Antrag auf dem Dienstweg an die EU-Kommission in Brüssel
weitergeleitet. Diese prüft die Unterlagen nach formalen und fachlichen Kriterien und
entscheidet voraussichtlich im Frühjahr 2011 über die Bewilligung. Projektstart
könnte dementsprechend im Herbst 2011 sein.